GTX 970 während der Gewährleistung „abgeraucht“. Händler verweigert Garantie.

Der Grund könnte folgender sein: Mindfactory kauft Teile ein, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind. Also zum Beispiel für Taiwan. In diesem Fall müsste Mindfactory den defekten Artikel in das Ursprungsland schicken und das wird dann natürlich verweigert, weil die Kosten zu hoch wären. Man sollte sich schon fragen, warum die Preise dort so niedrig sind.

Würde das Stimmen wer das in dem Fall nicht Straffbar? Man informiert den Kunden ja nicht das er keine 2 Jahre Hersteller Garantie auf normalen Wege erhält?

Weil wen würde ich von einer Anzeige bestimmt nicht absehen.
 
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Die Hetze gegen MF ist schön und gut, aber ihr weicht von den Tatsachen und Gesetzen ab. Mindfactory !MUSS! nicht den Kontakt zum Hersteller suchen sondern der Käufer selbst. Sie sind nicht verpflichtet die RMA zuübernehmen. Man KANN bei Mindfactory nochmal freundlich nachfragen ob sie den Versand zum Hersteller übernehmen, müssen sie jedoch nicht. Auch wenn es nicht ultra-kulant ist was sie machen, haben sie das Recht auf ihrer Seite.


@fdsonne und na klar gibt es bei Mindfactory bei der RMA ab und zu Probleme. Vielleicht findest du sogar mehr Threads als bei anderen Seiten, das wird aber vermutlich einfach an den höheren Verkaufszahlen liegen. Sie bieten nunmal meistens die günstigsten Preise und haben deswegen mehr Kunden als andere Shops. Das führt nunmal zu mehr Problemen. Ich habe schon mehrfach bei MF gekauft und hatte noch nie Probleme, auch bei RMA´s nicht. Also bitte bitte bei den Tatsachen bleiben.

Da irrst du dich, zeig mir das dazugehörige Gesetz dazu.

MF ist in seinem Fall der Ansprechpartner, also hat er sich zu kümmern darum. Wurst ob die Gewährleistung abgelaufen ist oder nicht, Garantie hat er trotzdem auch wenn sie der Hersteller gibt, so ist MF sein Ansprechpartner. Der Kaufvertrag ist zwischen MF und ihm zustande gekommen und nicht zwischen Inno.

Vl sind die Gesetzte in DE anders in AT bei uns ist das jedenfalls so, da gabs auch mal Streit der bis hin zum Konsumentenschutz wanderte, und der KS gab dem Kunden recht.
 
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Würde das Stimmen wer das in dem Fall nicht Straffbar? Man informiert den Kunden ja nicht das er keine 2 Jahre Hersteller Garantie auf normalen Wege erhält?

Nochmal, gesetzliche Gewährleistung UNGLEICH!!! Garantie...
Du hast keine Garantie... Wieso verstehen das die Leute eigentlich immer nicht??

Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, dann ist diese gesondert geregelt. Eine Garantie ist idR. freiwillig und unterliegt damit auch den Bedingungen, die der Garantiegeber festlegt. Wenn davon Sachen ausgenommen sind, hast du genau so wenig Abspruch.

Ob ein Händler bei Gewährung einer Garantieleistung seitens des Herstellers die Abwicklung zu übernehmen hat, ist auch so eine ungeklärte Frage. Theoretisch müsste er das wohl auch nicht. Blöd ist das genau dann, wenn der Hersteller keine Endkundengarantieleistungen anbietet. Dann kommt klein Kunde nämlich ohne Kulanz des Händlers da gar nicht so ohne weiteres ran ;)

Da irrst du dich, zeig mir das dazugehörige Gesetz dazu.

MF ist in seinem Fall der Ansprechpartner, also hat er sich zu kümmern darum. Wurst ob die Gewährleistung abgelaufen ist oder nicht, Garantie hat er trotzdem auch wenn sie der Hersteller gibt, so ist MF sein Ansprechpartner. Der Kaufvertrag ist zwischen MF und ihm zustande gekommen und nicht zwischen Inno.

Dein Denkfehler liegt darin, dass der Händler sich gekümmert hat. Er hat das RMA gesuch angenommen und die Ausführung abgelehnt mit obiger Begründung. Damit ist er raus, solange der Kunde den Nachweis nicht erbringt.
Und wie gesagt, natürlich ist der Händler der Ansprechpartner... Aber was hat bitte der Händler mit der möglichen Hersteller Garantie zu tun? Gibt Inno3d überhaupt eine Garantie auf das Modell?
 
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@fdsonne
Nochmal, gesetzliche Gewährleistung UNGLEICH!!! Garantie...
Du hast keine Garantie... Wieso verstehen das die Leute eigentlich immer nicht??
weil uns das immer so suggeriert wird! - juristisch (rechtlich) ist das ein ganz anderer spielplatz! - und da hast du absolut recht!
 
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Nochmal, gesetzliche Gewährleistung UNGLEICH!!! Garantie...
Du hast keine Garantie... Wieso verstehen das die Leute eigentlich immer nicht??

Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, dann ist diese gesondert geregelt. Eine Garantie ist idR. freiwillig und unterliegt damit auch den Bedingungen, die der Garantiegeber festlegt. Wenn davon Sachen ausgenommen sind, hast du genau so wenig Abspruch.

Ob ein Händler bei Gewährung einer Garantieleistung seitens des Herstellers die Abwicklung zu übernehmen hat, ist auch so eine ungeklärte Frage. Theoretisch müsste er das wohl auch nicht. Blöd ist das genau dann, wenn der Hersteller keine Endkundengarantieleistungen anbietet. Dann kommt klein Kunde nämlich ohne Kulanz des Händlers da gar nicht so ohne weiteres ran ;)

Ich mein auch explizit die Garantie!
Für mich als Kunden ist es nicht ersichtlich das die Ware nicht für den deutschen Markt gedacht ist und ich dadurch die die volle Herstellergarantie von zwei Jahren in Anspruch nehmen kann. Und ich wurde auch nie drüber informiert. Was aus meiner Leihen sicht schon genug für eine Anzeige wegen Betruges wert ist.
 
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Ich mein auch schon Garantie. Für mich als Kunden ist es nicht ersichtlich das die Ware nicht für den Deutschenmarkt gedacht ist und ich dadurch die die volle Herstellergarantie von zwei Jahren in Anspruch nehmen kann. Was aus meiner Leihen sicht schon genug für eine Anzeige wegen Betruges ist.

Moment... Das die Karte(n) bei MF womöglich nicht für den Europäischen/Deutschen Markt vorgesehen sind/waren, ist eine Vermutung von oben, keinesfalls aber Fakt!

Und gibt es denn überhaupt eine Garantie auf die Karte?
-> das muss ja irgendwo stehen... Bspw. auf der Rechnung, in der Artikelbeschreibung oder sonstwas, was du von dem Ding hast (bspw. auch dem Karton oder auf nem Beipackzettel)

weil uns das immer so suggeriert wird! - juristisch (rechtlich) ist das ein ganz anderer spielplatz! - und da hast du absolut recht!

So blöd es klingt, dann muss man sich eben informieren... Es gibt Rechtsberater dafür. Und nein, ich bin keiner (zum Glück) :fresse:
Ne im Ernst, Unwissenheit bringt da niemanden weiter.
 
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fsonne, nein hat er eben nicht. Er hat sich das Teil angesehn und nicht mal Kontakt mit dem Hersteller/Distri aufgenommen, das macht den Unterschied aus, nix Denkfehler. Ja Inno selbst gibt Garantie, nicht der Händler, der Händler ist aber in der Pflicht sein Anliegen weiter zu reichen.
 
Da irrst du dich, zeig mir das dazugehörige Gesetz dazu.

MF ist in seinem Fall der Ansprechpartner, also hat er sich zu kümmern darum. Wurst ob die Gewährleistung abgelaufen ist oder nicht, Garantie hat er trotzdem auch wenn sie der Hersteller gibt, so ist MF sein Ansprechpartner. Der Kaufvertrag ist zwischen MF und ihm zustande gekommen und nicht zwischen Inno.

Vl sind die Gesetzte in DE anders in AT bei uns ist das jedenfalls so, da gabs auch mal Streit der bis hin zum Konsumentenschutz wanderte, und der KS gab dem Kunden recht.

Du sagst ich irre mich, wodurch du eine Vermutung anbringst. Im nächsten Satz sagst du ich soll etwas beweisen? Du unterstellst mir was - nicht umgekehrt. Bring du mir doch zu deiner Behauptung das dazugehörige Gesetz?
 
MF ist in seinem Fall der Ansprechpartner, also hat er sich zu kümmern darum. Wurst ob die Gewährleistung abgelaufen ist oder nicht, Garantie hat er trotzdem auch wenn sie der Hersteller gibt, so ist MF sein Ansprechpartner. Der Kaufvertrag ist zwischen MF und ihm zustande gekommen und nicht zwischen Inno.

Da irrst du dich, zeig mir das dazugehörige Gesetz dazu.
 
Ich habe ein Mainbaord mit defekten Bios und taddellosen Pins bei MF eingesendet, zurück kam ne Mail das Sie Gewährleistung etc ablehnen wegen verbogenen Pins (das ist für mich schon kriminell)
Nach eingen bösen emails mit Beweisbildern der tadellosen Pins vor Versand und Anwaltdrohen kam auf einmal ein neues Board..
Sowas zu bringen ist schon heftig, erst recht wenn man da schon nen 6 stelligen eurobetrag insgesamt versenkt hat..

Bei Caseking genau umgekehrt, besser gehts nicht. Top support hier im Forum, Graka habe ich den vollen Kaufpreis zurücküberwiesen bekommen nach 1 Woche als meine Inno 3D 980ti nach 5 monaten abgeraucht ist (Inno baut echt qualität..)
Vorabtausch gibts auch ohne Wochenlanges Warten auf die Hersteller Tauschkarte.
Beim nächsten Kauf zahle ich gerne etwas mehr und hab dafür Service und Kundensupport wies sein soll, bzw hab das auch getan und die MSI GTX 980 Ti Lightning dann bei Caseking gekauft.
 
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Du sagst ich irre mich, wodurch du eine Vermutung anbringst. Im nächsten Satz sagst du ich soll etwas beweisen? Du unterstellst mir was - nicht umgekehrt. Bring du mir doch zu deiner Behauptung das dazugehörige Gesetz?

Unterstellen? Saufst du heimlich? Vermutungen mhm. Gegenfrage bist du ein selbsternannter Jurist oder wie jetzt? Ich muss dir nichts beweisen, bei uns wird es so handgehabt, dass ich das Produkt vom Kunden an den Hersteller weiterschicke, der wiederum entscheidet ob es etwas kostet oder nicht. Im Falle eines Eigenverschulden wird der Kunde von uns noch vor dem hinsenden darauf hingewiesen und muss mir auch den Servicebeleg unterschreiben. Ende.

Und alle die meinen sie wissen es besser, macht es so wie er es glaubt, ich muss euch nichts beweisen, beweist ihr es, dass es nicht so ist.
 
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https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=4#sect_1

1. Besteht ein Rangverhältnis zwischen der Nachlieferung und der Nachbesserung?

Nein, der Käufer kann zwischen beiden Arten der Nacherfüllung frei wählen (§ 439 Absatz 1 BGB). Sollte eine Art der Nacherfüllung allerdings unmöglich sein (etwa die Reparatur), so kann der Käufer selbstverständlich nur die andere Art der Nacherfüllung verlangen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Art der Nacherfüllung mit vergleichsweise weit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Und das macht MF anscheinend zu nutze(Und das finde ich sehr schade:shake:), denn eine defekte GTX970 bedeutet der "Ausstausch dieser Karte" und nach 7 Monaten ist der Zeitwert der Karte definitv niedriger als der Neuanschaffungspreis und die kosten für mindfactory höher als der wert der karte!. Damit wäre rein rechtlich MF raus aus der Sache und kann ganz legal auf den Hersteller verweisen.

Denn der Händler ist nicht verpflichtet an den Hersteller zu senden, lediglich dass umtauschen und reparieren innerhalb von 6 Monaten. Alles dananch kann MF ganz legal abwälzen, auch wenn ich dieses Problem bei Mindfactory noch nie hatte, scheint es hier der fall zu sein.
 
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Das kann natürlich auch sein, wie gesagt wenn alle Firmen so handeln würden, könnten viele bald Konkurs anmelden und zusperren. Ich arbeite selbst in einem Versandunternehmen -> Pick Up Store, und da gibts das nicht. Kunden würden wir uns wegen sowas nicht vergraulen wollen. Wenn ich das genauso machen würde, könnte unser Shop zusperren, den gerade der Service steht bei uns an erster Stelle.
 
Vermutungen mhm ^^ Gegenfrage bist du ein selbsternannter Jurist oder wie jetzt? Ich muss dir nichts beweisen, bei uns wird es so handgehabt, dass ich das Produkt vom Kunden an den Hersteller weiterschicke, der wiederum entscheidet ob es etwas kostet oder nicht. Im Falle eines Eigenverschulden wird der Kunde von uns noch vor dem hinsenden darauf hingewiesen und muss mir auch den Servicebeleg unterschreiben. Ende.

Und alle die meinen sie wissen es besser, macht es so wie er es glaubt, ich muss euch nichts beweisen, beweist ihr es, dass es nicht so ist.

Weil es bei "euch" so gehandhabt wird heißt das noch lange nicht das es das Gesetz so vorsieht.
Und nein ich bin kein selbsternannter Jurist oder ähnliches. Ich habe mich nur in den letzten Monaten aufgrund eines defekten Kühlsschranks mit Händler/Hersteller rumschlagen müssen wegen Gewährleistung bzw Garantie und wer dazu verpflichtet ist. Ich meine es ist schön und gut das du mir nicht glaubst. Aber mit kurzem googeln könntest du herausfinden das was ich geschrieben habe stimmt - oder aber sich jede Seite in Deutschland einfach irrt und Unsinn verbreitet :shot: . Und ich bin da nicht in Bringschuld dir gegenüber. Wenn du mir nicht glauben magst - wie gesagt deine Sache. Dann glaub aber weningstens den unzähligen Seiten dazu im Internet. Und mich deswegen blöd von der Seite anzumachen ist schon ziemlich dreist - aber ok, wenn "ihr" euch so verhaltet..
 
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=4#sect_1



Und das macht MF anscheinend zu nutze(Und das finde ich sehr schade:shake:), denn eine defekte GTX970 bedeutet der "Ausstausch dieser Karte" und nach 7 Monaten ist der Zeitwert der Karte definitv niedriger als der Neuanschaffungspreis und die kosten für mindfactory höher als der wert der karte!. Damit wäre rein rechtlich MF raus aus der Sache und kann ganz legal auf den Hersteller verweisen.

Denn der Händler ist nicht verpflichtet an den Hersteller zu senden, lediglich dass umtauschen und reparieren innerhalb von 6 Monaten. Alles dananch kann MF ganz legal abwälzen, auch wenn ich dieses Problem bei Mindfactory noch nie hatte, scheint es hier der fall zu sein.

Nur auf den Text bezogen:

Das besagt das MF entweder Ausbessern oder Nachliefern muss! So wie es da steht können sie eines von beiden verweigern wen die Kosten zu hoch sind. Müssten den aber das andere erfüllen.

Sie lehnen bei mir zum Beispiel das Ausbessern ab müssen den aber Nachliefern.
 
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Nur auf den Text bezogen:

Das besagt das MF entweder Ausbessern oder Nachliefern muss! So wie es da steht können sie eines von beiden verweigern wen die Kosten zu hoch sind. Müssten den aber das andere erfüllen.

Sie lehnen bei mir zumbeispiel das Ausbessern ab müssen den aber Nachliefern.

Ja und das ist die Rechtslage für den händler, denn:

Sollte eine Art der Nacherfüllung allerdings unmöglich sein (etwa die Reparatur)

Und die ist nicht möglich, dann greift dieses:

so kann der Käufer selbstverständlich nur die andere Art der Nacherfüllung verlangen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Art der Nacherfüllung mit vergleichsweise weit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

und auch das ist nicht möglich, da das Neuteil teuer als der zeitwert ist. Damit Ist MF raus und verweist auf den händler, gegen welchen man die Garantie geltend machen kann.
 
Weil es bei "euch" so gehandhabt wird heißt das noch lange nicht das es das Gesetz so vorsieht.
Und nein ich bin kein selbsternannter Jurist oder ähnliches. Ich habe mich nur in den letzten Monaten aufgrund eines defekten Kühlsschranks mit Händler/Hersteller rumschlagen müssen wegen Gewährleistung bzw Garantie und wer dazu verpflichtet ist. Ich meine es ist schön und gut das du mir nicht glaubst. Aber mit kurzem googeln könntest du herausfinden das was ich geschrieben habe stimmt - oder aber sich jede Seite in Deutschland einfach irrt und Unsinn verbreitet :shot: . Und ich bin da nicht in Bringschuld dir gegenüber. Wenn du mir nicht glauben magst - wie gesagt deine Sache. Dann glaub aber weningstens den unzähligen Seiten dazu im Internet. Und mich deswegen blöd von der Seite anzumachen ist schon ziemlich dreist - aber ok, wenn "ihr" euch so verhaltet..

Dreist? Willst du jetzt ernsthaft einen Streit anfangen (macht zumindest den Anschein)? Lass es ja mal gut sein. Jetzt hör aber mal auf damit, ich hab dich weder blöd angemacht noch sonst was, aber wenn du mir so kommst komme ich dir ebenso. Du bist derjenige der Zuhause anscheinend eine Glaskugel hat und schon darin sieht das ich dir was unterstellen will, nimm dich da lieber mal selber an der eigenen Nase. Und ja ich glaube dir das schon, ich sagte nie das es so sein muss, lediglich das ich es in der Firma wo ich arbeite so handhabe, weil ich selbst möchte, dass der Kunde zufrieden ist. Jedem kann ich es auch nicht recht machen wie zb. bei Eigenverschulden. Ich kenne es so und so ist es am besten für beide Seiten, wozu soll ich mir Stress mit dem Kunden anfangen, ich bin froh wenn ich einem Kunden weiter helfen kann. Somit ist er zufrieden kauft gerne wieder bei uns, und ich ebenso, da der Kunde happy ist :)
 
Saufst du heimlich? Vermutungen mhm. Gegenfrage bist du ein selbsternannter Jurist oder wie jetzt?


Nein nein, natürlich ist so eine Aussage nicht dreist. Und natürlich hast du mich damit auch nicht blöd angemacht....

Ja ich lass es gut sein. :hail:

Bin damit raus.
 
fsonne, nein hat er eben nicht. Er hat sich das Teil angesehn und nicht mal Kontakt mit dem Hersteller/Distri aufgenommen, das macht den Unterschied aus, nix Denkfehler. Ja Inno selbst gibt Garantie, nicht der Händler, der Händler ist aber in der Pflicht sein Anliegen weiter zu reichen.

Wie oben schon gesagt, wo steht denn bitte, dass der Händler in der Pflicht ist, eine Herstellergarantieabwicklung, am besten vielleicht sogar noch kostenfrei, zu übernehmen? Ich finde das nirgends festgeschrieben...
Wenn also eine RMA eingeht, liegt es nahe, dass der Händler von einer Gewährleistungsabwicklung ausgeht... Wenn ich mir den Threadtitel ansehe, dann ist das auch genau richtig so ;)
-> und da ist eben nach dem Fordern des Beleges bzw. dem Hinweis, das es kein Mangel (per Gesetz) bei Gefahrenübergang war schluss für den Händler.

Auch entnehme ich nicht dem Text, das überhaupt um eine Garantieabwicklung ersucht wurde?? Wo steht das?
-> ich hab das Gefühl, du interpretierst dort zu viel rein.


PS: gib mir mal nen Link zur Page von Inno, wo die Garantiebestimmungen geregelt werden!?
Ich find nix auf deren Page auf die Schnelle. Auch bei MF in der Artikelbeschreibung steht nix davon...

Und alle die meinen sie wissen es besser, macht es so wie er es glaubt, ich muss euch nichts beweisen, beweist ihr es, dass es nicht so ist.

Was wird das denn?
Keine Ahnung, was du für ein Problem hast (sorry) aber, offenbar interpretierst du das, was dort bei deinem Arbeitgeber läuft als festgeschriebenen Fakt. Und das ist eben das Problem. Es steht halt nirgends. Und was nirgends steht, gilt im Ernstfall nicht.

Was man nun machen kann als Kunde, man kann sich nen Anwalt nehmen und anfangen rumzuklagen. -> geht. Aber ganz ehrlich. Hier geht es um einen Streitwert nach Abzug der Nutzungszeit von vielleicht 200-250€. Mehr wird das nicht sein. Wenn du da nicht mit ner dick gepolsterten Rechtsschutz im Gepack auftauchst, wird das für dich ein teurer Spaß.

Und das macht MF anscheinend zu nutze(Und das finde ich sehr schade:shake:), denn eine defekte GTX970 bedeutet der "Ausstausch dieser Karte" und nach 7 Monaten ist der Zeitwert der Karte definitv niedriger als der Neuanschaffungspreis und die kosten für mindfactory höher als der wert der karte!. Damit wäre rein rechtlich MF raus aus der Sache und kann ganz legal auf den Hersteller verweisen.

NEIN. MF macht sich zu nutze, dass im Gesetz steht, dass der Kunde nach sechs Monaten in der Beweispflicht ist. Er müsse also einen Nachweis führen, der belegt, der Mangel hätte bei Gefahrenübergang schon bestanden. Das muss dabei irgend ein belastbares Gutachten sein... Der Streitwert hier ist winzig. So ein Gutachten idR aber schweine teuer.
-> der Händler (egal welcher) hat in den ersten sechs Monaten exakt das gleiche Problem. Weswegen es eben idR bis zum Ablauf des 6. Monats kein Problem darstellt, eine RMA sauber abzuwickeln.

Wie gesagt, nicht die gesetzliche Gewährleistung mit einer Funktionsgarantie verwechseln. Die Gewährleistung soll im Grunde genau vor Defekten/Mängeln schützen, die von Anfang an bestanden haben bzw. auch vor Mängeln, die schleichtend zum Tragen kommen. -> deswegen der Spaß mit den sechs Monaten und der Beweislastumkehr.
 
Naja so dreist hab ich das mein Leben lang noch nicht erlebt. Mich sind sie als Kunden selbst wen ich kein recht kriege auf ewig los. Und ich werde mein möglichstes tun diese Verhalten von MF überall zu verbreiten.
 
wo ist der anwalt der das BGB beherrscht endlich mal hier am start? - wie immer - wenn man einen braucht is er nich da! :haha:

Wir sind hier übrigens keine Rechtsberatung, nur als Hinweis. Entsprechend entsteht aus den hier zu lesenden Beiträgen und Posts kein Rechtsanspruch ;)

Sie lehnen bei mir zum Beispiel das Ausbessern ab müssen den aber Nachliefern.

NEIN, die lehne bei dir das Ausbessern ab, weil sie dir sagen, dass es offenbar ein bei dir/von dir verschuldeter Mangel ist. Das heist im Klartext, du hast den Beleg zu bringen, dass der Mangel schon vor/bei Gefahrenübergang existiert hat. Ob du da nun Nachbesserung/Austausch/Kaufrücktritt oder weis der Teufel was fordern würdest -> die Antwort wäre in ALLEN Fällen identisch. MF versteckt sich hinter dem Gesetz, solange du nicht den Nachweis führst. Was effektiv nach aktueller Rechtssprechung genau so vorgesehen ist.

Wäre der Defekt vor dem 1.1.16 eingetreten, sprich hättest du vor dem 1.1.16 die RMA bei MF eröffnet, hätte MF dir den Nachweis bringen müssen, dass der Mangel NICHT bei Gefahrenübergang bestand. Da sie das genau so wenig können wie du es jetzt kannst, wäre die RMA zu 99% durchgewunken wurden -> ggf. hätte man die Karte noch um die halbe Welt zum Hersteller geschickt um "sicher" zu gehen, aber das wäre eigentlich irrelevant. Wenn du nen Austausch hättest gefordert, hätten die austauschen müssen.

Naja so dreist hab ich das mein Leben lang noch nicht erlebt. Mich sind sie als Kunden selbst wen ich kein recht kriege auf ewig los. Und ich werde mein möglichstes tun diese Verhalten von MF überall zu verbreiten.

Und genau das solltest du eben NICHT machen...
Das was MF macht ist hier zumindest in diesem Fall weder dreist noch rechtswidrig. Es ist einfach so vorgesehen vom Gesetzgeber.
Auch wenn es für dich als Betroffener nun schwer ist. Dem Händler nun an die "Karre" zu fahren, ist unsinn. Könnte ggf. sogar Konsequenzen haben... Keine Ahnung, was man da alles anstellen kann juristisch ;)
 
Selbst innerhalb der 6 Monate verbiegen sie bei MF dann zb beim Mainbaords mutwillig Pins um dir dann zu beweisen das sies wegen Eigenverschulden ablehnen..
 
Und genau das solltest du eben NICHT machen...
Das was MF macht ist hier zumindest in diesem Fall weder dreist noch rechtswidrig. Es ist einfach so vorgesehen vom Gesetzgeber.
Auch wenn es für dich als Betroffener nun schwer ist. Dem Händler nun an die "Karre" zu fahren, ist unsinn. Könnte ggf. sogar Konsequenzen haben... Keine Ahnung, was man da alles anstellen kann juristisch ;)

Die Wahrheit ist nicht verbotten, Lügen werde ich kein verbreiten. Aber den Mist lasse ich nicht auf mir sitzen. Komme was wohle.

Ich bin mal gespannt ob sie bei mir nicht das Garantiesiegel abegrissen haben oder so was ...
 
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Das würde ich dir auch raten max2k. Deine Erfahrung kannst du gerne weiter verbreiten. So habe ich das auch gemacht. Und mein Kundenkonto natürlich gelöscht bei MF. Man muss die Händler dann nicht noch unterstützen.
Es ist dreist, weil sie wissen, dass der Kunde ohne den Händler keine Garantie beim Hersteller anfordern kann (wenn dieser nur ggü. dem Händler eine gewährt) und natürlich niemals nachweisen kann, dass der Artikel den Mangel schon bei Übergang hatte. Das macht sonst kein Händler, den ich kenne. Bei den Margen wohl auch nicht anders möglich. Also ein paar € drauflegen.
 
Die Wahrheit ist nicht verbotten, Lügen werde ich kein verbreiten. Aber den Mist lasse ich nicht auf mir sitzen. Komme was wohle.

Ich bin mal gespannt ob sie bei mir nicht das Garantiesiegel abegrissen haben oder so was ...

Freilich kannst du verbreiten was du für richtig hälst. Allerdings sollte dir halt eben klar sein, dass der Händler in dem Fall nichts verbrochen hat.
Wenn du in deinen Ausführungen darüber dann nämlich die volle ungeschönte Wahrheit angibst, also auch, dass du nicht bereit/in der Lage warst, besagten Nachweis über den Mangel bei Gefahrenübergang zu bringen, machst du dich nämlich selbst unglaubwürdig. Denn es gibt durchaus auch Leute in den Tiefen des Internets, die wissen, was eine Gewährleistung ist und was eben auch von Kundenseite dazugehört ;) Nur so als Hinweis...

PS: ggf. ist es für dich als Betroffener sogar eine Option, beim nächsten mal einfach eine Händlergarantie (also eine echte Garantie!) zuzubuchen. Bspw. bietet sowas Alternate meine ich an. Kostet natürlich einen Aufpreis. Macht es im Problemfall aber deutlich einfacher. :wink:
 
Das sehe ich anders, es reicht doch die Leute zu informieren wie MF reagiert und auf die Kunden scheisst, ob sie Recht haben ist hier garnicht relvant, sondern das sie auf den Kunden spucken und er ihnen am Po vorbeigeht..

Das Zusatzgarantie buchen ist auch wieder was schönes für den extrareibach, bei nem guten Händler brauchts das nicht.
 
Das würde ich dir auch raten max2k. Deine Erfahrung kannst du gerne weiter verbreiten. So habe ich das auch gemacht. Und mein Kundenkonto natürlich gelöscht bei MF. Man muss die Händler dann nicht noch unterstützen.
Es ist dreist, weil sie wissen, dass der Kunde ohne den Händler keine Garantie beim Hersteller anfordern kann (wenn dieser nur ggü. dem Händler eine gewährt) und natürlich niemals nachweisen kann, dass der Artikel den Mangel schon bei Übergang hatte. Das macht sonst kein Händler, den ich kenne. Bei den Margen wohl auch nicht anders möglich. Also ein paar € drauflegen.



Wo hast du das denn gehört? Das der Hersteller dem Händler die Garantie gibt und nicht auf die Ware? Oo Wäre ja was ganz neues.
 
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