[Sammelthread] Der große Mobilitätsthread

Die Ampel macht da jedenfalls mehr als die GroKo

Und was DB FV als Zugflotte bekommt sieht auch nett aus.
(Ob das ein ICE sein muss ist eine andere Frage)

Bahnstrecken werden reaktiviert

Man geht mit der Zeit mit autonomen fahren

Der Kurs stimmt jedenfalls
 
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Dazu werden auch Strecken zukünftig umfassend in einer Vollsperrung saniert, die Riedbahn ist hier Pilotprojekt!

So will man die häufigen kleinen Maßnahmen drastisch reduzieren, was auch der Zuverlässigkeit zu Gute kommen kann.
 
Ich breche zusammen, wieso geben die einfach nicht zu, das die es nicht im Zeitplan geschissen kriegen? Mir soll’s egal sein, meine Streckenkunde ist verfallen und ich will mindestens zwei Tage haben (ein Tag für den Regelweg und einen Tag für die Umleitungsstrecken plus die Abstellbereiche) um die Streckenkunde wieder zu erlangen. War im Mai 22 das letzte mal in Köln und das Regelwerk sagt, das ich innerhalb von 12 Monaten mindestens einmal da gefahren sein muss.
 
Liest sich im Text nicht annähernd so dramatisch wie im Titel, aber bringt ja sonst auch keine Klicks. :(
 
Achtung: die Briten kommen ! :d


Die Bundeswehr ruft Autofahrer dazu auf:

  • besonders aufmerksam zu sein
  • Abstand zu halten
  • aus Sicherheitsgründen nicht in die Lücke der Konvois zu fahren
 
Würde wohl viele freuen. Ich hatte tatsächlich noch nie ne Verspätung aus dem Grund.

 
Ich würde da stehen bleiben, bei fahren auf Sicht (tagsüber Max 40kmh, bei Dunkelheit Max 15 km/h und bei unwichtigen Wetter Schritt), würde ich nicht fahren bei der Nachricht. Hab ich schon gemacht, der FDL hat mir den schriftlichen Befehl zum fahren auf Sicht gegeben und ich bin stehen geblieben. Egal wie langsam du fährst, passiert etwas, warst du zu schnell.
 
Auch bei nem Hund oder nur bei Menschen?
Wegen eines Tieres habe ich noch nie einen Nothaltauftrag erhalten aber ich habe in der Tat schon einmal die Information bekommen, das ein Hund auf den Gleisen gesehen wurde und ich stehen bleiben soll, weil keiner wusste ob der Besitzer hinterher läuft.
 
Ich würde da stehen bleiben, bei fahren auf Sicht (tagsüber Max 40kmh, bei Dunkelheit Max 15 km/h und bei unwichtigen Wetter Schritt), würde ich nicht fahren bei der Nachricht. Hab ich schon gemacht, der FDL hat mir den schriftlichen Befehl zum fahren auf Sicht gegeben und ich bin stehen geblieben. Egal wie langsam du fährst, passiert etwas, warst du zu schnell.

Deswegen ja die Idee, da etwas zu ändern. Dann warst du im Zweifel nicht zu schnell.
 
Du kennst das Regelwerk nicht, dir wird da ein Strick draus gedreht, wenn etwas passiert. Als Tf bist du immer in der Verantwortung, daher heißt es bei solchen Meldungen, stehen bleiben und dir kann keiner was.
 
Wenn die die Idee haben, da auf Sicht zu fahren, dann wird natürlich auch das Regelwerk geändert.
 
Das wird das Eisenbahnbundesamt wohl nicht mitspielen, ich werde nachher mal den genauen Wortlaut raussuchen, wenn ich wieder in Essen bin und meine Bereitschaft mache (sofern die mich dann in Ruhe lassen).
 
Versuch den ersten Absatz mal so aufzuweichen, das der Tf sicher raus ist, wenn er dabei eine Person erfasst. Viel Glück. Das Eisenbahnbundesamt wird einer Aufweichung nicht zustimmen. Die abweichenden Geschwindigkeiten die ich genannt habe, sind Ergänzungen die nicht jedes EVU nutzt. Verschärfen immer, aufweichen nimmer ist da die Devise. Du darfst eins nicht vergessen, die Politiker und die Konzernführung haben keinerlei Ahnung von dem Regelwerk. Für mich ist bei Personen im Gleis die sicherste Geschwindigkeit, 0km/h
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Zuletzt bearbeitet:
Versuch den ersten Absatz mal so aufzuweichen, das der Tf sicher raus ist, wenn er dabei eine Person erfasst. Viel Glück. Das Eisenbahnbundesamt wird einer Aufweichung nicht zustimmen.

Das Eisenbahnbundesamt wird keine Wahl haben, wenn es entsprechende Order erhält.

Als Laie sehe ich da nicht mal, dass dieser Abschnitt angefasst werden müsste. Bin ja aber auch kein Jurist :d

Du darfst eins nicht vergessen, die Politiker und die Konzernführung haben keinerlei Ahnung von dem Regelwerk.

Das müssen sie auch gar nicht. Dafür haben sie Mitarbeiter, die sich damit gut genug auskennen. Ein Minister muss davon keine Ahnung haben.
 
Du kannst dir noch so sehr die Finger wund schreiben, das EBA wird auch bei einer Anordnung von oben keinerlei Aufweichung erwirken, da die dann, als oberste Aufsichtsbehörde mit im Boot wären. Auch Anwälte würden da mit Sicherheit die Finger von lassen und die letzte Entscheidung trifft der Tf. Wenn ich sage, ich bleibe stehen, weil es mir zu gefährlich ist, gibt es daran nichts zu rütteln. Da könnte man mir nichtmals arbeitsrechtlich etwas anhaben, da ich grundsätzlich bereit bin meine Tätigkeit auszuüben. Der erste Absatz ist übrigens der ausschlaggebende Punkt, wir müssen jederzeit vor haltzeigenden Signalen, Gefahrenstellen und am gewöhnlichen halteplatz zum stehen kommen. Egal wie langsam wir fahren, passiert etwas, waren wir zu schnell!
 
Du kannst dir noch so sehr die Finger wund schreiben, das EBA wird auch bei einer Anordnung von oben keinerlei Aufweichung erwirken, da die dann, als oberste Aufsichtsbehörde mit im Boot wären.

Wenn die eine Weisung von oben bekommen, dann haben die die umzusetzen, da gibt es auch nichts dran zu rütteln. Genauso, wie du dich vermutlich ebenfalls an Weisungen deiner Vorgesetzten hältst.

Wenn sowas kommt, müssen natürlich die Rahmenbedingungen, die für dich hier fest sind, ebenfalls geändert werden. Die sind nämlich ebensowenig in Stein gemeißelt ;)
 
Wenn die eine Weisung von oben bekommen, dann haben die die umzusetzen, da gibt es auch nichts dran zu rütteln. Genauso, wie du dich vermutlich ebenfalls an Weisungen deiner Vorgesetzten hältst.

Wenn sowas kommt, müssen natürlich die Rahmenbedingungen, die für dich hier fest sind, ebenfalls geändert werden. Die sind nämlich ebensowenig in Stein gemeißelt ;)
Nö würde ich mich in der Situation nicht dran halten und kein Vorgesetzter würde es von mir verlangen, da die selbst alle Tf sind (meine direkten Vorgesetzten sind mein Teamleiter und sein Vertreter, der FDL ist mir zwar gegenüber weisungsbefugt aber ich darf Befehle ablehnen, wenn sie mir zu unsicher sind).
 
Wenn dein Chef dir irgendeine Weisung gibt, dann missachtest du die? Ich sprach jetzt hier nicht von einer möglichen Gesetzesänderung (zumal die Situation nicht völlig vergleichbar ist: Dein Chef kann ja keine Gesetze ändern).

Und wenn der Verkehrsminister das so haben will, dann wird er das so anordnen und dann wird das umgesetzt werden.
 
Nochmal, niemand ist dazu verpflichtet, Weisungen auszuführen, die rechtliche Konsequenzen für ihn hätten oder seine Gesundheit beeinträchtigen würden, wenn es schief geht. Und Wissing wird sich hüten da eine Änderung anzuordnen, da werden gewisse Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände für sorgen.
Übrigens kommt der Vorschlag von einem grünen, die haben doch ehrlich gesagt, von nichts so wirklich eine Ahnung.
€dir: am logischsten wäre es, aus diesen Taten eine Straftat zu machen, Ordnungswidrigkeiten halten die Leute nicht davon ab und ziehen immer nur andere in Mitleidenschaft. Guck einfach mal in den sozialen Medien, wieviele Selfies es da im Gleisbereich gibt, wo die Personen einfach nichts zu suchen haben. Ich selbst bin beruflich dazu befugt aber mache es nur dann, wenn der Fahrdienstleiter mir meldet, das das Nebengleis gesperrt ist, wenn ich etwas am Fahrzeug gucken muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du redest dir da was ein side, da wird keine Strafbarkeit bei rum kommen.

Was steht denn zur Auswahl bei den Straftatbeständen?

§223 StGB Körperverletzung? Nope, kein Vorsatz erkennbar. Du bist auf der Schiene, da darf keiner rumlaufen und du hältst auch nicht extra drauf, wenn du einen vor dir siehst.

§229 StGB Fahrlässige Körperverletzung? Du fährst so langsam, dass du Bremsen kannst bei allem was du vor dir auf der Strecke siehst. Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht, keine Strafbarkeit.


Da wird keine Verband irgendwie stunk machen, die haben Juristen an der Hand, die werden dir das selbe sagen wie ich. Nur etwas ausführlicher mit allen Sonderfällen.
Das ist wie bei der Feuerwehr, mit Sonderrechten und Wegerechten darf ich über ne rote Ampel fahren, wenn ich vorsichtig ran gefahren bin und es trotzdem einen Unfall gibt weil
ein Depp mir trotzdem rein knallt weil er trotz Blaulicht und Horn uns total ignoriert bin ich fein raus.
Wenn ich allerdings nicht in dien Kreuzung rein gucke, auch wenn ich Wegerechte hab, verletze ich meine Sorgfaltspflicht und bin dran.
 
Diese ganze Diskussion... ist doch... naja.

Alter es ist ein Zug. Er fährt (normalerweise :rolleyes2:) auf Schienen.
Diese Schienen verlaufen weitgehend gerade.
Der Zug bewegt sich in einer Dimension, und zwar dem Gleis entlang.

Wie hart Grütze im Hirn muss man sein, um sich von einem Zug pwnen zu lassen?

Man gurkt eben nicht auf den Schienen rum, und gut. Und wenn man das aus irgend einem Grund doch tut, dann schaut man eben, ob ein Zug kommt. Und wenn es tatsächlich eine nicht einsehbare Stelle sein sollte (von denen es nun wirklich nicht viele gibt), dann lässt man es eben bleiben.


Ich versteh überhaupt nicht, warum man da so einen Aufriss machen muss. Auf den Schienen rumlaufen is wie am Klettersteig alle Sicherungen aushängen. Kann man machen, kann final schief gehen.
Ja klar, wenn ein Auto am Bahnübergang liegen bleibt, wenn Arbeiter was riskantes Arbeiten, wenn Menschen vorsätzlich irgend einen Mist machen (Beeinträchtigung, Fremdgefährdung etc,)... aber nur weil ein Hund oder ein Mensch auf den Schienen gesehen wurde gleich überall die Notbremse reißen? Wo kommen wir da hin?
 
Und was ist mit der anderen Seite? Die Bahn-Mitarbeiter kratzen die Reste von der Scheibe und dann gehts weiter als ob nichts passiert ist? :)
 
Du redest dir da was ein side, da wird keine Strafbarkeit bei rum kommen.

Was steht denn zur Auswahl bei den Straftatbeständen?

§223 StGB Körperverletzung? Nope, kein Vorsatz erkennbar. Du bist auf der Schiene, da darf keiner rumlaufen und du hältst auch nicht extra drauf, wenn du einen vor dir siehst.

§229 StGB Fahrlässige Körperverletzung? Du fährst so langsam, dass du Bremsen kannst bei allem was du vor dir auf der Strecke siehst. Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht, keine Strafbarkeit.


Da wird keine Verband irgendwie stunk machen, die haben Juristen an der Hand, die werden dir das selbe sagen wie ich. Nur etwas ausführlicher mit allen Sonderfällen.
Das ist wie bei der Feuerwehr, mit Sonderrechten und Wegerechten darf ich über ne rote Ampel fahren, wenn ich vorsichtig ran gefahren bin und es trotzdem einen Unfall gibt weil
ein Depp mir trotzdem rein knallt weil er trotz Blaulicht und Horn uns total ignoriert bin ich fein raus.
Wenn ich allerdings nicht in dien Kreuzung rein gucke, auch wenn ich Wegerechte hab, verletze ich meine Sorgfaltspflicht und bin dran.
Daunti, der Satz jederzeit vor Gefahrenpunkten zum stehen kommen, ist ausschlaggebend. Schaffst du es nicht, weil dir einer kurz vorher vor die Karre latscht, warst du zu schnell.
 
Nach der Argumentation darf gar keine Bahn fahren, es kann dir immer einer vor die Bahn Latschen. Es ist wichtig, dass du deine Sorgfaltspflichten nicht verletzt.
 
Im Regelbetrieb fährst du nicht auf Sicht (an sich schon aber es gilt dann als Signalgeführt). Fahren auf Sicht gilt als Zugfahrt mit besonderem Auftrag und dann darfst du nur so schnell fahren, dass du jederzeit vor Halt zeigenden Signalen, am gewöhnlichen Halteplatz und vor Gefahrenstellen zum stehen kommst, jedoch nicht schneller als 40kmh, die Regelung mit 15kmh und Schrittgeschwindigkeit sind interne Verschärfungen des Regelwerkes. Zs7 (Signalstellung für fahren auf Sicht. Langbezeichnung, erlaubt die vorbeifahrt an Hp0 oder am gestörten Lichthauptsignal, fahren auf Sicht) darf der Fahrdienstleiter in einem solchen Fall nicht geben, sondern er muss dir einen schriftlichen Befehl geben, wo ich dann klar stehen bleiben würde, bis die Situation geklärt ist.
 
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