wiki schrieb:Gewährleistungsprüfung
Hat ein Händler oder Hersteller eine Ware wegen eines Problems zurückerhalten, das der Kunde im Wege seines Gewährleistungsanspruches beseitigt haben möchte, so prüft er in der Regel vorab so:
* Sind formale Voraussetzungen erfüllt?
o Ist ein Kaufbeleg und/oder ein Seriennummernachweis für die Ware vorhanden?
Dabei ist allerdings zu beachten, dass Kaufbeleg oder Seriennummernachweis lediglich Nachweiszwecken dienen - strenggenommen ist all dies keine Voraussetzung für die Geltendmachung der Mängelhaftungsansprüche.
o Ist die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen?
* Welche Probleme lassen sich feststellen?
o Dazu wird anhand der Fehlerbeschreibung des Kunden versucht, das Problem nachzuvollziehen. Zusätzlich, oder um dies zu unterstützen, wird ein für die Ware spezifisches Prüfprocedere durchgegangen.
o Manchmal werden Problemberichte nicht akzeptiert, die durch das spezifische Prüfprocedere nicht aufgedeckt werden würden.
* Sind diese Probleme von der Gewährleistung oder eventueller Garantie abgedeckt? Sind sie durch Missbrauch durch den Kunden oder Fehlbehandlung durch Dritte entstanden? (z. B.: Versandschaden)
bedeutet, es reicht auch der Kassenzettel aus. Die Karte muss getauscht werden.