Wenn der Händler wirklich nur als Vermittler auftritt, dann geht das natürlich. Also Verkäufer stellt Auto beim Händler auf den Platz, Händler verkauft und der Verkäufer steht auch im Kaufvertrag. Es gibt aber auch so Fälle wo der Händler z.B. den Wagen in Zahlung nimmt (damit ist er Eigentümer) und trotzdem "im Auftrag" verkauft - das sollte rechtlich nicht gehen, weil es nur dazu dient die Gewährleistung zu umgehen. Oder wenn die Oma vom Händler den Wagen "privat" verkauft etc pp.
Es gibt da viele Spielvarianten und Schlupflöcher die gerne genutzt werden...
Es gibt da viele Spielvarianten und Schlupflöcher die gerne genutzt werden...