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Doch, da geht ein Weg dran vorbei. Findest du es selbst heraus, oder muss ich alles zitieren und verlinken, was zur GEZ und unwirksamen Vollstreckung - auch per Gericht - gesagt wurde?Ich habe auch gerade für zwei Jahre, in denen ich mich geweigert habe zu zahlen... fast 600 Euro inkl. Gerichtsvollzieher und Amtsgericht gezahlt. Da geht einfach kein Weg dran vorbei. In meiner alten Wohnung habe ich 5 Jahre gar nichts bezahlt. Aber in der neuen Wohnung haben sie mich gar nicht mehr Ruhe gelassen.
Nein, es ist eben nicht einfach, sein Recht durchzusetzen. In diesem Land muss man sich eben schon die Zeit nehmen und Aufwand dafür betreiben. Das lohnt sicher am Ende. Ansonsten zahlt man eben monatlich 17,50 EUR, um Ruhe zu haben - selbst Schuld!dann hätte er ned bezahlen müssen, wenn das alles so easy und sonnenklar wäre
man sieht nur daran, früher oder später ist jeder dran
Na ja, ich gönne jedem die Pfändung. Und dass die kommt, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Warum gönnst du das jedem?
.
Nochmal: Die Vollstreckungen sind nicht rechtswirksam. Die Gründe sind hinlänglich bekannt. Wer trotzdem zahlt, hat das akzeptiert. Aber sagt mir niemand, es führe kein Weg vorbei - ich zahle seit etlichen Jahren nicht und warte nur auf den GV, freue mich schon fast drauf.
Glücklicherweise wohne ich seit 5 Jahren in einer der GEZ scheinbar unbekannten Wohnung.
gönnen trifft es zwar nicht exakt, allerdings ist es halt absolut angemessen. Rechnungen | Außenstände gehören nunmal bezahlt.
Die Rechtsgrundlage und allein die Kapitalverwendung ist in keinen Verhältnis angemessen. Eine Rechnung ist Teil des Kaufvertrags, der durch Angebot und Nachfrage zustande kommt. In keinster Weise sehe ich hier eine wirtschaftliche Grundlage.
Bei mir haben die schon eine Kontopfändung veranlasst - allerdings auf mein altes Bankkonto welches nicht mehr genutzt wird...Pech gehabt
auch nur so lange, bis das einwohnermeldeamt (wenn du angemeldet bist vorausgesetzt) mal wieder eine datenübermittlung der kompletten einwohnerdaten an die gez macht (bzw. machen muss). dann könnte es eng werden.
gönnen trifft es zwar nicht exakt, allerdings ist es halt absolut angemessen. Rechnungen | Außenstände gehören nunmal bezahlt.
Weil bisher kein Gericht bestätigt hat, was hier im Internet immer so schön propagiert wird: Das es nicht rechtmäßig wäre. Und solange das so bleibt, kann nicht jeder meinen "hier gilt der Rechtsstaat für mich jetzt gerade mal nicht", sondern muss sich wie alle anderen dran halten.Warum gönnst du das jedem?
Du Bezahlst also auch Außenstände an Firmen/Leute mit denen du keinen Vertrag hast?
Prima, hiermit musst du mir 3000€ sofort und ohne Abzug zahlen, einfach weil ich Bock drauf habe.
Notfalls lass ich dein Konto Pfänden wenn du nicht Zahlen willst.
Denkfehler. Das eine ist eine RECHTMÄßIGE Forderung, das andere nicht.
Nur weil Gerichte es für Rechtmäßig erklären, ist es das noch lange nicht.
Merkste was?