bluna
Neuling
Thread Starter
- Mitglied seit
- 17.11.2006
- Beiträge
- 272
hallo erstmal und sorry,wenn der beitrag im falschen forum sein sollte.ich wüsste jetzt nicht,wo er besser aufgehoben wäre.
zum thema.
ich habe einen tft geordert per nachnahme.aufgrund der problematik(pixelfehler) von tft's ist eine rückgabe meinerseits im bereich des möglichen,aber nicht erwünscht.habe bisher das fernabsatzgesetz genau einmal in anspruch genommen,weil ich anscheinend gebrauchte ware geliefert bekam.
nun habe ich mir mal die agb's beim shop des tft genauer angeschaut und bin ziemlich verwirrt,was der händler für 'regeln' bezüglich FAG aufstellt.
hier mal auszüge...
Die Rücksendegebühr bezahlen Sie selbst, der ausstehende Rechnungsbetrag Ihres Artikels wird nach dem Empfang Ihrer Sendung auf Ihr Konto zurück überwiesen.
oder
Sie können vom Umtauschrecht Gebrauch machen, wenn:
* Sie ein Konto als Privatperson bei ****** haben
* Sie den Artikel nicht geöffnet/benutzt haben
* Keine offensichtlichen Beschädigung des Artikels vorliegt
* Das Paket nach den gleichen Maßstäben zurückgeschickt wird, nach denen es ausgeliefert wurde.
ersteres verstösst doch gegen das gesetz,weil versandgebühr bei kaufwert über 40€ der verkäufer tragen muss?bisher hatte ich auch immer einen retourschein samt dhl aufkleber bei anderen shop's.
zweiteres finde ich eigentlich viel interessanter,da wohl nichtmal auspacken und in betrieb nehmen erlaubt zu sein scheint.dazu gibts bei g**zhals beiträge,in denen die rücknahme verweigert wurde,weil ja das produkt in betrieb genommen wurde.
was nützt mir das FAG,wenn ich die ware nur im karton betrachten darf?und selbst dazu bräuchte ich röntgenaugen.
ist das überhaupt rechtens?
gruss
zum thema.
ich habe einen tft geordert per nachnahme.aufgrund der problematik(pixelfehler) von tft's ist eine rückgabe meinerseits im bereich des möglichen,aber nicht erwünscht.habe bisher das fernabsatzgesetz genau einmal in anspruch genommen,weil ich anscheinend gebrauchte ware geliefert bekam.
nun habe ich mir mal die agb's beim shop des tft genauer angeschaut und bin ziemlich verwirrt,was der händler für 'regeln' bezüglich FAG aufstellt.
hier mal auszüge...
Die Rücksendegebühr bezahlen Sie selbst, der ausstehende Rechnungsbetrag Ihres Artikels wird nach dem Empfang Ihrer Sendung auf Ihr Konto zurück überwiesen.
oder
Sie können vom Umtauschrecht Gebrauch machen, wenn:
* Sie ein Konto als Privatperson bei ****** haben
* Sie den Artikel nicht geöffnet/benutzt haben
* Keine offensichtlichen Beschädigung des Artikels vorliegt
* Das Paket nach den gleichen Maßstäben zurückgeschickt wird, nach denen es ausgeliefert wurde.
ersteres verstösst doch gegen das gesetz,weil versandgebühr bei kaufwert über 40€ der verkäufer tragen muss?bisher hatte ich auch immer einen retourschein samt dhl aufkleber bei anderen shop's.
zweiteres finde ich eigentlich viel interessanter,da wohl nichtmal auspacken und in betrieb nehmen erlaubt zu sein scheint.dazu gibts bei g**zhals beiträge,in denen die rücknahme verweigert wurde,weil ja das produkt in betrieb genommen wurde.
was nützt mir das FAG,wenn ich die ware nur im karton betrachten darf?und selbst dazu bräuchte ich röntgenaugen.
ist das überhaupt rechtens?
gruss