Ebay und Bliz. --> Klage

lol, das find ich wieder total stark :d

-> verkauft nen WoW-account und plötzlich sagt er, dass er cds dazu verkauft hat???
-> eine der cds ist kaputt (sprich kein originalzustand mehr), mit mangel also also wo hat er die sicherungskopie eigentlich auf einmal her?
-> accounts darf man nicht verkaufen ohne die volle ausstattung, es sei denn ein teil ist verloren gegangen aber selbst das muss er erstmal beweisen
-> er ruft bei den bullen an, macht ne anzeige gegen den käufer und hat natürlich eine kopie verkauft

fazit: schön blöd, geschieht dir eigentlich recht, wenn man bedenkt dass das schon fast raubkopie ist weil du ja nichtmal beweisen kannst, ob das nicht alles kopien waren, die du da verscherbelt hast
außerdem hast du einen teil kopiert und damit noch in besitz, das finde ich recht lustig, willst du mit dem zeug weiterspielen? :d

und was dich erwartet: angenommen du verplapperst dich, eine geldstrafe ist das mindeste und wahrscheinlich sachschadenersatz an blizzard, wenns dich härter

wie du dich retten kannst: eigentlich garnicht, allein schon weil du eine "sicherheitskopie" der öffentlichkeit zugänglich gemacht hast, selbst wenn das nur eine person ist
und allgemein ist der verkauf von accounts verboten, sowohl wow, gw oder bf2 es sei denn es wird so verkauft, wie es gekauft wurde: vollständig und ohne mängel :rolleyes:

//:edit

das bringt dir nichts wenn du da vors gericht ziehst, vor allem wenn du teils schon schuld hast, gibst das geld dann eh ans gericht weiter, das einzige was du machen kannst ist persönlich zu dem typ hinfahren und wenn du glück hast, alles wieder umtauschen, wie es vor dem kauf war, wenn er sich drauf einlässt.... da du verkauft hast, sollte seine adresse wohl bekannt sein....du kannst also hingehen zu ihm und wenn ihr beide einverstanden seid, gibst du dein geld zurück und bekommst den ganzen mist wieder und sagst dann zur polizei anzeige aufheben, angebot wurde vollständig storniert
nur dann könntest du ohne belangen davonkommen
 
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@Nemesys

Jetzt mach kein Faß auf. Natürlich hat er einen Fehler gemacht.
Deshalb muss man ihn nicht gleich hängen.

Jeder Richter der sich den Fall genauer anschaut sieht einen Fehler eines Minderjährigen der es nicht besser wußte.

Das man eine kopierte CD mitschickt ist nennen wir es mal sehr ungünstig.

Ich denke nicht das du hart bestraft wirst.

Trotzdem wären wir bestimmt alle an dem Ausgang dieses Falls interessiert.

Gruß und viel Glück
 
und schon gibts was tolles was viele gesetzeshüter sagen: unwissenheit schützt vor strafe nicht, sonst hat die erziehung keinen sinn, darum geht das ganze

ich habs nur so zusammengefasst wie ich das gelesen hab, aber ich geh da jetzt nur vom eigenen standpunkt aus
ich geb dir also den rat dass du dich persönlich an den käufer wendest und alles rückgängig machst, dann hats auch keine rechtlichen folgen
 
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Deswegen schreiben die Leute, die WoW Accs verkaufen wollen immer dazu, dass die Käufer die "Investierte Arbeit" bezahlen und der Acc weiterhin Eigentum von Blizzard bleibt.

Falls du das nicht da drin stehen hattest, dann wird die Auktion gelöscht. Aber der Acc wird dann doch nicht gleich gelöscht. Falls du noch keine "Verwarnungen" hattest, wird die ganze Sache mit dem WoW Acc wohl nichts zu tun gehabt haben, sondern nur mit deiner "Sicherheitskopie".

Hast du denn nur die Kopie versendet oder auch die defekte Original CD?
Und warum verschickst du die CDs wenn du nur den Acc verkaufst?
 
und schon gibts was tolles was viele gesetzeshüter sagen: unwissenheit schützt vor strafe nicht, sonst hat die erziehung keinen sinn, darum geht das ganze

ich habs nur so zusammengefasst wie ich das gelesen hab, aber ich geh da jetzt nur vom eigenen standpunkt aus
ich geb dir also den rat dass du dich persönlich an den käufer wendest und alles rückgängig machst, dann hats auch keine rechtlichen folgen

Hmmm, ebay hat geschrieben das der Kauf unwirksam ist.

Hast du denn nur die Kopie versendet oder auch die defekte Original CD?
Und warum verschickst du die CDs wenn du nur den Acc verkaufst?

Ich hab garnichts versendet. Das wurde gestern Abend erst abgeschlossen und heute waren auf einemal die Accounts gesperrt. Warum weil ich davon ausgehen konnte das der entsprechde Käufer das Spiel nicht besitzt ( was meiner aber tut ) und ich das jetzt wohl nicht mehr bräuchte.

Hab mal eine Anfrage an Ebay gestartet, was das soll. Hatta ja sogar den Text mit der Spielzeit angegeben.
 
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ich geb dir also den rat dass du dich persönlich an den käufer wendest und alles rückgängig machst, dann hats auch keine rechtlichen folgen

also so einfach geht das denke ich auch nicht... ;)

Ansonten denke ich auch das da gar nix passieren wird. Und ich weiß noch als ich in dem Alter das erste mal was mit der Polizei zu tun hatte... da hatte ich son bammel, ich hätte 5 Threads erstellt:bigok:

Als bleib ruhig soweit du kannst und trink tee

Gruß Doggy:banana:
 
Hmmm nun gut, was mir nur sorgen mach inwiefern kann man meinen Vater belangen das es sein Ebay Account war den ich genutzt habe?

Edit: @ Nemesys : Deine Tipps sind wenig hilfreich, denn: Wenn du aufmerksam gelesen hättest würdest du merken das die überhaupt nichts mit meinem Problem zu tun haben. Du hast da wohl alles falsch verstanden.
 
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Up ... kann mir jemand die letzte Frage beantwortrn?
 
Selbstverständlich kann man deinen Vater dafür belangen - immerhin hat er dir ja Zugriffsrechte auf den Account gegeben, für den er verantwortlich ist...
 
blizzard verfolgt auktionen über 500 euro mit einem besonderen auge und versucht die leute ausfindig zu machen die ihren acc verkaufen - am besten blizzard auktion reinstellen und per email den account preis aushandeln - so gehts sicherer von dannen ;)

natürlich die ebay autkion dann einfach löschen und gut ist - oder per sofortkauf so das das ding direkt weggeht - aber ne woche zeit lassen darfst du blizzard nicht
 
Nur mal so nebenbei ... defekte Original-CDs kann man in der Regel einfach an den jeweiligen Hersteller schicken, und bekommt, meist sogar umsonst, Ersatz geliefert. War bei meinem UT so, bei Half Life und bei Q3 auch ;)
 
Hmmm nun gut, was mir nur sorgen mach inwiefern kann man meinen Vater belangen das es sein Ebay Account war den ich genutzt habe?


Also man könnte wohl von unterlassener Aufsichtspflicht reden, aber da du mit deinem Vater unter einem dach wohnst und die meißten Jugendlichen eh mehr Plan vom PC haben als die Eltern, wird das auch nicht wirklich nen Anklagepunkt denke ich.

Gruß Doggy
 
So ebay hat mir eben auf meine Anfrage mit einer eher standart mäßig klingenden Antwort geantwortet.

" [...]
Duerfen Sicherungskopien bei eBay angeboten werden?

Eine Sicherungskopie darf auch beim Verkauf des Originals nicht
weitergegeben werden. Da der Besitz einer Kopie ohne das Original nicht
erlaubt ist, muss diese vernichtet werden. Der Verkauf einer
Sicherungskopie ohne das Original, aber auch das Zurueckbehalten einer
Kopie beim Verkauf des Originals stellt eine Verletzung des
Urheberrechts dar und ist nicht erlaubt.

Gemaess den eBay-Richtlinien ist der Verkauf von Sicherungskopien nicht
erlaubt, weil es fuer eBay nicht nachvollziehbar ist, ob alle
enthaltenen Daten auf selbsterstellten Datenträgern den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen.

Es ist dabei unerheblich, ob der betreffende Datentraeger als
Hauptobjekt oder lediglich als Zugabe angeboten wird.

Was ist mit Raubkopien?

Wenn Sie Raubkopien verbreiten, verwerten Sie urheberrechtlich
geschuetztes Eigentum von Dritten. Das ist gesetzlich verboten. Wer
Raubkopien bei eBay anbietet, riskiert also nicht nur den Abbruch des
[...]"

Da ich ja das desfekte Orginal + Sicherungskopie angeboten hatte ist das ja anscheinend nur ein verstoß gegen die Ebay richtlinien ... mal sehen. Ich versuche mal eine richtige Antwort zu erhalten.
Angebots, sondern auch rechtliche Schritte von Seiten der Rechteinhaber.

Nach mehrfacher Entschuldigung bei Ebay kahm jetzt folgende Antwort:

"Wenn Sie sich bei zukuenftigen Angeboten an die geltenden Gesetze und an
unsere Richtlinien halten, wird diese Loeschung keine weitere
Konsequenzen nach sich ziehen.
Viel Spass beim weiteren Handeln auf eBay."

Danke Ebay

Edit : Huch der Ebay Account des Käufers wurde gesperrt und nicht wieder freigeschaltet.
 
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