Die Sachmängelhaftung (so wird die Gewährleisutng im BGB bzeichnet) gilt 2 Jahre.
Wobei aber, wie schon von istmabare geschrieben, nur die ersten 6 Monate wirklich was bringen. Danach muss der Kunde beweisen dass der Mangel schon bei Produktübergabe vorhanden war - faktisch nicht machbar.
Als...