Garantieverlust durch Entfernen eines einzigen Aufklebers? Das kann doch nicht sein!

wiki schrieb:
Gewährleistungsprüfung

Hat ein Händler oder Hersteller eine Ware wegen eines Problems zurückerhalten, das der Kunde im Wege seines Gewährleistungsanspruches beseitigt haben möchte, so prüft er in der Regel vorab so:

* Sind formale Voraussetzungen erfüllt?
o Ist ein Kaufbeleg und/oder ein Seriennummernachweis für die Ware vorhanden?

Dabei ist allerdings zu beachten, dass Kaufbeleg oder Seriennummernachweis lediglich Nachweiszwecken dienen - strenggenommen ist all dies keine Voraussetzung für die Geltendmachung der Mängelhaftungsansprüche.


o Ist die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen?
* Welche Probleme lassen sich feststellen?
o Dazu wird anhand der Fehlerbeschreibung des Kunden versucht, das Problem nachzuvollziehen. Zusätzlich, oder um dies zu unterstützen, wird ein für die Ware spezifisches Prüfprocedere durchgegangen.
o Manchmal werden Problemberichte nicht akzeptiert, die durch das spezifische Prüfprocedere nicht aufgedeckt werden würden.
* Sind diese Probleme von der Gewährleistung oder eventueller Garantie abgedeckt? Sind sie durch Missbrauch durch den Kunden oder Fehlbehandlung durch Dritte entstanden? (z. B.: Versandschaden)


bedeutet, es reicht auch der Kassenzettel aus. Die Karte muss getauscht werden.
 
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Ich habe auch nicht gesagt, daß er sich aussuchen kann, ob er Garantie gewährt oder nicht. Aber in dem Fall ist der Hersteller fein raus. Da kann man auf Kulanz hoffen, mehr nicht.

du bist aber so auf "freiwillig" herumgeritten, das ich das noch mal klarstellen wollte

der spezielle fall ist hier natürlich anders zu betrachten

gruß klasse
 
Die Seriennummer wo auf dem Aufkleber ist , steht auch auf dem Rechnung.
Bei eine Garantiefall wird Seriennummer und die Nummer auf dem Rechnung verglichen, wenn dies übereinstimmt hast du ein Recht auf Garantie.
Sonst könnte man ja wenn die Garantie abgelaufen ist eine andere Rechnung besorgen von irgendeine Bekannte , Kumpel ... und damit irgendein Karte einschicken wo garkein Garantie mehr drauf ist.
Normal lösen sich diese Aufkleber auch nicht von alleine , aber wenn man meint man muss jeden 2.Tag seine Grafikkarte polieren kann sich so eine Aufkleber schon mal lösen.
Ist bei Speicher genauso, wenn Aufkleber ab ist hast du keine Anspruch auf Garantie.
 
bedeutet, es reicht auch der Kassenzettel aus. Die Karte muss getauscht werden.

Du verwechselst die Händergewährleistung (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) mit der Herstellergarantie (die an bestimmte Bedingungen geknüpft sein kann).

yilem76 schrieb:
Normal lösen sich diese Aufkleber auch nicht von alleine , aber wenn man meint man muss jeden 2.Tag seine Grafikkarte polieren kann sich so eine Aufkleber schon mal lösen.
Ist bei Speicher genauso, wenn Aufkleber ab ist hast du keine Anspruch auf Garantie.

Naja, nach ein paar Jahren wird jeder Kleber spröde, aber 2 Jahre sollte so ein Papperl schon halten. Wenn es tatsächlich abfällt, sollte man es aber aufbewahren, damit man es im Garantiefall nochmal "drandrücken" kann, und falls der Shop dann kommt von wegen "klebt nicht auf Karte", dann ist das halt beim Transport abgefallen :haha: .

Wer da Papperl aber selbst mit Reinigern und Lösungsmitteln vernichtet, hat IMHO schlicht und einfach Pech gehabt.
 
Garantie ist freiwillig
Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt auf 2 Jahre.

klar das du beweisen musst nach 6 Monaten, allerdings hat der Defekt der Karte nix mit der fehlenden Nummer zu tun. Wenn die Karte defekt ist schlepp ich das Ding zum Händler, leg ihm die Rechnung hin und er kann die SN mit der auf der Schachtel vergleichen und dann wird das Ding getauscht, egal ob an der Karte der Aufkleber drauf ist oder nicht.

der Händler hat die Pflicht der Nacherfüllung! Wenn er die Karte zum Hersteller schickt ist das nicht Rechtens

Wiki schrieb:
Nacherfüllung [

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich aus § 437 BGB. In erster Linie wird es dabei um die Nacherfüllung, also die Beseitigung des Schadens gehen, § 439 BGB. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (Bspw. Reparatur). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist bestimmte der Käufer und nicht der Verkäufer. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, ansich nicht statthaft. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich Schadenersatzpflichtig (Schaden können hier, die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache beim Konkurrenten sein). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist, § 439 III 1 BGB. Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadenersatz.

wiki schrieb:
Beweislast
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
Hinzugefügter Post:

Mach dem Händler klar das du ne neue Karte willst!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Seriennummer auf der Karte kann nicht mehr nachgewiesen werden, daß es sich tatsächlich um die damals dort gekaufte Karte handelt. Wie man dann einen Gewährleistungsanspruch erfolgreich geltend machen will, möchte ich gerne sehen. Die Karte könnte defekt bei eBay gekauft worden sein, um damit einen x-beliebigen Händler zu prellen.

Als Händler würde ich den Fall abhaken. Auch Kunden haben eine gewisse Sorgfaltspflicht.

Zudem sind 6 Monate schon lange verstrichen, es ist im Grunde unmöglich, zu beweisen, daß es sich um einen bei Übergabe schon vorhandenen Mangel handelt. Hier ist man wiederum auf Kulanz angewiesen. Fassen wir zusammen:

- Kauf kann nicht lückenlos nachgewiesen werden
- Seriennummer fehlt
- Mangel bestand offensichtlich nicht bei Übergabe

=> Kulanz, da kann man nur auf einen gutmütigen Händler hoffen. Da dieser die Karte jedoch schon vom Hersteller zurückerhalten hat und die Garantie begründet abgelehnt wurde, wird der einen Teufel tun und Kulanz zeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte bei K&M noch nie Probleme mit Garantie. Eigentlich ist genau das der Grund warum ich trotz meist leicht höherer Preise fast immer dort kaufe. Der letzte Defekt war mit ner 1950XTX, gekauft, nach Hause, geht, aber produziert MANCHMAL Grafikfehler. Der Fehler war auch in keinster Weise reproduzierbar. Zurück zu K&M. Karte gabs leider nicht nochmal, aber in ner anderen Filiale in Berlin. Die haben dort angerufen, zurücklegen lassen und mir das Geld wieder ausbezahlt. Bin zur nächsten Filiale gedüst, Karte geholt und nu is alles gut *G*.

Aber ich kann gut verstehen warum man ohne S/N keine Garantie bekommt. Ich hab auch mal in nem PC-Laden gearbeitet und man glaubt gar nicht auf was für Ideen die Leute kommen, der Wahnsinn! Also ich kanns nachvollziehen, so traurig auch das für dich ist aber da biste leider echt selbst schuld...
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie ist freiwillig
Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt auf 2 Jahre.

klar das du beweisen musst nach 6 Monaten, allerdings hat der Defekt der Karte nix mit der fehlenden Nummer zu tun. Wenn die Karte defekt ist schlepp ich das Ding zum Händler, leg ihm die Rechnung hin und er kann die SN mit der auf der Schachtel vergleichen und dann wird das Ding getauscht, egal ob an der Karte der Aufkleber drauf ist oder nicht.

der Händler hat die Pflicht der Nacherfüllung! Wenn er die Karte zum Hersteller schickt ist das nicht Rechtens




Hinzugefügter Post:

Mach dem Händler klar das du ne neue Karte willst!

Du denkst wohl es ist wie bei Wünsch die was oder ?

Der hat ohne S/N Nummer keine Garantie und Punkt !

Und selbst wenn er den völlig unrealistischen weg gehen sollte, zu klagen, dann fragt ihn der Gegnerische Anwalt nach der S/N Nummer und den Beweis das es sich wirklich um die gekauft karte handelt, und das wars dann.... halt nein, das wars nicht, weil dann noch die Rechnung des Gegnerischen Anwalts kommt, und ich wette die ist doppelt so hoch wie der Neuwert der Karte mal war !:drool:
 
aufkleber weg= garantie weg Basta :d

der händler bzw hersteller würde dir was schei.... wenn du sagst er möge diese reparieren

ach das wäre toll ohne aufkleber die dinger einzuschiken ich kaufe mir einfach tonnenweise kaputte grakas bei ebay und sage ach jungs sorry aufkleber ist ab aber die ist meine hab ich doch bei euch gekauft hab die sn aufgeschrieben!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr seit mir ja ganz toll. Ich frag mich nur für was der Kassenbeleg gut ist!? Kommste ohne den an sagen se im Shop no way, egal ob SN drauf ist oder nicht.

Außerdem hab ich schon im Shop ne Karte ohne SN getauscht bekommen, und sogar eine eine X1900XT direkt bei ASUS. Natürlich jedesmal legal erworben.

Irgendwas macht ihr falsch.............
 
Ihr seit mir ja ganz toll. Ich frag mich nur für was der Kassenbeleg gut ist!? Kommste ohne den an sagen se im Shop no way, egal ob SN drauf ist oder nicht.

Außerdem hab ich schon im Shop ne Karte ohne SN getauscht bekommen, und sogar eine eine X1900XT direkt bei ASUS. Natürlich jedesmal legal erworben.

Irgendwas macht ihr falsch.............

Klar, schon zwei Deiner Karten hatten keine Seriennummern mehr. Lustiger Zufall. Und als Beispiel gleich den als langsam und pingelig bekannten Support von ASUS als "Beweis" für Deine Ausführungen . Ich glaube Dir kein Wort davon. ;)

Bei mir verliert Hardware keine Seriennummern, komischerweise. Daher sind Reklamationen auch nie ein Thema gewesen. Am besten nicht mit in die Badewanne nehmen und nicht vom LKW kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich könnte dir die Kopie der Reklamation und die Bearbeitung von Alternate/Asus einscannen, aber du glaubst ja eh nix.

Und im Shop ne Karte ohne SN zu tauschen ist gar kein Prob wenn die Karte von Anfang an defekt war und keine SN drauf klebt.
 
Gute Idee, ich kauf mir n Haufen Schrottkarten, eine intakte und kleb den Aufkleber einfach die ganze Zeit von einer auf die nächste auf die nächste auf die nächste.......... Irgendwie keine sooo tolle Sicherung.

ASUS hat bei mir mal rumgeschissen weil irgendein Aufkleber _BESCHÄDIGT_ war, die S/N war aber drauf. Also ich kann mir nicht vorstellen dass ASUS ohne Aufkleber irgendwas macht. Alternate hingegen... ach, die tauschen fast alles was man so hört *LOL*.

Übrigens: war die 1900XT im ersten halben Jahr? Vermutlich...

Wozu der Kassenbeleg gut ist? Nicht dein Ernst oder? Na um zu beweisen, dass die KArte (mit der S/N) auch wirklich in dem Shop (mit S/N auf der Rechnung im besten Falle) gekauft wurde *GG*
 
Gute Idee, ich kauf mir n Haufen Schrottkarten, eine intakte und kleb den Aufkleber einfach die ganze Zeit von einer auf die nächste auf die nächste auf die nächste.......... Irgendwie keine sooo tolle Sicherung.

ASUS hat bei mir mal rumgeschissen weil irgendein Aufkleber _BESCHÄDIGT_ war, die S/N war aber drauf. Also ich kann mir nicht vorstellen dass ASUS ohne Aufkleber irgendwas macht. Alternate hingegen... ach, die tauschen fast alles was man so hört *LOL*.

Übrigens: war die 1900XT im ersten halben Jahr? Vermutlich...

Wozu der Kassenbeleg gut ist? Nicht dein Ernst oder? Na um zu beweisen, dass die KArte (mit der S/N) auch wirklich in dem Shop (mit S/N auf der Rechnung im besten Falle) gekauft wurde *GG*

Genau so siehts aus.;)
Ich war auch mal so Blöd und hab bei meiene neue Corsair Speicher den Aufkleber entfernt.
Nach 2 Wochen war mein Speicher am Ars... Kaufbeleg geschnappt und zum Händler gefahren, gekriegt hab ich gar nichts.
Da kann man machen was man will, keine Chance.
Steht ja eigentlich auf dem Aufkleber drauf , beim entfernen erlischt die Garantie.:fresse:
 
Das weis ich selber mit dem Kassenzettel, das ist das was die sehen wollen bevor die überhaupt nach was anderem Fragen.
Dort steht meist die Seriennummer drauf, die dann mit der Karte oder dem Karton verglichen wird.
Die X1900 wurde vor c.a 2 Monaten getauscht, anstandslos und schnell, auf dem Lieferschein stand die neue Seriennummer der getauschten Karte. Ähnlich wie die IMEI Nummer beim Handy.

Alternate wollte von mir explizit die Rechnung und den original Karton der Graka um das zu überprüfen. Ich habe vorher extra beim Support wegen dem fehlenden Sticker auf der Graka nachgefragt, alles kein Problem hies es da.

Und der freundliche Herr bei winner-computer hat die defekte 6600gt auch anstandslos im Shop getauscht.
 
meint ihr ernsthaft, dass bei so teurer HW die seriennr. auf NUR auf dem aufkleber steht ? die muss doch auch irgenwie anders herausfindbar sein!

@yilem
naja.. wenn da schon draufsteht, dass beim abmachen die garantie erlischt, is es ja klar..
 
meint ihr ernsthaft, dass bei so teurer HW die seriennr. auf NUR auf dem aufkleber steht ? die muss doch auch irgenwie anders herausfindbar sein!

@yilem
naja.. wenn da schon draufsteht, dass beim abmachen die garantie erlischt, is es ja klar..
:wall: Hinterher ist man immer schlauer:wall: :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir löst sich auch langsam ein Aufkleber von meiner X1900XT. ( nach einem
halben Jahr )
Da ist ein Kreis mit einem Pfeil drin.
Ich empfinde das als eine Frechheit von ATI, wichtige Aufkleber einfach so schluderig anzubringen.
Also muss ich jetzt jede Woche nachschauen ob der Aufkleber noch dran ist und wenn nicht dann soll ich ihn noch aufbewahren ??
:mad: :mad: :mad:
 
Hi alle zusammen !

Endlich mein erster Beitrag.

Die generelle Frage die sich stellt ist wer unterliegt der Beweispflicht ?

Das heisst.

Wenn ich behaupte das auf der Grafikkarte niemals ein Aufkleber drauf war,
dann muss ich das doch nicht beweisen !!!
Der Händler respektive der Hersteller muss mir beweisen das ein Aufkleber
auf meiner Karte drauf war !!!
Ich entferne in solchen Fällen den Aufkleber ohne !!! Rückstände.
Um die Garantieabwicklung kümmert sich dann mein Händler bzw. mein Anwalt !!!

Grüsse

der_master
 
Wenn ich behaupte das auf der Grafikkarte niemals ein Aufkleber drauf war,
dann muss ich das doch nicht beweisen !!!
Der Händler respektive der Hersteller muss mir beweisen das ein Aufkleber
auf meiner Karte drauf war !!!
Ich entferne in solchen Fällen den Aufkleber ohne !!! Rückstände.
Um die Garantieabwicklung kümmert sich dann mein Händler bzw. mein Anwalt !!!

Vollkommen sinnfreier Beitrag. Und warum man eine Seriennummer vorsätzlich entfernen sollte, erschließt sich vermutlich auch nur Dir.
 
Hi !

das entfernen des Seriennummern-Aufklebers war eigentlich auf PC-Gehäuse
gemünzt.
(Ich habe mich missverständlich ausgedrückt) Sorry.
Früher war es bei gekauften PC´s so das ein Aufkleber auf der Gehäuseschale
(meistens über einer Schraube) war.
Habe ich also das Gehäuse geöffnet um eine neue Grafikkarte einzubauen,
erlosch laut Hersteller die Garantie da ich das Gerät geöffnet habe.
Die Rechtsprechung sah das allerdings nicht ganz so.
Es findet eine Umkehr der Beweisspflicht statt.
Ich muss also bei einem beschädigten Garantiesiegel nicht auf meine Garantie
verzichten, sondern lediglich beweisen das der Rechner nicht durch mein
öffnen kaputt gegangen ist.
(Industriegutachten ! ha ha aha)
Wenn ich aber den Aufkleber ohnen Rückstände entferne und beehaupte es war niemals einer auf dem Rechner komme ich trotz Aufrüstung in den Genuss
der vollen Garantie !!

Wenn das bei PC-Gehäüsen funktioniert, wieso nicht bei Grafikkarten ?????

Grüsse

der_master
 
Warum wollen es einige nicht Kappieren?
Warum der Aufkleber weg ist, ist vollkommen Nebensächlich.
Weg oder nicht lesbar, keine Garntie da gibt es kein Rausreden.

Zeiten wo eine Entschuldigung wie, "Herr Lehrer, Mein Wecker hat nicht geklingelt" noch akzeptiert werden, sind nun mal nach dem 2.Schuljahr auch vorbei.
Wie schon erwähnt, könnte man sonst mit einer gekauften Hardware, Rechnung und original Verpackung ist ja vorhanden, massenweise defekte Ware einsenden.
Ich habe auch schon Zwei mal Neue Hardware im Internet gekauft die nicht funktioniert hat.
Habe mir die gleichen Teile beim Händler in der Stadt gekauft.
Wäre ja dann ein leichstes die Defekte Ware am nächsten Tag den Händler wieder zu geben. Geld zurück oder Neue Ware.
Versandkosten, Schreibkram und 4 wochen Wartezeit eingespart.
 
Zuletzt bearbeitet:
da hab ich auch mal ne frage...
bei meiner GTO is der große aufkleber mit sn usw. so dämlich auf die wiederstände geklebt das der fast abfällt bzw. so aussieht als wäre der schonmal abgegangen....
kann das bei einer späteren (ich hoffe es mal nicht) RMA auch zu problemen kommen?
er war ja noch nie ab, habe ihn ja auch schon mal etwas "festgedrückt"...
 
Hi !

ich sage nicht das der Aufkleber weg ist.

Ich behaupte es war nie einer darauf !!!!

Möge mir der Händler oder Hersteller doch bitte das Gegenteil beweisen
und die Garantie dann ablehnen . . . . . .
 
Ahoi Community,

was war das hier mal ein schoenes Forum ... mit Betonung auf "war". Inzwischen wimmelt es hier wie in allen anderen Trollhoehlen im Internet nur so vor Halsnichtvollkriegern und Klugscheissern.

Es gibt Gewaehrleistung und es gibt Garantie.

Gewaehrleistung ist, wozu der Haendler als Vertragspartner des Kaeufers im Rahmen des geschlossenen Kaufvertrages verpflichtet ist. Garantie ist, was ein Hersteller darueber hinaus verspricht.

Im Falle von Gewaehrleistung sieht das BGB vor, dass

- bei einem Sachmangel innerhalb der ersten 6 Monate der insgesamt zweijaehrigen Gewaehrleistung stets angenommen wird, dass eine Sache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges mangelhaft war und
- bei einem Sachmangel in den verbleibenden 18 Monaten der Kaeufer beweisbelastet ist und nachweisen muss, dass der Sachmangel von Anbeginn bestanden hat.

Lt. Threadstarter sind die zwei Jahre abgelaufen und die Frage, zu was der Haendler verpflichtet sei, damit eigentlich beantwortet: zu nichts. Mit Aufklebern, Kassenzetteln oder Mondzyklen hat das nichts zu tun.

Greift die Gewaehrleistungdoch -weil die zwei Jahre doch nicht verstrichen sind- noch, sieht das BGB wiederum mehrere Moeglichkeiten vor:

- Nachbesserung, also Reparatur,
- Minderung, also anteilige Rueckgewaehrung des empfangenen Preises durch den Verkaeufer oder
- Wandlung, also die Rueckgewaehrung der wechselseitig empfangenen Leistungen.

In diesem (grob umrissenen) Rahmen hat ein Haendler die Moeglichkeit, seine AGBs auszugestalten. Was in diesen AGBs steht, ist massgeblich.

Die Karte muss getauscht werden.

s. o. - Nein, muss sie nicht zwingend.

@Threadstarter: Es waere klueger gewesen, den Aufkleber zu verwahren, anstatt nur die Seriennummer zu notieren. Verbuch es als Lehrgeld.

@Rest: Artikel bei WIKIPEDIA.ORG zu finden ist eins, sie verstehen etwas anderes. Nicht zufaellig muss man Jura studieren - meistens ziemlich lange und mitunter nicht erfolgreich.

Gruesse vom

JePe
 
Ich behaupte es war nie einer darauf !!!!

Vollkommen Wurscht.
Der Gesetzgeber sieht das aus den schon oft genannten Gründen mit Sicherheit genauso.
Natürlich hat ein Jeder das Recht seine vorhandenen Millionen den Anwälten zu geben und bis zum gehtnichtmehr zu prozessieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
also mich würde es stören wenn bei meinem Neuwagen eine kostenlose
Instandsetzung von vorhandenen Fehlern/Mängeln daran scheitern würde
da evtl. im Handschufach ein Ser.Nr.-Garantie-Aufkleber fehlen würde.

Wo kämen wir denn dahin ?

aber Terrier hat auch recht.

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN SIND VERSCHIEDENE SACHEN
 
Was macht ihr son Wirbel, würde ich die karte wegen so einem fall zurück kommen, scheiss drauf gegoogelt und nach so einem Bild suche wo zusehen ist wie das Zettelchen aussehen tut und was alles drauf steht, Photoshop anhauen>> Seriennummer drauf schreiben>> ausdrucken >> draufkleben und schon können sie dir die Eier lecken;)
Und der Aufkleber fällt irgendwann ab, wenn es sehr warm wird löst sich das scheiss ding und geht ab, völlig normal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ahoi,

Endlich mein erster Beitrag.

na dann hoffen wir mal, dass es mit der Qualitaet noch aufwaerts geht.

Die generelle Frage die sich stellt ist wer unterliegt der Beweispflicht ?

Innerhalb der Gewaehrleistungsfrist der Haendler. Allerdings gibt es einen sog. Anscheinsbeweis: der waere hier schon dadurch gegeben, dass auf allen anderen Grafikkarten eines Herstellers Aufkleber vorhanden sind - ein Gericht waere wohl nur schwerlich davon zu ueberzeugen, dass das ausgerechnet in diesem Fall anders gewesen sein sollte.

Ausserhalb der Gewaehrleistung, aber innerhalb der Garantie prinzipiell der Hersteller - auch da gilt der Anscheinsbeweis. Und wenn der Hersteller seine (freiwillig gewaehrte) Garantiezusage dahingehend verklausuliert, dass das Fehlen eines Aufklebers zum Erloeschen der Garantie fuehrt - ist das eben so.

Ohnehin hinkt Dein Vergleich. Das Beschaedigen eines Gehaeuseaufklebers fuehrt allein deshalb nicht zum Verlsut von Gewaehrleistung, weil dadurch das Aufruesten eines PCs unmoeglich waere. Das war auch der Tenor des Urteils, auf das Du Dich beziehst. Mir ist aber schleierhaft, wie man eine Grafikkarte aufruesten koennte.

Gruesse vom

JePe
 
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