milkiboy
Enthusiast
Hallo,
ich möchte euch hiermit aufmerksam machen das man HIER dafür stimmen kann das man 125ccm Leichtkrafträder auch mit dem Führerschein der Klasse B fahren darf! Evtl. sind ja welche hier die zwar interesse haben ein Motorrad zu fahren aber nicht das nötige *Klein*geld habe um einen Führerschein der Klasse A(1) zu machen und/oder die 50ccm Kleinkrafträder für zu gefährlich halten da sie nur maximal 45km/h schnell sind.
ich möchte euch hiermit aufmerksam machen das man HIER dafür stimmen kann das man 125ccm Leichtkrafträder auch mit dem Führerschein der Klasse B fahren darf! Evtl. sind ja welche hier die zwar interesse haben ein Motorrad zu fahren aber nicht das nötige *Klein*geld habe um einen Führerschein der Klasse A(1) zu machen und/oder die 50ccm Kleinkrafträder für zu gefährlich halten da sie nur maximal 45km/h schnell sind.
Es wird gefordert, dass jeder Inhaber eines Führerscheins Klasse B ( Auto ) auch mit diesem Führerschein motorisierte Zweiräder mit max. 125ccm Hubraum und einer max. Leistung von 11KW / 15PS ) betreiben darf.
Diese Regelung sollte im Interesse der Verkehrssicherheit an folgende Bedingungen geknüpft sein:
Die Erteilung des FS Klasse A1 incl. der Klasse B kann nur erfolgen, wenn der Prüfling der Klasse B zwei (kostenpflichtige) Fahrstunden auf einem geeignetem Fahrzeug nachweisen kann. Die Fahrstunden erfolgen in einer Fahrschule mit geeignetem Fahrzeug. Eine Prüfung erfolgt nicht, es besteht nur Teilnahmepflicht.
Der FS Klasse B kann auch auf Wunsch ohne FS A1 incl. erteilt werden, wenn der Prüfling dies wünscht. Die Pflichtstunden auf dem Zweirad entfallen dann.
Inhaber des FS Klasse B können auch nachträglich den FS A1 in Ihren Führerschein aufnehmen lassen, wenn Sie die erforderlichen Pflichtstunden nachweisen können.
Eine Unterscheidung von Schalt-/Automatikfahrzeugen bzgl. der Eignung fŸür die Nutzung für Pflichtstunden besteht nicht, der so erworbene FS A1 ist auch nicht auf jeweils nur eine dieser Antriebsarten beschränkt.
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