die Polizei war der Felsenfesten Überzeugung das ich für das Gespann einen BE Führerschein brauche weil der Anhänger >750kg wiegt.
Jop. Der Irrlgaube ist weit verbreitet... In meinem Bekanntenkreis glauben viele das sie mit B ausschließlich 750kg Anhänger ziehen dürfen. Was ein Quatsch.
Hat der W203 auch weniger als 2t zul. GG? Weil sonst hast du doch mit nem 1500kg Anhänger ein Problem? Der Rest passt ja.
ehrlich gesagt blickt da doch niemand mehr durch. Bei mir galt damals noch: ungebremster Anhänger, Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < Fahrzeug, zusammen nicht über 3,5t.
Wenn man sich nicht auf "damals" versteift, dann ist die Sache doch echt einfach... Die Regelung, das der >750kg Hänger weniger Gesamtmasse als die Leermasse des Fahrzeugs haben darf ist übrigens 2013 entfallen. Diese Regelung war eh albern sondergleichen. Seitdem gilt: 1. Fahrzeug muss tatsächliches Hängergewicht ziehen dürfen und 2. dein Lappen muss das Gespann bewegen dürfen. Das wars.
Wie geschrieben, wenn Hänger >750kg, dann maximal 3,5t Gespann. Wenn Hänger <= 750kg, dann gehen sogar 4,25t Gespann. Also:
3500kg Auto mit maximal 750kg Anhänger = 4250kg Gespann im Idealfall
Auto mit >750kg Hänger darf zusammen max. 3500kg wiegen
Und dann noch die Anhängelasten beachten und fertig ist.
Hier der Auszug aus der FeV (genauer aus §6):
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
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