fsonne, nein hat er eben nicht. Er hat sich das Teil angesehn und nicht mal Kontakt mit dem Hersteller/Distri aufgenommen, das macht den Unterschied aus, nix Denkfehler. Ja Inno selbst gibt Garantie, nicht der Händler, der Händler ist aber in der Pflicht sein Anliegen weiter zu reichen.
Wie oben schon gesagt, wo steht denn bitte, dass der Händler in der Pflicht ist, eine Herstellergarantieabwicklung, am besten vielleicht sogar noch kostenfrei, zu übernehmen? Ich finde das nirgends festgeschrieben...
Wenn also eine RMA eingeht, liegt es nahe, dass der Händler von einer Gewährleistungsabwicklung ausgeht... Wenn ich mir den Threadtitel ansehe, dann ist das auch genau richtig so
-> und da ist eben nach dem Fordern des Beleges bzw. dem Hinweis, das es kein Mangel (per Gesetz) bei Gefahrenübergang war schluss für den Händler.
Auch entnehme ich nicht dem Text, das überhaupt um eine Garantieabwicklung ersucht wurde?? Wo steht das?
-> ich hab das Gefühl, du interpretierst dort zu viel rein.
PS: gib mir mal nen Link zur Page von Inno, wo die Garantiebestimmungen geregelt werden!?
Ich find nix auf deren Page auf die Schnelle. Auch bei MF in der Artikelbeschreibung steht nix davon...
Und alle die meinen sie wissen es besser, macht es so wie er es glaubt, ich muss euch nichts beweisen, beweist ihr es, dass es nicht so ist.
Was wird das denn?
Keine Ahnung, was du für ein Problem hast (sorry) aber, offenbar interpretierst du das, was dort bei deinem Arbeitgeber läuft als festgeschriebenen Fakt. Und das ist eben das Problem. Es steht halt nirgends. Und was nirgends steht, gilt im Ernstfall nicht.
Was man nun machen kann als Kunde, man kann sich nen Anwalt nehmen und anfangen rumzuklagen. -> geht. Aber ganz ehrlich. Hier geht es um einen Streitwert nach Abzug der Nutzungszeit von vielleicht 200-250€. Mehr wird das nicht sein. Wenn du da nicht mit ner dick gepolsterten Rechtsschutz im Gepack auftauchst, wird das für dich ein teurer Spaß.
Und das macht MF anscheinend zu nutze(Und das finde ich sehr schade
), denn eine defekte GTX970 bedeutet der "Ausstausch dieser Karte" und nach 7 Monaten ist der Zeitwert der Karte definitv niedriger als der Neuanschaffungspreis und die kosten für mindfactory höher als der wert der karte!. Damit wäre rein rechtlich MF raus aus der Sache und kann ganz legal auf den Hersteller verweisen.
NEIN. MF macht sich zu nutze, dass im Gesetz steht, dass der Kunde nach sechs Monaten in der Beweispflicht ist. Er müsse also einen Nachweis führen, der belegt, der Mangel hätte bei Gefahrenübergang schon bestanden. Das muss dabei irgend ein belastbares Gutachten sein... Der Streitwert hier ist winzig. So ein Gutachten idR aber schweine teuer.
-> der Händler (egal welcher) hat in den ersten sechs Monaten exakt das gleiche Problem. Weswegen es eben idR bis zum Ablauf des 6. Monats kein Problem darstellt, eine RMA sauber abzuwickeln.
Wie gesagt, nicht die gesetzliche Gewährleistung mit einer Funktionsgarantie verwechseln. Die Gewährleistung soll im Grunde genau vor Defekten/Mängeln schützen, die von Anfang an bestanden haben bzw. auch vor Mängeln, die schleichtend zum Tragen kommen. -> deswegen der Spaß mit den sechs Monaten und der Beweislastumkehr.