GreenHeaven
Enthusiast
- Mitglied seit
- 21.03.2012
- Beiträge
- 17
Ich mache den Leuten keine Angst. Ich versuche nur "Ich will aber, daß was passiert!" - Kunden ein wenig anbremsen (nicht ausbremsen).
Diese Leute haben mir früher oft genug den Nerv geraubt. Weiter oben hatte es jemand mit den Worten geschrieben "... das sind mir die liebsten ..." oder so ähnlich.
Es läßt sich alles regeln, man kann mit einander reden und gut ist. Aber nicht wer am lautesten schreit hat immer Recht.
Ja der Händler muß. Und? Der schickts ein und harrt der Dinge die da kommen. Er hat sein Ding getan.
Wir könnten da jetzt das größte Horrormärchen draus basteln und alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten mit hinein philosophieren.
DAS brächte dann aber wirklich nichts.
Ich halte die 70,-€ nach wie vor für rechtens und für angebracht (wenn auch nicht für gerecht).
Die entsprechenden Schuldrechtparagraphen werde ich mir aber nochmal zu Gemüte führen.
In der Gewährleistung muß er nach 6 Monaten die Anfänglichkeit beweisen. Wenn er das kann, haut das alles auch hin, in fast jeder Form. Kann er das nicht, muß er sich auf die diffusen Garantieformulierungen einlassen oder ist auf "Kulanz-Garantie" angewiesen.
Einigen wir uns darauf: Wir warten ab was am Ende, also nach Widerspruch/Einspruch, bei rausgekommen ist und wie er es gemacht hat.
Da wir die, in der Technik würde man 'Parameter' sagen, nicht kennen, können wir ohnehin kein Urteil fällen.
Und so Aussagen wie der Händler ist Sche*ße weil er etwas so oder so gehandhabt hat, sind sowieso immer viel zu pauschal.
Mit Deiner Rechtsauslegung könntes Du übrigens in Deutschland sämtliche Discounter angehen.
Dort ist es üblich (fast) alles innerhalb der ersten 4 Wochen zurück zu nehmen und danach sagen die ist man selbst "dran".
Wenn man dann fragt was man dann machen soll, kommt die Antwort (kein Witz, selbst erlebt): Mußt mal googlen oder in die Bedienungsanleitung schaun wenn die noch da ist.
Das ist ein klarer Verstoß
... viel Spaß.
Viele liebe Grüße
-->GreenHeaven
Ergänzung zum Post von 09:55 Uhr:
@ dochurt:
Schade, daß es hier keinen Danke Button gibt. THX
Diese Leute haben mir früher oft genug den Nerv geraubt. Weiter oben hatte es jemand mit den Worten geschrieben "... das sind mir die liebsten ..." oder so ähnlich.
Es läßt sich alles regeln, man kann mit einander reden und gut ist. Aber nicht wer am lautesten schreit hat immer Recht.
Ja der Händler muß. Und? Der schickts ein und harrt der Dinge die da kommen. Er hat sein Ding getan.
Wir könnten da jetzt das größte Horrormärchen draus basteln und alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten mit hinein philosophieren.
DAS brächte dann aber wirklich nichts.
Ich halte die 70,-€ nach wie vor für rechtens und für angebracht (wenn auch nicht für gerecht).
Die entsprechenden Schuldrechtparagraphen werde ich mir aber nochmal zu Gemüte führen.
In der Gewährleistung muß er nach 6 Monaten die Anfänglichkeit beweisen. Wenn er das kann, haut das alles auch hin, in fast jeder Form. Kann er das nicht, muß er sich auf die diffusen Garantieformulierungen einlassen oder ist auf "Kulanz-Garantie" angewiesen.
Einigen wir uns darauf: Wir warten ab was am Ende, also nach Widerspruch/Einspruch, bei rausgekommen ist und wie er es gemacht hat.
Da wir die, in der Technik würde man 'Parameter' sagen, nicht kennen, können wir ohnehin kein Urteil fällen.
Und so Aussagen wie der Händler ist Sche*ße weil er etwas so oder so gehandhabt hat, sind sowieso immer viel zu pauschal.
Mit Deiner Rechtsauslegung könntes Du übrigens in Deutschland sämtliche Discounter angehen.
Dort ist es üblich (fast) alles innerhalb der ersten 4 Wochen zurück zu nehmen und danach sagen die ist man selbst "dran".
Wenn man dann fragt was man dann machen soll, kommt die Antwort (kein Witz, selbst erlebt): Mußt mal googlen oder in die Bedienungsanleitung schaun wenn die noch da ist.
Das ist ein klarer Verstoß
... viel Spaß.
Viele liebe Grüße
-->GreenHeaven
Ergänzung zum Post von 09:55 Uhr:
@ dochurt:
Schade, daß es hier keinen Danke Button gibt. THX
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