[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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so ist es...
 
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was genau hat das Auto denn bitte mit eventuell anfallenden Zahlungsrückständen für die GEZ zu tun? Wer haftet bei Beschädigung von Reifen, Felgen und Co? Die GEZ? Klingt für mich völlig absurd und daher leider auch realistisch. Ich selber zahle die dämliche Gebühr zwar, kann aber auch die Leute verstehen, die es nicht tun. Sollte ich einmal einen "Mitarbeiter" sehen, der sowas bei mir machen möchte, dann kann er mir aber den Forrest Gump machen.....unglaublich.
 
was genau hat das Auto denn bitte mit eventuell anfallenden Zahlungsrückständen für die GEZ zu tun? Wer haftet bei Beschädigung von Reifen, Felgen und Co? Die GEZ? Klingt für mich völlig absurd und daher leider auch realistisch. Ich selber zahle die dämliche Gebühr zwar, kann aber auch die Leute verstehen, die es nicht tun. Sollte ich einmal einen "Mitarbeiter" sehen, der sowas bei mir machen möchte, dann kann er mir aber den Forrest Gump machen.....unglaublich.

Wenn die das bei mir machen würden dann würde ich die Polizei rufen und eine Anzeige gegen die Kommune und die ÖR machen.
 
Bisher ist es nur ein Artikel im Focus, und da steht auch viel Mist drin.

Beweise, dass sowas wirklich durchgeführt wird gibt es nicht. Ist also eher mediale Panikmache und Einschüchterung.
 
Und Polizei/Anzeige bewirken dann genau was?

Stell dir vor du siehst das nicht und fährst los und baust einen Unfall weil der Wagen beim Bremsen verzieht und du gegen einen anderen Fährst oder einen Menschen über den Haufen fährst. Und das alles weil die GEZ meint die Gesetze selbst zu machen?
 
Ich vermute mal, sie würden in dem Falle sichtbar einen Zettel am Auto anbringen und zusätzlich vorher dieses Vorgehen per Post ankündigen
 
Ich vermute mal, sie würden in dem Falle sichtbar einen Zettel am Auto anbringen und zusätzlich vorher dieses Vorgehen per Post ankündigen

Gibt es denn überhaupt schon solche Fälle? Wenn ich die Berichterstattung so verfolge dann ist der Verein ja eh nicht Rechtsfähig und behauptet das immer nur. Die Gerichtsvollzieher sind scheinbar auch jedes mal mit Formfehlern vor Ort, weil sie selbst nicht wissen wie es rechtlich eigentlich aussieht.
 
Stell dir vor du siehst das nicht und fährst los und baust einen Unfall weil der Wagen beim Bremsen verzieht und du gegen einen anderen Fährst oder einen Menschen über den Haufen fährst. Und das alles weil die GEZ meint die Gesetze selbst zu machen?

wenn dei Fahrzeug stillgelegt wird, weil die KfZ Steuer nicht entrichtet wurde, dann bekommst du mehrere nicht übersehbare Aufkleber an die Karre ;) so wird das in diesem Fall dann wohl ähnlich praktiziert
 
Stell dir vor du siehst das nicht und fährst los und baust einen Unfall weil der Wagen beim Bremsen verzieht und du gegen einen anderen Fährst oder einen Menschen über den Haufen fährst. Und das alles weil die GEZ meint die Gesetze selbst zu machen?
Stell dir vor, ich habe den Artikel gelesen...

focus schrieb:
Warnhinweise pappen auf den Autoscheiben, ein Pfandsiegel klebt am Türschloss und eine Mahnung liegt im Briefkasten des Fahrzeughalters.

Das ist angeblich eine seit Jahren "bewährte Vollstreckungsmethode".

focus schrieb:
Die Ventilaufsätze werden in Deutschland bereits seit mehr als zehn Jahren gegen Schuldner eingesetzt, wenn Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nicht gefruchtet haben.

Ich habe das zwar auch noch nicht gesehen aber das ist nix was sich die GEZ jetzt als neues Instrument hat einfallen lassen.
 
Ich halte das für eine Ente. Eine Parkkralle, die mich am wegfahren hindert - vielleicht. Eine Luftablaßventil das man eventuell übersieht (Schnee, Dunkelheit, Dreck von Kehrmaschinen - unwahrscheinlich. Das wäre ein gemeingefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Ist wohl der letzte Versuch säumige Zahler zur Zahlung zu bewegen.
 
Übrigens bekriegen sich derzeit zwei gerichte wegen der Zwangsvollstreckung.
BGH hat (selbstverständlich) ein Urteil aus Tübingen GEGEN die GEZ kassiert. Die setzen sich aber zur Wehr

Rundfunkbeitrag: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer

Lustig ist ja der Satz:

Fast 900.000 eingeleitete Vollstreckungsverfahren im Jahr 2014 waren die Folge, vermerkt der Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio in seinem Geschäftsbericht. Diese gemeinsame Servicestelle treibt für die Rundfunkanstalten den Beitrag ein.

Hm, was stand doch gleich in dem Impressum des Beitragsservice?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Wie kann also etwas rechtsunfähiges, Vollstreckungsverfahren einleiten?
Die können im Grunde genommen gar nichts, da sie halt nicht rechtsfähig sind.

Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland, wo nicht rechtsfähige Firmen (was anderes ist das nicht), trotzdem Vollstreckungsverfahren einleiten, Gebühren Kassieren dürfen etc.
 
Der Beitragsservice vertritt die Landesrundfunkanstalten und diese Anstalten sind rechtsfähige öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Daher kann der Beitragsservice Verwaltungsvollstreckungsverfahren durchführen. Laut BGH muss auf dem Vollstreckungsersuchen nicht einmal angegeben werden, dass die Landesrundfunkanstalt die Gläubigerin ist:
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
BGH: Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, Beschluss v. 11.06.2015 Az. I ZB 64/14 - Telemedicus

Das hat das Landgericht Thüringen aber doch wieder gekippt, weil selbst das BGH Probleme hatte die Zuständigen Gläubiger zu finden^^

Fast genüsslich weist er darauf hin, dass der BGH selbst erst nach aufwendiger Sachverhaltsprüfung den korrekten Gläubiger habe ermitteln können. Der BGH hatte diese Einräumung in die wohlwollenden Worte verpackt:
„Der Umstand, dass der Gläubiger des Vollstreckungsersuchens erst durch eine aufwendige Auslegung durch den Senat ermittelt werden muss und das Beschwerdegericht zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt ist, deutet allerdings eine gewisse Verbesserungsfähigkeit der Gestaltung an.“
Quelle Handelsblatt
 
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Ah ja, lustig. ;) Aber mal von Formfehlern abgesehen, kann der Beitragsservice letztendlich im Namen der Landesrundfunkanstalten vollstrecken.
 
Ah ja, lustig. ;) Aber mal von Formfehlern abgesehen, kann der Beitragsservice letztendlich im Namen der Landesrundfunkanstalten vollstrecken.

Das ist die Frage, nicht wahr? Wenn das tatsächlich so eindeutig wäre, dann würde es nicht so viele unterschiedlich bewertete Verfahren geben. Ist auch noch immer nicht wirklich geklärt, ob die Bundesländer tatsächlich das Recht haben beliebige Verträge im Namen der Bürger aushandeln und diese dann mt den einhergehenden Kosten zu beglücken. Welche Grenze in Sachen Kosten gibt es da? Wären €300,00 für verschiedene Verträge zu Lasten der Bürger auch noch ok? Gibt es ein Limit, eine Deckelung oder kann der Bund/die Länder beliebige Kosten auf den Bürger übertragen?
 
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was genau hat das Auto denn bitte mit eventuell anfallenden Zahlungsrückständen für die GEZ zu tun? Wer haftet bei Beschädigung von Reifen, Felgen und Co? Die GEZ? Klingt für mich völlig absurd und daher leider auch realistisch. Ich selber zahle die dämliche Gebühr zwar, kann aber auch die Leute verstehen, die es nicht tun. Sollte ich einmal einen "Mitarbeiter" sehen, der sowas bei mir machen möchte, dann kann er mir aber den Forrest Gump machen.....unglaublich.
Manchmal habe ich das Gefühl, einige hier stellen sie absichtlich blöd.

Du bist mit Zahlungen im Rückstand (egal welcher Art - das kann von der Klempnerrechnung bis zur Steuernachzahlung gehen), ignorierst alle Mahnungen, reagierst nicht. Daher dann dass völlig gängige Verfahren, ein Vollstreckungsverfahren zu eröffnen und deinen Besitz zu pfänden. Solang du bei jemandem in der Kreide stehst, kann dieser so vorgehen. Und da es bisher kein rechtskräftiges Urteil gibt, dass die GEZ Zahlungen als unrechtmäßig deklariert, hat die GEZ das Recht, ein solches Vollstreckungsverfahren gegen Zahlungsverweigerer einzuleiten. Das ist alles vollkommen rechtens. Wer genau da jetzt vollstreckt und ob diese Entität als juristische Person dazu befugt ist, sind Formalitäten, die sich irgendwie lösen lassen. Aber solange niemand die Gebühr für rechtswidrig erklärt, ist alles korrekt gelaufen.

Aber schön, dass du einen Mitarbeiter, der nur seinen Job macht (und nichtmal zur GEZ gehört, sondern zum Inkassounternehmen oder wem weiß ich) die Hölle heiß machen willst. Bringt nichts, außer dir vielleicht eine Anzeige, je nachdem, was du anstellst.

Stell dir vor du siehst das nicht und fährst los und baust einen Unfall weil der Wagen beim Bremsen verzieht und du gegen einen anderen Fährst oder einen Menschen über den Haufen fährst. Und das alles weil die GEZ meint die Gesetze selbst zu machen?
Lesen bildet... Steht im Artikel
 
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Der Beitragsservice vertritt die Landesrundfunkanstalten und diese Anstalten sind rechtsfähige öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Er darf sie aber nicht vertreten, da die Beitragsmafia....verzeihung, der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist (und eine Behörde ist er auch nicht, sondern gemäß UPIK eine Firma, also gilt das HGB)
Und den Rundfunkstaatsvertrag können sie sich an die Backe nageln, da dieser kein Gesetz ist, sondern ein Vertrag der dem Vertragsrecht unterliegt.

Aber in der Bananenrepublik darf man als "Behörde" und Politiker ja alles machen was man will und Millionen Schafe mähen im Chor und zahlen brav.
 
Herrlich, endlich wieder etwas öfter den Brechreiz in den Abos :fresse:
 
Rundfunkstaatsvertrag

Du hast nur leider den falschen Teil hervorgehoben: es handelt sich um den Rundfunkstaatsvertrag. Staatsverträge müssen sich a) nicht an privatrechtliches Vertragsrecht halten (aka die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches), b) regeln sie meist Dinge, die auch in Gesetzen geregelt werden könnten (hier in Einzelgesetzen der 16 Bundesländer) und haben daher meist auch Gesetzescharakter, vor allem da sie c) der eigentlich zuständigen Legislative (hier die 16 Parlamente der Länder) zum Beschluss (Zustimmungsgesetz) abschließend vorgelegt werden müssen, bevor sie Rechtsgültigkeit erlangen. Dies alles ist beim Rundfunkstaatsvertrag gegeben, so dass (solange höchstrichterlich nichts anderes festgestellt wird) dieser auch vollzogen werden kann. Und das Thema Gebühren gehört da nun mal dazu...
 
Man könnte ja daraus ein Gesetz machen, aber dann könnte man das ganze nicht mehr im Hinterzimmer verhandeln.

Dass der BGH pro Rundfunkbeitrag entscheidet ist ja kein Hexenwerk. Nur Mauschelei (Kirchhof). Da sägt einer nicht am Stuhl des Anderen.

Was mich wundert: der EuGH hat die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland als staatliche Beihilfe deklariert. Ich kenne es von anderen Beihilfen so, dass diese vom Staat ausgezahlt werden. Sie müssen beantragt und begründet werden.
 
Nur weil Du persönlich nicht beteiligt wirst, wird es nicht im Hinterzimmer verhandelt. Man müsste nicht EIN Gesetz machen, sondern 16 Bundesländer müssten jeweils EINS machen. D. h. ein viel höherer Aufwand, als wenn diese Länder nur ein Zustimmungsgesetz verhandeln müssten.
 
Nur weil Du persönlich nicht beteiligt wirst, wird es nicht im Hinterzimmer verhandelt. Man müsste nicht EIN Gesetz machen, sondern 16 Bundesländer müssten jeweils EINS machen. D. h. ein viel höherer Aufwand, als wenn diese Länder nur ein Zustimmungsgesetz verhandeln müssten.

Wenn Verhandlungen nicht öffentlich zugänglich sind, dann sind es Hinterzimmerverhandlungen ;)
 
Führst Du Verhandlungen öffentlich? Dann wäre ich gerne bei Deiner nächsten Gehaltsverhandlung dabei. Oder wenn Du Dir ein Auto kaufst, oder... Abgesehen waren die Verhandlungen so öffentlich, das man sich regelmäßig über den Stand informieren konnte, nur interessieren sich mal wieder alle erst dafür, wenn das Ergebnis da ist (und vor allem nicht passt!). Aber ich bin jetzt ab hier auch still...
 
Führst Du Verhandlungen öffentlich? Dann wäre ich gerne bei Deiner nächsten Gehaltsverhandlung dabei. Oder wenn Du Dir ein Auto kaufst, oder... Abgesehen waren die Verhandlungen so öffentlich, das man sich regelmäßig über den Stand informieren konnte, nur interessieren sich mal wieder alle erst dafür, wenn das Ergebnis da ist (und vor allem nicht passt!). Aber ich bin jetzt ab hier auch still...

Ein ziemlich blödes Beispiel, oder? Verhandlungen zwischen zwei Parteien sind das Eine, Verhandlungen zwischen zwei Parteien um eine dritte Partei ohne deren Zustimmung zu "beglücken" was Anderes. In deinem Beispiel: Dein Chef und dein Kollege verhandeln über dein Gehalt und du hast kein Mitspracherecht - witzig oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Führst Du Verhandlungen öffentlich? Dann wäre ich gerne bei Deiner nächsten Gehaltsverhandlung dabei. Oder wenn Du Dir ein Auto kaufst, oder... Abgesehen waren die Verhandlungen so öffentlich, das man sich regelmäßig über den Stand informieren konnte, nur interessieren sich mal wieder alle erst dafür, wenn das Ergebnis da ist (und vor allem nicht passt!). Aber ich bin jetzt ab hier auch still...

Was ein blödes und absolut fremdes Beispiel :bigok:
Es geht um Verhandlungen in der Politik und nicht um Verhandlungen in meinem Privatleben oder in einer Firma.
Du kannst bei Politischen Abstimmungen, Verhandlungen usw immer die Unterlagen einschauen oder sogar dabei sein und zuschauen. Außer es handelt sich um Spionage oder Militärische Daten aber das ist verständlich.
 
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