[mv]payne
Urgestein
Hilft dir zwar nicht aber so als Anmerkung, bei Elster findet bei mir 0,0 Briefverkehr statt. Ziemlich nice. Ist auch nur eine 08/15 Steuererklärung
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Dafür muss man aber erst irgendwas beantragendas war doch rein digital?!
Hab jetzt 2 Zimmer 50qm 550 warm... wohl die billigste Wohnung in Bonn.
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Meine 20qm Wohnung in Bonn (Poppelsdorf) hat damals warm mit Strom pauschal 380€ gekostet.Hab jetzt 2 Zimmer 50qm 550 warm... wohl die billigste Wohnung in Bonn.
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Mein Beitrag ging in die Richtung das ich nicht wusste das es nicht alles absetzbar ist und es bei mir bisher immer geklappt hat.[emoji15]Ist korrekt. Ich denke Mags Beitrag ging auch in die Richtung - Probieren ob es klappt
und bei 32 Euro würde die Welt ja nun sicher nicht ungehen
Wer das juristische staatsexamen ablegt hat ein referendariat da mit dabei.Wenn man schon drin ist, dann scheint das eine Art Fortbildung zu sein. Ich würde aber von außerhalb kommen und in die Finanzverwaltung wollen.
Um diese Anzeige geht es:
Führungs- und Leitungsfunktion | FINANZVERWALTUNG
Die suchen da Berufsanfänger, deswegen sehe ich den Sinn nicht, wie man von außerhalb kommend diesen zweijährigen Vorbereitungsdienst nachweisen soll. Und offenbar kann ich mich darauf nur bewerben, wenn ich den Dienst halt nachweisen kann.
Die Betreuung im Finanzamt wird durch eine Beamtin bzw. einen Beamten des höheren Dienstes mit
der Befähigung zum Richteramt und ausreichender Berufserfahrung erfolgen.
Sie suchen halt Volljuristen. .
Sie suchen halt Volljuristen. Ohne erstes Examen gibts auch kein Vorbereitungsdienst ( = Referendariat). Da es mehr als genug Volljuristen auf dem Markt gibt, gehen sie mit den Anforderungen nicht runter. Diese Nachweise etc. dienen eigentlich nur europarechtlichen Vorgaben, damit EU Bürger nicht benachteiligt werden. Denke nicht, dass da realistische Chancen bestehen.
die Staatsprüfung für die Befähigung zum höheren, allgemeinen Verwaltungsdienst mit der Note "befriedigend" (8,0 Punkte oder besser) abgelegt*.
*) Voraussetzung für die Einstellung in die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung (ehemals Laufbahn des höheren Dienstes) ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 StBAG ein abgeschlossenes mindestens dreijähriges akkreditiertes Hochschulstudium (bei konsekutiven Studiengängen unter Berücksichtigung des Bachelorstudiums) der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften. Sozial- oder finanzwissenschaftliche Anteile eines überwiegend wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sind bis zu einem Umfang von 20 v.H. des Gesamtstudiums unschädlich. Zusätzlich müssen Sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StBAG einen mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) sowie eine erfolgreiche zweite Staatsprüfung nachweisen.