GTX460 Garantie nur 70€ erhalten

Was ist denn eine gebrauchte 460 deiner Meinung nach wert?

zumindest eine gebrauchte 460er, die ich, wie auf der andren seite schon erwähnt wurde, um 70 nicht oder nur sehr schwer bekomme. oder ein generalüberholtes etc. modell des herstellers das zumindest eine ähnliche leistung hat.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Mensch!
Das passt ja hier gerade wie A**** auf Eimer ;D

Seit ca. 4 Tagen macht meine Gigabyte GTX 460 extremen krach...
Dachte Anfangs erst das es meine Festplatte ist die so rattert, aber nein, es ist einder der beiden Lüfter der Graka!

Ich habe mir nun schon die ganze Zeit Gedanken darüber gemacht was ich nun tun soll.
Übrigens auch wie du Al******e.

Gekauft habe ich die Karte am 01. Juni. 2011.

Was würdet ihr mir nun raten? Lieber mal bei Gigabyte anrufen?
Ich hatte halt eh mit dem Gedanken gespielt mir was neues zuzulegen....Hatte der erst an eine 660 gedacht - wobei ich eigentlich ungerne mehr als 220 Euro ausgeben möchte...

Was wäre nun Taktisch klug? Kann man eigentlich mit denen etwas "verhandeln" wie...."Ich bekomme ne 660gtx und zahle den Rest drauf?"(Also bei Gigabyte direkt meine ich)....


Vielen Dank,
dawn
 
alternate hat die karte eben auf garantie bei gigabyte eingeschickt und meint eben das ich 70€ bekomme, ob das geld von gb oder alternate kommt ist mir eigentlich egal, es ist mir zu wenig. ich werd heut dann mal anrufen und fragen ob sie mir, sollte ich ne neue karte bei ihnen kaufen, entgegenkommen

Wenn Gigabyte 2 Jahre Garantie gibt, wer weiß ob sie Alternate dann den vollen Kaufpreis erstattet haben.
Dann kann es auch sein, daß Gigabyte an Alternate den vollen Kaufpreis gezahlt hat und Alternate an Dich die 70 Euro weitergibt. Wäre ein schöner Gewinn für die.

---------- Post added at 14:08 ---------- Previous post was at 14:07 ----------

Was ist denn eine gebrauchte 460 deiner Meinung nach wert?

Hatte oben Ebay Auktionen gepostet. Es sind 70-75 Euro.


@ dawncrasher: bei einem defekten Lüfter schickt Dir der Hersteller einen Austauschkühlkörper in der Regel. Hatte ich auch schon. Eine komplett neue Karte ist bei einem defekten Lüfter kaum drin. V.A. weil ein defekter Lüfter oft durch Staubreste entsteht, und das ist dann mangelnde Sorgfalt beim Kunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Gigabyte 2 Jahre Garantie gibt, wer weiß ob sie Alternate dann den vollen Kaufpreis erstattet haben.
Dann kann es auch sein, daß Gigabyte an Alternate den vollen Kaufpreis gezahlt hat und Alternate an Dich die 70 Euro weitergibt. Wäre ein schöner Gewinn für die.


das hab ich auch schon befürchtet, kann ich von denen den Beleg von GB verlangen?
 
Wenn Gigabyte 2 Jahre Garantie gibt, wer weiß ob sie Alternate dann den vollen Kaufpreis erstattet haben.
Dann kann es auch sein, daß Gigabyte an Alternate den vollen Kaufpreis gezahlt hat und Alternate an Dich die 70 Euro weitergibt. Wäre ein schöner Gewinn für die.


Ich glaube das wäre ****** seitens Alternate, da sie nur Zwischenhändler und nicht Geschädigter sind. Das müsste mindest schriftlich gegenüber dem Geschädigten niedergelegt sein...

Her Gott wieso zensiert die Foren Software das Wort B.e.t.r.u.g?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie es aussieht, hat Alternate damit nichts am Hut, wenn Gigabyte die Karte zur Reparatur bekommen hat. Ich hab Alternate um die Ecke und dort beim Service nie Probleme gehabt. Erst kürzlich ein defektes Handy 4 Tage vor Ablauf der 2-jährigen Garantie dort abgeliefert. Ging direkt an den Hersteller und kam nun repariert zurück. Gigabyte scheint hier das Problem zu sein.
 
LG Plasma ist nach 1,5 Jahren Defekt gegangen, LG konnte ihn nicht reparieren, das identische Modell hatte sich nicht mehr und die schlechtere Alternative habe ich abgelehnt. Der Händler hat mir auch eine Alternative angeboten die ich nicht wollte - der Händler hat den vollen Preis erstattet (und sich wahrscheinlich tierisch geärgert). Mein Kumpel der Anwalt ist, sagte das der Händler nicht anders machen dürfe. Wenn eine Rep. nicht geht, die Karte selber nicht mehr lieferbar ist und der KD das Alternativangebot ausschlägt, gibts die volle Summe zurück
 
Oder Versuch mal Alternate/Gigabyte vorzuschlagen das du eine GTX 560 im Austausch bekommst!
Vielleicht sind die da ja Kullanter!????

Fragen kostet nichts
 
LG Plasma ist nach 1,5 Jahren Defekt gegangen, LG konnte ihn nicht reparieren, das identische Modell hatte sich nicht mehr und die schlechtere Alternative habe ich abgelehnt. Der Händler hat mir auch eine Alternative angeboten die ich nicht wollte - der Händler hat den vollen Preis erstattet (und sich wahrscheinlich tierisch geärgert). Mein Kumpel der Anwalt ist, sagte das der Händler nicht anders machen dürfe. Wenn eine Rep. nicht geht, die Karte selber nicht mehr lieferbar ist und der KD das Alternativangebot ausschlägt, gibts die volle Summe zurück

Da mag dein Anwaltskumpel ja recht haben, aber nur solange die Beweislastumkehr nicht greift... und zb ein Abzug wegen "Abnutzung" ist im BGB m.E. gar nicht geregelt...

Gesendet von meinem GT-I9100 mit der Hardwareluxx App
 
Normalerweise ist es ja so, der Händler bietet dir eine Faire Zahlung an sofern er diese nicht mehr hat oder er bietet dir eine ebenbürdige an

Gesendet von meinem GT-I9100 mit der Hardwareluxx App
 
Wieso sagen hier eigentlich (fast) alle, der Händler bietet einem das und das an, und stellt das dann auch als normal hin?

Für gewöhnlich wählt der Kunde die Art und Weise. Das heist, Kunde sagt, ich will repariert haben (was bei Hardware ala Grafikkarten eher nicht möglich ist, bzw. Aufwandstechnisch in keinem Verhältnis stehen würde), was dann Nachbesserung wäre, oder Kunde wählt Nachlieferung (was eben ein Mängelfreies Produkt wäre)
Da beides im Falle von PC Hardware eher problematisch bis unmöglich ist, bleibt für den Kunden die Wahl nach Minderung oder Rücktritt.

Rückabwicklung (Erstattung des Restwertes/Zeitwertes, wenn man das so sagen kann) oder eben Minderung des Kaufpreises...


Der nächste Punkt ist, das sich viel zu viele Leute darauf einlassen, das der Händler das "Stück" zum Hersteller schickt... Das ist ebenso "ungünstig" für den Kunden...


Man sollte aber immer im Hinterkopf behalten, das eben nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift...


Ich würde in dem Fall an Alternate rantreten und adequaten Ersatz verlangen. Wenn man die 460GTX nicht mehr liefern kann, soll man dir mindestens gleichwertigen Ersatz in Sachen Speed aus dem neueren Produkten anbieten. Führt da kein Weg rein, würde ich die Rückabwicklung forcieren. Mit allen Vorraussetzungen...

PS: in Sachen Hersteller würde ich aber auchmal nachprüfen. Es kann gut sein, das man beim Hersteller auch noch ne Chance hat, problematisch ist dort aber meist, das es Garantiebestimmungen gibt, die der Hersteller festsetzt und welche quasi bindend sind. Sprich da gibts rein gar nix zu holen, wenn man die Bestimmungen nicht eingehalten hat. (beispielsweise das im Vorfeld oft zu tätigende Registrieren der SN direkt beim Hersteller)
 
im gigabyteforum anmelden das problem schildern bringt mehr als sich hier aufzuregen .

hatte letztes jahr auch so gemacht wegen meinem ud5 intel-bug.

MfG
 
So eine frechheit!!! Ja ja , die Zeiten werden härter. :(

früher hat mann noch einen 1:1 ersatz bekommen.
 
für 80€ kriegt man gebraucht eine hd5850.

passt doch.
 
Repariert wird heute gar nichts mehr.
Und wenn der Hersteller XY sagt dass der Kunde Betrag Z bekommt, macht das der Händler. Oder glaubst der Alternate schenkt ihm eine 660TI weil dass die aktuelle Midrange Klasse ist wie einst die 460? Wenn der Hersteller lustig ist, bekommt der Kunde gar nichts. Der Händler wird dann informiert dass Produkt "Damage by User" ist und man kann auch noch den Transport bezahlen.

Ich finde der Hersteller und der Händler haben sich gut verhalten, eine 460 ist eben nur mehr 70€ wert.

Also ich Arbeite in einem Großhandel(KFZ-Bereich) und dort ist die Handhabe erstmal alles zum Herstellerschicken und dann mal abwarten was der sagt.;)
Und dann wenn der Hersteller sagt noe, mit einem Lächelndem bedauern ablehnen das ganze.
Der Kunde hat bei "uns" und auch "hier " nicht die große Wahl was willst denn machen.:banana:
Variante A : Gehst zum mit Bewerber ...(der Handhabt das meiste genau so)
Variante B : ....Keinen PC....
Letztlich zahlt immer der Kunde, denn der Händler hat sein Geld schon.

Gruß Jabba
 
Letztendlich hat man schon durch die Garantie Anspruch auf ein Produkt, das zwei Jahre funktioniert.

Ich würde mich also nicht so abbürsten lassen und gleichwertigen Ersatz fordern - das wäre z.B. eine GTX560.
 
Und die Medien haben immer Recht ? Wie lange heutzutage ein Produkt hält, hängt nicht nur von den benutzen Materialien ab, sondern auch wie wurde es behandelt vom Nutzer. Hier pauschal den Hersteller den schwarzen Peter zu zuschieben, ist auch nicht Grade Sinnvoll ....

Ich kann vieles behaupten, muss es aber auch belegen können ;)

Edith: Es sei denn er hat ein Produkt bei Amazon gekauft, da bekommt der Kunde immer Recht und auch seinen vollen Kaufpreis zurück - Eigene Erfahrung :d
 
Zuletzt bearbeitet:
"Der gezogene Nutzen ist in Abzug zu bringen."
Computerteile haben üblicher Weise 3 Jahre "Lebenszeit", damit ist jetzt das Finanzielle gemeint, nicht das "Funktionsleben" -> Stichwort "AfA-Tabellen" in Steuerbüros.

Das hieße nach 2 Jahren sind 2/3 genutzt worden ... 1/3 würde ausgezahlt. Hattest Du 210,-€ bezahlt?

Computerteile haben sehr schwierige Zuständigkeiten möchte ich mal sagen. Es gibt den Ditributor, den Großhändler, den Händler und den Kunden ... manchmal noch mehr Händler dazwischen.


Bei vielen Herstellern gilt die Garantie, welche grundsätzlich freiwillig ist, nur gegenüber dem Distributor, nicht gegenüber dem Händler oder gar dem Endkunden.
In einem Servicefall wird die ganze Kette dan von hinten aufgerollt.
Wieviel Kulanz die einzelnen Zwischenstufen haben ist eine ganz andere Sache.
Viel Graphikkarten kommen von Firstwise (XFX, Sapphire) ... -> Gutschriftsware.
Siewert und Kau (Asus) läßt nach Anweisung vom Hersteller häufig reparieren.
Bei Ingram Micro ist das bunt gemischt und man muß im Zweifelsfalle sogar dort anrufen.

Leider bekommt man als Privatkunde kaum heraus, wers nun war und muß sich auf den Händler verlassen.


Anmerkung zu einem gleichwertigen Gerät:
Ein gleichwertiges Gerät ist nicht ein gleiches Neugerät! Wie weiter oben gepostet, gibt es gleichwertige Graphikkarten (also gebrauchte 460-er) für 70,-€ und somit ist (leider) alles rechtens.

Da die angebotenen 460-er auch jünger sein können, ddürfen sie auch etwas über Deinen 70,-€ liegen.


Hört sich alles doof an, aber so ist das erstmal. Kulanzen sind davon natürlich komplett ausgenommen. Aber Kulanzen kosten immer recht viel Geld und keiner hat was zu verschenken.


Bitte betrachtet meinen Post nicht als Gutheißung, sondern als Tatsachenbericht.


Viele liebe Grüße, trotzdem.


-->GreenHeaven
 
Zuletzt bearbeitet:
70€ als Entschädigung für einen Garantiefall ist ein Witz. Ich habe meine gebrauchte GTX 460, ohne Rechnung, für 100€ verkauft vor 2-3 Wochen.
 
Also ich Arbeite in einem Großhandel(KFZ-Bereich) und dort ist die Handhabe erstmal alles zum Herstellerschicken und dann mal abwarten was der sagt.;)
Und dann wenn der Hersteller sagt noe, mit einem Lächelndem bedauern ablehnen das ganze.
Der Kunde hat bei "uns" und auch "hier " nicht die große Wahl was willst denn machen.:banana:
Variante A : Gehst zum mit Bewerber ...(der Handhabt das meiste genau so)
Variante B : ....Keinen PC....
Letztlich zahlt immer der Kunde, denn der Händler hat sein Geld schon.

Wenn sich der Kunde damit zufrieden gibt... ;)
Denn die Rechte (und Pflichten) des Kunden im Gewährleistungsfall sind klar belegt. ;)
 
Ich kann da nur meinen Kopf schütteln.

Als Zeitwertersatz 70€ finde ich nicht gerechtfertigt - für ne 460-er , 100€ hätte er vergleichbares eher kaufen können, damit meine ich eben nicht eBay.
Und als Lösung Grafikkartenhersteller immernoch PEINLICH.
Krieg mich echt nicht ein wenn ich das lese ......

Ich beziehe das garnicht mal auf den Händler - es sei denn der Händler ist Exclusivpartner vom Hersteller.


Bei meinem damaligen PC THX 5.1Boxensystem von LOGITECH ist der Reciver kaputt gegangen - ein dämlicher Drehregler fest auf der Platine
- nicht reparabel (auch laut Logitech)

Bei Logitech mich gemeldet - wollte Ersatz (Reciver) Einzeln - hatten Sie aber nicht mehr in möglicher Beschaffung - auch nicht Einzelkauf.
Ja KAUF - das System war älter als 2 Jahre.


Gibt in Deutschland ein Gesetz - 10 Jahre bei Technik, auf jeden Fall habe ich auf das Gesetz verwiesen und meinen Unmut kund getan, man
bot mir beim nächsten Kauf 30% Rabatt an. Habe ich abgelehnt und blieb freundlich aber stur - und meinte - und die Differenz um mir etwas
vergleichbares zu beschaffen ? Und meinte eine Reparatur bzw. der Reciver wäre viel billiger gewesen als Ihre angebotene Lösung.
Hintergrund war Logitech hatte selber nur das hochwertigere Z5500 welches im ursprünglichen Neupreis auch ca. 150 € teurer war.

Tja, dann sollte ich alle Stecker abschneiden - nach Niederlande Logitech schicken - und bekam kostenlos mit 0,00€ Rechnung per DHL das
hochwertigere Z5500.

Jetzt mal im Ernst - im GEWÄHRLEISTUNGSFALL über den Hersteller - bei ner Grafikkarte - erwarte ich ne Reparatur - bzw. eine angemessenere
Lösung.
Ein Grafikkartenhersteller hat da mehr Möglichkeiten für zufriedenstellende Lösungen ...... gerade wenn es um Ersatzkarte geht.


Wollte mein Beispiel von Logitech mal anbringen, wo es um Ersatzkauf bzw. Reparatur einer Komponente aus einem System ging (gabs Einzeln) .....
wo es sogar über die Garantie hinaus geht !

Selbiges Beispiel hätte ich noch mit meinem Schallplattenspieler meiner ursprünglich teueren Panasonic-Technic Anlage anzubieten.
Händler schüttelte den Kopf - ich dann das Telefon - und dann gab es das ersatzteil - zwar mit 4 Wochen Lieferzeit - aber es wurde repariert im
Kundencenter Panasonic vor Ort - die Anlage war 7 Jahre Alt und die Rechnung der Reparatur trotzdem gering :)

Manche sollte sich mit GEWÄHRLEISTUNG und gerade eben nach Garantie was REPARATUR / Ersatzkauf betrifft manchmal härter auseinandersetzen.

Es ist auch nicht immer so wenn ein Defekt vorliegt nach Garantie alles Wertlos ist. Eine Reparatur muss halt lange Zeit möglich sein - ob Sie in
Kosten im Verhällnis steht ist die Andere Frage - aber sind halt nicht alles Drucker oder ? :)

Ein KUNDE hat auch RECHTE :)

---------- Post added at 19:40 ---------- Previous post was at 19:05 ----------

"Der gezogene Nutzen ist in Abzug zu bringen."
Computerteile haben üblicher Weise 3 Jahre "Lebenszeit", damit ist jetzt das Finanzielle gemeint, nicht das "Funktionsleben" -> Stichwort "AfA-Tabellen" in Steuerbüros.

Das hieße nach 2 Jahren sind 2/3 genutzt worden ... 1/3 würde ausgezahlt. Hattest Du 210,-€ bezahlt?

Computerteile haben sehr schwierige Zuständigkeiten möchte ich mal sagen. Es gibt den Ditributor, den Großhändler, den Händler und den Kunden ... manchmal noch mehr Händler dazwischen.


Bei vielen Herstellern gilt die Garantie, welche grundsätzlich freiwillig ist, nur gegenüber dem Distributor, nicht gegenüber dem Händler oder gar dem Endkunden.
In einem Servicefall wird die ganze Kette dan von hinten aufgerollt.
Wieviel Kulanz die einzelnen Zwischenstufen haben ist eine ganz andere Sache.
Viel Graphikkarten kommen von Firstwise (XFX, Sapphire) ... -> Gutschriftsware.
Siewert und Kau (Asus) läßt nach Anweisung vom Hersteller häufig reparieren.
Bei Ingram Micro ist das bunt gemischt und man muß im Zweifelsfalle sogar dort anrufen.

Leider bekommt man als Privatkunde kaum heraus, wers nun war und muß sich auf den Händler verlassen.


Anmerkung zu einem gleichwertigen Gerät:
Ein gleichwertiges Gerät ist nicht ein gleiches Neugerät! Wie weiter oben gepostet, gibt es gleichwertige Graphikkarten (also gebrauchte 460-er) für 70,-€ und somit ist (leider) alles rechtens.

Da die angebotenen 460-er auch jünger sein können, ddürfen sie auch etwas über Deinen 70,-€ liegen.


Hört sich alles doof an, aber so ist das erstmal. Kulanzen sind davon natürlich komplett ausgenommen. Aber Kulanzen kosten immer recht viel Geld und keiner hat was zu verschenken.


Bitte betrachtet meinen Post nicht als Gutheißung, sondern als Tatsachenbericht.


Viele liebe Grüße, trotzdem.


-->GreenHeaven


Im groben hast Du viel und gut erklärt .... dann sollte der Händler dem Kunden eine funktionierende Gigabyte 460-er im Austausch schicken - selbstverständlich auch gerne gebraucht.
Aber mit 0,00 € Repartur Rechnung / für Rest Garantie zum Vorgang.

Das Computerteile Allgemein ne Abschreibung von 3 Jahren haben ..... das lass mal weg .... lies mal mein LOGITECH beispiel vom THX 5.1 Boxensystem - man kann das nicht herunterbrechen.


Desweiteren Grafikkarte - warum bietet EvGa gegen Aufpreis 3 oder 5 jahre Garantie an ? Für Gewährleistung. Sicherlich nicht weil die Karte nach 3 jahren 0,00€ Wert hat und als
völlig abgeschrieben gilt. Reparatur oder gleichwertiger Austausch ... oder höher ist das Zauberwort !

Wie die Distrubtor Verträge aussehen etc. interessiert den Kunden zu Recht einen " ...." :)

Sein Beispiel ist nicht das schlechteste / schlimmste .... dennoch wurde er mir etwas zu billig abgespeisst für einen Gewährleistungsfall
Reparatur oder gleichwertiger Austausch ... oder höher ist das Zauberwort ! Nach 460 - kommt 560 ...... wenn nicht Reparabel und 460-er vorhanden
!

Greetz ENNO
 
Zuletzt bearbeitet:
rma-Nummer geben lassen vom Shop und selber beim Hersteller
nachfragen die vom Shop können
ja viel erzählen !

Karte war beim Defekt noch in der
Garantie !

MfG


Sent from my iPhone
 
Ich will nicht stänkern, wirklich auf keinen Fall stänkern.

Nur mal (aus meinem täglich Brot) wie sowas gehandhabt wird, und wies im Gesetz steht.
Die Gewährleistung ja ja ... toll ... Beweislastumkehr nach 6 Monaten?!
Das heißt in diesem Fall: Er muß jetzt beweisen, daß die Graphikkarte bei Übergabe (=Ankunft bei ihm zu Hause) einen Defekt hatte.
Kann er das?

Garantie: Ihr reitet immer so sehr auf der Garantie herum. Wer hat ihm die Garantie schriftlich(!) versprochen?
Auf den Herstellerseiten, hab mich da privat sehr viel rumgetrieben, steht (fast) immer, daß die Garantie nur zwischen Distributor und Hersteller gilt, nicht für den Endkunden.
So hab ich das bei Asus, Gigabyte und MSI gefunden.

Der Rest ist Kulanz. So Sche*ße es auch klingt und ist man ist nach den 6 Monaten(-> Beweislastumkehr) auf die reine Kulanz der mitspielenden Parteien angewiesen.
- Der Händler muß nach 6 Monaten wollen
- Der Distributor muß nach 6 Monaten wollen
- und der Hersteller selbst muß auch wollen.

WOLLEN, nicht MÜSSEN.

Hör sich beschis*en an, ist beschis*en aber trotzdem leider Tatsache.


Mehrere Möglichkeiten da raus zu kommen:
- Der Händler hats selbst versprochen. -> Dann muß der Händler.
- Auf der Verpackung stehts, ohne Einschränkung im Kleingedruckten mit Sternchen oder so. Dann muß der Hersteller.
- In der Bedienungsanleitung stehts ohne Einschränkung ... Dann muß der Hersteller.
- Auf der Homepage, wo der Kauf getätigt wurde, wurde etwas vorgegeben/suggeriert was nicht ist ... ich möchte auf Täuschung hinaus ... -> Ganz schwieriges Gebiet, da kann ich keine Aussage zu machen, weil ich kein Jurist bin.

Die AfA-Tabelle wird für solche Zwecke herangezogen. Es ist einfach Usus.
Aber es ist gesetzlich nicht verankert und somit ist jeder Fall ein Einzelfall.


Aber so unkulant sind die nicht, man kann mit den reden und vieles einfädeln.
Ich selbst habe ne Asus Mainboard Kulanz durchgetelefoniert. Und soweit ich weiß, ist Asus besonders "schwierig".

Transcent (RAM) war auch recht heikel, hat aber trotzdem geklappt.
Transcent gibt Lifetime (was nicht unendlich bedeutet) Garantie. Firstwise als deren Distributor macht nach Punkt genau 2 Jahren die Schotten dicht, nicht einen Tag länger.
Hat mich 4 Tage rumtelefonieren gekostet, und dann hatte ich meine RMA von Transcent Hamburg direkt.
Hat dann nochmal 2 (oder 3?) Wochen gedauert und ich hatte meinen neuen Ram.

Mein Glück war vielleicht, daß ich mir die passenden Distributoren raussuchen und mit denen direkt telefonieren kann.



Noch ein Wort zu den Kulanzen:
Kulanzreparatur ist ebenfalls nur etwas halbherziges, weil das meist ohne Anerkennung einer Rechtpflicht geschiet.
Und schon sind die nach einer Kulanzleistung wieder raus. ... mal unabhängig davon, daß es auch darauf eine gewisse Gewährleistung geben müßte.
Soweit bin ich mit meinem Latain aber nicht, da hört es dann bei mir auf.



Viele liebe Grüße, trotz der emotionalen Sachlage.


-->GreenHeaven


Ergänzung: In Euren Post gibts immer wieder Worte wie: "Ich finde ...", "Ich denke ...", "Es muß doch ..." oder "Die müssen doch ...".

Das sind alles subjektive persönliche Meinungen, aber nichts wodrauf etwas festgemacht werden kann.

Diese Logitech Geschichte -> Toll, meinen Glückwunsch. Prima für Dich gelaufen.
Das freut mich wirklich für Dich.
Aber was sagt uns das?
Das sagt uns nur, daß die nicht ganz so Sche*ße sind wie man immer meint und man mit denen reden kann, und daß die auch mal was tun könn(t)en, nicht müssen.
Genau deshalb hatte ich die Beispiele von Transcent und Asus gebracht.


In meinem nüchternen realistschen Kopf, ist die Sache mehr oder weniger gut gelaufen.
Ein ähnliche gleichwertige Karte gibt es für 70,-€, die haben Dir 70,-€ angeboten und gut.
Ich wills eigentlich nicht auf die Spitze treiben, aber streng genommen waren die damit schon kulant.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Green Heaven,

selbst wenn der Hersteller nur 12 Monate Garantie gibt , hat der Händler per Gesetz bei Privatendkunden 24 Monate an der Backe - in diesem Fall , und wo ich arbeite und Produkte Herstelle sogar mitunter 5 ,
das ist aber ein Anderes Thema. Das meinte ich mit der Bemerkung - dem Kunden können Distrubtor Verträge oder sonstiges egal sein. Es kann dem Kunden auch egal sein wenn der Händler einfach seine
Ware billiger EU bezieht (Garantieeinschränkung - Du weisst schon).

Deine Beweislastumkehr nach 6 Monaten - nunja - er hat keinen Gebrauchten Artikel gekauft - via Gebrauchtwagen. Und hat jetzt einen DEFEKT der Karte zu beklagen - ja der vorher nicht da gewesen ist.
Du mischt dennoch ein bisschen doll ;) Er hat ja keinen Kratzer oder einen offenen Mangel - auch keinen versteckten - wo er nach 6 Monaten behauptet - Ihn jetzt erst bemerkt zu haben ......

Der Händler kann sich nur "rausreden" bei solch doch einfachen und primitiven Fällen - mit der Behauptung der Fehler käme von einer mechanischen Beschädigung oder Eingriff - der Nachzuweisen wäre -
von Ihm ! Ich hoffe Du kannst mir folgen - Karte läuft - Karte defekt - aber nicht mechanisch beschädigt ..... klarer Fall.

Und warum meinst Du hat Logitech in den sauren Apfel gebissen - nach der Garantiezeit ? Der Apfel hat damals ca. 450€ gekostet :)
In meinem Fall ? Hinweis auf Deutsches Recht - was Ersatzteil / Reparatur betrifft - da ich in diesem primitiven
Fall die Möglichkeit dessen nachweisen konnte. Und da der Kunde interessiert hat - und ich auch von Rechtsmitteln Gebrauch gemacht hätte ..... konnte Logitech nur das 150€ teurere Gerät abliefern
oder Kaufpreis zurück - für Logitech dieselben kosten - aber die Variante des glücklichen Kunden.

Und selbiges Panasonic - auf einmal Reparatur über Panasonic Technikdienst möglich - bei ner 7 Jahre Alten Anlage ....

Dein Kopf denkt realistisch für den Gebrauch mit dem Kunden Heutzutage - oder sollte ich Umgang sagen ? Wäre zu nett ;)
Im Grunde sehe ich es auch so wie Du - er kann sich fast Ersatz beschaffen im Grossen und Ganzen - ne Vollständige Lösung im Sinne
ist es dennoch nicht.

Und Du redest viel von Kulanz ? Hier liegt Gewährleistung vor - und Null Kulanz - für die 70€ und hole Dir mal bei eBay von irgendeinem
nen gebrauchten Ersatz - ist Kulanz vom Kunden wenn er es akzeptiert ;)
Der Händler war NULL in Richtung "Kulanz" - sondern eher Schnellabfertigung auf die ziemlich freche Art und Weise, ich Frage mich echt wie Du so
denken kannst ?

Mal ne Posse für Dich - weil Du ja auf Distrubtor und ähnlichen eingehst - was echt den Kunden nicht interessieren sollte - sondern nur den Händler
- sein Risiko.


Ich habe mir nen EU Wagen gekauft - 10.000 € gespart - hatte nen Haufen Mängel, Mängelliste erstellt ab zum Autohaus. Und hier wie beim Arzt Budget.
Die Deutschland GmbH hat ja einen Topf dafür - Du hast es gut beschrieben mit Deinem Beispiel. Ich hole Auto ab - und ja einige Mängel sind behoben worden -
aber nicht Alle - ich war sehr kleinlich bei dem teuren Auto. Und das was kleinlich war - verwies man mich auf EU Wagen und wie grosszügig man doch war
beim Hersteller. Da fragte ich - Hersteller oder Deutschland GmbH - also Distrubtor. Ja ich weiss habe bei einem Anderen Distrubtor gekauft - direkt Italien.

Dann bin ich in die hersteller Alianz gegangen - Mitgliedsbeitrag - habe interne Informationen bekommen zu Mängeln - Hinweisen etc. , habe die Liste brutal
erweitert - habe aufs Deutsche recht verwiesen - und den Regionalbeauftragten antanzen lassen.

Auto wurden Alle Mängel abgestellt - das Einzige was der regionale Boss des Herstellers mir ins Ohr flüstern konnte ... "Herr R ......" auf spätere Teilkulanzen
- Kulanzen ausserhalb der Gewährleistung brauchen SIE nicht hoffen .....

Da sagte meine Wenigkeit "Herr ....." .... wussten Sie eigentlich das wir uns in Kürze wiedersehen - meine Partnerin heisst "Frau K." und hat denselbigen Zwilling
als Auto mit demselben Nummernkreis. Wir sehen uns in Kürze wieder :)

Ende der Geschichte - 2. Auto musste auch alles gemacht werden - selbst Dinge die meine Partnerin nicht störten , danach durfte ich das Autohaus aber nicht
mehr betreten - als Reklamationskönig :) War aber nicht schlimm - das Geld an Durchsichten hat ein Anderes verdient :)


Ach übrigens - bei meinem Job hat der Endkunde immer recht - obwohl ich Herstelle und an "Distrubtor" verkaufe und der Endkunde mich nicht interessiert - eigentlich.
Die schaffen es aber auch über eingedruckten CE Code anzurufen - weil Sie denken der Distrubtor / Verkäufer bescheisst - oder seine Meinung Kund zu tun.

Macht aber Spass mit Dir zu schreiben - als Anwalt nehme ich Dich aber niemals ! :)

Mach den Leuten nicht unnütz Angst - dem PRIVATKUNDEN - der HÄNDLER MUSS 24 MONATE ! bzw. er wird dann auf den Hersteller verweisen wo der HERSTELLER
dann MUSS ! Alle Stellen zwischendurch interessieren den privaten Endkunden NICHT ! :) Und Deine 6 Monatliche Einschränkung mit Umkehrlast - ist bei Defekten
bzw. Fehlfunktionen von Hardware in den allermeisten Fällen einfach zu handhaben für den PRIVATKUNDEN ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinem nüchternen realistschen Kopf, ist die Sache mehr oder weniger gut gelaufen.
Ein ähnliche gleichwertige Karte gibt es für 70,-€, die haben Dir 70,-€ angeboten und gut.
Ich wills eigentlich nicht auf die Spitze treiben, aber streng genommen waren die damit schon kulant.

Genau so sieht es aus, da muss man auch keine Einzelfälle bringen wo sich mal ein Hersteller kulant gezeigt hat.

Wenn man in seinen bestimmten Fall nicht damit einverstanden ist, sollte man sich mal von einen Rechtsbeistand belehren lassen ;)

Wie immer wird sehr oft Garantie und Gewährleistung mit einander vermischt, darüber hinaus sollte man sich in eigenen Fällen auch mit den Punkten befassen, welche Leistungen überhaupt zutreffen - Garantie ist grundsätzlich freiwillig, Gewährleistung gesetzlich bei neuen Produkten zwei Jahre. In den ersten sechs Monaten muss der Käufer keinen Beweis vorlegen das ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war, da aber wie in diesen Fall das Produkt keinen Mangel hatte, ist nach meiner Sicht alles im grünen Bereich gelaufen. Man kann zwar eine andere Meinung haben, wo sich ein Hersteller/Verkäufer sehr kulant gezeigt hat, nur wird diese nicht grundsätzlich vom Gesetzgeber unterstützt ;)
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh