Teilerfolg für Kind
Vereine der DFL können künftig Förderern die Kapitalmehrheit oder auch die Mehrheit der Stimmen übertragen. Damit kommt die DFL Martin Kind, Geschäftsführer von Hannover 96, entgegen.
Frankfurt/Main –
Die sogenannte 50+1-Regel im deutschen Profifußball wird gelockert. Zu diesem Urteil kam das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen am Dienstag in Frankfurt/Main. Bundesligist Hannover 96 hatte ursprünglich gegen die Vorschrift der Deutschen Fußball Liga (DFL) geklagt, dass Profivereine mehr als 50 Prozent der Anteile halten müssen, um den Einfluss von Investoren im deutschen Fußball zu begrenzen.
Zuletzt hatte sich Hannover in Person von Geschäftsführer Martin Kind allerdings zu einer Kompromisslösung bereit erklärt. Dieser wurde vom Schiedsgericht entsprochen. Demnach erhalten die Vereine der DFL die Möglichkeit, Förderern nach mehr als 20 Jahren finanziellem Engagement im Klub die Kapitalmehrheit oder auch die Mehrheit der Stimmen an der lizenzierten Gesellschaft zu übertragen. Die bisherige Regelung mit dem 1. Januar 1999 als expliziter Stichtag entfällt. (dapd)
50+1-Regel wird gelockert: Teilerfolg für Kind | Sport*- Frankfurter Rundschau