TheFrozen
Urgestein
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Du bist geschädigter, du entscheidest, wo repariert wird.
Nicht, wenn nicht repariert wird.
Bei fiktiver Abrechnung musst du dich unter Umständen an eine Alternativwerkstatt "verweisen" lassen. Dies ist - wie schon erwähnt wurde - abhängig von der Wartungshistorie. Die erhöhten Studentensätze einer Vertragswerkstatt werden nur gezahlt, wenn du bisher auch immer in einer Vertragswerkstatt zur Wartung warst.
Ist "übliches" Vorgehen und wird vermutlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, wenn dus nicht einfach akzeptierst. Wer hat das Gutachten "geprüft"? ControlExpert?