AS SSD Benchmark [2]

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
die werte passen, keine sorge
 
So, ich denke das geht so in Ordnung..?
 

Anhänge

  • as-ssd-bench C300-CTF DDAC128 02.12.2010 16-19-54.png
    as-ssd-bench C300-CTF DDAC128 02.12.2010 16-19-54.png
    12,9 KB · Aufrufe: 110
heise online - Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Update]

Ich weiss nicht wie lange ich meine Webseite noch betreiben kann/will.

oh :(

das wird dann wahrscheinlich wohl auch heissen, dass es abgesehen von deinem chronischen Zeitmangel jetzt erst recht keine Sandforcevariante erscheinen wird....

traurig :shake: ... siegt dann alles Andere auch dahin ? - wahrscheinlich

verstehen mag ich das jetzt trotzdem nicht was da gegen das neue Jugendschutzgesetzt verstößt :hmm:
 
Lieber NSA666,
ich denke es liegt einigen daran, dass du deine Seite weiter betreibst, pflegst und weiter ausbaust.
Was würde dagegen sprechen eine ab18 Seite daraus zu machen wenn sich tatsächlich kein Jugendfreies Material darauf befinden würde...habe keins entdeckt :hmm:.
Wenn du eine Geburtsdatenabfrage vorschaltest so das man nur ab 18 deine Seite betreten darf/kann mit nem kleinen Text als Begründung für noch unwissende, müsstest du den neuen Jugendschutzbestimmungen doch gerecht werden. Ich hoffe ich irre mich nicht und es würde dir helfen.

MFG Torsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man die Seite ab18 kennzeichnet, muss man dafür sorgen dass ein funktionierender Zugangsschutz vorhanden ist. Wenn man die Seite nicht "ab18" kennzeichnet muss man jederzeit mit kostenpflichtiger Abmahnung rechnen. Auch wenn man vor Gericht beweisen kann dass die Seite nichts derartiges enthällt, kostet es trotzdem Geld und Zeit(die ich nicht habe).
Einzig wikrsame Methode wäre einen zertifizierten Gutachter zu bezahlen der die Seite einstuft und kennzeichnet (sinnlos, teuer, zeitaufwendig).
 
Zuletzt bearbeitet:
rechtlich gesehen ist das doch ein funktionierender Zugangsschutz wenn man eine Geburtsdatenabfrage macht. Wird das Geburtsdatum bewusst falsch eingegeben liegt es dann ja nicht an dir.
Ich habe natürlich keine Ahnung wie kostenintensiv und arbeitsaufwändig das Ganze ist.
Interessanter ist es natürlich wenn weiter verlinkt wird, ob das dann da auch noch funktioniert. Ich bin kein Programmierer,Jurist oder Gesetzeshüter aber beispielsweise wie von Herstellern angegebenes ab 18 Material bei Youtube wird auch erst nach der Geburtsdatenabfrage freigegeben oder nicht.
Auch etwas andere Seiten wo MANN sich tümmelt scheinen mit dieser Art Sicherung genüge getan zu haben, gar zwei Button scheinen schon zu reichen ob man nun volljährig ist oder nicht.
 
Das ist leider nicht ausreichend. Ausreichend in Deutschland zälht nur das Postident-verfahren oder die einhaltung von "Sendezeiten".
 
oha :(
auch wenn es mittlerweile eDNA Gerätschaften gibt, würde das heißen, dass es nur eine absolute Minderheit wäre die Zugriff auf deine Seite erhalten würde, da diese eher selten in Gebrauch sind. Die sind einfach noch zu teuer und zu neu.
Oder man müsste nen Antrag stellen mit Perso (was die eDNA Geräte vereinfachen sollen), nur um deine Seite betreten zu dürfen....
Da hätte ich auch keinen Bock drauf.

Sendezeiten...meinst wie das Nachtprogramm von 22:00-06:00 ?
auch nicht prickelnd, aber immerhin hättest du 1-2 Std Rushhour :fresse:
 
Als Schweizer weiss ich nicht genau, was bei euch bestimmt wurde, aber bezieht sich das nur auf .de-Domains?

Schweinerei...
 
@Eggcacke: leider auf alle Domains die eine deutsche Adresse als Inhaber eingetragen haben. Also könnte ich nicht einfach auf .com ummelden.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, hier sind ganz nette Tricks am Werke.
Eigendlich sollten diese eDNA Geräte jedweige Tätigungen vereinfachen wie onlineshopping, ebay, Behördengänge usw. Sie sollten aber angeblich kein Zwang werden...kann jetzt auch nur davon reden was ich beiläufig im Radiobericht mitbekommen habe...so ein tolles Gerät mit allem pipapo kostet aber mal eben zwischen 120,-€ und 160,-€.
Tja und ganz plötzlich werden Gesetze geändert die solche Geräte quasi unabkömmlich machen....schon irgendwie lustig, denn ich muß echt schmunzeln wie passend das dann immer kommt^^
...prima, schafft Arbeitsplätze *G*
aber ne Marktlücke dem Volke aufs Auge gezwungen
das Contra sehen wir ja an nsa666.

€dit: große Firmen nutzen deine Benches um mit ihren Produkten zu werben....gibt es da nicht Möglichkeiten???
 
Zuletzt bearbeitet:
Arrrgh...wäre ja auch zu einfach gewesen :)

Aber ich versteh's schon. Hätte wohl auch nicht den Nerv mich um so einen * zu kümmern...
 
Um mal wieder nen Bench zu zeigen:

Hab gerade ne nagelneu OCZ Vertex2 Ext. 60 GB eingebaut. Ist also leer:



Gruß
Suxx
 
Da sagt doch einer das ein Ramdrive nix bringt :drool:
 

Anhänge

  • as-ssd-bench RAM Disk (SuperS 05.12.2010 19-13-27.png
    as-ssd-bench RAM Disk (SuperS 05.12.2010 19-13-27.png
    13,2 KB · Aufrufe: 107
könnte jemand anders , sagen wir mal aus der Schweiz oder Östereich für dich hosten ? ( die Seite betreiben und somit für die Internetadresse auch gemeldet sein und nicht du .) , Schweizer oder Östereicher ist Betreiber der Adresse und du hast lediglich Zugang um deine Progs usw.. weiter anzubieten , damit müsste es doch umgangen werden oder nicht ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Stefan:

€dit: große Firmen nutzen deine Benches um mit ihren Produkten zu werben....gibt es da nicht Möglichkeiten???

genau das meinte ich eigendlich damit.
Beispielsweise SUPERTALENT, OCZ usw...haben alle eine .com Adresse. Ob sie nun als Plattform fungieren möchten, damit nsa666 weiterhin seine Seite betreiben kann/darf sollte mal dahingestellt bleiben. Es war nur ein Gedankengang der zur Anregung dienen sollte.

@ MPE:
was bringen einem exorbitante Zahlen, wenn satte 0,0 GB belegt werden können :fresse2:
 
Zuletzt bearbeitet:
@ MPE:
was bringen einem exorbitante Zahlen, wenn satte 0,0 GB belegt werden können :fresse2:

Wenn sie 0GB hätte hätte ich ja den Benchmark gar nicht durchlaufen lassen können :) Ich habe 2 Ramdisks, eines für Programme mit 4GB und ein 12GB Ramdrive für temporäre Daten, Downloads etc. AS SSD Benchmark erkennt aber anscheinend nicht die Größe einer Ramdisk.
 
Wenn sie 0GB hätte hätte ich ja den Benchmark gar nicht durchlaufen lassen können :) Ich habe 2 Ramdisks, eines für Programme mit 4GB und ein 12GB Ramdrive für temporäre Daten, Downloads etc. AS SSD Benchmark erkennt aber anscheinend nicht die Größe einer Ramdisk.

??? Mit 12GB verbautem Speicher benutzt du 2 Ramdrives mit gesamt 16GB Kapazität???
 


Naja, so doll sind die Werte ja nicht. Aber für ein Pad reichts wohl noch aus, schlägt immer noch jede Festplatte :)
 
??? Mit 12GB verbautem Speicher benutzt du 2 Ramdrives mit gesamt 16GB Kapazität???

Ah mensch wie pingelig hier doch manche sind ;), mittlerweile habe ich 24GB verbaut.

Und bevor jetzt noch einer kommt und fragt ob ich das überhaupt benötige - Ja
 
ok.sehr gut!
bei mri war einfach das komplette windows 7 drauf mit antivirus etc.
macht das viel aus beim testen?
 
Manche Virenscanner können das Ergebnis negativ beinflussen. Und die meisten SSDs werden (etwas)langsamer wenn sie beschrieben werden.

Wie stark das Ergebnis abnimmt hängt aber von der restlichen Hardware und Software ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hä?, wieso restliche Hardware?
Was hat die restliche Hardware mit der Performance meiner SSD zu tun? - insofern der SATA Controller die Platte ausbremsen würde doch eigendlich nichts, oder??
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man einen (schlecht geschriebenen) Antivirus und eine zu schwache CPU hat die nur damit beschäftigt ist daten zu prüfen die Benchmark auf die SSD schreibt, verlangsamt sich natürlich das ganze.
 
Frage habe nun auch mal das AS SSD ausprobiert und mir wurden Werte

Schreiben = 197 mb und lesen = 97 MB angezeigt.

Die SSD ist grad neu ne OCZ Vertex 2 E laut angabe von denen ja Read = 285 MB und Schreiben = 275 MB.

Würde dann ja bei mir überhaupt nicht hinhauen ...? Habe heute WIN 7 neu aufgesetz das ich nicht nur die SSD neu habe sondern so gut wie alles. HAbe im Bios auch wie ich hier vorher gelesen habe auf AHCI gesetzt.

Woran könnte es denn noch liegen ?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh