Test: Gigabyte GV-N680OC-4GD

Don

[printed]-Redakteur, Tweety
Thread Starter
Mitglied seit
15.11.2002
Beiträge
27.220
<p><img src="/images/stories/galleries/reviews/2012/gigabyte680soc/gigabyte-680-logo.jpg" alt="gigabyte-680-logo" style="margin: 10px; float: left;" width="100" height="100" />Bereits seit geraumer Zeit bietet Gigabyte die GeForce GTX 680 OC an, mit der <a href="index.php/artikel/hardware/grafikkarten/23402-test-3x-geforce-gtx-680.html?start=2" target="_blank">Super-Overclock-Variante (Hardwareluxx-Artikel)</a> hatten wir bereits eine der sicherlich extremsten Grafikkarten dieses Jahres im Test. Nun legt Gigabyte ein weiteres Modell der GeForce GTX 680 OC nach, verzichtet dabei zwar nicht auf eine Übertaktung, erreicht dabei aber nicht das Niveau der Super Overclock. Der Grafikspeicher wurde zudem auf 4 GB verdoppelt. Da wird bereits elf unterschiedliche Modelle der GeForce GTX 680 im...<br /><br /><a href="/index.php/artikel/hardware/grafikkarten/24025-test-gigabyte-gv-n680oc-4gd.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Hab die Karte ja auch. Find die Kühlung auch sehr gut, aber das Drehzahlprofil hab ich selber nochmal angepasst und leiser korrigiert. Das originale war mir immer noch zu laut.
 
wenn ich "Ausreichende Performance für aktuelle Spiele" lese..
Das hört sich an als würd die Graka das grad noch packen :)
 
Naja siehe Crysis Warhead 1920x1080 8xAA knapp 43fps.
Das Spiel ist alt :d
 
Ich hab mir die Karte auch gekauft, und war begeistert, dass die Stock Drehzahl nur 10% war (bei meiner alten MSI Twinforzr PE waren es 40%).
Prima Karte, genug Speicher fuer alle erdenklichen Mods, sehr leise und auch noch sehr huebsch, wie ich finde.
Den 100% Aufpreis zur Titan fuer 30% mehr Leistung ist es wahrlich nicht wert.
 
Ooops, im falschen Thread gelandet. Ich hab die Asus!
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh