14 Tage Rückgaberecht bei CPU

Cyberclone

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
29.05.2001
Beiträge
748
Hallo,

habe bei N*r*skit eine CPU bestellt und eingebaut. Läuft aber net so toll das ganze. Hat jemnd schonmal das 14tätige Rückgaberecht in Anspruch genommen? Mein CPU Karton ist halt auf der einen Seite eingerissen, ansonsten halt die CPU eingebaut und der Kühler war noch nicht in Betrieb. Nimmt N*r*skit die CPU zurück, trotz Karton oder eher nicht.... :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Klar nehmen die zurück nur ob die auch was zurück geben ist eher unklar.
 
Hi also generell gibt es ja bei "online" Käufen immer dieses 14 tägige Rückgaberecht, du mußt nicht einmal eine Begründung angeben. Wie es allerdings aussieht wenn die Verpackung teilweise kaputt ist weiß ich nicht. Frage bei dem Internet-Händler doch einfach mal per eMail an ;).
 
Ich glaub ich probiers bei eBay...Das mit dem Kampf kann ich mir gerade bei dem Verein von No*skit gut vostellen....:fresse:
 
bei mindfactory hab ich schonmal n barton 2500+ der echt mies ging zurück geschickt.. aber bei ******* ziehen die dir dafür sicher money ab, wenn sie überhaupt antworten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn würd ich da eher anrufen anstatt ne Mail zu schreiben. Denn die Beantwortung der Mails dauert da schon recht lange.
 
Cyberclone schrieb:
Hallo,

habe bei N*r*skit eine CPU bestellt und eingebaut. Läuft aber net so toll das ganze. Hat jemnd schonmal das 14tätige Rückgaberecht in Anspruch genommen? Mein CPU Karton ist halt auf der einen Seite eingerissen, ansonsten halt die CPU eingebaut und der Kühler war noch nicht in Betrieb. Nimmt N*r*skit die CPU zurück, trotz Karton oder eher nicht.... :(


Nur weil er sich schlecht Ocen kannst du ihn net zurück geben.
 
Zikonov schrieb:
Klar, ist sein gutes Recht als Käufer.

Nur hätt ich bei Norsk kein Bock drauf.
Ewiges warten und so.



Zik.

Es ist wohl kaum sein gutes Recht Hardware zurück zu geben nur weil sie sich nicht übertakten lässt. Wenn die Hardware den versprochenen Takt schafft ist das nicht das Problem von nors.kit. Diese ganze 14 Tage Rückgabe Recht Kacke sollten die Händler überarbeiten und strenger machen.
 
seh ich auch so. wenn du das scheiß teil zurück schickst, verkaufen dies ja wieder und jemand anders hat den gleichen salat. Das FAG ist ja eigentlich nur dazu gedacht, die eventuellen Nachteile beim Kauf per Internet oder Telefon gegenüber einem lokalen Händler auszugleichen. ******* wird dir 100% etwas abziehen, und das zurecht. Verkauf die CPU lieber auf ebay, dafür ist ebay gedacht :)
 
Roland schrieb:
seh ich auch so. wenn du das scheiß teil zurück schickst, verkaufen dies ja wieder und jemand anders hat den gleichen salat. Das FAG ist ja eigentlich nur dazu gedacht, die eventuellen Nachteile beim Kauf per Internet oder Telefon gegenüber einem lokalen Händler auszugleichen. ******* wird dir 100% etwas abziehen, und das zurecht. Verkauf die CPU lieber auf ebay, dafür ist ebay gedacht :)


Richtig so sehe ich das auch :drool:
 
Wenn die CPU in dem Zustand ist, wie du sie bekommen hast, optisch und technisch, dann darf ****** dir nichts abziehen.

Das FAG dient dazu, Käufer zu schützen, und das ist auch gut so.

Wer nur leider am meisten davon profitiert, sind diverse Logistikunternehmen.

Es ist ne reine Gewissensfrage. Musst halt wissen, ob das OK für dich ist.

Ich hab auch keine Lust, bei Ebay CPUs zu kaufen, die auf ach und krach auf Übertaktung getestet wurden und dann als "neu" verkauft werden. Sowas nervt viel mehr.


Zik.
 
Das dumme daran ist nur, daß Norsk IT seinen Firmensitz in Norwegen hat; und das liegt bekanntlich auserhalb der EU. Deshalb interessiert es die einen feuchten Dreck ob es ein FAG gibt oder nicht.
Mal abgesehen davon, daß ich persönlich es auch ne Sauerei finden würde ne CPU egal zu welchem Händler zurückzuschicken, nur weil sie sich nicht gut übertakten läßt.
 
Zikonov schrieb:
Wenn die CPU in dem Zustand ist, wie du sie bekommen hast, optisch und technisch, dann darf ****** dir nichts abziehen.
.

Das ist grundsätzlich richtig, der Gebrauch der Ware oder gar das OCen einer CPU ist hiervon jedoch ausgeschlossen! Du wirst sogar explizit darauf hingewiesen...

Die AGB von Nosk-IT regeln folgendes dazu:
Wenn Sie unsere Ware nach dem Widerruf ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurücksenden, sind Sie uns gesetzlich zu Wertersatz verpflichtet. Das gilt nicht, soweit Sie unsere Ware lediglich so geprüft haben, wie Sie es z. B. im Ladengeschäft hätten tun können. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Ware berechtigt uns jedoch zu Ersatzansprüchen, die unter Umständen die Höhe des Kaufpreises erreichen können. Sollten Sie also einen Widerruf in Betracht ziehen, beschränken Sie sich möglichst auf eine optische Prüfung und nehmen Sie die Ware nicht regulär in Gebrauch.

mehr dazu auch unter http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm

@mcbech

Das dumme daran ist nur, daß Norsk IT seinen Firmensitz in Norwegen hat; und das liegt bekanntlich auserhalb der EU. Deshalb interessiert es die einen feuchten Dreck ob es ein FAG gibt oder nicht.

Das wir immer wieder behauptet, ist aber absoluter BLÖDSINN!

Bundesministerium für Wirtschaft: Geschäfte mit ausländischen Partnern: Anwendbares Recht Sobald Geschäftspartner aus verschiedenen Ländern kommen, stellt sich die Frage, welches nationale Recht auf den Vertrag anzuwenden ist. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann das Ergebnis wesentlich davon abhängen, ob etwa ein Kauf z.B. nach deutschem oder spanischem Recht beurteilt wird. Grundsätzlich können die Parteien das einschlägige Recht frei wählen. Fehlt diese Rechtswahl, so gelten grundsätzlich nach der europäischen E-Commerce-Richtlinie: 1. für alle B2B-Geschäfte das Herkunftslandprinzip, also das Recht des Landes, in dem der Diensteanbieter niedergelassen ist; 2. für alle B2C-Geschäfte das Bestimmungslandprinzip, also das Recht des Landes, in dem der Verbraucher (Endkunde) wohnt.

Norsk-IT regelt das nicht ausdrücklich. Deshalb kommt ein Kaufvertrag nach DEUTSCHEM RECHT zustande. Deswegen ist auch BGB "§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen" (der Nachfolger vom alten FAG) fester und verbindlicher Bestandteil der AGB von norsk-it.

Ich persönlich find echt zum k******, wenn leute meinen, Sie habe dadurch einen Freibrief, mit der bestellten ware alles zu tun, was ihnen in den sinn kommt, und sie dann zurückzugeben. Wer so denkt sollte sich mal in die Lage eines Unternehmers versetzen, der dauernt unvollständige Ware oder mit aufgebrochener Verpackung und gebrauchsspuren etc. zurückbekommt und dann der absender dann noch rotzfrech den vollen kaufpreis zurückhaben will. Wenn ich unternehmer wäre, ich würde es mittlerweile genauso rigoros wie Norsk-IT oder Mindfact.ry machen. :motz:

greetz
eandy
 
Klasse nen CPU bestellen, geht net gut zu ocen ist aber sonst einwandfrei und dann zurückschicken!

Sag mal gehts noch? :grrr:

Du kannst dein Auto auch net umtauschen weils net 50km/h mehr macht als die Werksangabe!

Wenn dann verscherbel das Ding bei ebay.
 
Wegen solchen Leuten, die unsere kundenfreundlichen Gesetze in D missbrauchen, kommt es auch, dass der Export boomt, aber inländisch die Wirtschaft am Boden liegt.
 
wie kommst du dass MF was abzieht?

OK die AGB sagt max% aber ansonsten war es bei mir noch nie der fall
hab zwar noch keine cpu abgegeben aber trotzdem wurde mir bei FAG noch NIe was abgezogen
 
Mat3003 schrieb:
wie kommst du dass MF was abzieht?

OK die AGB sagt max% aber ansonsten war es bei mir noch nie der fall
hab zwar noch keine cpu abgegeben aber trotzdem wurde mir bei FAG noch NIe was abgezogen

Die ziehen halt nur was ab wenn es nicht anders geht und machen das nur bei Gebrauchsspuren weil sie die Teile dann nicht mehr als neu verkaufen können, so wie MF das macht.
 
@eAndy

Warum soll das Blödsinn sein? In einer der letzten Ausgaben der c't war erst wieder so ein Fall mit Norsk-IT unter der Rubrik Vorsicht Kunde zu finden, da war das mehr oder weniger der Fall.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh