[HWLUXX] ...am Puls der Zeit! [2-2]

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Offiziell ist das immer verboten, aber halten tut sich keiner dran. Auf ner Fahrt in der 10 mit der ganzen Jahrgangstufe war das natürlich auch so. Da haben teilweise die Lehrer in der Disco noch ne Runde geschmissen. Auf allen anderen Fahrten in der Oberstufe war es usus, dass die Räume, in denen alle am Morgen zusammen kamen, ordentlich nach Kneipe geroche0n haben. Ich musste es aber nicht erleben, dass einer ins Krankenhaus musste.
 
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Wir "älteren" waren ja noch etwas verantwortlicher und nicht so verwahrlost wie die jetzigen Jugendlichen... :fresse:
 
Offenbar kommt man auf wikileaks.org immer noch drauf, also nix mit mundtot.

Bedenklich ist diese versuchte Verletzung des Art. 5 GG dennoch.

Da fragt man sich doch, warum es keinen Straftatbestand "Handeln wider das Grundgesetz" gibt... wahrscheinlich, damit Schäuble nicht lebenslang einsitzen muss.
 
Das ist ziemlich krass... :eek:

Edit: grad die Diskussion dort dazu gelesen... ...scheint also keine "Sperrung" zu sein...
 
Zuletzt bearbeitet:
also sollte es die deutsche 'junta' (na, bei wem klingelts? ^^) gewesen sein, kann man eigentlich nur lachen und weinen gleichzeitig. haben die bei der durchsuchung letzten monat wirklich gedacht, da steht in ner abstellkammer ein server mit den ganzen dokumenten, den man einfach so einsacken kann? oder einfach nur angstmache? hat nicht geklappt. also immer schön kostenlose domains abgrasen und auf wikileaks.org richten :)

naja, solange sie fefe nicht auch noch einsacken...
 
Naja, die deutsche Justiz hat recht wenig Ahnung vom Internet, wie es funktioniert & Co.
Das bestätigten sie ja mit der Durchsuchung :-)lol:)und auch dieses mal, sollten "sie" hinter der Aktion hier stecken. :hwluxx:
 
Grad durch Zufall gesehen: http://www.technobase.fm/news/9411-komasaufen-immer-mehr-faelle
Tja, wie heißt es so schön in Matrix? Welcome to the real world.

Genauso wie sie angefangen haben in den Medien über Wodka/Energy zu berichten und das das so beliebt sei und halt doch relativ gefährlich. Ist ja schön und gut, kommt nur ~10 Jahre zu spät.^^
 
tja, da sollte man mal ansezten und saftige Strafen an Händler vergeben, die das Minderjährigen verkaufen. Nur das wird zumindest etwas helfen. Es kommt ja auch oft genu vor, dass der Alk einfach von Erwachsenen gekauft wird, damit die "kleinen" ihren Alk bekommen. Das wird man nicht ändern können.
Ich halte diese "Mode" mit dem Saufen bis zum Kotzen oder weiter für sehr bedenklich. Man kann mal einen über den Durst trinken, aber bitte nicht jede Woche.
 
kann ich nur bestätigen, als ich in der 9. war hatte ich noch nicht mein erstes bier und die mädels haben sich jedes wochenende mit rotem wodka abgeschossen.
teilweise sind klassenkameradinnen von mir bei familienfeiern (zb weihnachten) so abgestürzt, dass im krankenhaus der magen ausgepumpt wurde.

woher das kommt? a) vertragen die nichts und b) scheinen viele zu denken, dass sie dann auf die jungs, die zwar immer vom besoffen sein reden, aber immer gut von ihren vätern daran gehindert werden, interessanter wirken.
 
@TB87: wenn die Polizei den Erwachsenen findet, der den minderjährigen den Alk gekauft hat, dann hat der ein paar Problemchen... :fresse:
 
Die Polizei wird ihn aber auch nur dann suchen, wenn die Gesundheit des Jugendlichen durch den Alk stark in Mitleidenschaft gezogen wurde und ein Arzt benötigt wird. Meist kommt es ja nicht so weit, aber getrunken wird trotzdem.
 
Nein, es reicht, wenn die Polizei/Ordnungsamt die Minderjährigen damit aufgreift und sie geständig sind. :fresse:
 
Klar ist das verboten, guckst du auf fett:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Ich gehe jetzt explizit von dem Fall aus, das denen ein befreundeter (oder auch nicht) Volljähriger harten Alk gekauft hat, der NICHT zur zur Gruppe der "personenberechtigten Personen" gehört.
 
Moje...

Ich gehe jetzt explizit von dem Fall aus, das denen ein befreundeter (oder auch nicht) Volljähriger harten Alk gekauft hat, der NICHT zur zur Gruppe der "personenberechtigten Personen" gehört.

"harter Alk" hat grundsätzlich nichts in Kinderhänden zu suchen, auch nicht in denen von Jugendlichen. Auch oder gerade als personensorgeberechtigte Person macht man sich strafbar. Also völlig Latte wer zu welcher Gruppe gehört, jeder der Jugendlichen (U 18) harten Alk besorgt hat ein riesen Problem wenn was passiert.

das ist quatsch, denn das trinken von alkohol ist minderjährigen ja nicht untersagt, sondern nur das kaufen.

Das ist nicht dein Ernst oder? Lies den Text einfach nochmal und stelle fest, dass Jugendliche ü 16 sogar ihr Bier nur im Beisein von Mama oder Papa trinken dürfen!!
 
@Spunk: sollten die Eltern dem Minderjährigen hartenb Alk kaufen bzw. zu Trinken geben, dann ist das erstmal legal.
Was passieren kann, ist dass sie damit dann ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, sollte das Kind aufgrund des exzessiven Alkoholkonsums z.B. in's Krankenhaus müssen. Das könnte dann ein Nachspiel mit dem Jugendamt haben. Es ist also nicht völlig Latte, wer denen den Alk kauft, soweit alles klar? ;)
 
@Spunk: sollten die Eltern dem Minderjährigen hartenb Alk kaufen bzw. zu Trinken geben, dann ist das erstmal legal.
Was passieren kann, ist dass sie damit dann ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, sollte das Kind aufgrund des exzessiven Alkoholkonsums z.B. in's Krankenhaus müssen. Das könnte dann ein Nachspiel mit dem Jugendamt haben. Es ist also nicht völlig Latte, wer denen den Alk kauft, soweit alles klar? ;)

Hab ich doch geschribbe... wenn was passiert! ;)
Ich meinte damit, egal wer den Alk besorgt !kann! rechtliche Proleme bekommen auch die Eltern (wie Du ja schon erwähnt hast). Und sollte es zu dem Fall kommen wirds hässlich....

Aber ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen warum man ein Gesetz so formulieren muss. Einfach ein grundsätzliches Verbot (also hartes Zeug für Jugendliche) und fertig ist der Keks. Was wollen denn Kinder mit Schnaps?

So wie es hier steht!?!

http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_alkohol.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen so umständlich, damit Jugendlichen im Kreis der Familie der Konsum z.B. eines Sektglases rechtlich erlaubt ist. Oder auch mal ein Glas Schnapps. Aber alles in von den Eltern vorgegebenen Grenzen. Das Gesetz ist nämlich (eigentlich) nicht zum Erziehen gedacht, das sollen die Eltern.
 
Nee, mit 16 hat man das Recht Bier & Wein in der Öffentlichkeit zu Trinken. Da müssen weder Mama noch Papa dabei sein. :)
Nur drunter müssen Mama oder Papa dabei sein UND es auch erlauben.
 
solange man den Whisky genießt mit nen paar Eiswürfeln oder so, spricht da nicht allzuviel gegen. Was aneres ist es, wenn man sich z.B. mit Whisky-Cola richtig abschießt ;)
 
Es gibt nicht nur Schwarz und Weiß, sprich kein Alkohol (oder wie von TB87 erwähnt nur fürn Genuss) oder die volle Dröhnung (sprich bis in die Besinnungslosigkeit).

Vllt liegt es daran, dass ich ein Dörfler bin, aber bei uns war/ist es normal, dass die Kids mit 13-15 anfangen Alk zu trinken, sei es auf den zahlreichen Schützenfesten oder auf dem Osterfeuer. Es kommt trotz alledem wirklich SELTEN vor, dass es welche gibt, die sich bis in die Besinnungslosigkeit saufen und falls das doch mal passiert, gibt es immer noch Freunde oder Bekannte, welche noch klar genug sind, dass sie wissen, was zu tun ist.
 
Pfui. Eiswürfel.

Aber schon verstanden, was Du meinst.

@Gaffer - ich bin auch vor etwa 4 Jahren aufs Land gezogen, und es stimmt wirklich, hier wird "relativ" früh angefangen, aber normalerweise noch recht moderat, wobei ich das nicht soo genau sagen kann, weil ich mich meistens aus solchen Feiern, Osterfeuern, Scheunenfeten oder sonstwas raushalte..
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem von harzer zitierten Paragraphen wird doch explizit von der Öffentlichkeit gesprochen, wenn ihr euch also des Abends nach dem gemeinsamen Mahl ein Gläschen zuführt fällt das da nich drunter. (Wenn ihr euch in den Garten hockt und man das von der Straße aus sehen kann dann bin ich mir nich sicher)
 
Elterliches Einverständnis für den Solo-Konsum reicht aber nicht aus..?
 
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