BlindxDeath
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Hab ich auf 30 Seiten irgendwas verpasst?
alles in ordnung.
brauchst nicht nachschauen und irgendwelche Zwangsmaßnahmen durchführen!
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Hab ich auf 30 Seiten irgendwas verpasst?
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Zimmermann kann man verbauen oder ?
Die gelochten Scheiben sollen ja auch gut sein
In dem Fall sieht man den Rückstau auf den Fotos. Wenn da jemand nicht rechtzeitig zum stehen gekommen ist (absurde Ausrede, entweder gepennt oder kurz zuvor nochmal umentschieden und doch gebremst), würde ich von Glück ausgehen, wenn nichts kommt. Weiß nicht, was das mit einem Rückstau (oder Platz machen für einen Rettungswagen oder was es für Gründe haben kann, einen Rotblitzer auszulösen) zu tun haben sollte.
Sollten mMn reichen und ist immer noch besser als der Kernschrott von ATE
ATE ist als Erstausrüster ziemlich aller Hersteller "Kernschrott", selbstverständlich.
Den Rückstau sieht man auf den Bildern aber. Das habe ich gemeint. Hier sieht man nichts, außer dass jemand über die Haltelinie drüber ist. Und danach ist es im Prinzip ganz einfach:Was das mit einem Rückstau zu tun hat? der Blitzer löst durch eine Kontaktschlaufe (o.ä.) hinter der Haltelinie aus. Wenn man also drauf steht oder drüber fährt wenn das Signal auf Rot steht, blitzt es. Aber was soll's, ich will dich mal in dem Glauben lassen, hat ja eh keinen Sinn.
Die Fußgängerfurt gehört mal definitiv zum Schutzbereich. Wer da drin steht, begeht einen Rotlichtverstoß, wer zuvor zum stehen kommt nicht. Und nach seiner Aussage hat er die Furt ja mindestens teilweise befahren.http://www.iww.de/va/archiv/rotlichtverstoss-probleme-des-rotlichtverstosses-in-der-praxis-f44586 schrieb:2. Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Ein Rotlichtverstoß liegt nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, 37 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 StVO vor, wenn der Kraftfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage, das nach der StVO „Halt“ bedeutet, missachtet hat. Ein Rotlichtverstoß ist hingegen nicht gegeben, wenn der Betroffene die Ampel zwar bei Rotlicht passiert hat, er aber noch vor dem eigentlichen Schutzbereich, z.B. der Kreuzung, anhält (BGH NZV 98, 119, 120; OLG Celle zfs 97, 355; OLG Köln NZV 94, 330; OLG Hamm VRS 85, 464). Dann handelt es sich nur um einen Verstoß gegen §§ 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO.
ATE ist als Erstausrüster ziemlich aller Hersteller "Kernschrott", selbstverständlich.
Von den 25 Autos im Monat bei denen ich ATE-Bremsbelägen und Scheiben verbaue hat jedes zweite Fahrzeug doppelt so viel Leistunng wie PainDeluxe sein alter Astra und da hat noch kein Kunde gesagt ATE ist scheisse.
Sogar in nen RS6 steck ich ATE, und der hat 580 PS und wiegt ne Tonne mehr wie sein Opel.
http://abload.de/img/brm_h16_engineoxuvz.jpg
Naja, 240er 1.6er Opel Fahrrad bremsen darf man nicht mit rs6 bremsen vergleichen.....auch wenn Audi Schmutz ist.
bisschen mehr infos pls...sieht seeeehr interessant aus
vpower hat dich mit 2 Posts verscheucht? Gibst du immer so schnell auf?
Meine Fresse. Ich hab mich verschrieben. Vorne sind ATE drinne und die machen was sie sollen !!!
Ich wollte schreiben der ATP kram is schrott.
Der Post war heute zwischen Tür und Angel geschrieben