Du darfst in Notwehr
alles nehmen, was der Situation angemessen ist. Wenn also jemand eine Waffe zieht und ich dem in Notwehr ein Beil sonst wohin haue, weil gerade nichts anderes greifbar ist und ich der Situation nicht entkommen kann, so dürfte(sollte) das vor Gericht auch keine Probleme geben. (Wir gehen jetzt mal davon aus, dass es ein Video zum Tathergang gibt und klar ist, wer hier wen angegriffen hat.)
Die Abwehr des Täters muss einer gewissen Verhältnismäßigkeit unterliegen. Wenn jemand mit blanken Fäusten auf mich los geht, kann ich den nicht einfach niederstrecken, wie ich lustig bin. (Stichwort überzogene Notwehr) Zudem kommt es auch sehr auf die jeweilige Verfassung der Leute an.
Geht also z.B. ein 2 Meter Kerl, der 10 Jahre Kampfsport macht auf eine hagere Frau los, die sich dann mit Messer verteidigt, ist das ggf. verhältnismäßig. Verteidigt sich aber ein gut gebauter Mann gegen einen angreifenden 0815 Typen (unbewaffnet) mit Messer, so sieht das ggf. anders aus.
Zu CS & OC:
- CS Spray (BKA Raute / PTB Zeichen ist in DE Pflicht!) erlaubt zur Verteidigung gegen Menschen, da es früher Tierversuche in der BRD dazu gab und eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorliegt. Führen darfst du den Spaß ab 14!
Klick mich zur Überprüfung!
- OC/PAVA Spray hat keine BKA Raute und da Tierversuche dieser Art in der BRD verboten wurden, wird es auch nie eine geben, da Versuche aus dem Ausland nicht anerkannt werden dürfen.
Daher also keine Zulassung gegen Menschen, was voll an der Realität vorbei geht, da es 10x ungefährlicher ist, als CS. [[Gilt zumindest für OC, das chemisch synthetisierte PAVA ist wieder ne andere Hausnummer. xD]] Das ist aber ein anderes Thema. Typisch Deutsch halt. Die Polizei darf es trotzdem nutzen.
Es darf ebenfalls geführt werden ab 14 Jahren.
Im Übrigen wirkt CS/CN bei betrunkenen oder zugedröhnten Menschen oftmals nur eingeschränkt ... bis gar nicht. OC ist da effektiver, wobei es auch hier Menschen gibt, die nicht ansprechen.
Wenn ich also ein Pfefferspray zur Tierabwehr mitführe, aber trotzdem in eine Notwehrsituation komme, aus der ich mit mit meinen Händen nicht befreien kann, ist der Einsatz durchaus legitim. Es muss halt nur die Verhältnismäßigkeit gegeben sein, was in dem Fall wohl so wäre.
Wenn Zeugen vorhanden sind, die deine Notwehr bestätigen, ist das um so besser.
Kurz gesagt: Pfefferspray ist für Schweinehunde jeglicher Art!
Im Übrigen ist das Gerücht, dass Polizeisprays stärker wären als die zivil zu erwerbenden Sprays, totaler Unsinn. Es ist sogar umgekehrt, aber das "wieso" nun zu erklären, würde den Rahmen sprengen und ich müsste zu weit ausholen. Der Einsatzzwecks ist eben ein anderer, zudem kommt dort i.d.R. PAVA und kein OC zum Einsatz - hat auch wieder bestimmte Gründe, die ich hier nun nicht (auch noch) ausführen werde. (0,3% (+/- 0,03%) Wirkstoff gemäß der technischen Richtlinie von 2003 bei Polizeisprays == 48.000 SHU)
Ist natürlich keine Rechtsberatung, da ich juristischer Laie bin. Es spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder, die jeder gerne selbst bei der Polzei, seinem Anwalt oder in unseren Gesetzestexten nachprüfen kann.
PS:
Klever KO-Jet oder Fog ist eines der günstigsten Sprays am Markt, kommt aus Deutschland und ist zugleich eines der stärksten am Markt vertretenen Sprays (210.000 SHU). Jet ist nen Direktstrahl Modell und Fog eben Sprühnebel. Vor und Nachteile der 2 Varianten sollten bekannt sein. Wer ohne Übung zum Jet greift, sollte vorab üben, sonst geht es im Ernstfall gerade bei der Tierabwehr in die Hose.
Es gibt natürlich auch noch geringfügig stärkere Sprays und welche, bei denen vor allem die Verarbeitung eine andere ist. (Metallclip usw. usf.) Muss halt jeder für sich selbst entscheiden, wie viel Geld er da hängen lassen möchte - wenn überhaupt.