[Sammelthread] Fragen, die die Welt nicht braucht

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Wie sieht es bei defekten Sachen mit Fernabsatzgesetz aus? Frage für einen Freund (mich:heul:)

Theoretisch kann man innerhalb von 14 Tagen ohne Grund zurücktreten, muss aber etwaigen Wertverlust begleichen.
Bei Defekt ist Wertverlust bei 100% 😅 .

Muss man den Händler drauf hinweisen? -> er hat dann automatisch das Recht zwei Nachbesserungen durchzuführen?
 
Wenn dir ein defektes Gerät geliefert wird, tritt der Wertverlust doch nicht erst ein wenn du den Defekt bemerkst. Solange der Defekt nicht offensichtlich selbstverschuldet ist wiederrufen und fertig.
Ich denke es kommt so ein Zeug wie bei Spotify wo man die PLZ abfragt und auf Dumme wartet.
Dann muss ich wohl noch mal schauen wo mein Ferienhaus genau steht :fresse:
 
Wie sieht es bei defekten Sachen mit Fernabsatzgesetz aus? Frage für einen Freund (mich:heul:)

Theoretisch kann man innerhalb von 14 Tagen ohne Grund zurücktreten, muss aber etwaigen Wertverlust begleichen.
Bei Defekt ist Wertverlust bei 100% 😅 .

Muss man den Händler drauf hinweisen? -> er hat dann automatisch das Recht zwei Nachbesserungen durchzuführen?
Sofern es defekt geliefert wurde, direkt den Verkäufer kontaktieren und eine Retoure /RMA einleiten unter dem Vermerkt des Defektes.

Ansonsten hast du 14-30 Tage Widerrufsrecht (ohne Angabe von Gründen) ab Erhalt der Ware ebenso ganze 12 Monate bis sich die Beweislastumkehr zugunsten des Händlers wendet.

In den ersten 12 Monaten wird dem Händler eingeräumt es 2-3 x zu reparieren bzw. beim Hersteller einzuschicken, zu tauschen oder vollständig zu ersetzen/ dir dein Geld wieder auszubezahlen (je nach Absprache und Einigung mit dem Kunden).
Kommt hier auch immer auf den Artikel und andere Faktoren an.

Hier tritt dann auch die Abnutzung in Kraft, welche den Wert mindert bzw. mindern kann.

Einen Widerruf kann man aber jederzeit aussprechen, dann jedoch mit Begründung für diesen und dann klassisch um eine Retoure/ RMA bitten.. siehe oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man höchstens Halbwissen hat, warum nicht bei einer Rechtsfrage einfach die Finger stillhalten?

- Das "Fernabsatzgesetz" bringt gar nichts, denn es existiert seit der Schuldrechtsreform von 2001 nicht mehr.
- Eine "RMA" wird mit dem Hersteller abgewickelt und hat mit all dem hier rein gar nichts zu tun.
- Das Thema Nachbesserung betrifft die Gewährleistung, diese gilt aus einem bestehenden Kaufvertrag gegenüber dem Händler.
- Ein Widerruf (und das ist es, was der Fragesteller hier will) ist etwas völlig anderes: Er macht den Kaufvertrag ex nunc unwirksam.

Zum eigentlichen:
- Selbstverständlich kann - man noch innerhalb der Frist - immer den Widerruf erklären, der Zustand des Artikels ist für die Gültigkeit des Widerrufs zunächst einmal völlig egal.
- Auf eine Nachbesserung muss man sich dann nicht verweisen lassen, denn es existiert ja kein wirksamer Kaufvertrag mehr, sondern es bestehen nur noch Ansprüche zur Rückabwicklung.
- Der Händler kann Wertersatz nur verlangen, wenn der Käufer den Artikel nach Lieferung unsachgemäß getestet hat o.ä.. Wenn der Artikel aber schlicht defekt ist, hat das Thema Wertersatz keine Relevanz.
- Die Beweislast dafür, dass die Ware bei Lieferung in Ordnung war und erst durch unsachgemäßen Gebrauch des Kunden beschädigt wurde, trägt der Händler.
-> Vorgehensweise um Verwirrung zu vermeiden und es dem Händler nicht schwieriger zu machen als notwendig: Mit Fotos/Fehlerbeschreibung und dem Hinweis defekt/dead on arrvival widerrufen. Explizit das Wort Widerruf verwenden und nicht kommentarlos schicken.
 
Nicht ganz und ja.

Steht aber auch alles gut zu lesen bei Wiki, vielen Verbraucherschutzseiten, AGBs/ TOS und dem § 355 BGB bzw. § 312c BGB geregelt, abgesehen davon garantiert auch mit der Änderung der Schuldrechtsreform 1/22, welche zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist.
Hier wird auch der Fernabsatz geregelt.

Wichtig ist halt die Kommunikation, Einhaltung von Fristen, Ehrlichkeit bis zu einem nicht selbst belastenden Punkt, gute Dokumentation, Protokollierung.

Wer höflich, offen ist und dem Verkäufer sowenig Arbeit wie möglich macht, hat meist gutes Spiel.

Wenn man höchstens Halbwissen hat, warum nicht bei einer Rechtsfrage einfach die Finger stillhalten?
Das ist ja im Forum generell nicht gerne gesehen mit der Rechtsberatung :LOL:
 
Moin :wink:
H at schon jemand erfahrungen mit dem Shop "ProShop" sammeln können ? Auch eventuell wie es mit Garantiefällen ist ?
Möchte dort ein Mainboard bestellen
 
Hab viele Hue Lampen über ProShop bestellt. War alles einwandfrei.
Mit Garantiefällen habe ich (zum Glück) keine Erfahrung machen müssen.
 
Moin :wink:
H at schon jemand erfahrungen mit dem Shop "ProShop" sammeln können ? Auch eventuell wie es mit Garantiefällen ist ?
Möchte dort ein Mainboard bestellen
Ganz normaler dänischer Onlinehändler, hat auch einen deutschen Support und Retouren sowie Problemmanagement wie bei jedem vergleichbarem Mindfactory, Alternate, Caseking etc.

Sie haben wie Alternate gerne mal Artikel drin, welche neu sind oder noch nicht released und dann muss man nach einigen Tagen nachfragen wo die bleiben.
Ebenso nur geringere Stückzahlen.

Aber das kann mit ner fixen Email alles geklärt werden, Geld ist schnell zurück auf dem Konto, an sich nie Probleme gehabt.
Habe da schon 400 Euro gelassen und insg. 8 Sachen über 3 Jahre verteilt bestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
alles klar, danke euch
 
Wenn man höchstens Halbwissen hat, warum nicht bei einer Rechtsfrage einfach die Finger stillhalten?

- Das "Fernabsatzgesetz" bringt gar nichts, denn es existiert seit der Schuldrechtsreform von 2001 nicht mehr.
- Eine "RMA" wird mit dem Hersteller abgewickelt und hat mit all dem hier rein gar nichts zu tun.
- Das Thema Nachbesserung betrifft die Gewährleistung, diese gilt aus einem bestehenden Kaufvertrag gegenüber dem Händler.
- Ein Widerruf (und das ist es, was der Fragesteller hier will) ist etwas völlig anderes: Er macht den Kaufvertrag ex nunc unwirksam.

Zum eigentlichen:
- Selbstverständlich kann - man noch innerhalb der Frist - immer den Widerruf erklären, der Zustand des Artikels ist für die Gültigkeit des Widerrufs zunächst einmal völlig egal.
- Auf eine Nachbesserung muss man sich dann nicht verweisen lassen, denn es existiert ja kein wirksamer Kaufvertrag mehr, sondern es bestehen nur noch Ansprüche zur Rückabwicklung.
- Der Händler kann Wertersatz nur verlangen, wenn der Käufer den Artikel nach Lieferung unsachgemäß getestet hat o.ä.. Wenn der Artikel aber schlicht defekt ist, hat das Thema Wertersatz keine Relevanz.
- Die Beweislast dafür, dass die Ware bei Lieferung in Ordnung war und erst durch unsachgemäßen Gebrauch des Kunden beschädigt wurde, trägt der Händler.
-> Vorgehensweise um Verwirrung zu vermeiden und es dem Händler nicht schwieriger zu machen als notwendig: Mit Fotos/Fehlerbeschreibung und dem Hinweis defekt/dead on arrvival widerrufen. Explizit das Wort Widerruf verwenden und nicht kommentarlos schicken.

Nicht ganz und ja.

Steht aber auch alles gut zu lesen bei Wiki, vielen Verbraucherschutzseiten, AGBs/ TOS und dem § 355 BGB bzw. § 312c BGB geregelt, abgesehen davon garantiert auch mit der Änderung der Schuldrechtsreform 1/22, welche zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist.
Hier wird auch der Fernabsatz geregelt.

Wichtig ist halt die Kommunikation, Einhaltung von Fristen, Ehrlichkeit bis zu einem nicht selbst belastenden Punkt, gute Dokumentation, Protokollierung.

Wer höflich, offen ist und dem Verkäufer sowenig Arbeit wie möglich macht, hat meist gutes Spiel.


Das ist ja im Forum generell nicht gerne gesehen mit der Rechtsberatung :LOL:

Danke für die Hilfe!
Bei mir geht es um das Netzteil hier:
https://www.hardwareluxx.de/community/threads/dieses-netzteil-ist-hin-oder.1330046/ (hat zwar noch keiner geantwortet, aber ich denke, das ist hin)

Gekauft habe ich es bei Cyberport, die dies zu defekter Ware sagen:

Weist der Artikel in den ersten 30 Tagen nach Lieferung einen Defekt auf, der nicht von Ihnen verursacht wurde, tauschen wir den Artikel auf Ihren Wunsch hin aus. Hierzu wählen Sie beim Online Widerruf, den Sie in den Bestelldetails in Ihrem Kundenkonto durchführen können, einfach "Beratung zu Alternativprodukten" aus.

Was ist meine beste Strategie, um möglichst bald ein funktionierendes Netzteil für mein Geld zu haben?
Um einen direkten Umtausch bitten, falls nicht gemacht wird direkt den Kaufvertrag widerrufen?

Ich habe keine Lust jetzt Wochen auf eine RMA zu warten. Hatte es online gekauft und per Abholung im Laden erhalten. Würde einfach um 10 direkt hinlatschen (ist nicht allzu weit von mir)

Vielen Dank weiterhin!
 
Moin :wink:
H at schon jemand erfahrungen mit dem Shop "ProShop" sammeln können ? Auch eventuell wie es mit Garantiefällen ist ?
Möchte dort ein Mainboard bestellen
Meine Erfahrung bezieht sich auch nur auf den Bestellvorgang, hatte nach Weihnachten was bestellt, da kam gefühlt ne Stunde später schon die Versandmeldung und wäre wohl auch am nächsten Tag geliefert worden, wenn ich nicht selber den Wunschtag angepasst hätte. Es wurde mit DPD verschickt, falls das relevant für dich ist. Kann aber auch dran liegen, dass es ein 15kg Paket war.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Danke für die Hilfe!
Bei mir geht es um das Netzteil hier:
https://www.hardwareluxx.de/community/threads/dieses-netzteil-ist-hin-oder.1330046/ (hat zwar noch keiner geantwortet, aber ich denke, das ist hin)

Gekauft habe ich es bei Cyberport, die dies zu defekter Ware sagen:



Was ist meine beste Strategie, um möglichst bald ein funktionierendes Netzteil für mein Geld zu haben?
Um einen direkten Umtausch bitten, falls nicht gemacht wird direkt den Kaufvertrag widerrufen?

Ich habe keine Lust jetzt Wochen auf eine RMA zu warten. Hatte es online gekauft und per Abholung im Laden erhalten. Würde einfach um 10 direkt hinlatschen (ist nicht allzu weit von mir)

Vielen Dank weiterhin!
Am sichersten ist einfach direkt zu widerrufen, das Ding zurückzuschicken und parallel ein neues zu bestellen. Je nachdem wie schnell du es brauchst, weil vermutlich werden die kein neues rausschicken für nen Direkttausch bevor das alte da ist. Ansonsten ruf da doch einfach mal an und frag nach.
 
...

Ich habe keine Lust jetzt Wochen auf eine RMA zu warten. Hatte es online gekauft und per Abholung im Laden erhalten. Würde einfach um 10 direkt hinlatschen (ist nicht allzu weit von mir)

Vielen Dank weiterhin!
Ich würde das Ding einpacken und ab damit zum Laden, wenn der gerade um die Ecke ist.
Wenn die dir da nicht direkt ein Austauschgerät geben können, dann würde ich das defekte Netzteil widerrufen und parallel ein neues bestellen.
Alles andere würde unnötig Zeit kosten.
 
Ansonsten ruf da doch einfach mal an und frag nach.
Telefonieren in current year?

Laut deren Shop ist es gerade nicht auf Lager, sondern kann in 3-10 Tagen angeliefert werden.
Auf den Defekt (sollte man) aber schon hinweisen bei Widerruf oder? (Klar, man muss keine Gründe angeben, aber wäre sicherlich fairer?) Will nur nicht, dass ich dadurch einen Nachteil habe.
 
NEIN!
Bei einem Widerruf würde ich nicht auf den Defekt hinweisen, da es dir sonst u.U. als Reklamation ausgelegt werden kann.
Dann fängt der RMA Prozess an.

Widerrufen ohne Gründe.
Fertig.
 
Hat schonmal jemand so einen M.2-B-Key auf SATA-Anschluss Adapter verwendet?


Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der B-Key sowieso nur ein SATA-Anschluss, nur der Stecker passt quasi nicht auf eine normale SATA-Platte?

Hintergrund ist der, das ich noch eine SATA-SSD in meinen Intel NUC stecken will, aber der hat nur so einen FCC-SATA-Anschluss für den es unmöglich zu sein scheint ein Kabel zu kriegen. Hab nur Nachbauten aus USA für 16$ gefunden, irgendwelche fraglichen Kabel aus China auf Ebay für die dann aber auch noch 40€ aufgerufen werden und bei Intel scheints das nicht als Ersatzteil zu geben.

Da scheints dann einfacher, wenn man eine SATA-SSD mit so einem 5-10€ Adapter an den M.2-Anschluss kriegt. Strom kann ich ja von einem internen USB-Header abzweigen.
 
Genau, der M.2 kann eben PCIe oder SATA haben. (aber auch USB)
Bei B wird die PCIe-Lanes 1 zu SATA umgebaut, also RX/TX PCIe zu SATA RX/TX.
Und die Adapter stecken dann einfach nur diese Drähte in den normalen SATA-Port, also nur nen Adapter.

Die Lösung von Hardwarefreaky ist hingegen ein Controller, nnur eben im M.2 Format. Braucht dann aber eben einen E-Key, sprich die PCIe-Funktion des Ports. (analog zu M-Key)
Alternativ kann man für B-Key auch SATA Portmultiplier aus 1 mach 5 nehmen.

Oder einfach eine M.2 SATA SSD nehmen, wenn Neukauf. Wenn 2,5" SATA vorhanden, dann Adapter B-Key auf SATA, Controller für E-Key oder eben Portmultiplier von B-Key.
 
Ich benutze den hier.
Das ist ein E-Key. Da steckt bei mir schon Wifi drin und würde auch sonst nicht passen, weil die NVMe direkt drüber steckt. :d
Das Teil hat auch Elektronik drauf, das scheint also irgendwas zu konvertieren? PCIe-to-Sata?

Die B-Key die ich meine scheinen komplett passive Adapter zu sein...

Im BIOS werden die HDDs nicht erkannt. Aber unter Unraid und Windows schon.
Sowas hab ich schon vermutet, macht aber nix, ist nur das Datengrab, da muss nix von booten.

Ahjo, Google sagt:

E-Key: 2x PCIe x1 / USB 2.0 / I2C / SDIO / UART / PCM
B-Key: PCIe x2 / SATA /USB 2.0 / USB 3.0 / HSIC / SSIC / Audio / UIM / I2C

E-Key hat also kein SATA, B-Key schon. Und weil der E-Key 2x PCIex1 hat, kann deiner wohl auch 2 SATAs ansteuern.

Woah, und jetzt noch so ein Adapter, der mir auch den I2C noch rausgibt wäre ja richtig cool. :d
 
Ich hatte vorher ein pci-e Adapter auf nvme und die war auch im BIOS. Wenn das bei dir ein passiver Adapter ist könnte ich mir auch vorstellen das die im BIOS schon erkannt wird.

Würde es einfach Mal ausprobieren und kannst ja dann Feedback geben, wollte das auch noch Mal bei mein thin Client versuchen 😁

Edit:

Da wird einiges über solche Adapter geschrieben. So wie ich das verstehe würde bei dir sogar eine nvme SSD gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
E-Key hat also kein SATA, B-Key schon. Und weil der E-Key 2x PCIex1 hat, kann deiner wohl auch 2 SATAs ansteuern.
B-Key kann nur 1x SATA.
Auf dem Gerät von Hardwarefreaky ist ein Controller vom Typ JMB582 verwendet. Das ist nichts anderes als ein SATA Controller, wie man ihn auch in einen normalen PCIe Steckkarten findet. Nur das man das eben etwas kompakter auf einen M.2-Basis.
 
Da wird einiges über solche Adapter geschrieben. So wie ich das verstehe würde bei dir sogar eine nvme SSD gehen.
Jup, hab aber keine Lust mir für ~80€ eine NVMe im 2242-Format mit maximal 1TB zu kaufen, wenn ich schon eine 2TB SATA rumliegen hab. Und da nur über 1Gbit/s Netzwerk drauf zugegriffen wird, bringt mir die Geschwindigkeit eine NVMe sogesehen gar nichts. :ROFLMAO:
 
Passt das mit einer Adapterkarte überhaupt noch von der Höhe, die meisten NUC haben doch kühler für die m2 in Deckel. Sonst einfach die Karte extrem per USB anschließen.
 
Passt das mit einer Adapterkarte überhaupt noch von der Höhe
Was nicht passt, wird passend gemacht. ;)
Der NUC hat ja auch keinen Platz für eine 2,5" SSD. ;)
 
Ich habe einen neuen Akku für meinen Robosauger gekauft, der sagt nun: Ladezyklen 0
Müsste das aber nicht bereits 1 sein? Der Akku kam teilgeladen hier an. Oder meint "Zyklus" immer einmal Laden + Entladen?
 
Ein Zyklus ist einmal 0-100, oder 50-100 zwei Mal, etc..
 
Ich hab im Keller einen osram plug der täglich um zehn an geht und um elf wieder aus.
Manchmal geht er nur an, und nicht wieder aus. Jemand ne Ahnung wieso?
 
Osram plug für hue?
Sicher dass der tatsächlich nicht aus geht, oder wird das nur so in der hue app angezeigt?
Hatte oft das Problemchen dass die osram plugs einwandfrei funktionierten, nur einen falschen Zustand übermittelt haben.
 
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