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Nein, die VAG-Prolls rull0rn weiterhin.
So eine Elektro Bombe rull0rt halt nicht so, oder?
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Nein, die VAG-Prolls rull0rn weiterhin.
Nein, die rul0rt gar nicht.So eine Elektro Bombe rull0rt halt nicht so, oder?
Der Tüv ist meist nicht das Problem, wenn dich aber die Soko Autoposer kassiert und in die Prüfstelle schleift kannst du dich auf jede menge Spaß einstellen.Ist der TÜV eigentlich sehr penibel bez. Auspuffanlagen heutzutage?
Meine ist leergeräumt, aber nicht sichtbar von außen. 😇
Allerdings auch sehr dezent laut, wenn man nicht reintritt. Im Stand hört man fast keinen Unterschied.
Hab halt keine Ahnung wie die so drauf sind heutzutage. Hab alle 2-3 Jahre ein neues KFZ und bin nie beim TÜV.
Der Tüv ist meist nicht das Problem, wenn dich aber die Soko Autoposer kassiert und in die Prüfstelle schleift kannst du dich auf jede menge Spaß einstellen.
Mit meiner Milltek werde ich ab und an angehalten, aber leider habe ich eine EU ZulassungIst der TÜV eigentlich sehr penibel bez. Auspuffanlagen heutzutage?
Mertens mein Name! 👮♂️gibts die Strafe halt wegen der Einstellung im Kopf!
Hier ist ein vergleichbarer für 90k inseriertWisst ihr was sowas wert ist:
Der Tüv ist meist nicht das Problem, wenn dich aber die Soko Autoposer kassiert und in die Prüfstelle schleift kannst du dich auf jede menge Spaß einstellen.
Ich will ja nichts verschweigen
Also echt no offense, aber ich find die Kombi von doch gut modifiziert und keine Ahnung davon immer noch sehr wild Grade im ErstbesitzGibt es jemanden an den man sich für sowas wenden kann, der da Ahnung hat und das im Auftrag verkaufen könnte?
In Düsseldorf gibt es auch so einen Spezi. Der macht aber eher Luxussegment. Muss die mal anschreiben. Gibt ja auch manche die 6-stellig inseriert sind, aber wer weiß wie lange schon.Für um die 60k € sind einige M3 E92 DKG mit rund 30.000 km inseriert, also auf jeden Fall darüber.
Vielleicht beim Autocenter Meschede anfragen? Die hatten bei den JP Videos diese Woche paar Klassiker mit wenig km drin.
Danke für den Hinweis, aber mal ganz ehrlich: Weißt du das, oder ist das nur eine Einschätzung von dir und du vermutest somit nur? Hast du da eine Quelle für bitte? Ich finde die Argumentation "nicht verkehrssicher" schon irgendwie falsch. An dem Auto ist nichts gebastelt oder ähnlich. Die Änderungen haben alle Hand und Fuß und funktionieren. Würde ich natürlich auch angeben.Einfach dazusagen ist aber hoch gefährlich für dich.
Wenn dann musst du das Auto als nicht verkehrssicher verkaufen und im Vertrag festhalten.
Wenn der Käufer dir ans Bein pinkeln will, muss er einfach nur nen Anwalt nehmen.
Was ist wenn man ein Auto mit nicht eingetragenen Komponenten verkauft?
Ich hatte nie vor irgendwas nicht zu erwähnen.Ich dachte es geht auch um eine ausgeräumte Abgasanlage. Das hat ja nicht nur etwas mit nicht eingetragen zu tun, sondern das ist Manipulation und Urkundenfälschung.
Da kannst du kaum sagen, hätte der Käufer ja sehen müssen, selbst schuld.
Ich hoffe das reicht dann.Schreib es in den Kaufvertrag das die AGA kein Teilegutachten oder EWG hat und fertig.
Im Endeffekt ists völlig Piep Wurscht. Wenn die Karre nonlegal ist, ist sie es einfach. Fehlende Eintragungen gehen immer mit einer erloschenen BE einher und damit ist das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher.Müsste ich, um sicher zu gehen, alles im Detail im Kaufvertrag auflisten und dann hinzuschreiben "ohne Betriebserlaubnis" oder wie? Mir geht DE echt mega auf den Sack. In Amerika juckt das alles keine Sau. Die fahren straight piped und da kriegst noch Daumen hoch, hier einen anderen Finger. Naja anderes Thema.
Der Käufer ist definitiv ohne Betriebserlaubnis unterwegs wenn du Änderungen verbaut hast, die nicht eingetragen sind. Ob du in Regress genommen werden kannst, weil du Mängel verschwiegen hast, DAS ist die große Frage. Und ja, nicht eingetragene Umbauten sind ein verschwiegener und/oder versteckter Mangel, wenn sie nicht im Kaufvertrag stehen. Es ist zwar richtig, dass der Käufer sich selbst schlau machen muss, aber du als VK sitzt halt trotzdem mit im Boot.Ich würde (aus meiner laienhaften Einschätzung) eher sagen, der Käufer wäre ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Hat er selbst aber nicht die Pflicht sich über alles schlau zu machen und haftet auch selbst? Soweit mir bekannt haftet man doch als Halter/Fahrer, aber doch nicht als Verkäufer?! Das wäre mir neu, aber ich lasse mich gerne belehren.
Weiß das hier niemand wirklich genau (bitte kein Halbwissen oder Vermutungen)?
Noch mal zur Frage: Was ist wenn man ein Auto mit nicht eingetragenen Komponenten verkauft?
Wir müssen leider draußen bleiben 😂Schönen Gruß aus Bibione ☀️ 🌊 🏖️
Anhang anzeigen 901478
Steht hier for dem Hotel. Hat nicht mehr gereicht für einen Parkplatz in der ⭐️⭐️⭐️⭐️-Garage
Anhang anzeigen 901480
Evtl ist er auch einfach zu tief für die Einfahrt 🤷♂️🤣
Sieht aus wie ne seltene Pirelli Edition. Haben wir auch in der Halle. Laut wir Sau!
Auto zulässig als Bastlerfahrzeug verkaufen
Zulässig können Halter ihr Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen, wenn es sich laut einschlägiger Rechtsprechung in einem Zustand befindet, der die sichere Teilnahme am Straßenverkehr absolut unmöglich macht. In so einem Fall weist das Fahrzeug erhebliche Mängel und Schäden auf. Unter diesen Voraussetzungen ist die Bezeichnung als Bastlerfahrzeug rechtmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn die Inhaber das Auto als Bastlerfahrzeug verkaufen. Die Rechtsfolge daraus ist, dass sich der Käufer nicht auf die Mängel des Fahrzeugs berufen und damit den Kaufvertrag anfechten kann. Das gilt auch für Mängel, die er erst nach dem Vertragsschluss und der Übernahme des Fahrzeugs erkennt. Gewährleistungsrechte bestehen damit nicht mehr.
Bezogen auf das rote ist der nächste Forenexperten Tipp dann vermutlich "verkauf ihn also für 2k".Unzulässige Verwendung der Bezeichnung als Bastlerfahrzeug
Unzulässig wird ein Auto als Bastlerfahrzeug bezeichnet, wenn es eigentlich betriebssicher ist und nur kleinere Mängel aufweist. Auch gehen beide Vertragsparteien – Verkäufer und Käufer – eigentlich davon aus, dass das Auto weiterhin im Straßenverkehr eingesetzt werden soll. Anzunehmen ist das unter anderem, wenn der Kaufpreis den Schrottwert deutlich übersteigt. Der Verkäufer möchte sich offenkundig vor einem späteren Gewährleistungsanspruch des Käufers schützen. Das ist unzulässig, spielt aber bei einem privaten Kaufvertrag praktisch keine Rolle, weil es keine Gewährleistung gibt und diese im Vertrag wirksam ausgeschlossen wurde. Lediglich bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer sowie dem privaten Verbraucher wäre dies ein rechtswidriges Umgehungsgeschäft nach § 475 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Kaufpreis als weiteres Argument gegen einen Kaufvertrag für ein Bastlerfahrzeug
Der Kaufpreis sprach im vorliegenden Fall zusätzlich gegen einen Kaufvertrag für ein Bastlerfahrzeug. Er lag nämlich bei 4.900 Euro, die niemand für ein schrottreifes, höchstens noch zum Ausschlachten geeignetes Fahrzeug bezahlt.