[Sammelthread] Der Nvidia Ampere Verfügbarkeitsthread (LINKS ONLY! NO SPAM!)

Aufgrund der aktuellen Liefer-Situation - und um die Ampere Sammelthreads zu entlasten: alles zum Thema NVIDIA AMPERE Verfügbarkeiten hier rein.

Hardwareluxx Verfügbarkeits Hinweise:

In diesen Thread werden durch einen Bot von Moderator @ralle_h Direktlinks aktuell verfügbarer Karten mit Preisangabe gepostet:





Anleitung zur Benachrichtigung via Browser-Push und via Email:


Hardwareluxx redaktionelle Artikel zum Thema Verfügbarkeit:








Statement bezüglich RTX 3080 / 3090 Verfügbarkeit vom NVIDIA CEO


Caseking stoppt den Verkauf / Vorbestellungen ausgesuchter RTX3080 / RTX3090 (14.10.2020)




Hilfreiche Links für die Bestellung der NVIDIA Founders Edition:

Seit Ende Oktober werden die NVIDIA RTX Founders Edition in Deutschland nur noch über die Webiste von notebooksbilliger.de vertrieben.



Direkt-Links für Saturn & Mediamarkt





Anmerkungen zum Bestellstatus bei Media Markt und Saturn:


In Bearbeitung = 99,9% Versand heute/morgen.
In Vorbereitung = Kann beides sein, aber wenn es nicht zeitnah umspringt dann keine mehr bekommen und Vorbestellung



RTX 3080 Preisvergleich-Links:

ASUS






EVGA







Gainward




Gigabyte






Inno3D





MSI






Palit





PNY




Zotac




RTX 3090 Preisvergleich-Links:

Bisherige Founders Edition Drops:



more to come
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dem Deutschen Recht ist aber egal was irgend eine Firma in ihre AGBs schreibt. Die meisten AGBs sind vor Deutschen- und vor EU Recht meist gar nicht legtime, da sie versuchen gültiges Recht auszuhebeln.
das habe ich doch 1-2 seite vorher klar dargelegt. die legende, dass ein KV erst mit versand zustande kommt ist falsch. schreiben zwar alle gerne in ihre AGBs ist aber ungültig. wenn du bezahlt hast und das geld von deiner CC eingezogen wurde oder sie dir eine zahlungsaufforderung per vorkasse schicken ist der KV zustande gekommen.

Jo scheint ja echt so. Ging an mir vorbei. Wieder was gelernt :)
 
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Dem Deutschen Recht ist aber egal was irgend eine Firma in ihre AGBs schreibt. Die meisten AGBs sind vor Deutschen- und vor EU Recht meist gar nicht legtime, da sie versuchen gültiges Recht auszuhebeln.

Dem Deutschen Recht ist es aber auch egal ob du deine vorbestellte Grafikkarte in einem Tag, einem Monat oder einem Jahr erhältst solange in der Vorbestellung kein Eindeutiges Lieferdatum genannt wurde.
 
Wieso hast du noch nichts, wo hängts?

Keine Ahnung. Hab Dienstag um 15:30 die TUF OC auf Abholung bei Saturn bestellt. Einige haben sie schon abgeholt, andere (wie ich) haben noch nichts gekriegt.
 
Dem Deutschen Recht ist es aber auch egal ob du deine vorbestellte Grafikkarte in einem Tag, einem Monat oder einem Jahr erhältst solange in der Vorbestellung kein Eindeutiges Lieferdatum genannt wurde.
wie sieht es denn aus, wenn bei der Bestellung GANZ klar auf Lagerware hingewiesen wurde?
 

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es ist nicht nur eine frechheit sonder eigentlich illegal. man hat einen kaufvertrag mit denen. das deutsche recht ist da ziemlich eindeutig. der verkäufer ist dazu verpflichtet den vertrag schnellstmöglich zu erfüllen. Wenn er das produkt gerade nicht liefern kann ist er verpflichtet einen eventuellen aufpreis bei einem dritten in "angemessener höhe" auszugleichen.
sprich wen cyberport karten hat, die aber nicht chronologisch verschickt hast du nach jetzt schon 3 wochen wartezeit sicher schon den fall, dass sie gegen den geschlossenen kaufvertrag verstoßen.
Nur leider hält sich kein shop an sowas, erst wenn man mit dem anwalt kommt bewegen die sich.

Auch wenn man diesen BS 1000x wiederholt, wird es nicht wahrer dadurch... Die Onlinebestellung ist ein unverbindliches (!) Angebot an Kunden, den Kaufvertrag zu schließen. Der endgültige Vertragsabschluss kann allerdings durch die AGB geregelt werden, sofern diese vor Abschluss einsehbar sind. Daher sagen die meisten Händler eben: Abschluss kommt erst mit Versand / Bestellbestätigung zustande. Btw. ist dies bei Amazon seit jeher so und denen wäre längst von irgendwelchen Hobbyjuristen ans Bein gepinkelt worden, wenn auch nur die geringsten Zweifel an dieser Praxis bestehen würden... Fahr dich mal runter, Dude, es ist und bleibt einfach nur eine Grafikkarte :rolleyes2:
 
Dem Deutschen Recht ist aber egal was irgend eine Firma in ihre AGBs schreibt. Die meisten AGBs sind vor Deutschen- und vor EU Recht meist gar nicht legtime, da sie versuchen gültiges Recht auszuhebeln.
Ändert aber nichts daran, wenn du im Laden was aus dem Regal nimmst und es kaufen willst, ist der Kaufvertrag nicht beim in die Hand nehmen sondern erst nach dem Bezahlen und dem Verlassen MIT der Ware des Kaufvertrags, abgeschlossen.
Online ist es das Gleiche. Sobald du eine Bestellung auslöst - gilt das als ANGEBOT - dieses Angebot muss vom Verkäufer erst ANGENOMMEN werden. Dies geschieht in der Regel mit der Versandmitteilung, denn dort findet im Vorgang die Rechnungsstellung statt. Solange das nicht der Fall ist, kann der Verkäufer tun und lassen was er will. Entweder er storniert die Bestellung oder er liefert sie dann nach, wenn er sie nachliefert.
Das gilt übrigens immer, unabhängig von der AGB - so ist das Gesetz, gibt es auch Urteile drüber, - bei genau solchen Fällen. Es hilft eben alles nichts. Man hat lediglich ein Angebot abgegeben und bezahlt, dies wurde aber nicht angenommen bis die Versandbestätigung kommt. Deswegen wundert es mich auch nicht, dass Barkäufer die Karten abholen können oder diese teilweise Lagernd in den Läden liegen.

wie sieht es denn aus, wenn bei der Bestellung GANZ klar auf Lagerware hingewiesen wurde?
Hier gilt gleiches wie oben, wir unterscheiden zwischen Lager Ware und sofortiger Verfügbarkeit. Sofort Verfügbar und Lagerware sind vom Prinzip ein und das Selbe, die sollen dem Kunden lediglich eine detailreichere Information bieten. Manche Shops schreiben ja auch lagernd im Hauptlager o.ä. Hat nichts zu bedeuten, nur dass diese sofort Abrufbar sind, da macht jeder Unterschiede in seiner Deutungsweise.

Viele Grüße
 
Dem Deutschen Recht ist es aber auch egal ob du deine vorbestellte Grafikkarte in einem Tag, einem Monat oder einem Jahr erhältst solange in der Vorbestellung kein Eindeutiges Lieferdatum genannt wurde.
Die Ware wurde aber auf Lager angezeigt, gut, dass kann man mit nem Shopfehler natürlich umgehen.Anders dann aber, wenn er ja eigentlich so schnell als möglich zu liefern hat, dann MÜSSTE der Shop eigentlich chronologisch die Verträge einhalten.Ob sowas überhaupt zu kontrollieren ist...ist was anderes, interessant wäre halt tatsächlich wie das im Recht ist.Allerdings würde ich jetzt auch eher net die Hand des Händlers beißen, der mir die Grakas in die Kiste legt XD
Edit ok erledigt
 
Uuuuupsi....entschuldigung,bei mir steht auch :".....ist in Bearbeitung" ...vor lauter Blah verwechselt.
Ich bin aber irgendwie der Meinung es hätte vorher "...in Vorbereitung" gestanden, beschwören will ichs aber net.
Bei mir steht auch „wird vorbereitet“ und ich kann auch nicht mehr stornieren, bei „in Bearbeitung“ sollte das noch gehen, oder?
 
, es ist und bleibt einfach nur eine Grafikkarte

Der Thread hier macht mir immer wieder klar, das es mir eigentlich richtig gut geht. Wie man die Sache so ernst nehmen kann ist mir ein Rätsel :fresse: aber es unterhält ausgezeichnet und zum Glück nehmen es ein paar noch mit Humor. ^^
 
3090 Strix verfügbar im Asus Store und direkt wieder down
 
Tuf auch available aber Seite läd ned

 
Asus Webstore direkt down :fresse::shot:
 
Wieder online und alle Karten weg :(
 
Also so langsam könnte ASUS auch eine Protection einbauen. Sind ja definitiv keine Menschen, die das so schnell kaufen.
 

strix ist top
 
Das ist nicht richtig. Lies mal die anderen Kommentare ne Seite vorher.
Dazu finde ich das:
jetzt mal klartext zum thema chronologische abarbeitung und ab wann ein kaufvertrag entsteht etc:
Generell ist es war, dass bei einem online shop erstmal keine kaufvertrag zustande kommt wenn ihr bestellt ABER wenn ihr gleich online bezahlt und der händler das geld dann auch einzieht (so wie es eigentlich alle händler hier machen), dann zitiere ich mal schnell:

Ungewollter Vertragsschluss
Mit dem Versand einer bloßen Eingangsbestätigung kommt noch kein Vertrag zustande. Dies setzt jedoch voraus, dass der Kunde nicht zur Zahlung aufgefordert wird, da mit der Aufforderung zur Zahlung der Vertrag zustande kommt (AG Dieburg). Denn warum sollte der Kunde schon zahlen, wenn er noch gar keinen Vertrag geschlossen hat? Es kommt immer auf den sog. objektiven Empfängerhorizont an, d.h. die Frage, wie der Kunde die Bestätigung verstehen muss.
Fordern Sie daher den Kunden nur zur Zahlung auf, wenn Sie den Vertrag auch annehmen wollen.


Und zum thema einkaufspreis habe ich noch das hier:

200 € statt 2.000 € – Was nun?
Nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2005 gibt es unter gewissen Umständen die Möglichkeit, die Auftragsbestätigung bei falschen Preisauszeichnungen wegen Irrtums anzufechten. Es ist aber zu beachten, dass es sich dabei nur um Druck- oder Schreibfehler oder technisch bedingte Übermittlungsfehler handeln darf. Beruht der Fehler dagegen auf einem Kalkulationsirrtum oder ist der Preis aus einer veralteten Liste übernommen worden, liegt kein Grund zur Anfechtung vor.
Bei einem „versehentlichen“ Vertragsschluss muss die Anfechtung unverzüglich erfolgen, d.h. sofort nach Bemerken des Irrtums. Eine Anfechtung erst nach drei Wochen ist auf jeden Fall zu spät (LG Bonn). Wird die Auftragsbestätigung nach Bekanntwerden des Irrtums abgeschickt, so ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Dies entschied das AG Fürth und verurteilte Quelle zur Lieferung zweier Fernseher für einen Preis von 199 € anstatt 1.999,99 €.

Ich würde also ganz stark davon ausgehen, dass alle die schon per paypal, CC oder vorkasse bezahlt haben einen gültigen kaufvertrag haben und der verkäufer zur schnellstmöglichen Lieferung verpflichtet ist.
 
Mein Stand ist, dass "Wird vorbereitet" der Schritt vor "Ist in Bearbeitung" bei MM&Saturn ist.

Ich bin mir ganz sicher, dass mein Status kurz "In Bearbeitung" war nach der Bestellung bei Saturn und dann auf "wird vorbereitet" ging.
 
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