[Sammelthread] Automobile

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Das schiefe Nummernschild beim Italiener triggert meinen inneren Monk :fresse:
 
Zur Dashcam...
nie wieder ohne ^^ ....

Hat mir somit meinen BMW komplett finanziert 🙃

Gestern auf dem Weg nach Nürnberg auch wieder so einen Spezialisten gehabt. Waren mehrere Fahrzeuge vor uns und hinter uns auf der linken Spur auf der Autobahn (da langsamere Fzg. überholt :-P ) ... da kommt auf einmal auf der rechten Spur ein Österreicher mit seinem T5/T6 mega zügig angerauscht und will vor dem Fzg. vor mir einscherren. Der hat ihn nicht gelassen ist jedoch bereits auf die Bremse und somit ist auch mein Abstand zum Vorrausfahrenden geschrumpft. Als ich auf höhe der HA des T5/6 war ist der einfach rübergezogen und wir waren somit auf der linken Spur zu Zweit nebeneinander ...
Bevor jemand jetzt sagt, ich hätte ja ihn reinlassen können ... nope. Der hinter mir ist schon so dicht aufgefahren, dass wenn ich gebremst hätte, er mir aufgefahren wäre ... und ich hatte leider Gottes meine Frau und Kinder dabei.

Jedenfalls hab ich den braunen Filzstift schon mal ausgepackt.
 
Generell war es ja auch schon immer so, dass Ausstattung die drin ist funktionieren muss (Solange "Sicherheitsrelevant"?). Bspw. braucht ein Auto keine Nebelscheinwerfer vorne. Hat man diese und gehen nicht -> Durchgefallen :d
Nebelscheinwerfer ist Licht und Licht muss immer gehen bzw. korrekt sein.
Bauste dir ne Maglite an die Stoßstange, fällste auch durch.

Einparkhilfe, egal ob nun optisch oder akustisch, ist halt nicht Sicherheitsrelevant.
Das wäre in etwa so, als wenn das Radio nicht geht. Kann dem TÜV herzlich egal sein, ob ich nun Radio hören kann oder eben nicht.
Und so sehe ich das auch bei der Einparkhilfe. Kann dem TÜV egal sein, ob ich das komplett ohne kann oder ich 10 Einweiser brauche, wenn die Hilfe nicht geht.
 
aber nochmal....was bringt euch eine Dashcam, wenn die Videos ohnehin nicht zugelassen sind?!
 
Wieso werden die nicht zugelassen?
 
wurden doch noch nie anerkannt wegen datenschutz etc.
 

Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.VI ZR 233/17).

Dabei muss jedoch stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.

Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.

Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einemBeweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.

Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen. Das Aufklärungsinteresse an der hierfür gespeicherten kurzen Filmsequenz sollte dabei stärker wiegen als der Datenschutz Dritter. Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristinnen und Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben.

Ich werde weiter Aufzeichnungen mit der Dashcam des Teslas speichern. Sollte jedes Auto mitbringen und ist durchaus ein Feature, das für mich auch künftig kaufentscheidend sein wird.
 
Anlasslose Aufnahmen die langfristig gespeichert werden sind nicht zulässig. Die Dashcams überschreiben ihre Daten ja aber regelmäßig und nur auf explizite Anforderung bzw. bei Crash Events etc. werden die Daten dauerhaft gespeichert. Frage mich woher du diese Annahme triffst, da gibts sogar schon BGH Urteile dafür.
 
Oh, bei meinem Unfall als ich noch versuchte einem LKW auszuweichen und der mich abräumte und bei der Polizei angab ich parkte im Halteverbot, war der Polizist ganz wild darauf die Dashcam-Aufnahmen zu bekommen, als er die DC entdeckte.
IMG_4405.jpeg
 
okay, ich hatte da mal was zu gelesen, dass diese Aufnahmen eben nicht verwertet werden vor Gericht
 
Das bringt halt nichts, wenn du wen anscheißen willst, wenn er halb aufm Gehsteig parkt oder ne Kippe aus dem Fenster wirft.
Bei ernsten Geschichten sieht die Sache aber anders aus.
Datenschutz muss halt eingehalten werden. Aber das machen die Dinger ja schon selber.
 
wenn er halb aufm Gehsteig parkt oder ne Kippe aus dem Fenster wirft.
Natürlich nicht, aber die Dashcam ist halt für Fälle wo dir einer auf der BAB von der Seite reinfährt weil er nicht blinkt oder an der Ampel rollt einer zurück in dich rein und behauptet dann, du wärst von hinten aufgefahren usw.. Ich hatte in letzter Zeit 2-3 beinahe Unfälle im Stadtbereich und überlege mir jetzt auch mal ne Dashcam zu kaufen, wenn es da nämlich zum Crash gekommen wäre, hätte ich es sicher nicht leicht gehabt die Schuld vom Anderen nachzuweisen.
 

Bevor jemand jetzt sagt, ich hätte ja ihn reinlassen können ... nope. Der hinter mir ist schon so dicht aufgefahren, dass wenn ich gebremst hätte, er mir aufgefahren wäre ... und ich hatte leider Gottes meine Frau und Kinder dabei.

Jedenfalls hab ich den braunen Filzstift schon mal ausgepackt.
Ich frage mich immer woher diese irrige Annahme kommt, dass ich jemanden auf meine Spur wechseln lassen MUSS, nur weil derjenige den Blinker gesetzt hat. Dieses Anspruchdenken: „Ich blinke links, also muss mir sofort Platz gemacht werden!“, scheint aber inzwischen leider stark verwurzelt zu sein.
 
@mighty c
Genauso ist es auch anders rum.
Da kann man auf der rechten Spur fahren, schon 5-10s blinken, um auf die Mittlere zu kommen.
Und der, der auf der mittleren Spur ganz gemächlich ankommt, macht keine Anstalten, die rechte Spur, die Kilometer frei ist (nach hinten), zu benutzen.
Auch wenn man kein Anrecht auf die mittlere Spur hat, so hat man ein Anrecht auf gegenseitige Rücksichtnahme.
Und mal für 15s auf die rechte Spur zu wechseln, ist nicht zu viel verlangt.
Von daher sind auf der "anderen Seite" auch so einige Sachen verwurzelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich immer woher diese irrige Annahme kommt, dass ich jemanden auf meine Spur wechseln lassen MUSS, nur weil derjenige den Blinker gesetzt hat. Dieses Anspruchdenken: „Ich blinke links, also muss mir sofort Platz gemacht werden!“, scheint aber inzwischen leider stark verwurzelt zu sein.

Frag mich nicht ^^ ...
ich bin jedenfalls nicht die Sorte Mensch, die sofort zu machen. In dem Fall aber ja weil a) mein Sicherheitsabstand somit komplett im A*sch gewesen wäre b) mein Bremsen eine Kettenreaktion nach hinten ausgelöst hätte.
Muss mal heute das Video runterladen ^^ ... evtl. ist es ja vorzeigbar :-P
 
@mighty c
Genauso ist es auch anders rum.
Da kann man auf der rechten Spur fahren, schon 5-10s blinken, um auf die Mittlere zu kommen.
Und der, der auf der mittleren Spur ganz gemächlich ankommt, macht keine Anstalten, die rechte Spur, die Kilometer frei ist (nach hinten), zu benutzen.
Auch wenn man kein Anrecht auf die mittlere Spur hat, so hat man ein Anrecht auf gegenseitige Rücksichtnahme.
Und mal für 15s auf die rechte Spur zu wechseln, ist nicht zu viel verlangt.
Von daher sind auf der "anderen Seite" auch so einige Sachen verwurzelt.
Dass das Rechtsfahrgebot gerne ignoriert wird, ist ja leider fast schon der neue Standard geworden. Leider.
Frag mich nicht ^^ ...
ich bin jedenfalls nicht die Sorte Mensch, die sofort zu machen. In dem Fall aber ja weil a) mein Sicherheitsabstand somit komplett im A*sch gewesen wäre b) mein Bremsen eine Kettenreaktion nach hinten ausgelöst hätte.
Muss mal heute das Video runterladen ^^ ... evtl. ist es ja vorzeigbar :-P
Die Bestimmungen der StVO in § 7 Absatz 5 sind eindeutig.

Des Weiteren darf ein Wechsel des Fahrstreifens nur dann erfolgen, wenn dadurch keine Gefährdung anderen Entsteht. Ist also der Fahrstreifen nicht frei oder nähert sich nachfolgender Verkehr, dürfen Sie den Fahrstreifen nicht wechseln.
 
Das bringt halt nichts, wenn du wen anscheißen willst, wenn er halb aufm Gehsteig parkt oder ne Kippe aus dem Fenster wirft.
Bei ernsten Geschichten sieht die Sache aber anders aus.
Datenschutz muss halt eingehalten werden. Aber das machen die Dinger ja schon selber.
Das stimmt so auch nicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch massives Fehlerverhalten andere Teilnehmer nötigt oder in Gefahr bringt kann man durchaus mit ner Dashcamaufnahme Anzeige erstatten. Gibt dokumentierte Fälle in denen derjenige dann dadurch ärger bekomme n hat,
 
Dass das Rechtsfahrgebot gerne ignoriert wird, ist ja leider fast schon der neue Standard geworden. Leider.
Die StVo ist dem Österreicher wahrscheinlich im ersten Moment egal ^^ ... wobei ich mir net vorstellen kann, dass es dort anders geregelt ist :-)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das stimmt so auch nicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch massives Fehlerverhalten andere Teilnehmer nötigt oder in Gefahr bringt kann man durchaus mit ner Dashcamaufnahme Anzeige erstatten. Gibt dokumentierte Fälle in denen derjenige dann dadurch ärger bekomme n hat,

Und auch das ist nur dann der Fall, wenn der Fahrer ermittelt werden kann. Ist kein Fahrer zu erkennen oder identifizierbar, wird der Fall abgelehnt.
Auch dann kann es passieren, dass die Staatsanwaltschaft schreibt "... kein öffentliches Interesse" und somit kannst du nur noch privat dagegen vorgehen (was das auch immer dann bringen soll).

Leider mehrmals schon erlebt.
 
wurden doch noch nie anerkannt wegen datenschutz etc.

Wie sagte der Polizist damals zu mir, "machen Sie das Ding auch an, wenn sie parken. Die Strafen wegen des Datenschutzes sind in der Regel geringer als der Schaden."

Da die Kamera anlassbezogen zum Schutze des eigenen Eigentums läuft, ist das erstmal kein Problem.
 
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