[Sammelthread] Automobile

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Ist der TÜV eigentlich sehr penibel bez. Auspuffanlagen heutzutage?
Meine ist leergeräumt, aber nicht sichtbar von außen. 😇
Allerdings auch sehr dezent laut, wenn man nicht reintritt. Im Stand hört man fast keinen Unterschied.
Hab halt keine Ahnung wie die so drauf sind heutzutage. Hab alle 2-3 Jahre ein neues KFZ und bin nie beim TÜV.
Der Tüv ist meist nicht das Problem, wenn dich aber die Soko Autoposer kassiert und in die Prüfstelle schleift kannst du dich auf jede menge Spaß einstellen.
 
Der Tüv ist meist nicht das Problem, wenn dich aber die Soko Autoposer kassiert und in die Prüfstelle schleift kannst du dich auf jede menge Spaß einstellen.

Und selbst wenn nicht, gibts die Strafe halt wegen der Einstellung im Kopf! Und jetzt raus, Innenstadtverbot bis 20 Uhr!
 
Ich will ja nichts verschweigen. Er kann ja den originalen Topf drunter machen? Ich hab den noch. Wo ist hier das Problem?
Es sind auch noch ein paar Sachen nicht eingetragen. Das würde ich ihm sagen und was der Käufer daraus macht ist doch seine Sache? Oder weiß ich hier wieder was typisch deutsches nicht und laufe Gefahr mir hier Ärger einzuhandeln? Der Halter ist doch verantwortlich und nicht der Verkäufer?

Wisst ihr was sowas wert ist:

BMW M3 E92 Coupé Edition Monte Carlo Blau DKG
Erstbesitz
Etliche Carbonteile innen/außen, Airbox, Spoiler, Sportauspuff, Brembo Bremsanlage, Alcantara Armaturenbrett mit blauer Naht passend zur Farbe, Performance Sitze etc.
EZ 09/2009
Laufleistung: nur 5700km, Reines Schönwetter Saison KFZ, wurde aber fast 10 Jahre nicht bewegt
Reifen sind hinüber und keine Ahnung was sonst. Ich bin kein Experte.

Gibt es jemanden an den man sich für sowas wenden kann, der da Ahnung hat und das im Auftrag verkaufen könnte?
 
Ich wurde bisher (drei mal auf Holz klopf) noch nicht angehalten mit dem Ofen und ich fahre zu 99% komplett offen. Aber selbst offen ist immer noch der Fahrer für den Unterschied zwischen Krawall und gutem Sound verantwortlich.

Ich sag mir halt was die Rennleitung angeht, die erwarten ja auch das ein RS nicht wie ein normaler Audi um die Ecken schleicht, sprich so ein Teil „darf“ bzw macht halt einfach Sound (Sound ungleich Krawall!)
 
gibts die Strafe halt wegen der Einstellung im Kopf!
Mertens mein Name! 👮‍♂️

Wisst ihr was sowas wert ist:
Hier ist ein vergleichbarer für 90k inseriert

Für um die 60k € sind einige M3 E92 DKG mit rund 30.000 km inseriert, also auf jeden Fall darüber.
Vielleicht beim Autocenter Meschede anfragen? Die hatten bei den JP Videos diese Woche paar Klassiker mit wenig km drin.
 
Der Tüv ist meist nicht das Problem, wenn dich aber die Soko Autoposer kassiert und in die Prüfstelle schleift kannst du dich auf jede menge Spaß einstellen.

Oder Fahrradcop Mertens. Mit Glück kommst du dann noch mit 4000 Euro davon 😂
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich will ja nichts verschweigen

Einfach dazusagen ist aber hoch gefährlich für dich.
Wenn dann musst du das Auto als nicht verkehrssicher verkaufen und im Vertrag festhalten.
Wenn der Käufer dir ans Bein pinkeln will, muss er einfach nur nen Anwalt nehmen.
 
Gibt es jemanden an den man sich für sowas wenden kann, der da Ahnung hat und das im Auftrag verkaufen könnte?
Also echt no offense, aber ich find die Kombi von doch gut modifiziert und keine Ahnung davon immer noch sehr wild :fresse: Grade im Erstbesitz
 
Was die Mods angeht habe ich einiges selbst gemacht, aber auch vieles machen lassen. Selbst aber keine Ahnung vom Verkauf oder TÜV Prüfungsgeschichten, weil ich damit bis dato kaum Erfahrungen gemacht habe, schon gar nicht mit so einem modifiziertem KFZ. Hatte damals die meisten Sachen, für die es ein Gutachten gab eintragen lassen, den Rest nicht. Für die Airbox gibt es soweit ich weiß keines. Auspuff natürlich schon gar nicht.

Für um die 60k € sind einige M3 E92 DKG mit rund 30.000 km inseriert, also auf jeden Fall darüber.
Vielleicht beim Autocenter Meschede anfragen? Die hatten bei den JP Videos diese Woche paar Klassiker mit wenig km drin.
In Düsseldorf gibt es auch so einen Spezi. Der macht aber eher Luxussegment. Muss die mal anschreiben. Gibt ja auch manche die 6-stellig inseriert sind, aber wer weiß wie lange schon.
Einfach dazusagen ist aber hoch gefährlich für dich.
Wenn dann musst du das Auto als nicht verkehrssicher verkaufen und im Vertrag festhalten.
Wenn der Käufer dir ans Bein pinkeln will, muss er einfach nur nen Anwalt nehmen.
Danke für den Hinweis, aber mal ganz ehrlich: Weißt du das, oder ist das nur eine Einschätzung von dir und du vermutest somit nur? Hast du da eine Quelle für bitte? Ich finde die Argumentation "nicht verkehrssicher" schon irgendwie falsch. An dem Auto ist nichts gebastelt oder ähnlich. Die Änderungen haben alle Hand und Fuß und funktionieren. Würde ich natürlich auch angeben.
Ich würde (aus meiner laienhaften Einschätzung) eher sagen, der Käufer wäre ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Hat er selbst aber nicht die Pflicht sich über alles schlau zu machen und haftet auch selbst? Soweit mir bekannt haftet man doch als Halter/Fahrer, aber doch nicht als Verkäufer?! Das wäre mir neu, aber ich lasse mich gerne belehren.

Weiß das hier niemand wirklich genau (bitte kein Halbwissen oder Vermutungen)?
Noch mal zur Frage: Was ist wenn man ein Auto mit nicht eingetragenen Komponenten verkauft?

Gibt es in diesen Standard Kaufverträgen, die man überall runterladen kann, nicht etwas was man da ankreuzen kann? Oder notfalls eine Klausel die man hinzufügt? Ich will z.B. wegen der ganzen Alcantara Aufwertungen (Armaturenbrett und viele andere Flächen) die Karre doch nicht als (übertrieben gesagt) "für Bastler" anbieten?!? Solche Änderungen muss man doch nicht eintragen lassen? Was anderes ist natürlich z.B. die nicht eingetragene Airbox. Aber wenn ich das alles wieder zurückrüsten muss, steht die Karre wieder nur weitere 10 Jahre rum. Ich kenne mich.

Müsste ich, um sicher zu gehen, alles im Detail im Kaufvertrag auflisten und dann hinzuschreiben "ohne Betriebserlaubnis" oder wie? Mir geht DE echt mega auf den Sack. In Amerika juckt das alles keine Sau. Die fahren straight piped und da kriegst noch Daumen hoch, hier einen anderen Finger. Naja anderes Thema.
 
Was ist wenn man ein Auto mit nicht eingetragenen Komponenten verkauft?

Ich dachte es geht auch um eine ausgeräumte Abgasanlage. Das hat ja nicht nur etwas mit nicht eingetragen zu tun, sondern das ist Manipulation und Urkundenfälschung.
Da kannst du kaum sagen, hätte der Käufer ja sehen müssen, selbst schuld.
 
Schreib es in den Kaufvertrag das die AGA kein Teilegutachten oder EWG hat und fertig.
 
Ich dachte es geht auch um eine ausgeräumte Abgasanlage. Das hat ja nicht nur etwas mit nicht eingetragen zu tun, sondern das ist Manipulation und Urkundenfälschung.
Da kannst du kaum sagen, hätte der Käufer ja sehen müssen, selbst schuld.
Ich hatte nie vor irgendwas nicht zu erwähnen.
Schreib es in den Kaufvertrag das die AGA kein Teilegutachten oder EWG hat und fertig.
Ich hoffe das reicht dann.
Wegen nicht eingetragener Komponenten dann wohl ebenso. Ich will halt nachher bloß keinen Stress.
 
Müsste ich, um sicher zu gehen, alles im Detail im Kaufvertrag auflisten und dann hinzuschreiben "ohne Betriebserlaubnis" oder wie? Mir geht DE echt mega auf den Sack. In Amerika juckt das alles keine Sau. Die fahren straight piped und da kriegst noch Daumen hoch, hier einen anderen Finger. Naja anderes Thema.
Im Endeffekt ists völlig Piep Wurscht. Wenn die Karre nonlegal ist, ist sie es einfach. Fehlende Eintragungen gehen immer mit einer erloschenen BE einher und damit ist das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher.

Verkauf ihn als das was er ist, ne Bastlerkarre.
 
So wie du das Auto beschreibst, hat es keine Betriebserlaubnis. Also ist im Straßenverkehr nicht benutzbar. Beim Verkauf sollte genau das eben penibel in den Kaufvertrag rein. Ebenso sämtliche Umbauten. Denn ein Laie erkennt zB vielleicht einen leeren Auspuff nicht (warum man sollch einen Quark macht, sei Mal dahin gestellt) und dann bist du am A....

Ansonsten verstehe ich dich aber null. Einerseits hast du da ordentlich modifiziert/lassen, ob's erlaubt ist, hat dich scheinbar null interessiert. Dann willst du das Auto verkaufen, prüfst quasi den Motor, hast aber kein Bock z.B. den Auspuff zu tauschen (was ich mir als Laie sogar zutrauen würde). Passt irgendwie nicht zusammen. Also entweder die Karre ordentlich und sauber anbieten oder eben damit leben und als Bastlerbude anbieten (nix anderes ist es wenn gefühlt die Hälfte nicht ei na getragen ist).
 
Zuletzt bearbeitet:
Schönen Gruß aus Bibione ☀️ 🌊 🏖️

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Steht hier for dem Hotel. Hat nicht mehr gereicht für einen Parkplatz in der ⭐️⭐️⭐️⭐️-Garage

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Evtl ist er auch einfach zu tief für die Einfahrt 🤷‍♂️🤣
 
Morgen geht mein Clubsport zur Aufbereitung, innen wie außen. Danach dann schöne Bilder machen und dann wird er ausgeschrieben zum Verkauf.
 
Ich würde (aus meiner laienhaften Einschätzung) eher sagen, der Käufer wäre ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Hat er selbst aber nicht die Pflicht sich über alles schlau zu machen und haftet auch selbst? Soweit mir bekannt haftet man doch als Halter/Fahrer, aber doch nicht als Verkäufer?! Das wäre mir neu, aber ich lasse mich gerne belehren.

Weiß das hier niemand wirklich genau (bitte kein Halbwissen oder Vermutungen)?
Noch mal zur Frage: Was ist wenn man ein Auto mit nicht eingetragenen Komponenten verkauft?
Der Käufer ist definitiv ohne Betriebserlaubnis unterwegs wenn du Änderungen verbaut hast, die nicht eingetragen sind. Ob du in Regress genommen werden kannst, weil du Mängel verschwiegen hast, DAS ist die große Frage. Und ja, nicht eingetragene Umbauten sind ein verschwiegener und/oder versteckter Mangel, wenn sie nicht im Kaufvertrag stehen. Es ist zwar richtig, dass der Käufer sich selbst schlau machen muss, aber du als VK sitzt halt trotzdem mit im Boot.

Stell dir vor du verkaufst die Kiste, teilst dem Käufer alles mündlich mit. Der wird mit der Kiste stillgelegt und hetzt dir einen Anwalt auf den Hals. Hast du da Bock drauf? Ich hätte es nicht und würde deshalb im Kaufvertrag vermerken was umgebaut und nicht abgenommen ist oder würde es vorher - sofern möglich - zurückbauen.
 
Bin halt selbst zwei mal aufgesetzt beim Rausfahren. Der würde nie wieder rauskommen. Einfahrt sieht noch OK aus, aber Ausfahrt hat halt mega steile Absätze… ☹️
 
Bestimmt nicht so laut wie der Auspuffknall von Santander-Kevins i30N mit leergeräumter AGA :fresse:
 
Ich hab nun glaube oft genug erwähnt, dass ich alles penibel vermerken will. Mit den unpassenden Horrorszenarien könnt ihr's dann glaube mal gut sein lassen. :coffee:
Werde aber sicher nicht deshalb als "Bastlerkarre" verkaufen. Ihr habt Ideen. :unsure:
Mal aus juristischer Sicht:

Auto zulässig als Bastlerfahrzeug verkaufen​

Zulässig können Halter ihr Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen, wenn es sich laut einschlägiger Rechtsprechung in einem Zustand befindet, der die sichere Teilnahme am Straßenverkehr absolut unmöglich macht. In so einem Fall weist das Fahrzeug erhebliche Mängel und Schäden auf. Unter diesen Voraussetzungen ist die Bezeichnung als Bastlerfahrzeug rechtmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn die Inhaber das Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen. Die Rechtsfolge daraus ist, dass sich der Käufer nicht auf die Mängel des Fahrzeugs berufen und damit den Kaufvertrag anfechten kann. Das gilt auch für Mängel, die er erst nach dem Vertragsschluss und der Übernahme des Fahrzeugs erkennt. Gewährleistungsrechte bestehen damit nicht mehr.

Unzulässige Verwendung der Bezeichnung als Bastlerfahrzeug​

Unzulässig wird ein Auto als Bastlerfahrzeug bezeichnet, wenn es eigentlich betriebssicher ist und nur kleinere Mängel aufweist. Auch gehen beide Vertragsparteien – Verkäufer und Käufer – eigentlich davon aus, dass das Auto weiterhin im Straßenverkehr eingesetzt werden soll. Anzunehmen ist das unter anderem, wenn der Kaufpreis den Schrottwert deutlich übersteigt. Der Verkäufer möchte sich offenkundig vor einem späteren Gewährleistungsanspruch des Käufers schützen. Das ist unzulässig, spielt aber bei einem privaten Kaufvertrag praktisch keine Rolle, weil es keine Gewährleistung gibt und diese im Vertrag wirksam ausgeschlossen wurde. Lediglich bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer sowie dem privaten Verbraucher wäre dies ein rechtswidriges Umgehungsgeschäft nach § 475 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Bezogen auf das rote ist der nächste Forenexperten Tipp dann vermutlich "verkauf ihn also für 2k". :bigok:

Kaufpreis als weiteres Argument gegen einen Kaufvertrag für ein Bastlerfahrzeug​

Der Kaufpreis sprach im vorliegenden Fall zusätzlich gegen einen Kaufvertrag für ein Bastlerfahrzeug. Er lag nämlich bei 4.900 Euro, die niemand für ein schrottreifes, höchstens noch zum Ausschlachten geeignetes Fahrzeug bezahlt.

Das ist bei dem Verkehrswert von wohl weit über 60k schon völliger Blödsinn. Das ist halt für mich wieder mal typischer "Forenexperten" Unsinn, der hier teilweise von sich gelassen wird. Selbst keine Ahnung, aber Hauptsache mal irgendwas in die Tasten hauen. :ROFLMAO:
 
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