[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Ich wohne in einer 3er WG und meine Mitbewohnerin hat bisher für uns gezahlt und wir haben ihr ein Drittel jeweils davon gegeben. Sie zieht aus, aber der Haushalt bleibt ja der gleiche. D.h. so wie ich es verstanden habe, soll ich bei meiner Neuanmeldung ihre Nummer angeben? Damit die GEZ den Haushalt zuordnen kann.
 
wat?
sie muss ihre nummer ja auch wieder an ihrer neuen wohnung angeben,würde damit ja doppelt zahlen (was dir ja wurscht sein könnte)
die nummer ist ja keiner wohnung sondern einer person zugeordnet
 
wat?
sie muss ihre nummer ja auch wieder an ihrer neuen wohnung angeben,würde damit ja doppelt zahlen (was dir ja wurscht sein könnte)
die nummer ist ja keiner wohnung sondern einer person zugeordnet

Klar, ich bekomme dann eine neue Nummer. Nur für den Übergang brauche ich laut Aussage hier die alte:

AFAIK müsstest du dich trotzdem melden, und dann eben die Teilnehmernummer der bereits zahlenden Person angeben. Das wäre das offizielle Vorgehen soweit ich weiß.
 
Klar, ich bekomme dann eine neue Nummer. Nur für den Übergang brauche ich laut Aussage hier die alte:

Da hast du mich falsch verstanden. Das korrekte Vorgehen wäre gewesen: Du ziehst in die WG ein, meldest dich selbst(!) bei der GEZ an und bekommst deine eigene Nummer. Dann sagst du denen "Hey, ich mit Nummer 123 wohne im gleichen Haushalt wie 456 (Mitbewohnerin), die zahlt schon.". So, dass hast du nicht gemacht, bisher wars also illegal / nicht wirklich korrekt. EDIT: Lese gerade, wenn bereits einer zahlt muss man sich nicht unbedingt noch selbst anmelden. Bisher war also alles ok.

Was du jetzt machen musst: Tu so als wärst du gerade neu eingezogen und mach einfach eine Neuanmeldung. Da du bisher nicht gemeldet bist kannst du keine Änderung angeben, gibt ja (aus deren Sicht) nichts was geändert werden könnte.

Das lässt sich auch alles ganz wunderbar auf der Seite des Beitragsservice nachlesen und muss dir hier eigentlich nicht vorgekaut werden. Vor allem findest du da auch zu 100% verlässliche Informationen, während uns hier mal der ein oder andere Fehler unterlaufen kann.
 
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Frage :

Ich habe mich heute umgemeldet weil ich für die Anstellung an einer Behörde eine korrekt gemeldete Adresse haben möchte.

Nun steht auf der Anmeldung Straße + Hausnummer.
In dem Haus wohnen 12 Parteien.

Es wird nirgends ersichtlich in welcher Wohnung genau man wohnt.

Wenn es nun um die gez / Rundfunkgebühren geht, kann ich theoretisch einen registrierten Zahler innerhalb des Hauses angeben? Die Gebührenzentrale weiß ja nichts über die Zusammensetzung der Wohnungen im Haus, zumal hier fast nur Studenten wohnen wo eh alle in einer Wohnung einen anderen Nachnamen haben..
 
Anstellung bei Behörde und dann die GEZ bescheissen :lol:
 
natürlich kannst du das, ob man sich als angestellter (als beamter ist das ganze noch kritischer) des betruges (oder was auch immer für eine straftat sowas bedeutet) schuldig machen möchte, musst du entscheiden ;)

aber siehst, ich hab dir doch gesagt, daß du dich früher oder später brav ummelden wirst.

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Anstellung bei Behörde und dann die GEZ bescheissen :lol:

hat als beamter eventuell laufbahnrechtliche konsequenzen wenn es dumm läuft
 
Theoretisch könnte das klappen du musst dir dann aber mit der jeweiligen Person einig sein weil du bei der Angabe entsprechend nicht nur den Namen sondern die Beitragsnummer brauchst. Wo sich das rechtlich bewegt keine Ahnung könnte aber schon in Richtung B...g laufen je nach Interpretation aber das sollte man an anderer Stelle klären. Wenn das aber mal rauskommt (Streit mit Nachbarn reicht da ja schon) kann das schnell nach hinten losgehen
 
Kann ich mir nicht vorstellen, ist keine Straftat oder der gleichen
Natürlich, es ist eine Ordnungswidrigkeit und die kann durchaus als Dienstvergehen gewertet werden. Ob wegen dem Rundfunkbeitrag direkt die Karriere aus dem Fenster fliegt, ist natürlich wieder eine andere Frage... dazu müsste die Behörde überhaupt erstmal Wind davon bekommen.
 
@roach hab mich nur widerwillig umgemeldet wegen der Gesetzesänderung nächsten Monat, um ehrlich zu sein. Wollte das so aber nicht thematisieren.

Hauptproblem war, ist und bleibt die Rundfunkgebühr. Ohne die hätte ich mich auch vor jahren schon umgemeldet.. Hat ja für mich keine Nachteile. Post geht auch weiterhin an die alte Adresse.. So Wayne

Mein Name steht an der Haustür, aber letztendlich : Wer geht bei dem laden rum und kontrolliert Beitragszahler bzw Haushalte die angemeldet sind? Dafür haben die doch kein Personal.
Selbst die suche nach nicht-zahlern hat immer nur auf Provisionsbasis funktioniert.

Muss mal mit meiner Nachbarwg sprechen wie die das handhaben.

Und allgemein: die gez werde ich immer bescheissen wenn möglich. Ich bin keiner der brav ohne Gegenwehr ja und amen sagt. Und mit dem System wie es derzeit ist, bin ich nicht einverstanden. Notfalls hole ich mir das Geld für meine persönliche Bilanz anders wieder.
 
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Kann ich mir nicht vorstellen, ist keine Straftat oder der gleichen

****** bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass dieses sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt.

Das Vergehen des Betruges ist ein Straftatbestand der Vermögensdelikte. Das geschützte Rechtsgut ist nicht die Verfügungsfreiheit des Vermögensinhabers, sondern das Individualvermögen (auch das Vermögen des Staates) als Ganzes.


sehe ich anders ;)

aber selbst wenn es kein ****** ist (bin ja kein rechtsverdreher), ist es mit sicherheit nicht nur eine owi, sonst würden das alle machen. :d

wie gesat, muss er entscheiden. aber ob so eine aktion ein guter einstieg in den öffentlichen dienst ist, wage ich zu bezweifeln. wenn es raus kommt, dann ist er dran.
 
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Wenn du in einer WG wohnst ist das was anderes, da muss meines Wissens nach nur einer bezahlen.
Wenn du allerdings eine eigene Wohnung hast, musst du auch selber zahlen.
@hwk: na los mach uns den Rebellen! Bis sie dich dran kriegen und du dann wenigstens einen anderen Grund hast zum Rummaulen als nur immer die deutsche Bahn!
 
Was soll denn der B.trug dort sein? Wenn Hardwarekäufer jemanden finden sollte, der doof genug ist sich ausnutzen zu lassen, dann hat derjenige dadurch keinen Schaden, da er den Beitrag sowieso zahlt, ob Hardwarekäufer nun noch mit dran hängt oder nicht. Und B.trug zulasten des Staates kann das reine Nichtzahlen sowieso gar nicht sein.

Es ist eine OWi nach § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
 
So - habe Gestern das zweite Schreiben des Gerichtsvollziehers mit einem neuen Vorort-Termin zur Vollstreckung erhalten. Beim ersten Mal kam ja niemand - zumindest habe ich keine Benachrichtigung über einen Besuch erhalten. Bin gespannt, ob da jetzt wirklich jemand mal Jemand aufkreuzt und eventuell sogar meine Tür aufbricht.

Gebe hier nochmal Bescheid, ob Aussitzen eine Alternative zum Zahlen ist...:bigok:


So, der zweite Termin des Gerichtsvollziehers ist ohne Besuch verstrichen. Mal gucken, wann der dritte Termin eintrudelt...
 
man könnte sich den beitrag ja auch teilen. sind 100euro im jahr. ob sich das lohnt muss jeder selber wissen.
 

es ist ja nicht so, daß er sich nicht meldet, oder zu wenig zahlt, oder zu spät zahlt. er täuscht die gez vorsätzlich unter vorspielung falscher tatsachen und drückt sich damit um seine zahlungspflicht. ich sehe hier keinen punkt, der darauf eingeht.

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Und B.trug zulasten des Staates kann das reine Nichtzahlen sowieso gar nicht sein.

steht wo? und es ist ja zulasten der gez, was haben die für eine form, da gibt es leider kein impressum zum nachguckn. weil heißt ja immer die sind keine staatliche institution.

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ist ******, siehe hier (gehen wir mal aus, daß das stimmt)

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-gez/muss-man-auf-gez-briefe-antworten-sind-falsche-antworten-erlaubt.html
 
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Wir trifften hier sehr weit in das Feld einer spezifischen Rechtsberatung ab die in dieser Form in Foren nicht gestattet ist daher bitte zum Schluss kommen ;)
 
Es ist eine OWi nach § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Interessant ist auch, dass sich die Mitarbeiter der GEZ an der Hotline auch immer darauf berufen, im Grunde aber gar nicht wissen, wobei es sich bei diesem Vertrag, der keiner ist und wenn er es wäre, verfassungswidrig ist, handelt.

Ganz ehrlich, mir wäre es zu blöd dort zu arbeiten. Das ist doch keine Erfüllung?! :fresse:

ps: Erfolgreicher GEZ-Verweigerer seit 4 Jahren. Die bisher 3 angekündigten Vollstreckungen lassen auf sich warten. Gesetzestexte und Gerichtsurteile liegen parat, sollte ein Kollege vorbeikommen. Kaffee biete ich ihm auch gerne an, ist auch nur ein Mensch der seinen Job machen will und von den GEZ-Aufträgen genauso genervt ist, wie wir.

Übrigens müssen Asylbewerber keine GEZ zahlen. Ich dachte vor dem "Gesetz" sind alle gleich? Wieso überweisen wir die 17,50 nicht monatlich an einen Flüchtlingsfond anstatt an die GEZ? Das wäre doch mal eine sinnvollere Maßnahme. Aber dann geht denen ja das Geld für die 100 Orchester aus...
 
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Kann man für einen Vertrag überhaupt eine owi mit ordnungsgeld aufrufen?

Dachte das gilt bei Verstoß gegen Verordnungen, Gesetze etc.

Ich glaube mit Geduld, Geld und einer Kanzlei der fit auf dem Gebiet ist könnte man das ganze zerschlagen.
 
Kann man für einen Vertrag überhaupt eine owi mit ordnungsgeld aufrufen?

Dachte das gilt bei Verstoß gegen Verordnungen, Gesetze etc.

Ich glaube mit Geduld, Geld und einer Kanzlei der fit auf dem Gebiet ist könnte man das ganze zerschlagen.

Denke ich nicht, die Richter wollen ja auch noch einen schönen Stuhl haben wenn sie den Posten irgendwann mal verlassen sollten.

Ich glaube aber immer noch nicht dran das ein Beamter Probleme bekommt wenn er die GEZ anlügt. Bisher habe ich noch nie davon gehört das die GEZ jemanden verklagt oder das Gesetz nutzt, sie wären auch schön blöd weil das sehr wahrscheinlich nach hinten losgehen würde und wenn sie verlieren dann würde es Klagen hageln.
Von daher würde ich auf GEZ schreiben einfach nicht reagieren und sagen das ich nichts bekommen habe, ist ja kein Einschreiben und es gehen auch mal Briefe verloren

Edit: §9 Rundfunkgebührenstaatsvertrag

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
1. das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes
zum Empfang entgegen § 3
nicht innerhalb eines Monats anzeigt;
2. ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereithält und die fällige Rundfunkgebühr
länger als sechs Monate ganz oder teilweise
nicht leistet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag
der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Die Rundfunkanstalt
ist vom Ausgang des Verfahrens zu
benachrichtigen.
(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind ein
Jahr nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu
löschen.

Wenn ich kein Gerät habe, dann können die einen scheinbar nicht verklagen.
 
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