[Sammelthread] Fragen, die die Welt nicht braucht

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Kannst Du lesen? Jemand hat mir erzählt, dass mir gelöschte/verschobene Beiträge unter der Glocke angezeigt werden. Screenshots sagen nein!

Ich habe gerade unter hinweise einen verschobenen/gelöschten Beitrag gefunden.. So sieht es dann aus. Siehe Screenshot und die Markierung.

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P.S. Ich blöck mich nicht dazwischen, du hast nur in einem Öffentlichen Forum gefragt. Du unterstellst hier andauernd etwas, ich weiß nicht ob du zum Doc musst, dies solltest du lieber unterlassen.^^
 
Es reicht dann auch. Es gab einen verschobenen Beitrag bei ihm. Er weiß warum. Und nun dazu kein Wort mehr und weitergehen, bitte. :)
 
So und jetzt beruhigen wir uns mal wieder und Beleidigungen müssen hier absolut nicht sein.

Es wurde alles erklärt und von dem einen oder anderen anders aufgenommen als es vielleicht gemeint war.

Deswegen es hier aber ausarten zu lassen bringt hier keinem was, also kommt wieder auf ein Ordentliches Level.
 
und Beleidigungen müssen hier absolut nicht sein.
Ich habe ein paar Beiträge gelöscht. Das ist mein allerletzter Beitrag dazu, aber habe ich auch nur eine einzige Beleidugung rausgehauen? Die Frage ist ernst, weil mir das dann tatsächlich leid tun würde. Ich möchte niemanden beleidigen. Man kann unterschiedlicher Meinung sein und diskutieren, alles cool. Aber ich habe doch wohl hoffentlich niemanden beleidigt.
 
Um es in eine threadkonforme Frage zu packen:
Hat denn irgendeiner der Mods wirklich geglaubt, das das Schließen des Threads irgendwas bringt und sich das nicht auf andere Threads verteilen wird?

Hat man doch gerade hier die letzten Stunden schon wieder überdeutlich gesehen, das das Problem nicht der Thread ist, sondern lediglich (ein paar wenige) bestimmte User.
Threads schließen bringt einfach nix. Dann machen die entsprechenden User halt in einem anderem Thread weiter. History repeating....
 
Ich hab was beim Chinesen meines Vertrauens bestellt. Der Warenwert liegt bei über 150€, ist also vor Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nicht bewahrt. Jetzt ist es allerdings so, dass das Paket bei Ali ne PostNL Trackingnummer hat und das Paket auch nicht direkt aus China in Frankfurt ankam, sondern in den Niederlanden und von da aus Sicht DHL jetzt auch scheinbar direkt kommt (Niederländische Sendungsverfolgung und Ursprugsland Niederlande). Hat jemand Erfahrungen wie das bei solchen Paketen mit Zoll und so ist? Kann ich mir Hoffnungen machen, dass das so durchgeht oder wurde das auf jeden Fall in NL schon verzollt und ich muss dann PostNL am Ende bezahlen?
 
Die verschicken das schon absichtlich so, dass das Zolloptimiert ankommt :d
 
Natürlich führe ich im Nachgang die Sachen dann ordnungsgemäß ab. Ist ja klar.
 
Meines Wissens nach ist im Zielland des Empfängers zu verzollen. Wenn es also nur über NL kommt, völlig egal, du musst verzollen. Wenn in NL ein Empfängr saß, an den die Ware addressiert war und er ein neues Paket an dich versendet hat mit dieser Ware, dann ists in NL verzollt und die Sendung an dich innereuropäisch.

Denn es ist nicht ungewöhnlich, dass asiatische Ware über NL kommt, wenn es per Seefracht eintrifft. Dort liegt schließlich der größte Seehafen Europas.

PS: Ich "brandmarke" nur jene, die sich selbst belasten und sich dann argumentativ auf Smileys zurückziehen wollen. Mr. "Es sind immer die anderen, die provozieren!"
 
Wieso möchte Amazon bei Vine Produkttestern die Steueridentifikationsnummer, aber Ebay, EKA und co kommen alle ohne aus - trotz der (gleichen) Meldepflicht?
 
Vermutlich weil sies melden. Derartige Zuwendungen müssen versteuert werden.
 
Die Regeln sind allerdings die gleichen, also min 30 Artikel und/oder >2000€ pro Kalenderjahr. Erst dann besteht eine Meldepflicht und Ebay kommt auch ohne die Steueridentifikationsnummer aus.
 
Nein. Da verwechselst du was. Solche Geschenke unterliegen anderen Besteuerungsregeln. Siehe Stichwort Sacheinnahmen im Steuerrecht.
 
Ja, es sind Sacheinnahmen, das ändert aber an der Pflicht zur Meldung nichts. Das die Nutzer es schon immer entsprechend versteuern mussten, ist ja ein eigenes Thema und das wollte ich hier rechtlich eigentlich nicht anreisen (weil die Mods dann reingrätschen :fresse:).
Die Grenzen ab wann Amazon es melden muss, sind scheinbar die gleichen.
Über diese Nutzer muss die Plattform nunmehr unter Androhung von hohen Bussgeldern Meldung ans FA machen, sofern der jeweilige Nutzer mindestens 30 relevante Tätigkeiten im Jahr erbracht hat und dabei mindestens 2.000 € als Vergütung bezahlt bekommen hat. Fraglich ist bei den Produkttestern, was als Vergütung zu werten ist?
Mir geht es nicht darum, wann nun jemand die Einnahmen versteuern muss, ob es gewerblich ist oder nicht, sondern wirklich nur um die Frage, wieso Amazon bereits von Anfang an die Steueridentifikationsnummer möchte, auch dann, wenn sie (scheinbar) noch gar nicht zur Meldung verpflichtet sind.

Ebay verlangt diese erst dann, wenn gesetzlich vorgeschrieben.

Mir kommt es so vor, als würde Amazon hier vorauseilenden Gehorsam betreiben. Aber vielleicht übersehe ich ja etwas. :confused:
 
Okay, du meintest also die andere seite quasi. Da kenn ich mich nicht so aus, ich weiß aber, das Amazon bei rechtlichen vorgaben egal welcher art sehr genau ist und diese daten penibel einfordert. Ich kenne es aber eher aus dem warenwirtschaftsbereich von denen. Wird bei steuerlichen sachen aber nicht viel anders sein.
 
Ja, mir ging es um die andere Seite, also wieso Amazon hier vorauseilend(?) aktiv wird, Ebay z.B. aber nicht - was mir deutlich sympathischer ist. Aber wahrscheinlich hast du recht und Amazon ist einfach "übergenau" bzw. nimmt die lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer als "Gratisdaten" gerne mit. :fresse:
 
Ich hoffe die Mods machen nicht noch den "Erkenntnis", "was freut euch" und final diesen Thread hier zu. Nicht dass die ersten User hier dann ernsthaft suizidal werden. :oops::ROFLMAO:
 
Kurze Frage, die man bestimmt selbst wissen sollte, aber bisher hatte ich die Situation noch nicht :fresse:
Ich hab nen Stromvertrag, November 2021 abgeschlossen mit Belieferungsbeginn November 2022. War nen Jackpot, da ich so die ganze Zeit über 23ct/kWh gezahlt habe. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren, läuft also im November 2024 aus?! Was bedeutet das konkret? Falle ich danach automatisch in die Grundversorgung? Würde der Vertrag einfach weiterlaufen, wenn nicht von mir gekündigt?

Wenn ich das alles richtig verstehe ist der Vertrag aktuell nicht mehr in der Erstlaufzeit (Warum auch immer das erste Jahr ohne Belieferung scheinbar schon mitgerechnet wurde), hat eine Laufzeit von 12 Monaten die wenn nicht gekündigt zum 13.11.2024 um ein weiteres Jahr verlängert wird. Wenn also bis 30 Tage vor Ablauf der Zeit keine Preisänderungsinfo vom Anbieter kommt (AGB 8.5) läuft der so weiter, andernfalls habe ich laut 8.6 ein Sonderkündigungsrecht. Hab ich das so richtig verstanden? :fresse:
Sprich, sofern von denen nichts kommt und ich keinen besseren Tarif als 22,46ct/kWh bei 15€ Grundgebühr finde sollte ich das einfach so laufen lassen...

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8.2 Eine zwischen dem Kunden und EWE etwaig vereinbarte „Preisgarantie“oder „eingeschränkte Preisgarantie“ ist auf die Erstlaufzeit gemäß Ziffer 6.1 beschränkt.
1. Sofern der Kunde und EWE eine Preisgarantie vereinbart haben, kann EWE während der Erstlaufzeit Preiserhöhungen nach Maßgabe der Ziffern 8.3 ff. nur dann vornehmen, wenn sich die Umsatzsteuer gemäß Ziffer 8.7 erhöht oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen gemäß Ziffer 8.8 wirksam werden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit gelten die Ziffern 8.3 ff. uneingeschränkt.
2. Sofern der Kunde und EWE eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart haben, kann EWE während der Erstlaufzeit Preiserhöhungen nach Maßgabe der Ziffern 8.3 ff. nur dann vornehmen, wenn sich Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen gemäß Ziffer 8.1 Nr. 2 erhöhen oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen gemäß Ziffer 8.8 wirksam werden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit gelten die Ziffern 8.3 ff. uneingeschränkt.
8.3 EWE nimmt Preisänderungen auf dem Weg der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB vor. Der Kundehat das Recht, die Billigkeit der Ermessensausübung nach § 315 Abs. 3 BGB vor einem Zivilgericht überprüfen zu lassen. Die einseitige Leistungsermittlung verpflichtet EWE ausschließlich die Kostenänderungen zu berücksichtigen, die nach Ziffer 8.1 für eine Preisermittlung maßgeblich sind. EWE ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist EWE verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
8.4 EWE überprüft mindestens alle zwölf Monate die Kostenentwicklung. EWE hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf EWE Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.
8.5 Preisänderungen werden nur wirksam, wenn diese dem Kunden mindestens einen Monat vor der geplanten Änderung ausdrücklich in Textform mitgeteilt werden. Die Mitteilung beinhaltet den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen für die Preisänderung.
8.6 Im Falle einer Preisänderung kann der Kunde den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen („Sonderkündigungsrecht“).E WE weist den Kunden in der Preismitteilung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hin. Dieses erlischt mit Wirksamwerden der neuen Preise.
 
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