AMD X6 1090T für 222€ bei Amazon!

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Wie geil ist das denn ,wenn de über geizhals reingehst mit den 222 euro ,steht da 299,99 euro versandfertig in 2 -5 wochen
wenn man normal bei amazon schaut ,sind se auf Lager für 290,90 euro

hrhr
 
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Hat MF heute etwa bewusst auf das Angebot von Amazon reagiert oder war es nur eine automatische Angleichung des Shopsystems, die schnell korrigiert wurde?!

Ich hatte gestern übrigens auch einen X6 bestellt, nachdem mir der Thread-Titel zufällig in der Forenübersicht auffiel; deswegen möchte ich mich ebenfalls bei |2efl3X bedanken - many thanx! :)

Sehr nett, da ich ohnehin dabei bin, meine Hardware aufzurüsten. Nun fiel die Entscheidung wohl entgültig zugunsten von AMD aus. :bigok:
 
naja 266 euro bei MF scheinen zu stimmen,sind ja auch ok,für mich aber noch 16 euro zuviel ^^
 
Guten Tag,

wir haben eine Nachricht zu Ihrer aktuellen Bestellung.

Der Artikel 'AMD Phenom II X6 1090T Black Edition Prozessor AM3 mit Turbo Core Technologie inkl. K�hler (HDT90ZFBGRBOX)' (ASIN B003FVI2KQ) wurde von uns auf der Website irrtuemlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet.

Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler!

Daher haben wir den Titel aus Ihrer Bestellung gestrichen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis - vielleicht haben Sie sich ja schon selbst über die Ungewöhnlichkeit dieses Preises gewundert.

Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der Versand-Mail zustande. Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums.

Unseren Katalog werden wir umgehend aktualisieren.

:heul::heul::heul:
 
So viel zum Thema "Schnäppchen"!
Allen, die sich einen bestellt hatten, mein aufrichtiges Beileid. Zu dem Preis hätte ich es aber auch versucht und bestellt.
:(
 
Och nööööz, meine Bestellung wurde natürlich auch gestrichen! :heul: Dabei wähnte ich mich aufgrund der News von MyDealz, schon relativ sicher. :(
 
Mööp, meiner wurde auch stoniert :heul:

War wohl nix mit Schnäppchen!
 
Zuletzt bearbeitet:
meiner ist auch gestrichen. schade.

hätte schon gedacht, dass amazon das durchzieht. ich meine war preiswert - keine frage - aber wer fehler macht muss auch für gerade stehen und in diesem fall, wäre es wohl ok gewesen.. waren immerhin 222€ und nicht 22€..

mfg
 
wäre zu schön gewesen, aber sowas klappt in 99% der fälle eh nicht.
 
Meiner wurde auch gestrichen. Habe gestern Abend sofort zugegriffen.
Erst nach 14 Std. kam die Absage, Geizhals listet noch um 14. Uhr.
Da ist fraglich, ob sich Amazon noch auf einen Irrtum berufen kann oder ob da nicht unlauterer Wettbewerb vorliegt. Haben wir keinen Juristen hier im Forum???
 
Meiner wurde auch gestrichen. Habe gestern Abend sofort zugegriffen.
Erst nach 14 Std. kam die Absage, Geizhals listet noch um 14. Uhr.
Da ist fraglich, ob sich Amazon noch auf einen Irrtum berufen kann oder ob da nicht unlauterer Wettbewerb vorliegt. Haben wir keinen Juristen hier im Forum???

warum sollte das unlauterer wettbewerb sein?
listet nur geizhals den preis oder auch die amazon seite?
wenn nur geizhals, dann liegt der fehler dort.

ausserdem wie amazon sagt, es ist ein angebot, dem beide zustimmen müssen damit ein vertrag zustande kommt. eine bestellung ist erstmal nur eine einseitige willenserklärung. amazon in diesem fall muss auch noch zustimmen.
dies werden sie natürlich nicht tun.
 
Preisstand: 05.05.2010, 12:22:02

Nix mit 14 Uhr.

Habe Geizhals schon informiert über den Fehler.
 
Das habe ich denen mal geschrieben, bin gespannt auf die Antwort:
Hallo,
Sie berufen sich auf einen Irrtum.
Dieser Argumentation kann ich nicht folgen.
Den Artikel habe ich am 4.5.2010 um 22.30 bestellt. Am 5.5.2010. um 12.22.Uhr
war der Artikel zu selbigen Preis noch bei Geizhals gelistet.
Nach herkömmlicher Rechtsauffassung kann man in diesem Fall nicht
von einem Irrtum ausgehen, da mehr als 14 STd vergangen sind
und ausreichend Zeit bestanden hätte, den Artikelpreis zu korrigieren.
Ich bestehe auf die Lieferung zu dem angegebenen Preis.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxx
 
Das habe ich denen mal geschrieben, bin gespannt auf die Antwort:
Hallo,
Sie berufen sich auf einen Irrtum.
Dieser Argumentation kann ich nicht folgen.
Den Artikel habe ich am 4.5.2010 um 22.30 bestellt. Am 5.5.2010. um 12.22.Uhr
war der Artikel zu selbigen Preis noch bei Geizhals gelistet.
Nach herkömmlicher Rechtsauffassung kann man in diesem Fall nicht
von einem Irrtum ausgehen, da mehr als 14 STd vergangen sind
und ausreichend Zeit bestanden hätte, den Artikelpreis zu korrigieren.
Ich bestehe auf die Lieferung zu dem angegebenen Preis.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxx

woher nimmst du die rechtsauffassung?
 
warum sollte das unlauterer wettbewerb sein?
listet nur geizhals den preis oder auch die amazon seite?
wenn nur geizhals, dann liegt der fehler dort.

ausserdem wie amazon sagt, es ist ein angebot, dem beide zustimmen müssen damit ein vertrag zustande kommt. eine bestellung ist erstmal nur eine einseitige willenserklärung. amazon in diesem fall muss auch noch zustimmen.
dies werden sie natürlich nicht tun.

Zum Beispiel deshalb, weil sie so Mitbewerber zu einem niedrigen Preis animieren, weil Kunden auf die Seite gelockt werden durch ein angebliches Schnäppchen, weil gegenüber mydealz falsche Angaben gemacht werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
ausserdem wie amazon sagt, es ist ein angebot, dem beide zustimmen müssen damit ein vertrag zustande kommt. eine bestellung ist erstmal nur eine einseitige willenserklärung. amazon in diesem fall muss auch noch zustimmen.
dies werden sie natürlich nicht tun.

Na, nicht ganz richtig. Wäre es ein Angebot und man nimmt es an, dann, ja dann wäre ein Kaufvertrag zustandegekommen.

Solche Offerten sind aber rechtlich gesehen, eine Aufforderung an den potentiellen Käufer ein Angebot über den Kauf abzugeben. Erst wenn dann der Händler dieses Angebot annimmt, ist der Kaufvertrag geschlossen.

Bei eBay ist es aber genau anders herum. Da stellen die Offerten auch Angebote i.o. Sinn dar.

---------- Beitrag hinzugefügt um 15:24 ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:22 ----------

Das habe ich denen mal geschrieben, bin gespannt auf die Antwort:
Hallo,
Sie berufen sich auf einen Irrtum.
Dieser Argumentation kann ich nicht folgen.
Den Artikel habe ich am 4.5.2010 um 22.30 bestellt. Am 5.5.2010. um 12.22.Uhr
war der Artikel zu selbigen Preis noch bei Geizhals gelistet.
Nach herkömmlicher Rechtsauffassung kann man in diesem Fall nicht
von einem Irrtum ausgehen, da mehr als 14 STd vergangen sind
und ausreichend Zeit bestanden hätte, den Artikelpreis zu korrigieren.
Ich bestehe auf die Lieferung zu dem angegebenen Preis.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxx

Sie müssen sich noch nicht einmal auf einen Irrtum berufen, da eh kein Kaufvertrag zustandegekommen ist, aus dem Du evtl. Ansprüche herleiten könntest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, nicht ganz richtig. Wäre es ein Angebot und man nimmt es an, dann, ja dann wäre ein Kaufvertrag zustandegekommen.

Solche Offerten sind aber rechtlich gesehen, eine Aufforderung an den potentiellen Käufer ein Angebot über den Kauf abzugeben. Erst wenn dann der Händler dieses Angebot annimmt, ist der Kaufvertrag geschlossen.

Bei eBay ist es aber genau anders herum. Da stellen die Offerten auch Angebote i.o. Sinn dar.

---------- Beitrag hinzugefügt um 15:24 ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:22 ----------



Sie müssen sich noch nicht einmal auf einen Irrtum berufen, da eh kein Kaufvertrag zustandegekommen ist aus dem Du evtl. Ansprüche herleiten könntest.

du hast natürlich recht, das wort aufforderung zur angebotsabgabe ist die richtige formulierung. das wollte ich eigentlich ausdrücken.


Zum Beispiel deshalb, weil sie so Mitbewerber zu einem niedrigen Preis animieren, weil Kunden auf die Seite gelockt werden durch ein angebliches Schnäppchen, weil gegenüber mydealz falsche Angaben gemacht werden...

den preis ist ja keiner mitgegangen da es sich offensichtlich um einen fehler gehandelt hat.
und bei wie viel tausend artikeln kann die fehlersuche auch schonmal etwas länger dauern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Beispiel deshalb, weil sie so Mitbewerber zu einem niedrigen Preis animieren, weil Kunden auf die Seite gelockt werden durch ein angebliches Schnäppchen, weil gegenüber mydealz falsche Angaben gemacht werden...

Zuerst einmal geht es hier um die Preisnennung eines anderen als dem Anbieter selbst. Da könnte es dann einen Übermittlungsfehler gegeben haben und schon ist die Sache erledigt. Absichtlich falsche Angaben gemacht zu haben, darfst Du dann gerne nachweisen, was Dir regelmäßig nicht gelingen wird.

---------- Beitrag hinzugefügt um 15:27 ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:26 ----------

du hast natürlich recht, das wort aufforderung zur angebotsabgabe ist die richtige formulierung. das wollte ich eigentlich ausdrücken.

Das war mir schon klar, aber anderen gelingt es immer wieder, seis absichlich, da Ihr Vorteil oder unabsichtlich, diesen Sachverhalt zu übersehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuerst einmal geht es hier um die Preisnennung eines anderen als dem Anbieter selbst. Da könnte es dann einen Übermittlungsfehler gegeben haben und schon ist die Sache erledigt. Absichtlich falsche Angaben gemacht zu haben, darfst Du dann gerne nachweisen, was Dir regelmäßig nicht gelingen wird.

---------- Beitrag hinzugefügt um 15:27 ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:26 ----------



Das war mir schon klar, aber anderen gelingt es immer wieder, seis absichlich, da Ihr Vorteil oder unabsichtlich, diesen Sachverhalt zu übersehen.

richtig, inwiefern ein anbieter verantwortlich ist für die preisnennung auf anderen seiten muss erstmal geklärt werden. im zweifel würde ich sagen gar nicht.

stimmt, danke dass du es richtig gestellt hast.
wie argumentiert wird sieht man ja hier schon :)
 
Etwas komisch ist es aber schon, dass der Fehler erst nach über 12 Std. korrigiert wurde. Das Angebot wurde schließlich auf allen möglichen Seiten gemeldet, kann mir kaum vorstellen, dass Amazon davon nichts mitbekommen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Abwarten und Tee trinken....
mal sehen wie Amazonien reagiert.
Probieren geht manchmal über..........
 
Abwarten und Tee trinken....
mal sehen wie Amazonien reagiert.
Probieren geht manchmal über..........

Und da wären wir wieder bei Theorie und Praxis. Beides muß nicht unebdingt zusammen passen. Wer weiß vielleicht erweichen Sie sich ja.

Hauptsache es kommt kein Neid auf, wenns klappt. So a la Dr. Hirschhausen:

"Sie freuen sich nur solange über 500,- Eur mehr Gehalt, bis Sie erfahren, dass die anderen 1000,- Eur bekommen."

Viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet:
War ja mehr oder weniger klar dass das passieren würde von daher war mein :heul::heul::heul: eher so ;) zu verstehen.

Dass die Shops die schon ein paar Runden am Markt sind sich rechtlich durch entsprechend formulierte AGBs gegenüber Preisfehlern absichern versteht sich wohl von selbst.

In der Regel also ... außer Spesen nix gewesen.

Rechtsweg entbehrt jeder Grundlage - Androhung dient bestenfalls dem Amusement der Mitarbeiter des Anbieters.

(Und wurde im Forum auch schon oft genug durchgekaut)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da wären wir wieder bei Theorie und Praxis. Beides muß nicht unebdingt zusammen passen. Wer weiß vielleicht erweichen Sie sich ja.

Viel Glück.

Sag ich doch unterschwellig. Immerhin entsteht ein Imageschaden, den ein "Kaufmann" tunlichst vermeiden sollte. Gibt bestimmt noch ne ganze Menge
andre Foren, in denen das diskutiert wird und wenn etwa einmal im Netz ist...
 
Sag ich doch unterschwellig. Immerhin entsteht ein Imageschaden, den ein "Kaufmann" tunlichst vermeiden sollte. Gibt bestimmt noch ne ganze Menge
andre Foren, in denen das diskutiert wird und wenn etwa einmal im Netz ist...

das bringt doch kaum imageschaden, zumal die anbieter wissen, dass da rechtlich keine handhabe ist.

will da sicher keine hoffnungen zerstören oder sowas, aber so sachen sind schon unzählige male vorgekommen und nie ist was bei rausgesprungen.
 
das bringt doch kaum imageschaden, zumal die anbieter wissen, dass da rechtlich keine handhabe ist.

will da sicher keine hoffnungen zerstören oder sowas, aber so sachen sind schon unzählige male vorgekommen und nie ist was bei rausgesprungen.


gekriegt hat keiner was, oder? da haben die sich fein damit rausreden können, dass der kaufvertrag erst mit der bestätigungs-email zustande kommt. hatte auch gleich zugeschlagen, leider umsonst. bis der preis "normal" so weit fällt könnte schon ein halbes jahr vergehen.
 
irgendwo gab es mal gutscheine über ein paar euro glaube ich, mehr ist bei so einer aktion noch nicht rausgekommen.
 
Auf der Amazon Seite steht doch sicherlich irgendwo "Irrtümer und Druckfehler vorbehalten" oder so ähnlich ... da sagen sie einfach, dass das ein Fehler war und fertig.
 
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