Geschenkabonnement

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SilverWizard

Nassbirne
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Hallo,

wollte mir jetzt endlich auch ein Abonnement holen und schon meine erste Frage..

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wo liegt da der Unterschied und was lohnt sich eher ??
 
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Es gibt keine Unterschiede, nur ist beim Geschenkabonnement der Vertragspartner (Schenkender) ein anderer als der Begünstigte (Beschenkter).
 
SilverWizard schrieb:
Hallo,

wollte mir jetzt endlich auch ein Abonnement holen und schon meine erste Frage..

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wo liegt da der Unterschied und was lohnt sich eher ??


Du hats also zwei Verträge:xmas: , den Schenkungsvertrag mit dem (deinem) Begünstigten und den Kauf-/ Werkvertrag mit Hardwareluxx Media GmbH.

...nur mal so zum Klugscheissen...:banana:

Grüße
 
Wenn du einen "Begünstigten" suchst, dann stehe ich dir gerne zur Verfügung!!! :xmas: :fresse:
 
BudSpencer schrieb:
Du hats also zwei Verträge:xmas: , den Schenkungsvertrag mit dem (deinem) Begünstigten und den Kauf-/ Werkvertrag mit Hardwareluxx Media GmbH.

...nur mal so zum Klugscheissen...:banana:

Grüße

Nun ja nen Werkvertrag liegt hier wohl nicht vor. Dabei wäre ja ein Erfolg geschuldet; Bei einem Kaufvertrag hingegen die Verschaffung einer Sache.
Der Besteller hat primäres Interesse an der Beschaffung des fertigen Produktes und beim Hersteller überwiegt das Absatzinteresse. Nehmen wir mal an es käme zur Lieferung eines zerstörten Heftes das nachweislich von Werk an schon falsch bedruckt war oder sonstiges, dann würde man zu Gewährleistungsansprüchen des Kaufrechts greifen und nich etwa ,wie bei einem Werkvertrag, zur Nachbesserung.

Ok sicherlich ist das streitig, wie so ziemlich alles unter Jursiten, dennoch würd´s glaub ich kaum ein Gericht anders lösen, sonst gibts ne böse Korrektur vom BGH;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast Recht, die Sache ist strittig, deswegen habe ich auch Kauf/ Werkvertrag geschrieben;)

Aber leider ist deine Argumentation falsch...

Ob Werkvertrag oder Kaufvertrag ist Auslegungssache...

Man könnte vom Kaufvertrag (an sich) ausgehen, also den Kauf des Abonnenments...dafür würde das Geschenkabonnement sprechen...und die sofortige Bezahlung.

Aber...
Der Wortlaut des §631 BGB (Werkvertrag) spricht hier von der "Herstellung des versprochenen Werkes" also nicht nur "Erfolg", dies wird auch wörtlich so ausgelegt und nicht telelogisch...das Werk (Zeitschrift) ist ja noch nicht fertig sondern man schliesst einen Vertrag über die Lieferung, zukünftiger, beim Vertragsschluss noch nicht hergestellter Hefte;)

Liegt ein Sach- oder Rechtsmangel nach §633 BGB vor, ist der Mangel gleich dem Sachmangel des KV zu setzen, also §434 BGB.
Deine Aussage über Gewährleistungsansprüche/ Nachbesserung ist nicht ganz richtig...
Denn liegt ein Mangel im Sinne des §633 vor, hat der "Besteller" (<-wörtlich) beim §634 (WV) genau wie beim §437 (KV) das Recht auf Nachbesserung.
Dei (alle) Kosten hierfür muss! in beiden Fällen der Unternehmer (HWLuxx) tragen. KV -> §439 / WV -> §635
Beide haben auch das Recht zu mindern, etc.

Strittig eben;)
 
sag mal...sind wir hier in nem jura forum oder in nem pc forum????


grummel....


da will man sich mal von seiner arbeit ablenken und dann muss man sowas lesen...tztztztzt.....


edit..

juhuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu: 1000 beiträge.....ich habs geschafft..heute ist einer der schönsten tage meines lebens!!! :-)
 
In so nem langweiligen Thread trifft und kommuniziert also die Elite von Hardwareluxx:(
 
:d

Ich schließe das jetzt hier mal, bevor irgendwer auf die Idee kommt, wir würden hier Werkverträge schließen ;)
 
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