[Sammelthread] Automobile

Natürlich nicht für das Geld - das wird der auch niemals dafür sehen, meine ich. Es sei denn die Wartungshistorie ist super und weist alles aus, was an dem Auto so gemacht werden muss. Mir ging es rein um die Optik, das Ding ist einfach hervorragend so. Dazu noch helles Leder wie bei mir, getönte Scheiben hinten und das wäre Perfektion ... :drool:
 
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Ohne Zweifel noch ein schöner BMW der nicht von Bangle verhunzt wurde, trau dich Gizzle. :bigok:

Und wann ist nun dein Saisonabschlussschraubertrag für 2k14 geplant? :d








Frage: Angenommen Fahrer X hat einen Monat Fahrverbot wegen 2x über 25km/h zu schnell in einem Jahr bekommen, gilt dieses doch soweit nur für Deutschland wenn ich richtig liege?
Wenn man in diesem Fall z.B. in die USA reist und das Fahrverbot genau in diesen Zeitraum legt sollte es doch keine Probleme geben, vorher noch eine gute Fotokopie anlegen und plausibel erklären das man das Original vergessen habe. Was meint ihr?
 
Klar. Sehr unauffällig. Kopie dabei aber original nicht. Scheint legitim! :fresse:
 
Muss man das Ding übehaupt im Original mithaben? Soweit ich weiß muss man - Zumindest in Deutschland - die Dokumente (Perso, Führerschein, Fahrzeugschein etc) nicht im Original mit sich führen.
Ist aber nur gefährliches Halbwissen.
 
Wieso?? Man hätte doch beispielsweise die Eltern beauftragen können ihn per Mail zu schicken und ihn sich vor Ort ausdrucken können, das meinte ich mit plausibel.
 
Ohne internationalen Führerschein geht in den USA nix. Glaube nicht, dass da eine Kopie vom Führerschein reicht...
 
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Ohne internationalen Führerschein geht in den USA nix. Glaube nicht, dass da eine Kopie vom Führerschein reicht...

Das stimmt nicht. Erst mal ist das vom Bundesstaat abhängig, es gibt keine landesweite Bestimmung - und außerdem ist zumindest in manchen Bundesstaaten der deutsche Führerschein alleine ausreichend.


Aber dieser gilt nur zusammen mit dem EU-Scheckkarten Führerschein, zumindest in Südafrika hatte ich keine Probleme ohne den Internationalen.

Ach, Afrika darfst Du nicht zählen. :d
 
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Der angegebene Verkaufspreis ist lediglich von beispielhaftem Charakter, jedoch handelt es sich bei diesem Angebot um KEINE Versteigerung! Dieses Fahrzeug wird ausschließlich auf der Grundlage eines Preisvorschlags verkauft!


Leute.
 
Mit einer Kopie des EU-Führerscheins ist man hingegen auf der unsichersten Seite. :fresse: Da würde ich es nicht drauf ankommen lassen, wenn sie dir den Mietwagen nicht geben, dann stehst du halt blöd da.
 
2 mal lediglich 25 Kmh zu viel Fahrverbot?

Seit wann geht das so schnell? Bin erst 3 Jahre aus der Fahrschule raus aber zu der Zeit war das noch nicht ansatzweise so hart, wenn ich nun nicht total falsch liege.
 
Schon länger. Zwei mal über 25 in einem Jahr und du bekommst Fahrverbot.
 
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Heißt das pro Kalenderjahr, also zählt nächstes Jahr wieder neu, oder gilt das innerhalb von 365 Tagen?
 
Was ist daran happig? Der Lappen kann schon viel einfacher und schneller weg sein.
So muss mans ja schon fast provozieren, zwei Mal _viel_ zu schnell zu fahren...

25 kmh finde ich nicht "viel" zu schnell.

Hängt eben von der Fahrweise ab aber mal mit 126 kmh auf der Landstraße/Bundesstraße finde ich jetzt nicht "viel" zu schnell. Zügig und schneller als erlaubt klar... Sieht jeder anders.
 
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Selbst in Österreich kannst du 7x im Jahr mit 40km/h drüber geblitzt werden (auf der AB), ohne, dass dir was passiert :shot: Nur teuer wird das halt mit der Zeit..
 
BMW 530iA, Individual Sonderserie Sterling, Einmalig als Limousine in Klein Nordende

Ich weiß, die allermeisten hier platzen schier vor lauter "Reeeeeennnnttnneeerr!!!!" aber ... verdammt sieht der E39 in Sterlinggrau gut aus. :drool:

Die Farbe ist einfach nur geil. :drool: :drool:

Natürlich nicht für das Geld - das wird der auch niemals dafür sehen, meine ich. Es sei denn die Wartungshistorie ist super und weist alles aus, was an dem Auto so gemacht werden muss. Mir ging es rein um die Optik, das Ding ist einfach hervorragend so. Dazu noch helles Leder wie bei mir, getönte Scheiben hinten und das wäre Perfektion ... :drool:

Da wäre ich mir nicht so sicher, dass er das nie sehen wird.
 
25 kmh finde ich nicht "viel" zu schnell.

Hängt eben von der Fahrweise ab aber mal mit 126 kmh auf der Landstraße/Bundesstraße finde ich jetzt nicht "viel" zu schnell. Zügig und schneller als erlaubt klar... Sieht jeder anders.

Deswegen ja auch der Schuss vor den Bug. Wer sich zwei mal mit über 25 kmh zu schnell (das müssen also von 30 kmh mehr aufm Tacho sein) blitzen lässt, der verkraftet auch ein einmonatiges Fahrverbot.

Der Lappen kann wie gesagt schon viel schneller weg sein. Ich denke da nur an die Alkoholdelikte und vor allem Aggression im Straßenverkehr...
 
Das kann nur von einem Beamten des Schnittlauchtrupps stammen. :d Aber bei Alkohol und Drogen finde ich es gerechtfertigt, mehr als 1 Weizen trinke ich nie wenn ich danach noch fahren muss.
 
Frage: Angenommen Fahrer X hat einen Monat Fahrverbot wegen 2x über 25km/h zu schnell in einem Jahr bekommen, gilt dieses doch soweit nur für Deutschland wenn ich richtig liege?
Wenn man in diesem Fall z.B. in die USA reist und das Fahrverbot genau in diesen Zeitraum legt sollte es doch keine Probleme geben, vorher noch eine gute Fotokopie anlegen und plausibel erklären das man das Original vergessen habe. Was meint ihr?


srly? :fresse: afaik ist das fahrverbot kein prob, eine beglaubigung der kopie ist aber das mindeste

und der mietwagendings wird sowieso seine AGB haben
 
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Heißt das pro Kalenderjahr, also zählt nächstes Jahr wieder neu, oder gilt das innerhalb von 365 Tagen?
Regelfahrverbote sieht die Bußgeldkatalogverordnung (§*4) vor bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 30*km/h und außerorts um mehr als 40*km/h, bei einer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25*km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung zum ersten Verstoß
War eigentlich der Meinung das es nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts gilt, aber das stimmt wohl nicht oder sie haben es geändert.
Gesendet von meinem SGP521 mit der Hardwareluxx App

Edith:Beim dritten Geschwindigkeitsüberschreitungs-Punkte-Eintrag kann es wohl auch verhängt werden also 21+.
 
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25 kmh finde ich nicht "viel" zu schnell.

Hängt eben von der Fahrweise ab aber mal mit 126 kmh auf der Landstraße/Bundesstraße finde ich jetzt nicht "viel" zu schnell. Zügig und schneller als erlaubt klar... Sieht jeder anders.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist aber keine Empfehlung.
Und es ist nicht "mal", sondern schon "zwei Mal".
Und eigentlich ist es auch nicht "zwei Mal", sondern zwei Mal "erwischt". Und dann auch noch in einem Jahr.

Wer mit über 125 km/h (mit Toleranz müssen das ja schon 130 km/h sein) zum zweiten Mal in einem Jahr erwischt wird muss doch ein generelles Problem damit haben, sich an solche Regelungen zu halten.
Und es muss auch noch Vorsatz sein.

Damit will ich jetzt nicht sagen, dass ich langsamer unterwegs bin, oder so ein Verhalten verurteile. Aber man muss sich halt klar sein, was man da tut.
 
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