Habe den Shop und auch den Speicher benannt, siehe Auftragsbestätigung.lodos schrieb:Ich wäre für zweiteres, sollen die beiden das per Mail ausmachen, weil hier ja Niemand weis um welchen RAM es geht
Natürlich handelt es sich dabei um einen Fehler in der Auflistung des Distributors. Da ich jedoch drei telefonische Zusagen seitens des Online-Shops erhalten habe, auf die Preisdifferenz zu vergleichbaren Angeboten hingewiesen und mir dennoch 3 x telefonisch bestätigt wurde, das Angebot und der Preis seien in Ordnung, gelten auch nicht mehr die AGB (Schreib- Rechenfehler). Durch meine Nachfragen habe ich dem Shop meinerseits genügend Informationen gegeben sowie die Gelegenheit eingeräumt, einen eventuellen Fehler zu klären!!!
Spätestens heute soll es eine Entscheidung in den Verhandlungen des Online-Shops mit dem Distributor geben.
Es geht hier also keineswegs um Müll, der auf die Halde gehört.
Aber wenn es niemanden interessiert, welche Rechte ein Kunde gegenüber einem Online-Shop hat oder die Frage, wie die AGB anzuwenden sind, dann verabschiede ich mich und kläre die Sache für mich!!!