[Sammelthread] Fragen, die die Welt nicht braucht

Evtl. klappt es, dass ich heute Abend mein Auto verkaufen kann. Hab ich noch nie gemacht. Oft ist es ja so, dass man den Käufer noch auf die eigene Versicherung nach Hause fahren lässt. Ich fahre heute jedoch zum Käufer hin, würde ihm das Auto gerne hinstellen (auf Privatgrund) und dann die Nummernschilder mitnehmen.
Jetzt lese ich auf "München.de" dass ich zur Abmeldung vor Ort neben den Nummernschildern dann wiederum auch die Papiere benötige, die ich dann ja nicht mehr habe?

Online besteht angeblich auch die Möglichkeit der Abmeldung, aber aber die Seite ist wohl verbuggt, sodass diese Möglichkeit ausscheidet. Auch würde es eigentlich dem widersprechen, dass man mit Nummernschildern und kompletten Papieren vor Ort aufschlagen muss. Was macht man da am besten?

Will eigentlich ungerne drauf vertrauen, dass der Käufer nicht am WE damit runden dreht. Auch wenn ich den Verkauf mit Uhrzeit dokumentiere, bekomme ich ja später die Probleme oder?
 
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@soul4ever
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Wenn du den Fahrzeugschein nicht mehr hast, brauchst du auch den Brief, denn dann wird erst ein neuer Schein erstellt, der ja für die Abmeldung gebraucht wird. Natürlich kostet der auch. :d

Edit: Ggf. Termin zur Abmeldung beim Käufer in der Nähe machen?
Auto hinstellen.
Auto abmelden.
Doku und Schlüssel übergeben.
 
Welche Farbe benutzt man?

-Für eine alte holztür (aussenbereich) mit viel alter Farbe drauf (diese schleife ich an)
-Muss alte Farbe überdecken, zur Not mehrfach pinseln
- Ergebnis muss nicht perfekt werden, es handelt sich dabei um eine Gartenhaus Tür

Habt ihr Tipps?
Danke
 
Doch klar, KV wird abgeschlossen und alles mit Uhrzeit dokumentiert. Sind aber 60 km Entfernungen, also nicht ohne große Umstände zu bewerkstelligen. Also wird es wohl doch darauf hinauslaufen, dass ich ihm die Nummernschilder lasse und auf eine ordnungsgemäße Abmeldung sowie die Rechtssicherheit in den Unterlagen, wo die Uhrzeit mit Kaufübergang verzeichnet ist, vertraue.

Zum ADAC Kaufvertrag gibt es noch 2 Schnipsel (Info über Verkauf) die man an Versicherung und KFZ Zulassungsstelle schicken kann/soll. Die werde ich mir dann mal noch auf jeden Fall unterschreiben lassen.
 
Welche Farbe benutzt man?

-Für eine alte holztür (aussenbereich) mit viel alter Farbe drauf (diese schleife ich an)
-Muss alte Farbe überdecken, zur Not mehrfach pinseln
- Ergebnis muss nicht perfekt werden, es handelt sich dabei um eine Gartenhaus Tür

Habt ihr Tipps?
Danke

Wenn du nur an und nicht abschleifen willst und es gut decken soll, dann würde ich einfach Lack nehmen. Ist doch nur ne Gartentür.
 
Zum Abmelden wird der Fahrzeugschein benötigt der danach unbrauchbar ist. Also kannst du den eigentlich mitnehmen.
Der Käufer kann das Auto dann mit den Brief wieder Anmelden.
 
Er will nicht ummelden sondern abmelden. :rolleyes2:
Und das geht ohne Brief.
 
Er meldet ab, der andere meldet wieder an. Das ist was anderes als wenn eine Person ummeldet. Sozusagen ab- und anmelden in einem. Zum Abmelden brauchst du nur den Schein, aber nicht den Brief, zum Anmelden brauchst du nur den Brief und kriegst nen neuen Schein.
Ummelden ist beides in einem, da braucht man.... trommelwirbel... überraschung... beides.
 
Hast du denn auch geprüft welchen Zeit-/Geldaufwand es für dich bedeutet das entsprechende Amt aufzusuchen um diese Abmeldung selbst durchführen zu lassen. Sofern es nicht zusätzlich durch die aktuellen Auflagen noch eine mehrwöchige Wartezeit auf den entsprechenden Termin geben könnte.
 
Hast du denn auch geprüft welchen Zeit-/Geldaufwand es für dich bedeutet das entsprechende Amt aufzusuchen um diese Abmeldung selbst durchführen zu lassen.
Laut seinem OP geht es eher darum, das der Käufer mit der alten (seiner) Zulassung rumfahren könnte und das dann auf seine Versicherung geht.
 
Die Zulassungsstellen hier vergeben Termine nur an Zulassungsdienste, als Privatperson brauchst du es erst garnicht versuchen.
 
Ich mime mal den *Hagen*:

 
Zum Ummelden auf einen neuen Halter braucht man den Fahrzeugschein und -Brief.
Hab nichts vom ummelden geschrieben.

Auch da hab ich nichts vom ummelden geschrieben. Sollte eigentlich nicht so schwer sein zu verstehen. Verkäufer meldet dass Auto mit den Fahrzeugschein ab und von mir aus direkt danach meldet der Käufer es mit den Brief wieder an. Also nichts ummelden.
 
Evtl. klappt es, dass ich heute Abend mein Auto verkaufen kann. Hab ich noch nie gemacht. Oft ist es ja so, dass man den Käufer noch auf die eigene Versicherung nach Hause fahren lässt. Ich fahre heute jedoch zum Käufer hin, würde ihm das Auto gerne hinstellen (auf Privatgrund) und dann die Nummernschilder mitnehmen.
Jetzt lese ich auf "München.de" dass ich zur Abmeldung vor Ort neben den Nummernschildern dann wiederum auch die Papiere benötige, die ich dann ja nicht mehr habe?

Online besteht angeblich auch die Möglichkeit der Abmeldung, aber aber die Seite ist wohl verbuggt, sodass diese Möglichkeit ausscheidet. Auch würde es eigentlich dem widersprechen, dass man mit Nummernschildern und kompletten Papieren vor Ort aufschlagen muss. Was macht man da am besten?

Will eigentlich ungerne drauf vertrauen, dass der Käufer nicht am WE damit runden dreht. Auch wenn ich den Verkauf mit Uhrzeit dokumentiere, bekomme ich ja später die Probleme oder?
AUF GAR KEINEN FALL UND NIEMALS NIE DAS AUTO ANGEMELDET VERKAUFEN UND ÜBERGEBEN !!!!!

NEIN!!!!

wenn du das auto angemeldet übergibts, haste voll verschissen. regelmäßig lese ich dazu beiträge im autoforum, wo leute das gemacht haben. wie schon genannt, kannst du dein auto dann nicht abmelden, weil du weder schilder noch die papiere hast. macht der andere das nicht, biste halt auf gottes gnaden angewiesen. die schilder abbauen ist dann diebstahl, abmelden geht nicht, versicherung kündigen geht nicht, tickets kommen bei dir an usw...
lass es einfach sein. kannst die karre rumfahren und schilder+papiere mitnehmen und nach der abmeldung die papiere (und schilder wenn du/er will) zukommen lassen.
alternativ könnt ihr euch auch beim amt treffen und direkt unmelden wie ich unten erklärt habe.

Hab nichts vom ummelden geschrieben.


Auch da hab ich nichts vom ummelden geschrieben. Sollte eigentlich nicht so schwer sein zu verstehen. Verkäufer meldet dass Auto mit den Fahrzeugschein ab und von mir aus direkt danach meldet der Käufer es mit den Brief wieder an. Also nichts ummelden.

wenn der verkäufer abmeldet und der andere direkt an, ist das ein ummelden. die schilder müssen dann zb nicht entwertet werden, wenn der neue eigentümer des fahrzeuges keine neuen schilder möchte. man braucht sie dann nichtmal abschrauben, bzw dabei haben. man geht zusammen rein und sagt "ich melde ab, er an" und dann macht das jemand in einen rutsch. man braucht brief+schein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann hier privat Termine bei der Zulassungsstelle machen. Hab ich auch schonmal genutzt und hat auch gut geklappt, bringt nur mittlerweile kaum mehr was, weil man keine Termine zeitnah mehr kriegt, also mit Termin gehts in 4-6 Wochen. Das bringt dann halt meist auch nix mehr.
 
AUF GAR KEINEN FALL UND NIEMALS NIE DAS AUTO ANGEMELDET VERKAUFEN UND ÜBERGEBEN !!!!!

NEIN!!!!

Meine Güte... ich habe mein Auto angemeldet nach Zittau verkauft... 670 Km weit entfernt... und es ist nichts passiert. Man muss nicht immer alles schwarzmalen.
 
Meine Güte... ich habe mein Auto angemeldet nach Zittau verkauft... 670 Km weit entfernt... und es ist nichts passiert. Man muss nicht immer alles schwarzmalen.
Genau so.
Habe meine Kiste in HH Gekauft und auf eigener Achse nach Stuttgart gebracht. Hier abgemeldet und fertig.
Aber das hier so ne Diskussion entsteht vetsteh ich nich ganz. Die beiden Parteien wohnen 60km voneinander entfernt? Macht das einfach gemeinsam und fertig.
 
Habe meine Kiste in HH Gekauft und auf eigener Achse nach Stuttgart gebracht. Hier abgemeldet und fertig.
Aber das hier so ne Diskussion entsteht vetsteh ich nich ganz. Die beiden Parteien wohnen 60km voneinander entfernt? Macht das einfach gemeinsam und fertig.
Die Diskussion besteht darin, das WENN etwas passiert, selbiges auf die Versicherung des Verkäufers zurückfällt (die Zulassung ist dabei uninteressant). Was ist daran so schwer zu verstehen? Das hier und da nix passiert ist mag ja sein, aber darauf kann man sich nicht verlassen.
Nach der "Argumentation" müsste man auch Alkohol am Steuer legalisieren, nur weil es jemand trotz strunz besoffen 3km geschafft hat unfallfrei zu fahren. Entweder man hofft das nix passiert, oder man geht nunmal auf nummer sicher. Der TE hier will auf nummer sicher gehen, also so what? Lasst ihn halt. Nur weils hier und da geklappt hat, heisst nicht, das es immer so geht.

Ist ähnlich sinnvoll wie eine Diskussion das jemand ja keine Krankenversicherung braucht, weil er ja bisher noch nie krank war. Kann man machen, kann aber auch gewaltig nach hinten losgehen! Stellt euch doch nicht gar so behindert an!
 
Ich denke, dass man seinem Bauch vertrauen sollte. Ich wüsste nicht, warum man den Schein braucht zum Abmelden, Kennzeichen schon eher.
Entweder vertraut man seinem Handelspartner oder man hält im kv alles fest, dass ggf Schäden USW nicht aus Versicherung sondern aus eigener Tasche des k getragen werden oder man lässt es. Klar der Autoschieber mit Migrationshintergrund, wir darauf scheissen, habe ich selbst am eigenen Leib erlebt, drei Wochen kamen noch Blitzerfotos und so... aber mit kv konnte man das regeln.

Auto verkaufen, Kennzeichen ab und gut ist
 
Hab nichts vom ummelden geschrieben.


Auch da hab ich nichts vom ummelden geschrieben. Sollte eigentlich nicht so schwer sein zu verstehen. Verkäufer meldet dass Auto mit den Fahrzeugschein ab und von mir aus direkt danach meldet der Käufer es mit den Brief wieder an. Also nichts ummelden.
Nochmal für Euch: Beim Anmelden wird der Käufer den Brief und Schein benötigen.
Ob man den Vorgang jetzt Anmelden, Ummelden, Wiederzulassung, Halterwechsel etc. nennt ist doch völlig egal.
 
Die Diskussion besteht darin, das WENN etwas passiert, selbiges auf die Versicherung des Verkäufers zurückfällt

"Laut Gesetz geht schon mit Veräußerung des Kfz die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach Fahrzeugübergabe vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist."

Stell dich doch nicht gar so behindert an, Lisa!
 
Ich würde mich @PayDay anschließen: Selbst wenn man alles mit KV festhält, wenn was passiert, dann ist man erstmal selber der Dumme und wenn sich der Käufer dann "unkooperativ", ist der rechtliche Weg ein langer Weg.

Ich wüsste nicht, warum man den Schein braucht zum Abmelden, Kennzeichen schon eher.
Es ist halt so.
Kann aber sein, dass das mal anders war - das weiß ich nicht.
 
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