Sehr geehrter Herr x,
vielen Dank für Ihre Email mit den angefügten Fotos.
Wir bedauern, dass ein Produkt aus unserem Hause Anlass zur Beanstandung gibt.
Wie gewünscht hier ein Hinweis zum Thema Reifenalter, bezogen auf eine Reklamation.
Die Frist des Gesetzlichen - Gewährleistungszeitraumes - der Sachmängelhaftung - von zwei Jahren beginnt mit dem Kauf der Reifen bzw. des Neufahrzeugs (hier gilt das dann das Erstzulassungsdatum), auf dem die Reifen montiert sind.
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, für zwei Jahre (24 Monate) ab Kauf der Reifen für Sachmängel.
Eine Reklamation von Reifen älter als 48 Monate (vier Jahre) im Rahmen der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist nicht mehr möglich.
Die Produkthaftung bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Selbstverständlich sind wir gern bereit, uns der Angelegenheit anzunehmen und den Reifen einer genauen Prüfung zu unterziehen.
Bitte wenden Sie dazu sich an den Fachhändler bei dem Sie die Bereifung, oder das Fahrzeug, gekauft haben.
Diese Firmen sind über die Reklamationsabwicklung unterrichtet und werden für eine Weiterleitung sorgen.
Nach abgeschlossener Begutachtung der Bereifung werden Sie von uns schriftlich über den Ausgang der Reifenuntersuchung informiert.
Mit freundlichen Grüßen/Best regards,
Gewährleistung/Technischer Kundendienst
Ersatzgeschäft Deutschland
Continental Reifen