[gelöst] miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

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Anscheinend hast du da doch etwas ziemlich durcheinander gebracht Tzk. Lies dir nochmal durch was Mike dazu gesagt hat:


Aufgrund der in diesem Fall dennoch geltenden Beweislastumkehr gemäß § 474 BGB im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung, haben wir zunächst die Gewährleistung jedoch keineswegs abgelehnt und dir mitgeteilt, dass wir die Karte an den Hersteller, in diesem Fall MSI, weiterleiten möchten. Wir verfügen als Händler natürlich nicht nicht über die technischen Möglichkeiten eine solche Karte selber zu reparieren. Das kann nur der Hersteller und einen direkten Austausch lehnen wir in so einem Fall mit Verweis auf § 439 BGB ab.

Der TE hat keinesfalls die Gewährleistung abgelehnt sondern wollte die verarsche die viele Shops fabrizieren, also die Karte über die Garantie beim Hersteller zu ersetzen und dadurch wochenlange Wartezeiten in kauf zu nehmen, nicht mitmachen.
Hinzu hat Caseking noch erwähnt das unter umständen kosten auf den TE zukommen was ich absolut nicht in Ordnung ist in diesem Fall.

Somit hat aus meiner Sicht Caseking in keinem Fall eine normale Form von Gewährleistungsaustausch vorgeschlagen, sondern nur die Garantie über den Hersteller weiter gereicht und dabei sogar noch versucht evtl entstehende Kosten auf den Kunden abzuwälzen.

Das wurde von deiner Seite merkwürdigerweise abgelehnt, weil du partout nicht akzeptieren wolltest, dass wir Dir keine 100%-Garantie drauf geben können, dass Dir in so einem Fall keine weiteren Kosten, etwa Bearbeitungsgebühren oder Versandkosten, entstehen.

Es steht mit keinem Wort hier drin das der Kunde auf eine Garantie bestanden hätte sondern das er sich das Verhalten von Caseking nicht gefallen lassen wollte , dass er evtl Kosten tragen solle.

Caseking ist da übrigens nicht besser als andere Händler. Einzig Amazon tauscht soweit mir bekannt ist immer sofort.
 
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Re: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

Sorry dann kannst du nicht lesen.

Der TE wollte nicht die Weiterleitung nach MSI das hat NULL mit der Gewährleistung Zutun. Die Gewährleistung hat CK zu erfüllen und nicht MSI oder sonst wer. Also CK muss nach bessern und da sie die Karte sicherlich nicht SELBER reparieren müssen sie die austauschen. Was sie am Ende mit MSI machen hat den TE null zu interessieren.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Hardwareluxx App
 
Verarsche? Muss der Händler die Karte selbst wie heile löten?
 
Re: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

Müssen nicht allerdings MÜSSEN sie (und nicht MSI) nach bessern und das wäre nun mal eine Reparatur oder Austausch.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Hardwareluxx App
 
Was nicht heißt, dass sie die Karte nicht an den Hersteller senden dürfen ;)
 
Aber nur, wenn wirklich die bei ihnen gekaufte Karte eingeschickt wird... Und genau das gilts ja festzustellen. Jede andere Karte (also auch die ohne Aufkleber) wird normal zur Reparatur genommen.
Wer was jetzt genau wie feststellen muss sei mal dahin gestellt (sonst geht die Diskussion schon wieder los).

@WobelHolbel
Jup, habe mich schwammig ausgedrückt (ist mir nach erneutem Lesen auch aufgefallen).
Allerdings mache ich mir jetzt nicht die Mühe nochmals alles penibel aufzuschreiben und halte mich einfach hier raus.

@hannes
So sehe ich das auch. Anscheinend gilt das bei einigen aber schon als Ablehnung der Gewährleistung.
Das CK das auch zur Beweissicherung braucht/machen will ist doch auch gut möglich?
Selbst wenn CK die Karte nur zu MSI schickt um die S/N feststellen zu lassen, dann ist das doch ok.
 
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Ja, es ist ok die Karte zu MSI zu schicken, aber es ist nicht OK darauf hinzuweisen, dass der TE womöglich Kosten tragen muss. Und genau hier liegt das Problem. Für den TE können im Falle einer Gewährleistung nämlich keine Kosten entstehen!!
 
Naja es gibt auch mehre Lösungen als den Kunden Wochenlang warten zu lassen. Neue Austauschkarte unter vorbehalt schicken und wenn raus kommt das manipuliert wurde bzw die karte nicht die richtige ist die eingeschickt wurde darf derjenige der versucht hat zu bescheißen halt die kosten übernehmen.
 
AW: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

Genau das könnte CK machen, wollen sie aber nicht. ;)
 
Aber nur, wenn wirklich die bei ihnen gekaufte Karte eingeschickt wird... Und genau das gilts ja festzustellen. Jede andere Karte (also auch die ohne Aufkleber) wird normal zur Reparatur genommen.
Wer was jetzt genau wie feststellen muss sei mal dahin gestellt (sonst geht die Diskussion schon wieder los).
Genau hier drückt sich CK ja vor der Gewährleistung. Nicht der TE muss beweisen das die Karte so von CK Gekommen ist SONDERN CK muss beweisen das die Karte ohne jegliche Mängel an den Kunden geliefert wurde. Das wird sich allerdings sehr schwer beweisen lassen.

Naja es gibt auch mehre Lösungen als den Kunden Wochenlang warten zu lassen. Neue Austauschkarte unter vorbehalt schicken und wenn raus kommt das manipuliert wurde bzw die karte nicht die richtige ist die eingeschickt wurde darf derjenige der versucht hat zu bescheißen halt die kosten übernehmen.
:bigok:

Genau das wäre die richtige Handhabung. Aber da man sowas von CK nicht erwarten kann, kauf ich da keine PC Teile.
Da bekomm ich hier mehr Service von der Community im MP bei gebrauchtware.
 
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Ich könnt mir vorstellen das CK hofft, dass MSI ihnen sagen kann welche S/N die Karte hat. Damit würde dann CK auch dem Gewährleistungsanspruch nachkommen (müssen) oder halt auch nicht ;)

Im Sinne des Kunden wäre natürlich die von Gubbel vorgeschlagene Lösung.
 
AW: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

Auch MSI kann die SN nicht herausfinden da nur auf dem Aufkleber hinterlegt. Im BIOS oder auf der PCB ist keine SN abrufbar.
 
Naja es gibt auch mehre Lösungen als den Kunden Wochenlang warten zu lassen. Neue Austauschkarte unter vorbehalt schicken und wenn raus kommt das manipuliert wurde bzw die karte nicht die richtige ist die eingeschickt wurde darf derjenige der versucht hat zu bescheißen halt die kosten übernehmen.

Unter Vorbehalt na klar....das wäre ganz schön naiv darauf zu hoffen, dass der Kunde dann noch einen Cent rausrückt. In Wirklichkeit würde CK auf den Kosten sitzenbleiben....
 
Unter Vorbehalt na klar....das wäre ganz schön naiv darauf zu hoffen, dass der Kunde dann noch einen Cent rausrückt. In Wirklichkeit würde CK auf den Kosten sitzenbleiben....

Wofür gibt es Anwälte, Mahnverfahren und Gerichte die sowas regeln. Sehe da nicht so das Problem vorallem da CK ein Unternehmen ist und nicht eine private Person.
 
Hat nichts mit NAIV zutun aber gesetzlich bleibt CK keine andere Wahl denn wie bereits mehrfach erwähnt MUSS CK Nachbessern nicht MSI oder sonst wer.
 
Wofür gibt es Anwälte, Mahnverfahren und Gerichte die sowas regeln. Sehe da nicht so das Problem vorallem da CK ein Unternehmen ist und nicht eine private Person.

Das müssen die doch erst mal bezahlen, ich weiss nicht ob Du so ne Nummer schon mal mitgemacht hast, Deinem Post nach zu urteilen eher nicht. Das kannste nämlich knicken, der finanzielle Aufwand allein wird schon viel grösser sein als der Sachwert der Karte, abgesehen vom Zeitaufwand den man investieren muss. Selbst wenn man Recht bekommt, der Kunde muss dann erst mal zahlen, zahlt er nicht, geht der Spass von vorne los und man muss wieder erst mal bezahlen bevor die Maschinerie sich in Bewegung setzt.
Wenn man natürlich selber nix bezahlen muss in so einem Fall, dann ist man fein raus, dann kann man klagen bis der Arzt kommt aber das ist bei Unternehmen nicht so, mit Sicherheit nicht.
 
Das ist doch wohl etwas übertrieben. Es wird ständig wegen jeder kleinen scheiß rechnung über 10€ nen Inkasso eingeschaltet welches dann so lange druck macht bis daraus 100€ geworden ist. Da wird CK wohl auch die Mittel haben ähnlich zu handeln und wenn sie es zur Not einfach an eines der Inkassobüros weitergeben. Dann haben die selber damit relativ wenig zu tun.
Wieso sollte sonst egal welches Unternehmes selbst kleine Forderungen versuchen geltend zu machen. Es scheint sich ja doch zu lohnen.

So ist es einfach nur die für sie einfachste Lösung die mehr als Kundenunfreundlich ist. Wenn die Forderung nachweislich (Prüfprotokoll des Herstellers) Rechtens ist sehe ich keine Probleme außer natürlich den etwas höheren Aufwand und die temporären Kosten.
 
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Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

wieso das nicht? Dann müsste ja bei jedem Bios Update, dass es für grakas gibt(und so als download verfügbar ist ;-) ) ja erstmal das alte eingeschickt, die SN ausgelesen und auf das neue Bios gespeichert werden. Ich will nicht ausschließen, dass es noch ein anderes Bauteil gibt(Einmal beschreibar), wo die SN gesspeichert ist, aber der Aufwand steht ja keinem Nutzen gegenüber.
 
Und nochmal :) Seriennummern werden bei manchen Herstellen schon lange ins Bios mit rein geschrieben ;)
Scheint bei MSI in dem Fall aber wohl leider noch nicht so zu sein.
 
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AW: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

Bist du da sicher? Woher hast du die infos? Ich kenne keinen Hersteller der dies macht, wobei es super wäre wenn alle dies machen würden.
 
Oh boy, dieses Wochenende ;)

Das Hardwareluxx-Forum ist traditionell das Händler-kritischste von allen und im Grunde es ist auch sehr lobenswert, dass die Rechte der Kunden hier ganz besonders energisch vertreten werden. Gleichzeitig ist es toll, dass gerade hier die Mehrheit der Foren-Teilnehmer in der Lage ist zwischen Gewährleistung und Garantie zu differenzieren. (Glaubt mir, das ist selten ^^) Dennoch möchte ich noch einmal meinen Senf dazu geben.

Unsere ursprüngliche Haltung dem Kunden eventuell anfallende Bearbeitungsgebühren zu übertragen haben, wir wie ihr nun alle wisst, aufgegeben und eingesehen, dass die Beweisführung für beide Seiten in diesem Fall schwierig ist, was einfach aus der suboptimalen Handhabung der Grafikkarten-Identifikation seitens der Hersteller resultiert, deren Opfer wir ebenso sind wie der Kunde.

Aber: Ich möchte betonen, dass wir als Händler erstens das Recht haben einen direkten Austausch abzulehnen und damit wird keinesfalls die Gewährleistungsabwicklung selber abgelehnt und zweitens, dass wir gerade wegen der auf unserer Seite liegenden Beweislast das Recht haben die Karte an den Hersteller zu schicken, um klären zu können, ob es sich um unsere Karte handelt oder nicht (denn den Kaufnachweis hat der Kunde nun mal nach wie vor selber zu erbringen, da sich die Beweislast auf den Mangel bezieht, nicht(!) auf den Kaufnachweis) *und* um die Karte bezüglich des Mangels prüfen zu lassen, was wir nicht selber tun können und daher die Hilfe Dritter (also Graka-Hersteller) in Anspruch nehmen dürfen.

Hier wird öfters der Eindruck erweckt, dass wir eine Gewährleistung verweigern, nur weil wir nicht alles ungeprüft sofort austauschen, egal in welchem Zustand man es uns überreicht. Dies ist nicht der Fall.

Wir werden nun also selber mit MSI das Problem des Aufklebers ausdiskutieren und die Bearbeitungsgebühren selber tragen. Eine Nachbelastung bei mechanischen Fehlern = Eigenverschulden des Kunden durch Manipulation der Hardware wird jedoch nicht von uns übernommen und solche Hinweise findet ihr bei allen Händlern.

Was den Umtausch unter Vorbehalt gerade in so einer unklaren Situation angeht, da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass gerade ihr bei einer objektiven Betrachtungsweise selber darauf kommen müsstet, dass in einem Problemfall, wo wir eine Nachbelastung tatsächlich durchführen müssen die daraus zwangsläufig resultierenden Inkassokosten und personalintensiven Mahnverfahren und am die Ende notwendigen juristischen Auseinandersetzungen in keinem Verhältnis zur geringen Marge einer verkauften und zich mal hin und her geschickten Grafikkarte plus einer faktisch verschenkten Grafikkarte stehen würden. Wir müssten wohl 20 (Schnappszahl) weitere Grafikkarten verkaufen, um nur einen solchen Fall auszugleichen. ;)

Liebe Grüße,
Mike
 
AW: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

Hmm... Das mit den SN im bios glaube ich erst wenn ich es gesehen habe. Wäre toll, bezweifle es aber.
 
Re: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

@Mike

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Hardwareluxx App
 
Re: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

Und der Käufer auch das recht auf Schadenersatz für die Ausfall Zeit seines PC.
Außer ihr beweist das der schaden vom Käufer kommt.


Aber am Ende blutet ihr doppelt der te bekommt 100% ne heile Karte wieder und ihr habt hier erneut min 10 Kunden vergrault.

Edit:
Bin hier jetzt auch weg kann den te nur empfehlen zum Anwalt zu gehen und seine rechte gesetzlich einzufordern.

Viel Erfolg.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit der Hardwareluxx App
 
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Re: miese Behandlung und Taueschung bei Caseking

@mike
Das stimmt nicht. Ihr habt nur das Recht abzulehnen wenn es mit unverhälnismäßigen Kosten verbunden wäre bzw. der Ersatzartikel nicht mehr aufzutreiben wäre.....

Hier mal nen Auszug;):

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Und die Nachteile des Käufers sind hier definitiv gegeben, wenn er Wochen auf eine reparierte Karte warten müsste...

https://www.haendlerbund.de/test/finish/1-hinweisblaetter/23-gewaehrleistung-allgemein
 
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