KingArthur0502
Enthusiast
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Kontoführungsgebühren sind doch Werbungskosten. Dafür wird es doch ein Freitextfeld geben ?!
Den gibt es. Das FA lehnt die höheren Kosten aber ab, bzw. lässt hier nur gelten, wenn das Konto überwiegend für „die Arbeit“ verwendet wurde.
Bei einmaliger Gehaltszahlung pro Monat sehr schwierig. Ansonsten einfach den Pauschbetrag mitnehmen ,)