Gemeldet habe ich es und Rückmeldung war, das alles richtig ist. ich habe mal google bemüht, es gibt dazu eine Norm:
818 BGB "Bereicherung"
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html , bzw. eher um die Entreicherung
In bestimmten Situationen muss man das Geld nur zurückzahlen, wenn man diese Bereicherung noch hat. Gebe ich das Geld aus, bin ich nicht mehr bereichert, sondern entreichert.
(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.
In meinen Arbeitsvertrag steht dazu:
Er kann sich auf den Einwand der Entreicherung nicht berufen, wenn er die Überzahlung erkannt hat oder hätte erkennen müssen oder wenn die Überzahlung auf Umständen beruht, die er zu verteten hat.
Nun wird es natürlich spannend. Ich habe die wahrscheinliche Überzahlung erkannt und auch gemeldet, woraufhin ich die Rückmeldung von der Buchhaltung bekommen habe, das alles seine Richtigkeit hat. Damit müsste das "Erkennen der Überzahlung" eigentlich enden, da ja augenscheinlich alles richtig sein müsste. Und mal ohne Scheiß, vielleicht übersehe ich wirklich was und es ist wirklich alles richtig.
Normal müsste ich das Geld nun also ausgeben, damit ich entreichert bin. Die Frage ist halt, ob das "Ausgeben" für die normalen Fixkosten wie Heizung Strom Immo Kredit dafür ausreicht. Ich habe ne Rechtschutz, ich glaube, ich würde das dann mal prüfen lassen, wenn die das Geld wirklich wieder haben wollen. Die Anforderungen für die Entreicherung sind nicht so einfach. Einfach ein Fernseher oder so kaufen zieht nicht, da der Fernseher einen Wert hat und man damit noch bereichert ist. Ziemlich sicher sind da wohl Urlaube, da der Wert danach für die gekaufte Sache 0 beträgt. Am Ende will ich mich natürlich auch nicht daran bereichern, allerdings war der AG auch nicht wirklich freundlich zu mir und hat gelogen, das sich die Balken biegen. Ich habe darüber damals schon ausgiebig informiert.