Was die Mods angeht habe ich einiges selbst gemacht, aber auch vieles machen lassen. Selbst aber keine Ahnung vom Verkauf oder TÜV Prüfungsgeschichten, weil ich damit bis dato kaum Erfahrungen gemacht habe, schon gar nicht mit so einem modifiziertem KFZ. Hatte damals die meisten Sachen, für die es ein Gutachten gab eintragen lassen, den Rest nicht. Für die Airbox gibt es soweit ich weiß keines. Auspuff natürlich schon gar nicht.
Für um die 60k € sind einige M3 E92 DKG mit rund 30.000 km inseriert, also auf jeden Fall darüber.
Vielleicht beim Autocenter Meschede anfragen? Die hatten bei den JP Videos diese Woche paar Klassiker mit wenig km drin.
In Düsseldorf gibt es auch so einen Spezi. Der macht aber eher Luxussegment. Muss die mal anschreiben. Gibt ja auch manche die 6-stellig inseriert sind, aber wer weiß wie lange schon.
Einfach dazusagen ist aber hoch gefährlich für dich.
Wenn dann musst du das Auto als nicht verkehrssicher verkaufen und im Vertrag festhalten.
Wenn der Käufer dir ans Bein pinkeln will, muss er einfach nur nen Anwalt nehmen.
Danke für den Hinweis, aber mal ganz ehrlich: Weißt du das, oder ist das nur eine Einschätzung von dir und du vermutest somit nur? Hast du da eine Quelle für bitte? Ich finde die Argumentation "nicht verkehrssicher" schon irgendwie falsch. An dem Auto ist nichts gebastelt oder ähnlich. Die Änderungen haben alle Hand und Fuß und funktionieren. Würde ich natürlich auch angeben.
Ich würde (aus meiner laienhaften Einschätzung) eher sagen, der Käufer wäre ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Hat er selbst aber nicht die Pflicht sich über alles schlau zu machen und haftet auch selbst? Soweit mir bekannt haftet man doch als Halter/Fahrer, aber doch nicht als Verkäufer?! Das wäre mir neu, aber ich lasse mich gerne belehren.
Weiß das hier niemand wirklich genau (bitte kein Halbwissen oder Vermutungen)?
Noch mal zur Frage: Was ist wenn man ein Auto mit nicht eingetragenen Komponenten verkauft?
Gibt es in diesen Standard Kaufverträgen, die man überall runterladen kann, nicht etwas was man da ankreuzen kann? Oder notfalls eine Klausel die man hinzufügt? Ich will z.B. wegen der ganzen Alcantara Aufwertungen (Armaturenbrett und viele andere Flächen) die Karre doch nicht als (übertrieben gesagt) "für Bastler" anbieten?!? Solche Änderungen muss man doch nicht eintragen lassen? Was anderes ist natürlich z.B. die nicht eingetragene Airbox. Aber wenn ich das alles wieder zurückrüsten muss, steht die Karre wieder nur weitere 10 Jahre rum. Ich kenne mich.
Müsste ich, um sicher zu gehen, alles im Detail im Kaufvertrag auflisten und dann hinzuschreiben "ohne Betriebserlaubnis" oder wie? Mir geht DE echt mega auf den Sack. In Amerika juckt das alles keine Sau. Die fahren straight piped und da kriegst noch Daumen hoch, hier einen anderen Finger. Naja anderes Thema.