GrossmeisterB
Enthusiast
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Es geht nicht um die Auslagen, sondern um das Anwaltshonorar.
Das Honorar kann man erfolgsabhängig regeln:
Google zweiter Treffer:
kfz anwalt nur bei erfolg zahlen - Google-Suche
Erfolgshonorar - Anwalt Anwar Oberländer - Anwalt Anwar Oberländer
Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Das ist schon wieder falsch.
Du hast geschrieben, dass der Anwalt nur bis zum Gerichtsprozess kostenlos sein kann.
Danke. Mir ist letztes Jahr ein Auto reingefahren. Deswegen war ich in der Werkstatt und die haben mir empfohlen, einen Anwalt zu nehmen.
Mit dem arbeiten die regelmäßig zusammen.
Ich musste nichts bezahlen.
Die Polizei hat den anderen Fahrer im Unfallbericht als Unfallverursacher eingetragen, aus meiner Sicht war die Sache klar.
Der Anwalt hat alle Schreiben geregelt und es hat mich keinen Cent gekostet. Nichtmal Porto.
Die andere Versicherung (Allianz) hat alles gezahlt.
Ich wurde nicht danach gefragt, ob ich die finanziellen Mittel hätte, den Anwalt zu zahlen. Das scheint egal zu sein:
Erfolgshonorar - Anwalt Anwar Oberländer - Anwalt Anwar Oberländer
Ein Erfolgshonorar kann gegebenenfalls vereinbar werden, wenn die Aussichten auf einen Prozessgewinn ungewiss sind. Bei einer schwierigen Rechtslage kann also die Suche nach einem Anwalt, der auf Erfolgsbasis vertritt, sehr sinnvoll sein. Wenn dieser Gewinnchancen sieht, hat er den Anreiz, bei guter Arbeit mehr als üblich zu verdienen- und dafür nimmt in Kauf, im Fall einer Niederlage leer auszugehen.
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Du möchtest also eine zweite Klage machen, um die Kosten der ersten Klage erstattet zu bekommen?
Wie kommst du dann an die Kosten der zweiten Klage?
Ein drittes Mal klagen?
Wälz doch einfach alle Kosten, die du hast, auf den Gegner ab.
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Versicherung zahlt nach Klageeinreichung sofort
"Und nun kommt es. Nach Zustellung der Klageschrift und Hinweisen des Amtsgerichts Mitte in Berlin ging es auf einmal ganz schnell. Volle Abrechnung des (eingeklagten) Schadens und aller Gebühren durch die Versicherung.
Die Versicherung bat mich dann noch darum, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Mit anderen Worten, der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht wurde für erledigt erklärt; das bedeutet, dass der Versicherung auch noch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden."
So einfach geht das.
Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.
Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.
Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?
Denk nochmal drüber nach...