[Sammelthread] Fragen, die die Welt nicht braucht

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Meine Aussage ist doch nicht falsch. Die schließt doch genau das ein, was Du im folgenden geschrieben hast.
Das ist korrekt, aber die Ausgangslage war von HardwareFreaky, das er sowieso den Arbeitgeber wechselt, also quasi schon gekündigt hat und ob ES damit einen Unterschied macht, ob er einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet oder die Kündigungsfrist absitzt. Und da ist die Antwort eben: Nein, es ist egal.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mit dem machste in der Preislage nix verkehrt.
Hmm, nur 4GB RAM scheint mir nichtmehr zeitgemäß. Soviel hat mein lahmendes FireTablet aktuell auch schon. Android 13 (auch wenns ein Update auf 14 geben mag) spricht auch dafür, das es schon ein älteres Modell ist.
Flash (sofern >32GB) ist mir dagegen weitgehend egal und FHD auf 10-12" reicht mir allerdings tatsächlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hast Du vielleicht mehr Kontext aus anderen Threads als ich, aber ich lese dieser Aussage rein die Frage, ob die Annahme eines Aufhebungsvertrags Konsequenzen im Falle der Probezeitkündigung nach sich ziehen könnte und nicht, ob es einen Unterschied macht.
Wenn ich ein Aufhebungsvertrag unterschreibe damit ich beim neuen Arbeitgeber direkt anfangen kann. Dieser mich dann aber während der Probezeit wieder entlässt. Hat das dann Konsequenzen für mein Arbeitslosengeld?

Aber letztlich wurde die Frage ja ausreichend beantwortet. Bei uns gab es dies Jahr eine Abfindungsangebotswelle und bei einer Beratung durch die Gewerkschaft wurden die Mitarbeiter extra darauf hingewiesen, dass das der Fall ist, weil viele das tatsächlich nicht auf dem Schirm hatten/haben, dass eine Sperre so „spät“ nachträglich noch folgen kann.
 
Also mein Arbeitsvertrag läuft aus und kann auf Grund von Kurzarbeit nicht verlängert werden.

Im Link steht kein "guter" Grund.
Was ist kein guter? Ich hab kein Bock auf Kurzarbeit und daher würde ich den aktuellen Arbeitsvertrag halt aufheben der sowieso in 3 Monaten ausläuft.
 
Bei uns gab es dies Jahr eine Abfindungsangebotswelle und bei einer Beratung durch die Gewerkschaft wurden die Mitarbeiter extra darauf hingewiesen, dass das der Fall ist, weil viele das tatsächlich nicht auf dem Schirm hatten/haben, dass eine Sperre so „spät“ nachträglich noch folgen kann.
Dann gehst du ja durch den Aufhebungsvertrag "früher" als wenn du die reguläre Kündigungsfrist absitzt. Aber der entscheidende Unterschied ist: Du hast nicht selbst gekündigt.

Was ist kein guter? Ich hab kein Bock auf Kurzarbeit und daher würde ich den aktuellen Arbeitsvertrag halt aufheben der sowieso in 3 Monaten ausläuft.
Also hast/willst du nicht sowieso kündigen? Und hast aktuell noch keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben?
Dann würde ich sagen (keine Rechtsberatung) kommt es immernoch drauf an, ob du schon gekündigt wurdest.
Wenn du schon gekündigt wurdest, z.B. mit 3 Monate Kündigungsfrist, dann kannst du (afaik) eine Sperre für 3 Monate kriegen. Was ja "sinnvoll" ist, weil du dann idR eine Abfindung kriegst, die (mindestens) den 3 Monatsgehältern entspricht. Du wirst also nur für die Zeit gesperrt, für die die du im Endeffekt sowieso noch Gehalt bezogen hast.
IdR ist das dann ein Nullsummenspiel. Oder du kriegst eine richtig gute Abfindung, dann kann es sich sogar für dich lohnen. Ob das Arbeitsamt das allerdings dann einbrechnet, weiß ich nicht.
 
Mein Vertrag läuft aus ich habe aktuell ein befristeten. Der neue wäre unbefristet, aber halt Probezeit und in eine zukunftssicheren Branche. Daher ist das für mich definitiv ein guter Grund.
 
Mein Vertrag läuft aus ich habe aktuell ein befristeten. Der neue wäre unbefristet, aber halt Probezeit und in eine zukunftssicheren Branche. Daher ist das für mich definitiv ein guter Grund.
Zur Sicherheit beim Arbeitsamt nachfragen. Aber wenn dein Vertrag sowieso ausläuft und du sowieso schon einen neuen hast, klingt das für mich relativ safe.
 
Der aktuelle Vertrag läuft im Februar aus. Der neue Arbeitgeber möchte aber nicht bis dahin warten und möchte mich ab sofort was dem aktuellen halt auch passt.
 
Ja, ist ja auch alles schlüssig und sinnig, aber was das Arbeitsamt draus macht, kann Dir hier, fürchte ich, keiner sagen.
Gerade weil es Sinn macht, würde ich mich nicht wundern, wenn das Arbeitsamt da anders drüber denkt :fresse:.
 
Der neue Arbeitgeber möchte aber nicht bis dahin warten und möchte mich ab sofort
Heisst das, wenn du keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnest und erst im Februar beim Neuen anfangen könntest, nimmt er dich nicht?
 
Hab ich nicht gefragt. Er Brauch halt jetzt dringend jemanden und wenn sich ein anderer dann ergibt kann ich mir vorstellen das er den nimmt.

Es geht mir hier ehrlich gesagt nicht um Rechtsberatung. Ich werde das Angebot sowieso annehmen weil ich es besser finde als ab Februar evtl. Arbeitssuchend zu sein. Aber aus Interesse würde mich halt interessieren wie es halt aussehen würde wenn ich in der Probezeit direkt wieder gekündigt werden würde.
 
Aber aus Interesse würde mich halt interessieren wie es halt aussehen würde wenn ich in der Probezeit direkt wieder gekündigt werden würde.
Da du ja sowieso schon gekündigt wurdest, wärs IMHO (!!) egal. Aber genaue und rechtsverbindliche Auskunft gibt dir da wohl nur das Arbeitsamt oder eine Rechtsberatung.
 
Aber ein Android-Tablet könnt ich brauchen. 10-12", unteres Preissegment (<200€)... im Angebot sind nur lauter Noname-Geräte.... keine Ahnung ob die was taugen
Xiaomi Pad 6 oder Xiaomi Redmi Pad Pro

Ersteres hat bissle mehr Leistung, letzteres den größeren Bildschirm. Gibt's aktuell regelmäßig unter 200€.
Wenn du Zubehör willst schau besser vorher, die Auswahl fürs Redmi Pad ist sehr begrenzt.
 
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