8800 GTS für 85€

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Das wird er mit Sicherheit nicht machen, da du die Grakas
1. zum ausgewiesenen Preis bestellt hast.
2. Dir nicht vorgeworfen werden kann, dass du diese Bestellung trotz besseren Wissens getätigt hast und
3. Du ein Rücktrittsrecht vom Vertrag hast.
 
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haha, hab auch mal mitgemacht... vll. wird das was :d

wäre schon genial, glaube aber nicht dran. Habs auch per Nachnahme bestellt, wenn die mir dann mehr abknöpfen wollen, lehne ich die Ware einfach direkt beim Postmann ab.
 
habe im forum gelesen, dass msi insolvenz angemeldet hat.
 
Mal eben 3 Stück von den GraKas bestellt,
das Mainboard kann man nicht mitbestellen, da aus logischen Gründen, was sind logische Gründe dann nicht mehr per Nachnahme bestellt werden kann.....
 
habe im forum gelesen, dass msi insolvenz angemeldet hat.

esmile_bang.gif
 
Da hat sich ja mal die Pause in der Nachtschicht gelohnt, das wird ein spaß wenn dann alle schreiben "Die ham mir einfach meinen Kaufvertrag storniert ... "
 
Hört sich nach nem dicken fake an :hmm:
 
Ach, wenn MSI Insolvenz angemeldet hätte, hätteste schon mehrere Wochen vorher gerüchte bei heise.de lesen können.

PS: at Fake, hab bis auf Daten die man sowieso leicht herausfinden kann und meiner Spammailadresse keine Kontodaten angegeben, Nachnahme halt.
 
Hey Leute, da wird nichts kommen. Da so viele Preise ja doch sehr verdächtig stinken, weil sie zu niedrig oder zu hoch angesetzt sind, wird Vobis bestimmt sagen, das die Shopseite gehackt wurde. Den soviele dumme Mitarbeiter hat Vobis bestimmt nicht unter Vertrag. :-P

Anderer seits machts sich da vielleicht ein gekündigter Mitarbeiter einen Spass!!!! LOL...

Pinnemann
 
Ich stehe ja auf ATI aber bis die mit dem R600 ausm Arsch kommen nehme ich doch ne 88er GTS für ~85€ als Übergang :d :d :d


So ist Bestellt :lol: :lol: :lol:
 
Rofl - wie lächerlich das hier wiedermal ist. Na gut dann versuchen wir es mal mit BGB für Laien:

1. Ein vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande. In der Regel werden diese Angebot und Annahme genannt. Richtig ist, dass derjenige der ein Angebot abgibt, an dieses auch rechtlich gebunden ist. Nimmt die andere Partei dann das Angebot an (Annahme) so entsteht der Vertrag und beide Parteien sind rechtlich daran gebunden. Jetzt stellt sich die Frage wer hier das Angebot abgegeben hat. Hobbyjuristen sagen jetzt natürlich - Vobis mit dem Ausschreiben des Produkts auf deren Homepage. Mal abgesehen von den AGBs (die ich jetzt mal auslasse) käme der Vertrag somit mit der Annahme dieses "Angebots" (Bestellung) zustande. Leider stellt jedoch das ausschreiben des Produkts auf der Webpage KEIN Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um eine "invitatio ad offerendum" (lat. Einladung zum Angebot). Jetzt sitzt ihr bestimmt wieder mit dickem Fragezeichen über dem Kopf vor eurem Rechner und sagt "hä????". Tja der Sinn der invitatio ad offerendum ist der, dass der Verkäufer sich mit dem Ausstellen der Ware (hp, schaufenster) gerade noch nicht rechtlich binden will (siehe oben Wirkung des Angebots). Das ist deshalb so, da sonst jeder kommen könnte, der vorbei kommt und sagt ich will das Produkt zu dem Preis. Wenn er aber z.B. nur noch ein Produkt im Lager hat und 10 Leute draussen am schaufenster stehen und auf den Preis beharren, so würde er sich Schadensersatzpflichtig machen in 9 Fällen. Das Risiko soll aber dem Verkäufer nicht auferlegt werden. Zudem gilt, dass Verkäufer grds. selbst entscheiden soll, an wen er verkauft (Vertragsautonomie). Wirkung der "invitatio ad offerendum" ist somit dass der Verkäufer noch kein Angebot abgegeben, sondern euch zur Angebotabgabe eingeladen hat. Das habt ihr alle brav gemacht, indem ihr bestellt habt. Damit der Vertrag jetzt noch wirksam wird, muss der Verkäufer annehmen. Und jetzt kommen wir zu den AGBs. Dort gilt der Vertrag erst als angenommen, wenn er euch das schriftlich mitteilt, bzw. die Ware versendet. Jaja ich weiß - jetzt sitzt wieder 50 % da und schreit - aber ich habe doch die Bestellbestätigung. Sorry, aber die dient mehr dazu um die Formalitäten des ehemals Fernabsatzgesetzes, jetzt BGB zu erfüllen. Demnach muss nämlich nach jeder Bestellung euch eine schriftliche Blehrung inkl. Widerrufrechtsbelehrung zugehen (aber dazu in einem anderen Exkurs mehr :P).

Lange Rede kurzer Sinn: Noch ist kein Vertrag geschlossen und es ist für Vobis vollkommen unverbindlich. (eventuelle Schadensersatzthemen lass ich mal weg, da das den Rahmen jetzt sprengen würde)

2. Jetzt nochmal was kurz zu dem Einwand: "MSI ist insolvent, das könnte also wahr sein mit dem Preis". Unterstellt es wäre so, dass MSI insolvent ist, wovon ich mich hier distanzieren will, so werden deshalb die Sachen nicht zu Schleuderpreisen verhöckert. Auf der Basis des BGBs werden die Zwischenhändler die Waren über Großhändler bezogen haben und diese vom Hersteller. Jeweils zwischen den Parteien wird ein Eigentumsvorbehalt (verlängerter, weitergereichter) vereinbart worden sein, so dass alle bestrebt sein werden das maximum an Verkaufserlös zu erzielen. Des Weitern wäre es insolvenzrechtlich schlichtweg unsinnig durch verschleudern der Waren die Insolvenzmasse nicht zu mehren. Klar wird in der Insolvenz mal das eine odere ander Teil unter Preis verkauft, um die Ware letztendlich los zu werden. Dabei handelt es sich aber meist um Restanten und nicht nagelneue Grakas. Wenn ein Insolvenzverwalter sowas macht, so müsste man schon mal an Haftungstatbestände denken. Aber das gänge jetzt zu weit.



All in all drücke ich euch natürlich die Daumen, dass es vielleicht trotzdem klappt. Die Erfolgsprognose würde ich jedoch bei unter 5 % ansiedeln.


So long
 
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Ist ja nur die abgespeckte Version mit 320mb die hier sowieso keiner bekommt. :d

Aber wer weiß, wenn es doch heist :fp dann ärgere ich mich bestimmt.:confused: :shot:
 
Kann man ja nichts falsch machen, auch mal eine bestellt.
 
So, ich gehe jetzt pennen. Bin aber schon über die ersten Reaktionen morgen früh gespannt. Wird bestimmt lustig:d :d :d :banana: :wink:

Pinnemann
 
auch wenns nicht hier rein gehört aber weiss einer von euch warum ich bei hardwareversand unter pc-konfigurator nicht das asus striker extrem auswählen kann??? jedes board geht... nur das nicht... warum??? =)
 
Das Ding ist bestellt auch wenn ich genau weiss dass nix draus wird. :(
 
Ihr habt keine chance auf den preis durch kulanz kanns sein das sie es zahlen aber ich glaub nicht dran ! ich hatte wo die x1950pro AGP raus kam bei E bug bestellt weil sie da nur 185€ gekostet hatte und die haben sie dann einfach aus dem sortiment genommen für einen tag und alle bestellungen stoniert mit der begründung das es beim einstellen ein fehler war. 1 Tag später konnte man sie dann wieder bestellen für 210€
 
Das das ne Luftnummer wird ist doch klar - also viel heisse Luft um nix.

Oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass das niemandem auffällt, wenn irgend eine Flachzange mal eben

10 8800 GTS bestellt zum Preis von drei ?

Naja - zumindest hatte es dann einen gewissen Unterhaltungswert. :lol:
 
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LOL! Der Praktikant der das verzapft hat wird morgen garantiert nicht mehr dort arbeiten ^^
 
lol :) aber welcher Praktikant stellt ein Angebot lange nach Geschäftsschluss ein?
bzw. weiß zufällig jemand seit wann das da drin ist?

und weiß jemand ob die Samstags arbeiten? Mal schauen ob heute schon eine Einheitsmail rumgeht *g*

das klingt eher nach Hackern oder einfach nur "Pech"für Vobis weil jemand den falschen Preis eingegeben hat;)
 
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Da stinkt doch was gewaltig... Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Insolvenz hin oder her. :shot:


bye Hübie
 
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