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Nebelscheinwerfer ist Licht und Licht muss immer gehen bzw. korrekt sein.Generell war es ja auch schon immer so, dass Ausstattung die drin ist funktionieren muss (Solange "Sicherheitsrelevant"?). Bspw. braucht ein Auto keine Nebelscheinwerfer vorne. Hat man diese und gehen nicht -> Durchgefallen
Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.VI ZR 233/17).
Dabei muss jedoch stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.
Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einemBeweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.
Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen. Das Aufklärungsinteresse an der hierfür gespeicherten kurzen Filmsequenz sollte dabei stärker wiegen als der Datenschutz Dritter. Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristinnen und Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben.
wurden doch noch nie anerkannt wegen datenschutz etc.
Natürlich nicht, aber die Dashcam ist halt für Fälle wo dir einer auf der BAB von der Seite reinfährt weil er nicht blinkt oder an der Ampel rollt einer zurück in dich rein und behauptet dann, du wärst von hinten aufgefahren usw.. Ich hatte in letzter Zeit 2-3 beinahe Unfälle im Stadtbereich und überlege mir jetzt auch mal ne Dashcam zu kaufen, wenn es da nämlich zum Crash gekommen wäre, hätte ich es sicher nicht leicht gehabt die Schuld vom Anderen nachzuweisen.wenn er halb aufm Gehsteig parkt oder ne Kippe aus dem Fenster wirft.
Ich frage mich immer woher diese irrige Annahme kommt, dass ich jemanden auf meine Spur wechseln lassen MUSS, nur weil derjenige den Blinker gesetzt hat. Dieses Anspruchdenken: „Ich blinke links, also muss mir sofort Platz gemacht werden!“, scheint aber inzwischen leider stark verwurzelt zu sein.…
Bevor jemand jetzt sagt, ich hätte ja ihn reinlassen können ... nope. Der hinter mir ist schon so dicht aufgefahren, dass wenn ich gebremst hätte, er mir aufgefahren wäre ... und ich hatte leider Gottes meine Frau und Kinder dabei.
Jedenfalls hab ich den braunen Filzstift schon mal ausgepackt.
Pagani vielleicht noch?Nach McLaren bleibt eigentlich eh nur noch Zonda, Koenigsegg und Bugatti über..
Bin gespannt
Ich frage mich immer woher diese irrige Annahme kommt, dass ich jemanden auf meine Spur wechseln lassen MUSS, nur weil derjenige den Blinker gesetzt hat. Dieses Anspruchdenken: „Ich blinke links, also muss mir sofort Platz gemacht werden!“, scheint aber inzwischen leider stark verwurzelt zu sein.
Dass das Rechtsfahrgebot gerne ignoriert wird, ist ja leider fast schon der neue Standard geworden. Leider.@mighty c
Genauso ist es auch anders rum.
Da kann man auf der rechten Spur fahren, schon 5-10s blinken, um auf die Mittlere zu kommen.
Und der, der auf der mittleren Spur ganz gemächlich ankommt, macht keine Anstalten, die rechte Spur, die Kilometer frei ist (nach hinten), zu benutzen.
Auch wenn man kein Anrecht auf die mittlere Spur hat, so hat man ein Anrecht auf gegenseitige Rücksichtnahme.
Und mal für 15s auf die rechte Spur zu wechseln, ist nicht zu viel verlangt.
Von daher sind auf der "anderen Seite" auch so einige Sachen verwurzelt.
Frag mich nicht ^^ ...
ich bin jedenfalls nicht die Sorte Mensch, die sofort zu machen. In dem Fall aber ja weil a) mein Sicherheitsabstand somit komplett im A*sch gewesen wäre b) mein Bremsen eine Kettenreaktion nach hinten ausgelöst hätte.
Muss mal heute das Video runterladen ^^ ... evtl. ist es ja vorzeigbar :-P
Die Bestimmungen der StVO in § 7 Absatz 5 sind eindeutig.
Des Weiteren darf ein Wechsel des Fahrstreifens nur dann erfolgen, wenn dadurch keine Gefährdung anderen Entsteht. Ist also der Fahrstreifen nicht frei oder nähert sich nachfolgender Verkehr, dürfen Sie den Fahrstreifen nicht wechseln.
Das stimmt so auch nicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch massives Fehlerverhalten andere Teilnehmer nötigt oder in Gefahr bringt kann man durchaus mit ner Dashcamaufnahme Anzeige erstatten. Gibt dokumentierte Fälle in denen derjenige dann dadurch ärger bekomme n hat,Das bringt halt nichts, wenn du wen anscheißen willst, wenn er halb aufm Gehsteig parkt oder ne Kippe aus dem Fenster wirft.
Bei ernsten Geschichten sieht die Sache aber anders aus.
Datenschutz muss halt eingehalten werden. Aber das machen die Dinger ja schon selber.
Die StVo ist dem Österreicher wahrscheinlich im ersten Moment egal ^^ ... wobei ich mir net vorstellen kann, dass es dort anders geregelt istDass das Rechtsfahrgebot gerne ignoriert wird, ist ja leider fast schon der neue Standard geworden. Leider.
Das stimmt so auch nicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch massives Fehlerverhalten andere Teilnehmer nötigt oder in Gefahr bringt kann man durchaus mit ner Dashcamaufnahme Anzeige erstatten. Gibt dokumentierte Fälle in denen derjenige dann dadurch ärger bekomme n hat,
Was stimmt nicht? Das, was ich geschrieben habe?Das stimmt so auch nicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch massives Fehlerverhalten andere Teilnehmer nötigt oder in Gefahr bringt kann man durchaus mit ner Dashcamaufnahme Anzeige erstatten. Gibt dokumentierte Fälle in denen derjenige dann dadurch ärger bekomme n hat,
Bei ernsten Geschichten sieht die Sache aber anders aus.
wurden doch noch nie anerkannt wegen datenschutz etc.
Ist das ein LM037?
Oder einer dieser neuen Retromods?
Hast du da ganze Bilder von?
Pagani vielleicht noch?