Eine Frage zum Fernabsatzgesetz

bluna

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hallo erstmal und sorry,wenn der beitrag im falschen forum sein sollte.ich wüsste jetzt nicht,wo er besser aufgehoben wäre.

zum thema.
ich habe einen tft geordert per nachnahme.aufgrund der problematik(pixelfehler) von tft's ist eine rückgabe meinerseits im bereich des möglichen,aber nicht erwünscht.habe bisher das fernabsatzgesetz genau einmal in anspruch genommen,weil ich anscheinend gebrauchte ware geliefert bekam.

nun habe ich mir mal die agb's beim shop des tft genauer angeschaut und bin ziemlich verwirrt,was der händler für 'regeln' bezüglich FAG aufstellt.
hier mal auszüge...

Die Rücksendegebühr bezahlen Sie selbst, der ausstehende Rechnungsbetrag Ihres Artikels wird nach dem Empfang Ihrer Sendung auf Ihr Konto zurück überwiesen.

oder

Sie können vom Umtauschrecht Gebrauch machen, wenn:

* Sie ein Konto als Privatperson bei ****** haben
* Sie den Artikel nicht geöffnet/benutzt haben
* Keine offensichtlichen Beschädigung des Artikels vorliegt
* Das Paket nach den gleichen Maßstäben zurückgeschickt wird, nach denen es ausgeliefert wurde.


ersteres verstösst doch gegen das gesetz,weil versandgebühr bei kaufwert über 40€ der verkäufer tragen muss?bisher hatte ich auch immer einen retourschein samt dhl aufkleber bei anderen shop's.

zweiteres finde ich eigentlich viel interessanter,da wohl nichtmal auspacken und in betrieb nehmen erlaubt zu sein scheint.dazu gibts bei g**zhals beiträge,in denen die rücknahme verweigert wurde,weil ja das produkt in betrieb genommen wurde.

was nützt mir das FAG,wenn ich die ware nur im karton betrachten darf?und selbst dazu bräuchte ich röntgenaugen.

ist das überhaupt rechtens?


gruss
 
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Meines Wissens nach nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher, gelesen zu haben, dass du das Produkt genauso prüfen darfst, wie das im Laden möglich gewesen wäre. Problem ist aber, dass der Händler eine eventuelle Wertminderung der Ware vom bei Rücksendung zurückzuerstattenden Kaufpreis abziehen darf. Sollte er dabei zuviel abziehen, kannst du deinem Geld erstmal hinterherlaufen. Empfehlenswert ist also in jedem Fall eine Beweissicherung des Zustandes beim Einpacken: zumindest Fotos machen, besser sind Zeugen (am allerbesten natürlich Respektspersonen mit Doktortitel, Polizisten o.ä. :-).
Die genannten Klauseln sind selbstverständlich unwirksam, es gilt dann ersatzweise BGB bzw. Fernabsatzgesetz, das sehr kundenfreundlich ist.
Eventuell sind sogar die kompletten AGB unwirksam, aber das kann dir genau nur ein Anwalt sagen. Billigen Rat in der Richtung bekommst du auch bei den Verbraucherzentralen, da kann man Termine mit deren Anwälten oft schon für 15-20 Euro bekommen. Infos über die Angebote bei dir vor Ort findest du hier:
http://www.verbraucherzentrale.info/index.php

Aus meiner langjährigen Erfahrung im Einzelhandel kann ich dir nur raten: Finger weg vom Anbietern, die solche obskuren Klauseln in ihre AGB aufnehmen. Auch wenn diese im Fall der Fälle nicht gelten, das sind genau die Typen, mit denen man Ärger bekommt und die einem einen Haufen Aufwand abverlangen, um sein Recht durchzusetzen. Dahinter steckt oft Kalkül: wenn man bei 7-8 von 10 Leuten mit der harten Tour durchkommt, hat man genug verdient/gespart, um die restlichen 2-3 auszubezahlen.
Den Aufwand an Zeit, Nerven und Porto etc. zahlt dir am Ende natürlich auch niemand.

Edit:
Auch noch wichtig: Nicht einfach zurückschicken, sondern vorher mit dem Lieferanten in Kontakt treten, um das Prozedere abzuklären. Unangemeldete Rücksendungen werden auch gerne mal abgewiesen, was weitere Streitereien um Porto, Fristen etc. heraufbeschwört.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja,zu deinem edit muss ich anmerken,das telefongespräche i.d.r. ja nicht mitgeschnitten oder sonstwie aufgezeichnet werden,also untauglich erscheinen und emails oft gar nicht beantwortet werden(wenn es halt um rückgabe geht).
ansonsten gebe ich dir vollkommen recht.

also sind diese agb sowieso ungültig und ich kann auch ein in betrieb genommendes stück hardware zurückschicken,und er muss mir den kompletten kaufpreis erstatten?da kann er sich gar nicht rausreden,oder?(wirklich nur anschalten,schauen,zusammenpacken und im günstigsten fall noch am selben tag retour).
 
Ich weiss es nicht besser, als ich es geschrieben habe:

Die genannten Klauseln sind definitiv ungültig. Du darfst mit dem Teil 14 Tage lang Samba tanzen, wenn's dir Spass macht.
Du kannst zurückschicken, der Händler darf eine Wertminderung (z.B. Gebrauchsspuren) aber vom Rückerstattungsbetrag abziehen, also: Beweissicherung.
Das heisst, vergiss Telefonate (die darf man nicht einfach so mitschneiden, da hat sich schon mancher Oberschlaue eine Anzeige eingehandelt), alles nur schriftlich machen. Wenn er auf Mails nicht reagiert, ist das natürlich sein Problem. Besser ist in jedem Fall faxen, das geht ja auch vom PC aus. Mails (Lesebestätigung anfordern und aufheben) sind im Normalfall auch gerichtsfest, können aber bekanntlich einfach manipuliert werden, die paranoide Variante wäre hier also, diese vor Zeugen auszudrucken.
 
aus meiner sicht, wäre es doch wesentlich einfacher nicht bei dem händler zu bestellen, sollte ein problem bei der von dir bestellten ware vorliegen ist der ärger doch quasi vorprogrammiert.

ob seine agbs rechtens sind kann dir bestimmt in einem juristischen forum beantwortet werden.
 
aus meiner sicht, wäre es doch wesentlich einfacher nicht bei dem händler zu bestellen, sollte ein problem bei der von dir bestellten ware vorliegen ist der ärger doch quasi vorprogrammiert.
Das denke ich auch. Bestell lieber bei einem seriösen Shop. Es kann gut sein das sie ihren Sitz nicht in Deutschland haben und dadurch andere bestandteile in ihren AGB's haben. Selbst wenn sie den Sitz in DE haben und du probleme nachher hast ist es viel zustressig um sein Geld wieder zu bekommen. Dann lieber ein paar Euro drauf legen.
Wenn du dann wo anders bestellst achte dennoch darauf das du die Ware vorsichtig öffnest. So das andere Verpackung keine gebrauchs spuren zu sehen sind!
 
Ein Sitz im Ausland spielt imo keine Rolle, in der EU gilt das Recht des Landes, in dem der Kunde sitzt. Was einen böswilligen Anbieter aber z.B. nicht daran hindert, als Gerichtsstand die Virgin Islands zu bestimmen - jetzt versuch mal, dort jemanden zu verklagen. Es gibt viele Möglichkeiten, dem Kunden das Leben schwer zu machen. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Dinge.
Und es gibt genug seriöse Anbieter, die sich die Minute Zeit nehmen, um ein Gerät vorm Versenden zu prüfen, um eine Inanspruchnahme des Rückgaberechts wegen Pixelfehlern zu verhindern. Ich könnte mir vorstellen, dass wegen der bekannt merkwürdigen Praxis im stationären Handel viele im Netz bestellen, um problemlos tauschen zu können. Grosse Versender müssen da irgendwelche Vorkehrungen treffen, kann eigentlich nicht anders laufen.

Oder sieh's einfach so: Wenn die gelieferte Ware ungefähr so gut ist wie seine AGB, wirst du nicht viel Spass dran haben. Da stimme ich den Kollegen vollkommen zu.


Edit:
Bitte um Verzeihung, ich hab' mich da etwas verwirren lassen: Du hast das Ding schon zu Hause stehen, und weisst nicht, ob du es öffnen sollst/darfst?
Schick es ungeöffnet zurück, besorg dir Zeugen dafür und hoffe, dass du dein Geld problemlos zurückkriegst. Wenn du nicht widerstehen kannst - s.o.
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit:
Bitte um Verzeihung, ich hab' mich da etwas verwirren lassen: Du hast das Ding schon zu Hause stehen, und weisst nicht, ob du es öffnen sollst/darfst?
:eek: mir ist das gleiche passiert. -.-´ mhh, solltest du es schon geöffnet haben, und du bei der Rückgabe probleme haben würde ich sie darauf hinweisen das ihre AGB's nicht Rechtmäßig sind und hoffen das sie dann anders regieren. Ansonsten mach es so wie Konrad gesagt hat.

Wie heisst eigendlich der Shop?
 
Zuletzt bearbeitet:
Benutzen darfst du das Produkt auf jeden Fall, allerdings kann es passieren, dass man wegen Abnutzung nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommt. Wenn das ein deutscher Shop ist, ist das sicherlich nicht rechtens.
Kann nur das gleiche wie alle raten, nicht einkaufen oder einfach zurückschicken.
 
Wie heisst eigendlich der Shop?

Scheint sich um komplett.de zu handeln.
Ein Querschnitt der verschiedenen Kommentare zu der Firma im Netz ist recht eindeutig: Super Laden (schnell, billig, freundlich), aber wehe, es gibt Probleme. Einer hat genau von dem Fall berichtet, dass eine Rücknahme mit der Begründung abgelehnt worden sei, man hätte ja die Verpackung geöffnet. Die Firma sieht mir jetzt nicht nach der klassisch unseriösen Abzocker-Klitsche aus, ich hab jedenfalls schon unfreundlichere AGB gesehen. Die Zitate stammen aus der Beschreibung, wie Rücksendungen abzuwickeln sind, nicht aus den eigentlichen AGB. Was das juristisch zu bedeuten hat - keine Ahnung.

Nach den Berichten würde ich vermuten, dass es Ärger gibt, wenn ein getesteter Monitor zurückgeschickt werden soll.
 
Habe auch eine Frage zum Fernabsatzgesetz.

Bekanntlich muss der Händler bei einer FAG Retoure die Versandkosten nicht erstatten, wenn der Warenwert unter 40€ liegt.
Reden wir hier vom Netto Warenwert oder vom Brutto Warenwert.

Konkret geht es darum, dass ich eine Tastatur für 37€ ohne Steuern (45€ mit) bestellt habe und der Händler mir jetzt die 6€ Versandkosten nicht zurückzahlt weil er sich auf die 40€ Klausel bezieht.
 
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