Du hast Recht, die Sache ist strittig, deswegen habe ich auch Kauf/ Werkvertrag geschrieben
Aber leider ist deine Argumentation falsch...
Ob Werkvertrag oder Kaufvertrag ist Auslegungssache...
Man könnte vom Kaufvertrag (an sich) ausgehen, also den Kauf des Abonnenments...dafür würde das Geschenkabonnement sprechen...und die sofortige Bezahlung.
Aber...
Der Wortlaut des §631 BGB (Werkvertrag) spricht hier von der "Herstellung des versprochenen Werkes" also nicht nur "Erfolg", dies wird auch wörtlich so ausgelegt und nicht telelogisch...das Werk (Zeitschrift) ist ja noch nicht fertig sondern man schliesst einen Vertrag über die Lieferung, zukünftiger, beim Vertragsschluss noch nicht hergestellter Hefte
Liegt ein Sach- oder Rechtsmangel nach §633 BGB vor, ist der Mangel gleich dem Sachmangel des KV zu setzen, also §434 BGB.
Deine Aussage über Gewährleistungsansprüche/ Nachbesserung ist nicht ganz richtig...
Denn liegt ein Mangel im Sinne des §633 vor, hat der "Besteller" (<-wörtlich) beim §634 (WV) genau wie beim §437 (KV) das Recht auf Nachbesserung.
Dei (alle) Kosten hierfür muss! in beiden Fällen der Unternehmer (HWLuxx) tragen. KV -> §439 / WV -> §635
Beide haben auch das Recht zu mindern, etc.
Strittig eben