[Sammelthread] Automobile

Es geht nicht um die Auslagen, sondern um das Anwaltshonorar.
Das Honorar kann man erfolgsabhängig regeln:

Google zweiter Treffer:
kfz anwalt nur bei erfolg zahlen - Google-Suche

Erfolgshonorar - Anwalt Anwar Oberländer - Anwalt Anwar Oberländer

Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht



Das ist schon wieder falsch.
Du hast geschrieben, dass der Anwalt nur bis zum Gerichtsprozess kostenlos sein kann.





Danke. Mir ist letztes Jahr ein Auto reingefahren. Deswegen war ich in der Werkstatt und die haben mir empfohlen, einen Anwalt zu nehmen.
Mit dem arbeiten die regelmäßig zusammen.

Ich musste nichts bezahlen.
Die Polizei hat den anderen Fahrer im Unfallbericht als Unfallverursacher eingetragen, aus meiner Sicht war die Sache klar.

Der Anwalt hat alle Schreiben geregelt und es hat mich keinen Cent gekostet. Nichtmal Porto.

Die andere Versicherung (Allianz) hat alles gezahlt.



Ich wurde nicht danach gefragt, ob ich die finanziellen Mittel hätte, den Anwalt zu zahlen. Das scheint egal zu sein:

Erfolgshonorar - Anwalt Anwar Oberländer - Anwalt Anwar Oberländer

Ein Erfolgshonorar kann gegebenenfalls vereinbar werden, wenn die Aussichten auf einen Prozessgewinn ungewiss sind. Bei einer schwierigen Rechtslage kann also die Suche nach einem Anwalt, der auf Erfolgsbasis vertritt, sehr sinnvoll sein. Wenn dieser Gewinnchancen sieht, hat er den Anreiz, bei guter Arbeit mehr als üblich zu verdienen- und dafür nimmt in Kauf, im Fall einer Niederlage leer auszugehen.

- - - Updated - - -



Du möchtest also eine zweite Klage machen, um die Kosten der ersten Klage erstattet zu bekommen?

Wie kommst du dann an die Kosten der zweiten Klage?
Ein drittes Mal klagen?


Wälz doch einfach alle Kosten, die du hast, auf den Gegner ab.

- - - Updated - - -



Versicherung zahlt nach Klageeinreichung sofort

"Und nun kommt es. Nach Zustellung der Klageschrift und Hinweisen des Amtsgerichts Mitte in Berlin ging es auf einmal ganz schnell. Volle Abrechnung des (eingeklagten) Schadens und aller Gebühren durch die Versicherung.

Die Versicherung bat mich dann noch darum, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Mit anderen Worten, der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht wurde für erledigt erklärt; das bedeutet, dass der Versicherung auch noch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden."


So einfach geht das.

Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.

Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.

Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?

Denk nochmal drüber nach...
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.

Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.

Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?

Denk nochmal drüber nach...

Du musst vorher eine Frist setzen.
Abgesehen davon: was nützt dieses Vorgehen der Versicherung?
 
Ja, natürlich, aber die Versicherung reagiert nicht auf die Frist.
Bei meinem Bruder hat die Allianz auf 5 Briefe des Anwalts nicht reagiert!
2 Tage, nachdem die Klage eingegangen war, wurde die Schadenssumme beglichen.

Was das nützt? Ca. 1/3 der Leute riskieren die Klage nicht, gerade bei kleineren Beträgen, wo das Risiko exponentiell steigt. Somit spart sich die Versicherung einiges an Geld.
 
Sieht schick aus. Ich kann mich mit meinen Leisten noch nicht ganz anfreunden. Kommt wohl auch irgendwann mal.
Kann ich nur empfehlen, bin wirklich sehr zufrieden. Folierer hat zwar nicht 100%-ig genau gearbeitet, aber sieht man nicht ;) Folie hält auch gut an den Kanten, da mache ich mir bei Markenfolie keine Sorgen. Dumm ist nur, dass ich die mittlere Leiste nochmal hoch nehmen musste und dann doch wieder vergessen habe den Menü-Knopf zu verbinden. Also noch einmal hoch morgen :fresse:

646cnk51.jpg
 
Dieser Moment, wenn beim Tempolimit von Freiheit gesprochen wird...
Wir haben da ganz ganz andere Probleme, die die Freiheit einschränken. Das eine hast du ja genannt. Dann hätten wir noch das Polizeigesetz... Diese Tatsachen und Änderungen sind hingenommen. Aber ein Tempolimit? Niemals!

@hwk: ist es nicht schon ein Fortschritt wenn nur 1% der Unfälle vermieden werden (können)?

Irgendwo muss man ja mal anfangen und sagen bis hierhin und nicht weiter.

- - - Updated - - -

Unfälle passieren, egal bei welcher Geschwindigkeit.
Klar, die Energie ist geringer wenn alle langsam fahren.

Viele Unfälle geschehen aber weil Leute schneller als erlaubt fahren. Ob sie das aus Unachtsamkeit oder mit Vorsatz tun ist fast egal.
Diese Unfälle werden weiterhin geschehen, weil die Leute eben weiterhin unaufmerksam sind oder als Voll-A-Loch durch die Gegend braten.

Aber alle werden gegängelt... Die Dummheit weniger Leute wird instrumentalisiert um die Freiheit aller (Es ist nunmal ein Aspekt der Freiheit auch unvernünftige Dinge tun zu dürfen solange sich alles in einem erlaubten Rahmen abspielt) zu beschneiden. Dann gibts natürlich genug lautes Social-media-Stimmvieh aus "der Schule des Lebens" die mangels der Fähigkeit zum Weitblick und treudoofem "denkt-doch-an-die-Kinder"-Gejammer das bereitwillig mittragen.

Es geht dabei auch nicht ums Rasen. Dieser Mechanismus findet sich überall. Tempo 30 Zonen in der Stadt. Ob 20, 30 oder 50 kümmert die rasenden Hausfrauenpanzer aber nicht. Diesel, Feinstaub, jetzt fällt den Leuten auf, dass Kaminöfen auch sehr schlimm sind. Total was Neues. Einfach mal bei Inversionswetterlage vor die Tür gehen und es riecht nach Osterfeuer weil mehere Haushalte in der Straße offenbar nassen Torf verfeuern. Uploadfilter, Bargeldabschaffung etc... *rrraaaaaaahhhh*

Sehr gut geschrieben.

- - - Updated - - -

@hwk: ist es nicht schon ein Fortschritt wenn nur 1% der Unfälle vermieden werden (können)?

Nicht wenn dabei die persönliche Freiheit von Millionen eingeschränkt wird.

Automatisierte Autos schützen auch vor Unfällen, evtl sollten wir das selbst fahren auch verbieten wenn die Autos alle autonom können ?

- - - Updated - - -

Tempolimit sollte kommen. Den es gibt jetzt ja auch schon genug die trotz Tempolimits deutlich schneller unterwegs sind. Die werden auch mit kompletten Limit immer noch schneller als erlaubt fahren. Ansonsten ab auf die Rennstrecke.

Gesendet von meinem Mi A2 mit Tapatalk

Kannst gerne rechts langsam fahren, steht die ja frei, aber dann Bitte ohne für Millionen andere das ganze mitzuentscheiden..
 
Die persönliche Freiheit ist ein dummes egozentrisches unreflektiertes Argument welches sich auf alles anwenden lässt.
 
Schechter Provokationsversuch, next try.

- - - Updated - - -

Die persönliche Freiheit ist ein dummes egozentrisches unreflektiertes Argument welches sich auf alles anwenden lässt.

Wenn dir die das nichts Wert ist, zieh doch z.b. in den Iran..
Dei ganze westliche Demokratie baut darauf auf, nurmal so als Denkanstoss..
 
- - - Updated - - -



Wenn dir die das nichts Wert ist, zieh doch z.b. in den Iran..
Dei ganze westliche Demokratie baut darauf auf, nurmal so als Denkanstoss..

Vollkommen selbst Disqualifiziert. Denkanstoss: Du möchtest mit deiner persönlichen Freiheit genau das Gegenteil bewirken, nämlich die Interessen der Gemeinschaft unter deine eigenen stellen und kommst dann mit Demokratiegrundlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.

Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.

Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?

Denk nochmal drüber nach...

Ja, natürlich, aber die Versicherung reagiert nicht auf die Frist.
Bei meinem Bruder hat die Allianz auf 5 Briefe des Anwalts nicht reagiert!
2 Tage, nachdem die Klage eingegangen war, wurde die Schadenssumme beglichen.

Was das nützt? Ca. 1/3 der Leute riskieren die Klage nicht, gerade bei kleineren Beträgen, wo das Risiko exponentiell steigt. Somit spart sich die Versicherung einiges an Geld.

Interessant. Ich habe deswegen gerade mit meinem Anwalt telefoniert.

Er sagt, dass es drauf ankommt, was es für ein Schaden ist.
Bei einem Wohnungsbrand kann man sich nicht einfach einen Anwalt nehmen, klagen und der Versicherung die Kosten aufbrummen.
Bei Kfz Schäden ist der Anwalt ok, die Versicherung muss den als Teil des Schadens zahlen.

Wenn das so wie bei deinem Bruder läuft, ist die Klage beendet. Dafür gibt es 4 Gründe:
Urteil
Vergleich
Rücknahme
Oder
Die Klage wird gegenstandslos für erledigt erklärt, weil sich die Partien einigen. Z. B. Weil eine zahlt. Das gibt es recht oft.
DasGericht macht dann einen Kostenentscheid. Dabei entscheidet das Gericht, wer verloren hätte. Der zahlt die Kosten. Das kann auch anteilig sein.

Mein Anwalt meint, dass man wegen der Kosten nicht erneut klagen muss.

Aber er stimmt zu, dass viele vor dem Prozess einknicken.
 
Interessant. Ich habe deswegen gerade mit meinem Anwalt telefoniert.

Er sagt, dass es drauf ankommt, was es für ein Schaden ist.
Bei einem Wohnungsbrand kann man sich nicht einfach einen Anwalt nehmen, klagen und der Versicherung die Kosten aufbrummen.
Bei Kfz Schäden ist der Anwalt ok, die Versicherung muss den als Teil des Schadens zahlen.

Wenn das so wie bei deinem Bruder läuft, ist die Klage beendet. Dafür gibt es 4 Gründe:
Urteil
Vergleich
Rücknahme
Oder
Die Klage wird gegenstandslos für erledigt erklärt, weil sich die Partien einigen. Z. B. Weil eine zahlt. Das gibt es recht oft.
DasGericht macht dann einen Kostenentscheid. Dabei entscheidet das Gericht, wer verloren hätte. Der zahlt die Kosten. Das kann auch anteilig sein.

Mein Anwalt meint, dass man wegen der Kosten nicht erneut klagen muss.

Aber er stimmt zu, dass viele vor dem Prozess einknicken.
Wir reden hier ja natürlich nur von KFZ-Haftpflichtschäden.
Diese stellen juristisch eine kleine Besonderheit dar. So kann man die KFZ-Haftpflichtversicherung direkt verklagen (nicht den Unfallgegner).

Und in den meisten Fällen wird die Klage zurück genommen, die gegenstandslose Erledigung ist die Ausnahme, weil es eben in dem Sinne keine Einigung gibt.
Ergo bleiben auch die Kosten beim Kläger hängen.
Man muss dann natürlich nicht nochmal klagen, aber dann bleibt man auf den Kosten der ersten Klage sitzen.

Die Motivation der Versicherung dazu habe ich ja zuvor schon erörtert...
 
Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.

Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.

Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?

Denk nochmal drüber nach...

Wir reden hier ja natürlich nur von KFZ-Haftpflichtschäden.
Diese stellen juristisch eine kleine Besonderheit dar. So kann man die KFZ-Haftpflichtversicherung direkt verklagen (nicht den Unfallgegner).

Und in den meisten Fällen wird die Klage zurück genommen, die gegenstandslose Erledigung ist die Ausnahme, weil es eben in dem Sinne keine Einigung gibt.
Ergo bleiben auch die Kosten beim Kläger hängen.
Man muss dann natürlich nicht nochmal klagen, aber dann bleibt man auf den Kosten der ersten Klage sitzen.

Die Motivation der Versicherung dazu habe ich ja zuvor schon erörtert...

Mein Anwalt hat genau das Gegenteil gesagt.
Zahlung ist eine Einigung, das Verfahren ist damit gegenstandslos, weil der Schaden bereits verglichen wurde. Der Verklagte hat freiwillig gezahlt, der Kläger bekommen was er wollte. Eine deutlichere Einigung gibt es gar nicht.
Er sagt auch, dass das keine Ausnahme ist, sondern eher die Regel.
Und dass die Kosten beim Kläger bleiben hat er definitiv verneint.
Das Gericht erlässt einen Kostenentscheid. Danach richtet sich, wer zahlt.
Das ist eine Abwägung. Wenn der Beklagte komplett zahlt, kann man sich leicht ausrechnen, in welche Richtung das geht.
 
Zum Thema generelles Tempolimit:
- Deutschland, kein Tempolimit, 4.3 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner
- Österreich, 110-130 km/h Limitierung, 5.4 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner

Quelle: Liste der Länder nach Verkehrstoten – Wikipedia

Eine Verallgemeinerung, dass ein generelles Tempolimit die Straßen sicherer mache würde, ist somit nicht gegeben.
Alkoholeinfluss bis 0.5 Promille ist auch erlaubt, kann aber ebenfalls für Unfälle zuträglich sein - wird über 0.0 Promille diskutiert?

Edit:
Tippfehler korrigiert!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man ernsthaft weniger Tote haben möchte, sollte man Handys und essen am Steuer komplett verbieten.
 
Zum Thema generelles Tempolimit:
- Deutschland, kein Tempolimit, 4.3 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner
- Österreich, 110-130 km/h Limitierung, 5.4 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner

Quelle: Liste der Länder nach Verkehrstoten – Wikipedia

Eine Verallgemeinerung, dass ein generelles Tempolimit die Straßen sicherer mache würde, ist somit nicht gegeben.
Alkoholeinfluss bis 0.5 Promille ist auch erlaubt, kann aber ebenfalls für Umfälle zuträglich sein - wird über 0.0 Promille diskutiert?
War Mal bei 0,0... Hat aber nichts geändert

freundliche Grüße :)
 
Jegliche Verwendung elektrischer Geräte ist verboten.. Theoretisch darfst du während der Fahrt auch weder was am Navi oder Radio einstellen..




freundliche Grüße :)
 
Mein Anwalt hat genau das Gegenteil gesagt.
Zahlung ist eine Einigung, das Verfahren ist damit gegenstandslos, weil der Schaden bereits verglichen wurde. Der Verklagte hat freiwillig gezahlt, der Kläger bekommen was er wollte. Eine deutlichere Einigung gibt es gar nicht.
Er sagt auch, dass das keine Ausnahme ist, sondern eher die Regel.
Und dass die Kosten beim Kläger bleiben hat er definitiv verneint.
Das Gericht erlässt einen Kostenentscheid. Danach richtet sich, wer zahlt.
Das ist eine Abwägung. Wenn der Beklagte komplett zahlt, kann man sich leicht ausrechnen, in welche Richtung das geht.

Wie oft soll ich das noch erklären?
Du musst das dem Anwalt auch richtig erklären, damit er dir das korrekt beantworten kann.
Die Versicherung zahlt, aber sie zahlt nicht die Summe, die du einklagst, sondern die Schadensumme, die sie "ohne Klage" hätte bezahlen sollen.
Die Differenz (zus. Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren) erhältst du nicht von der gegnerischen Versicherung, denn denn sie hat nur die Schadensumme "ohne Klage" gezahlt. Die musst du dir anderweitig besorgen. Entweder von deinem Girokonto, deiner Rechtsschutzversicherung oder durch erneute Klage.
Das Gericht erlässt auch keinen Kostenentscheid, wenn du die Klage zurückziehst. Der ergeht nur, wenn die eine Seite die Klage anerkennt und zahlt.
Der Beklagte hat dann aber nicht "komplett bezahlt".

Im Fall, über den du mit dem Anwalt gesprochen hast, ist die Sache anders.
Da erfolgt keine Zahlung "aus blauem Dunst", sondern mit konkretem Bezug zur Klage, welche anerkannt wird. Danach ergeht der Kostenentscheid, sehr oft zu Lasten des Beklagten.
Das sind aber grundlegend verschiedene Paar Schuhe.
Oft genug durch gemacht, immer mit Anwalt, immer lief es so, wie ich es beschrieben habe.
 
Wenn es Verhältnismäßig ist? und: werden denn tatsächlich Unfälle vermieden?

Dann müsste man auch dagegen rechnen, ob das Limit insgesamt auch weniger Unfälle und Stress verursacht.

Guck dir die A2 oder A40 an. Da sind Limits, trotzdem maximaler Stress (A40) , bzw. eine Autobahn mit sehr vielen (tödlichen) Unfällen (A2).

Man könnte ja mal untersuchen, ob jemand der jeden Tag die A2 fährt ein höheres Risiko für Herzinfarkt hat als jemand der jeden Tag die A31 nutzt. Dann käme man sicher ganz schnell auf den Nenner, dass nicht die Geschwindigkeit sondern die Menge der Autos das Problem ist.

Käme man nicht. Es ist doch a priori bereits klar, dass die Menge der Autos das Problem für dein Beispiel ist und nicht die Geschwindigkeit; sowas untersucht man doch nicht. Aber wieso spricht dieses Beispiel gegen eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn? Weil in diesem Fall die Geschwindigkeit kein Problem darstellt, sondern die Menge der Autos; das ist dein Argument. Also eigentlich ist dieses Argument gar kein Argument. Es ist, als ob du einen Strohmann aufbaust, diesen dann selbst umtretest und ihn für schlecht erklärst. Du müsstest schon ein Beispiel geben, in dem eine erhöhte Geschwindigkeit ein Problem darstellt und dann hier gegen eine Begrenzung argumentieren. Die Argumentation kann dann ja korrekt sein, aber in deinem Beispiel...

Und noch was zum Herzinfarkt, falls es dich interessiert, schreibe ich dir noch kurz auf:
Sowas hat man schon längst empirisch mehrfach über Längs- und Querschnittsstudien untersucht (das macht die Gesundheitspsychologie):
Stress und Depressivität fördern eher Krebserkrankungen und "weniger" koronare Herzerkrankungen wie Atherosklerose und Arteriosklerose (die meist gemeinsam bestehen) und dann final zu einen Herzinfarkt führen können.

Koronare Herzerkrankungen korrelieren wiederum signifikant mit einem Persönlichkeitstyp, der die Merkmale Ärger, Feindseligkeit, Aggression (auch bei Unterdrückung dieser) und Abhängigkeit signifikant ausgeprägt beinhaltet. Der Persönlichkeitstyp beeinflusst die statistische Wahrscheinlichkeit für die Erkrankung sogar besser bzw. ist ein besserer Prädiktor als Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck, Cholesterinspiegel usw. Aber das sind halt statistische Wahrscheinlichkeiten, die nie direkt auf den Einzellfall übertragbar sind. In der Regel ist das alles multifaktoriell bedingt (biopsychosoziale Faktoren).

Ansonsten denke ich tatsächlich, dass die Anzahl der Unfälle sich verringern wird bzw. bestimmte Unfälle ausbleiben werden. Ob die signifikant ins Gewicht fallen, wenn man das einzelne Leben missachten möchte und es rein statistisch betrachtet, ist ein anderes Thema. Und natürlich werden Menschen weiterhin schneller als erlaubt fahren und Unfälle bauen; es wird aber auch einzelne Fälle (über die Zeit hunderte, tausende, ...) geben, die dann eben 140 statt 180 fahren und ein Unfall wird gegebenenfalls vermieden. Absolute Sicherheit wird es natürlich eh nie geben; dafür müsste man den Menschen schon selbst abschaffen (worauf wir meiner Ansicht nach eh zusteuern; wir sind die Neandertaler von morgen :fresse:). Einem Staat, der zunehmend immer mehr Gesetze aufstellt und den Menschen einengt, sehe ich auch als äußerst schlecht an.
Nur sehe ich dieses Problem in einem nur geringen Maße bei einem Tempolimit auf der Autobahn. ;)

Wenn man mit viel Geld pokert und eine Chance von 15% auf einen Gewinn hat, dann sollte man es nicht machen. Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, die Erfolgschance bei nur 15% steht, ohne dass es weitere signifikante Verluste gibt, dann allerdings schon. Und welche großen und gewichtigen Verluste haben wir denn, wenn man nicht mehr mit 200 km/h über die Autobahn fahren kann...

Ich glaube generell nicht dass sich ein Anwalt für 50€ von dir nehmen lässt, egal wo er wohnt.

:fresse: :d

Zum Thema generelles Tempolimit:
- Deutschland, kein Tempolimit, 4.3 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner
- Österreich, 110-130 km/h Limitierung, 5.4 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner

Quelle: Liste der Länder nach Verkehrstoten – Wikipedia

Eine Verallgemeinerung, dass ein generelles Tempolimit die Straßen sicherer mache würde, ist somit nicht gegeben.

Du verwechselst Korrelation mit Kausalität. Wenn eine Korrelation vorliegt, dann kann eine entsprechende Kausalität gegeben sein, sie muss es aber nicht. Dies muss man erst einmal empirisch überprüfen. Woher möchtest du bei diesem Vergleich wissen, welche zig weiteren Variablen (Störfaktoren als Konfundierung) die Rate der Verkehrstoten beeinflussen, sodass sie in Österreich trotz Tempolimit höher liegt? Ein paar Beispiele stehen ja sogar in diesem Wikiartikel und es gibt noch viel, viel mehr.

Vielleicht wäre die Rate der Verkehrstoten ohne Tempolimit in Österreich noch höher und mit in Deutschland noch niedriger. Ich möchte damit nicht ausdrücken, dass ich dies glaube bzw. zu wissen meine, sondern nur, dass es möglich wäre. Du hättest ja auch Irland mit 3,7 als Vergleich mit Deutschlands 4,3 heranziehen können und dann wäre es genau so unsinnig zu behaupten, dass eine Verallgemeinerung gegeben wäre und dass ein Tempolimit die Straßen sicherer machen würde. Man kann in beiden Fällen anhand dieser Variable, die man dann einfach zwischen den Ländern vergleicht, diese Schlussfolgerung in beide Richtungen nicht ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh