Weil es mich auch irgendwie interessiert, hab ich einmal nachgefragt, und anscheinend wurde die Ausnahme in Graz gerade erst aufgehoben.
Sehr geehrter Herr <xxx>,
bezugnehmend auf Ihr E-Mail vom 11.09.2023 wird mitgeteilt, dass mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.07.2023 die Befreiung von der Entrichtung der Parkgebühr in der Landeshauptstadt Graz für ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantriebnach § 3 Z 7 der Grazer Parkgebührenverordnung 2006 idgF aufgehoben wurde.
Die Kundmachung der „Zweiten Parkgebühren-Verordnungs-Novelle 2023“ erfolgte im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr. 7 vom 19. Juli 2023, sodass diese Änderung mit 20. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
In aufrechte Befreiungen wird nicht eingegriffen. Aufrechte Befreiungen bleiben bis zum Auslaufen ihrer Gültigkeit aufrecht.
Es kann daher keine Befreiung für ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb von der Entrichtung der Parkgebühr in der Landeshauptstadt Graz ausgestellt werden.
Wir bedauern Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.