Liesel Weppen
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Wie kommt ein Vertrag im Onlineshop und bei eBay & Co. zustande?
Insofern konnte Amazon jederzeit Abstand von einer Lieferung nehmen, jedoch liefert Amazon und das ist für mich ein weiteres Beispiel für die Sinnlosigkeit des Handelns dieses Konzerns.
Ja, das Angebot auf der Webseite stellt noch keine Vertragseinverständnis dar, aber du hast mit deiner Bestellung deine Willenserklärung bereits gemacht. Du weißt aber immernoch nicht, ab welchem Punkt Amazon die Willenserklärung ihrerseits als gegeben ansieht. In den Artikeln die du hier verlinkt hast, steht nur, das die pure Bestellbestätigung nicht als solche gilt.
Amazon kann sich praktisch jederzeit rausreden, sie hätten ihrererseits noch keine Willenserklärung abgegeben, bis du eine Versandbestätigung erhalten hast. Das müssen sie aber nicht. Du weißt ja nicht, wie Amazon die Bestellungen verarbeitet und vielleicht steht die Bestellung schon in deren System und es wäre jetzt mehr Aufwand die Bestellung rückwirkend abzulehnen, als die jetzt halt einfach noch zu erfüllen. Deswegen schrieb ich ja "stillschweigende" Einverständnis.
Es hilft deinem Problem nicht, wenn du irgendwelche Links suchst und das dort geschriebene so hinbiegst, wie du es gerne sehen willst. Was man nicht versteht, erscheint häufig sinnlos.
Wenn du verbindliche Informationen dazu haben willst, würde ich dir ohnehin die Beauftragung eines Rechtsanwalts empfehlen. Ich bezweifle allerdings, dass dein Problem groß genug ist, damit du sowas in Kauf nehmen willst. Ansonsten kann man hier nur mutmaßen wie Amazon das intern handhabt.
Wie das mit der Bonität zustande kommen könnte, wurde hier schon mehrfach erklärt, wie Amazon das exakt macht, werden wir hier aber so oder so nicht erraten. Dir wurde auch schon mitgeteilt, dass du nach DSGVO einen Auskunftsantrag an Amazon stellen könntest, der vielleicht schon einiges erklären könnte. Dann tu das halt einfach mal, kostet doch nichtmal was.