[HWLUXX] ...am Puls der Zeit! [2]

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Chris

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18.11.2001
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6.005
Fortsetzung von [HWLUXX] ...am Puls der Zeit!


liebe user,

auf vielfachen wusch, hier unser erneuter versuch eine geregelte diskussion über das tägliche weltgeschehen zu ermöglichen. wie angedeutet ist dies ein versuch. sollte er durch massive regelverstösse oder in anderer art negativ ausarten, wird er nicht lange überleben.

unsere bitte an euch ist, die hier vermerkten regeln zu lesen und entsprechend zu posten. die regeln sind durch die moderation des off-topic unterforums entstanden und werden in folge auch von diesen moderatoren umgesetzt.

ich hoffe auf eine friedliche, zivilisierte und regelkonforme diskussion.

gruss
chris





Grundlagen: Sinn und Zweck dieses Threads


  • Wie ihr wisst, wurde vor geraumer Zeit das Unterforum "Weltgeschehen" wegen massiven Regelverletzungen geschlossen. Selbst mit höchstem Moderationsaufwand war kein zufriedenstellender Verlauf der Diskussionen mehr gewährleistet. Persönliche Anfeindungen und teils radikale Beiträge unterhalb der Gürtellinie und wider des gesunden Menschenverstandes ließen der Forenleitung leider keine andere Wahl als das gesamte Unterforum zu schließen.

  • Wir haben uns nach internen Überlegungen dennoch dazu entschlossen, einen erneuten Versuch zu wagen, wenn auch nur in diesem begrenztem Umfang. Vorläufig wird es nur einen separaten Thread geben. Der "[HWLUXX] ...am Puls der Zeit!" soll in erster Linie dazu dienen, aktuelle Gesellschaftsthemen aus aller Welt zu diskutieren und dadurch den Informations- und Meinungsaustausch innerhalb der Community zu fördern, sowie das tägliche Miteinander zu pflegen.

  • Des Weiteren werden die Erfahrungen aus dem Thread herangezogen, um die Machbarkeit eines "Weltgeschehen-Unterforums" zu erörtern.

  • Im Interesse aller Mitglieder des ForumdeLuxx werden nachfolgend verbindliche Regeln aufgeführt, die einerseits den Moderatoren und der Administration als Grundlage ihres Handelns und gleichzeitig den Autoren/Verfassern als Richtschnur ihrer Beiträge dienen sollen.


Was ist zu beachten? Wie poste ich richtig?

"Allgemeine Forenregelnurl=http://forumdeluxx.de/forum/showthread.php?t=178629
"

keine Themen oder Beiträge erstellen, deren Inhalt:

  • Spam enthält
  • Beleidigend
  • Feindselig
  • neben dem Thema sind (Offtopic)
  • ohne inhaltlichen Wert und/oder Hintergrund
  • volksverhetzend oder radikal
  • gesetzeswidrig
  • sexuell oder pornographisch

"Themenbeschränkung"
  • Politik
  • Religion
  • Gesellschaft
  • Kultur & Sport
  • Nachrichten & aktuelles Weltgeschehen (Deutschland - Europa - Übersee)


"Tabus"
  • Grundlegend hat im Thread jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert wird. Beleidigungen, Spammen und gesetzeswidrige, radikale Meinungen werden durch die Meinungsfreiheit jedoch nicht gedeckt und haben sofortige Konsequenzen zur Folge.

  • Beiträge und Themen, deren Titel oder Inhalt gegen das deutsche Presserecht verstossen, also Beleidigungen, Verleumdungen o.ä. enthalten, werden kommentarlos gelöscht. Das gilt auch für jedwede Polemik sowie Falschmeldungen. Strafrechtlich relevante Beiträge können zur Anzeige gebracht werden.

  • Diskussionsthemen, die nicht weiter diskutiert werden, so genannte "Null-Postings", wenig sinnergänzende Beiträge, Füllworte und Smilies können ohne Hinweis von uns gelöscht werden. Beiträge, die reine Werbung sind, werden ebenfalls gelöscht.

  • Das Zitieren von Beiträgen, die in irgendeiner Form nicht den Forenregeln entsprechen, ist nicht gestattet. Des Weiteren ist beim Zitieren darauf zu achten, dass lediglich relevante Stellen eines Beitrags im Zitat aufgefasst werden sollen - keine Fullqoutes. Artikel oder Namensbeiträge, identisch übernommen von Fremdquellen ohne Angabe der Quelle, können Urheberrechtsverletzungen darstellen. Wir behalten uns vor, solche "Zitate" zu löschen.

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  • Ich hoffe wir haben uns euch gegenüber verständlich genug ausgedrückt und euch ist klar, worauf wir im Thread wert legen. Fragen & Anregungen bitte direkt per "PM" an das OT-Moderatorenteam oder an die Administration richten.



Euer
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Das geht doch um das Verbot von minderjährig wirkenden Pornodarstellern, oder?

Nein - das ist allenfalls ein Nebeneffekt. Womit sich ein weiteres Kommentieren Deines Postings mangels Masse eigentlich eruebrigt.

Trotzdem: wo soll die Gesellschaft mit dem Instrument des Gesetzes eine Grenze ziehen? F*ckende Kinder sind O.K. - was ist mit Vergewaltigungen? Gespielten, versteht sich. Alles halb so wild? Abu Greib verdammen, weil es amerikanischer Herkunft ist, aber Sodom und Gomorrha im Kinderzimmer passt schon?

Wie Gerichte die Gesetzeslage mit Leben fuellen, bleibt abzuwarten. Bis es soweit ist, sollte man(n) sich auch mit polemischen Spitzen gegen die Legislative zurueckhalten.

Etwas ganz grundsaetzliches zum Thema: Die Wuerde des Menschen ist unantastbar. Es finde es schon unertraeglich genug, dass Prostitution & Co. mittlerweile ein ganz normaler steuerpflichtiger Job geworden ist. Bedarf daran, auch Heranwachsende auf Fleisch zu reduzieren, dass der Aufgeilung einer desensibilisierten Gesellschaft dient, habe ich gewiss nicht auch noch. Und das hat rein gar nichts mit Pruederie zu tun.

Der polemische Verweis auf ein Printmedium gibt uebrigens einen Vorgeschmack auf das Niveau, das ich zu diesem Thema erwarte.
 
Sorry, dass ich mich nicht richtig ausgedrückt habe. In meinem verlinkten Post gehe ich ja auf das richtige Thema ein. Trotzdem - der Einstieg ist dir somit gelungen, getreu dem Motto von Kurt Tucholsky: "Schleuder oder Harfe"

Und dass du mit Polemik anscheinend so deine Probleme hast, ist mir relativ wumpe. Wäre ja auch noch schöner, wenn es jeder richtig auffassen würde.

Zum "Rest" deines Posts bleibt zu sagen: Vielleicht sollte das Gesetz tatsächlich erst mal eine Grenze ziehen, damit man überhaupt weiß, woran man ist. Soviel zum Thema Gesetzeslage.
 
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Ja, mit den Säbeln rasseln kann jeder. Die russische Außenpolitik hat ihre Umgangsformen gewechselt, hin zu drastischeren. Man muss aber sehen, wo dafür die Grundlagen liegen.

@McCain's erneute Kandidatur: ich würde das nicht für gut heißen. Stell dir das mal vor: da regiert jemand den mächtigsten Staat der Welt, der den Kalten Krieg in Voller Montur erlebt hat. Find ich etwas problematisch, auch wenn man daraus Lehren ziehen kann. Als Beispiel kann man hier Dwight D. Eisenhower anführen, der mit 63 bzw. 71 Jahren die USA noch regiert hat. Nur war das eine Zeit, die in meinen Augen bei weitem nicht so schnell wie die jetzige war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem stellt sich vermutlich nicht. McCain hat monatelang ziemlich hart geackert, hatte unzählbar viele Auftritte und jede Menge Stress. Ich vermute mal, dass er in den kommenden Monaten körperlich stark abbaut. Hört sich jetzt blöd an, ist aber keinesfalls wertend gemeint. Die extreme Belastung, die ein amerikanischer Wahlkampf mit sich bringt, wird sich bei einem Opa wie McCain schnell durchschlagen. Der tritt in 4 Jahren nicht mehr an.
 
Vielleicht sollte das Gesetz tatsächlich erst mal eine Grenze ziehen, damit man überhaupt weiß, woran man ist. Soviel zum Thema Gesetzeslage.

Prinzipiell hat das Gesetz eine Grenze gezogen: beim Alter von 18 Jahren. Das Problem scheint mir eher zu sein, dass Dir diese Grenze nicht zusagt. Das akzeptiere ich, ohne es mir zu Eigen machen zu koennen / wollen.
 
Nix prinzipiell...

Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

Vielleicht meinst du das falsche Gesetz. ;)
 
Das Problem stellt sich vermutlich nicht. McCain hat monatelang ziemlich hart geackert, hatte unzählbar viele Auftritte und jede Menge Stress. Ich vermute mal, dass er in den kommenden Monaten körperlich stark abbaut. Hört sich jetzt blöd an, ist aber keinesfalls wertend gemeint. Die extreme Belastung, die ein amerikanischer Wahlkampf mit sich bringt, wird sich bei einem Opa wie McCain schnell durchschlagen. Der tritt in 4 Jahren nicht mehr an.

Der Meinung bin ich auch. Aber auch aus anderem Grund: es ist/war recht selten, dass sich ein nicht gewählter Kandidat nochmal zur Wahl stellt/gestellt hat.
 
Okay Jungs - so gibt es wohl bald zu viel Durcheinander.

Möchtet ihr weiter über die US-Wahl diskutieren, oder machen wir beim Vorschlag von MFloX (Scheinminderjährige” wie eine Gesetzesvorlage jeden zum potentiellen Pädophilen degradiert) weiter?

Ich möchte nochmal folgendes Thema vorschlagen, aufgrund der aktuelle Lage:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/04/jugendpornografie-ab-morgen-strafbar/

http://blog.koehntopp.de/archives/2261-Nie-mehr-Titanic.html (Direkt-Link funktioniert nicht, einfach nochmal die Adresse im Browser absenden, dann geht´s)
 
Vielleicht meinst du das falsche Gesetz.

Nein, ich meine die Neufassung des 184c StGB:

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsaechliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

Ich sehe nicht, wie Familienfotos auf FLICKR mit diesem Text korrespondieren?

Nebenbei setzt die Bundesregierung mit diesem Gesetz einen stattliche 5 Jahre alten EU-Rahmenbeschluss um, der Heranwachsende davor schuetzen soll, mit juristisch unangreifbaren Formen von Pornographie ueberflutet zu werden. An diesem Ziel habe ich ebensowenig auszusetzen wie an dem eingeschlagenen Weg, der gerade dadurch, dass er unspezifisch bleibt, Ermessensspielraeume belaesst und den Staat zunaechst weitgehend aus diesem sehr privaten Bereich heraushaelt. Jugendliche haben ihre Sexualitaet bislang ohne audiovisuelle Anleitungen entdeckt; ich sehe nicht, warum kommende Generationen dazu nicht in der Lage sein sollten?

Aber vielleicht haelst Du ja Mangas, bei denen dralle Schulmaedchen mit pylonenfoermigen Brustwarzen in Koerperfluessigkeiten ertraenkt werden, tatsaechlich fuer Kunst? Mitnichten. Es ist Pornographie. Es drueckt unter weitgehender bis voelliger Ausblendung des Umstandes, dass das stoehnende, quickende Ding im Display Deines Handys ein Mensch sein soll, einfach ein paar Knoepfe in Deinem Kopf / Deiner Lendengegend - that´s it. Das hat nichts mit Kunst zu tun, nur mit Triebstimulation. Um das zu erkennen braucht man weder ein Abo der BRAVO noch der EMMA.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich meine...

Gut. Ich aber nicht. Und MFlox mit seinem Vorschlag auch nicht. Der Text, den er gesetzt hat, bezieht sich auf die Neueinführung des Begriffs der Jugendpornographie und des Begriffs der Scheinminderjährigen. Beide zusammen kreieren eine Gesetzeslage, nach der folgende Sachen illegal sein könnten:

- Die Aufklärungsseiten der BRAVO
- Fast alle Hentai Bilder/Filme/...
- und mal ganz konkret, beispielhaft: Filme, in denen die Darsteller - Minderjährige verkörpernd, z.B. Zungenküsse austauschen. Beispiele gibt es massig. Zungenküsse fallen bereits unter sexuelle Handlungen, wären damit bei minderjährig erscheinenden Darstellern strafbar.

Nebenbei setzt die Bundesregierung mit diesem Gesetz einen stattliche 5 Jahre alten EU-Rahmenbeschluss um, der Heranwachsende davor schuetzen soll, mit juristisch unangreifbaren Formen von Pornographie ueberflutet zu werden. An diesem Ziel habe ich ebensowenig auszusetzen wie an dem eingeschlagenen Weg, der gerade dadurch, dass er unspezifisch bleibt, Ermessensspielraeume belaesst und den Staat zunaechst weitgehend aus diesem sehr privaten Bereich heraushaelt.
Schade, dass du kein Problem mit Gesetzen hast, die so unterschiedlich ausgelegt werden können, wie die Bibel.

Übrigens schützt der Staat Heranwachsende überhaupt nicht. Das ist vollkommen falsch. Allein schon deshalb, weil Kinder überhaupt nicht strafrechtlich belangt werden können, wenn sie sich so etwas ansehen würden.

Abgesehen davon ist die reaktionäre Auffassung, mit Strafen und Verboten Kinder richtig erziehen zu können, glücklicherweise Vergangenheit.

Jugendliche haben ihre Sexualitaet bislang ohne audiovisuelle Anleitungen entdeckt; ich sehe nicht, warum kommende Generationen dazu nicht in der Lage sein sollten?
Seit etwa 40 Jahren haben Jugendliche ihre Sexualität sehr wohl mit audiovisuellen Anleitungen entdeckt. Passend dazu der erste richtige Aufklärungsfilm von Oswalt Kolle, der Bestandteil der Sexwelle wurde.

Aber vielleicht haelst Du ja tatsaechlich Mangas, bei denen dralle Schulmaedchen mit pylonenfoermigen Brustwarzen in Koerperfluessigkeiten ertraenkt werden, tatsaechlich fuer Kunst? Mitnichten.
Eine komische Auffassung hast du da. Nur, weil man etwas nicht für Kunst hält bzw. es einem persönlich nicht gefällt, soll es verboten werden? Welch mittelalterliche Rechtsauffassung.
Mir persönlich sagen weder normale Mangas noch Hentai zu, aber da es sich hier
1. um Fiktion handelt
2. Geschmackssache ist
sehe ich keinen Sinn in einem Verbot.

Es ist Pornographie.
Ich glaube, da liegt das ganze Problem. Herrscht da möglicherweise ein Komplex vor?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut. Ich aber nicht. Und MFlox mit seinem Vorschlag auch nicht. Der Text, den er gesetzt hat, bezieht sich auf die Neueinführung des Begriffs der Jugendpornographie und des Begriffs der Scheinminderjährigen. Beide zusammen kreieren eine Gesetzeslage

Dumm nur, dass Gesetzeslagen nicht von MFlox und Sanftleben hier im Forum kreiert, sondern im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht werden. Und in dem konnte ich so etwas

- Die Aufklärungsseiten der BRAVO
- Fast alle Hentai Bilder/Filme/...
- und mal ganz konkret, beispielhaft: Filme, in denen die Darsteller - Minderjährige verkörpernd, z.B. Zungenküsse austauschen. Beispiele gibt es massig. Zungenküsse fallen bereits unter sexuelle Handlungen, wären damit bei minderjährig erscheinenden Darstellern strafbar.

beim besten Willen nicht finden. Vielleicht liegt da ja ein Komplex bei Dir vor ... ?

Schade, dass du kein Problem mit Gesetzen hast, die so unterschiedlich ausgelegt werden können, wie die Bibel.

Das Gesetz haelt sich aus den Kinderzimmern weitgehend heraus und richtet sich gegen die Verbreiter (=Profiteure) solchen Muells. Und das ist gut so.

Übrigens schützt der Staat Heranwachsende überhaupt nicht. Das ist vollkommen falsch. Allein schon deshalb, weil Kinder überhaupt nicht strafrechtlich belangt werden können, wenn sie sich so etwas ansehen würden.

Abgesehen davon ist die reaktionäre Auffassung, mit Strafen und Verboten Kinder richtig erziehen zu können, glücklicherweise Vergangenheit.

So so. Die Auffassung, dass Verbote (=Aufzeigen von Grenzen) selbstverstaendlicher Bestandteil der Kindeserziehung sind, ist reaktionaer, Vergangenheit und nicht zielfuehrend. Der Staat hingegen schuetzt Heranwachsende nicht, weil er genau das (im konkreten Fall) nicht tut.

Soll ich den Widerspruch in Deiner Aussage farblich hervorheben oder erkennst Du ihn selbst ... ?

Hast Du Kinder? Nein? Das dachte ich mir schon.

Seit etwa 40 Jahren haben Jugendliche ihre Sexualität sehr wohl mit audiovisuellen Anleitungen entdeckt. Passend dazu der erste richtige Aufklärungsfilm von Oswalt Kolle, der Bestandteil der Sexwelle wurde.

Hab ich nie gesehen. Und weiss trotzdem, wie´s geht. Wie erklaerst Du Dir das?

Eine komische Auffassung hast du da. Nur, weil man etwas nicht für Kunst hält bzw. es einem persönlich nicht gefällt, soll es verboten werden? Welch mittelalterliche Rechtsauffassung.

Es wird nicht unisono verboten. Verboten wird nur die Herausgabe an Heranwachsende. Ist Dir gewiss nur im Eifer des Staatsbashing-Gefechts entfallen.

Ich glaube, da liegt das ganze Problem. Herrscht da möglicherweise ein Komplex vor?

Kein Komplex. Distanziertheit und Reflexion. Du bist aber natuerlich eingeladen mir zu erklaeren, auf welche Weise "Analqual 13" mein Leben reicher machen koennte?
 
Guck dir den Eintrag nochmal genau an.

Zur Not auch hier: http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt...phischer-schriften-nun-ausdruecklich-strafbar

Das Gesetz haelt sich aus den Kinderzimmern weitgehend heraus und richtet sich gegen die Verbreiter (=Profiteure) solchen Muells. Und das ist gut so.
So ein Murks. Es kann sich gar nicht heraushalten, denn es zielt ebenfalls auf den reinen Besitz ab, nicht nur auf die Verbreitung.

So so. Die Auffassung, dass Verbote (=Aufzeigen von Grenzen) selbstverstaendlicher Bestandteil der Kindeserziehung sind, ist reaktionaer, Vergangenheit und nicht zielfuehrend.
Das habe ich nie gesagt. Aber dass sich durch Verbote zwangsläufig Besserung einstellt, ist ein Trugschluss. Kindern "Geschmack" und "Selbstbewusstsein" beizubringen, das Betrachten von pornographische Darstellungen nicht nötig zu haben, ist Aufgabe der Eltern und Erzieher, nicht Aufgabe des Gesetzes.

Hab ich nie gesehen. Und weiss trotzdem, wie´s geht. Wie erklaerst Du Dir das?
Das ist doch klasse. Ich sprach auch nicht von Notwendigkeit. Lesen hilft. Ich sprach von der Legalität. Es geht mit diesen Aufklärungsmitteln, es geht auch ohne. Deshalb kann es auch jeder machen, wie er möchte. So einfach ist das.

Hast Du Kinder? Nein? Das dachte ich mir schon.
Führ doch ein neues Gesetz ein: "Wer nicht das besitzt, worüber er diskutiert, macht sich strafbar."

Es wird nicht unisono verboten. Verboten wird nur die Herausgabe an Heranwachsende. Ist Dir gewiss nur im Eifer des Staatsbashing-Gefechts entfallen.
Das ist schlichtweg falsch.

Kein Komplex. Distanziertheit und Reflexion. Du bist aber natuerlich eingeladen mir zu erklaeren, auf welche Weise "Analqual 13" mein Leben reicher machen koennte?
Hmm...wer redet denn beim Verbot von oben genannten Sachen von von solchen Videos?



Nochmal: Nur, weil eine Sache das Leben nicht bereichert und einen dir nicht zugänglichen positiven Effekt haben mag, kann sie nicht verboten werden.

Oder kurz: Geschmack lässt sich nicht verbieten. Egal, wie pervers er auch sein mag.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ich weiss nicht, was Du da siehst. Ich sehe einen sendungsbewussten Anwalt, der ein paar Buzzwords (Filesharing, Porno) mixt und seine Sicht auf einen Paragraphen kundtut?

Falls ich essenzielle Informationen ueberlesen haette: bitte, keine weiteren Links oder Verweise auf solche. Zitate mit Quellenangabe und idealerweise Paragraph oder Aktenzeichen.

So ein Murks. Es kann sich gar nicht heraushalten, denn es zielt ebenfalls auf den reinen Besitz ab, nicht nur auf die Verbreitung.

Nein. Falls Du anderer Auffassung waerst: wie gesagt, bitte belegen.

Das habe ich nie gesagt. Aber dass sich durch Verbote zwangsläufig Besserung einstellt, ist ein Trugschluss.

Das habe ich nun wiederum nie behauptet.

Kindern "Geschmack" und "Selbstbewusstsein" beizubringen, das Betrachten von pornographische Darstellungen nicht nötig zu haben, ist Aufgabe der Eltern und Erzieher, nicht Aufgabe des Gesetzes.

Nur, wenn man Gesetze als Lebensbedienungsanleitung missversteht. Genau das sind sie aber eben nicht - sie sind die Reissleine, wenn Individuum und / oder Gesellschaft versagt haben. Da die Tendenz zum maximalen Egoismus ungebrochen anhaelt, wird das auch ungebrochen weiter vorkommen und sind gesetzliche Rahmen unvermeidlich.

Das ist doch klasse. Ich sprach auch nicht von Notwendigkeit. Lesen hilft. Ich sprach von der Legalität. Es geht mit diesen Aufklärungsmitteln, es geht auch ohne. Deshalb kann es auch jeder machen, wie er möchte. So einfach ist das.

Kein Staatsanwalt wird bei klarem Verstand auf die Idee kommen, Kolles Ringelpietz-Filme mit dem 184c in Verbindung zu bringen. Und das war auch sicher nicht die Intention der Legislative - was diese ja auch unzaehlige Male klargestellt hat.

Führ doch ein neues Gesetz ein: "Wer nicht das besitzt, worüber er diskutiert, macht sich strafbar."

Irgendwie missfaellt mir die Vokabel "besitzt" im gegebenen Kontext - aber sei´s drum. Wie waere es damit: Wer nicht besitzt, worueber er redet, redet moeglicherweise an der Wirklichkeit vorbei?

Nochmal: Nur, weil eine Sache das Leben nicht bereichert und einen dir nicht zugänglichen positiven Effekt haben mag, kann sie nicht verboten werden.

Oder kurz: Geschmack lässt sich nicht verbieten. Egal, wie pervers er auch sein mag.

Sie wurde nicht unisono verboten. Verboten wurde nur ... ach, was soll´s. Es fuehrt doch eh zu nix. Der Poebel will auch morgen noch Poppfilmchen herunterladen - und da ist so ein Gesetz eben irgendwie doof.
 
Da die Tendenz zum maximalen Egoismus ungebrochen anhaelt, wird das auch ungebrochen weiter vorkommen und sind gesetzliche Rahmen unvermeidlich.
Hier zensiert der "gesetzliche" Rahmen aber. Und das ist nicht richtig so. Wenn jemand Spaß daran hat, jugendlich erscheinenden Darstellern beim Sex zuzugucken, soll er das doch bitte tun. Der Jugendschutz bleibt davon doch vollkommen unberührt.

Solange die Darsteller älter als 18 sind, ist das ok. Kennst du den Film Crazy? Ziemlich schlechter Streifen, aber sehr populär. Soll der jetzt verboten werden?

Man verbietet ja auch nicht ab18-Filme, weil sie jugendgefährdend sind.

Kein Staatsanwalt wird bei klarem Verstand auf die Idee kommen, Kolles Ringelpietz-Filme mit dem 184c in Verbindung zu bringen.
Das Gesetz schafft jedenfalls die Möglichkeit zum Verbot solcher Filme. Dass die meisten Richter im Endeffekt dem nicht zustimmen würden, spricht für ihren gesunden Menschenverstand. Das Gesetz an sich bleibt trotzdem zu uneindeutig und damit zu willkürlich anwendbar.

Wer nicht besitzt, worueber er redet, redet moeglicherweise an der Wirklichkeit vorbei?
Möglich. Das würde auch erklären, weshalb sich Deutsche kein Urteil über französische Weine erlauben sollten...öhöhöhö...

Sie wurde nicht unisono verboten. Verboten wurde nur ... ach, was soll´s. Es fuehrt doch eh zu nix. Der Poebel will auch morgen noch Poppfilmchen herunterladen - und da ist so ein Gesetz eben irgendwie doof.
Das kommt erschwerend hinzu. Was an so einem Gesetz "schützend" sein soll, weiß wohl auch niemand so richtig. Es ist ja schließlich nicht so, als würden Jugendliche und Kinder bevorzugt nach dem greifen, was ihre Eltern sowieso schon im Wohnzimmerschrank stehen haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
schr3ck87 schrieb:
`marv schrieb:
Aber wie so oft, heißt es auch hier - Obama ist auch kein Mensch. Jeder mit all zu hohen Erwartungen, wird sicherlich enttäuscht werden.
Es bleibt nur die Zeit abzuwarten und zu sehen, was er wirklich verändern kann.
(Da oben soll wohl "ein" stehen)

Hehe. Was ich da angerichtet habe. Eine kleine Unachtsamkeit. Aber ihr habt mich ja alle verstanden. :)
 
ich sehe in Bravo Aufklärungsfilmchen oder ähnlichem keine Pädophile Ausrichtung einer Medienlandschaft und denke das es unsinn und kurzsichtig ist dieses zu verbieten.

Das Gesetz erscheint mir auch undurchdacht und wird mit 100% Sicherheit von kranken Seelen der Politik falsch ausgelegt werden.
mir fallen da spontan ein paar Abgeordnete ein, die schon andere Dinger gerissen haben!


Fest steht und da sind wir aller einer Meinung denke ich.
Unsere Jugend muss vor Gewalt und falschen Vorstellungen von Recht / Menschenwürde geschützt werden.

Ob die Leute nun ihre sexuellen Vorlieben ausleben oder nicht. Fettes WAYNE!
Nur sind Kinder d.h. FSK 18 meiner Meinung nach Tabu für Erwachsene!
---> Man muss gegen Kinderpornographie in denen Kinder bei sexuellen Handlungne zu sehen sind verbieten und die Produzenten und Nutzer verfolgen

Ob sie sich jetzt aber an Bondage, SM oder Sodomie aufgeilen. Das geht mir ziemlich am AA vorbei.
Wer sich mit der Bewertung der sexuellen Vorlieben anderer Menschen beschäftigt hat selber ein Problem mit seiner eigenen.


So viel zu Akbas Materplan zur Rettung der Menschheit...:fresse: nur ensteht da ein kleines Problemchen..
was sind sexuelle Handlungen?

für diese Lösung haben wir ja die Fähigen Anwälte, Gewerkschaflter und Lehrer aka. DIE Politiker.....

Gehört da ein Kuss in einem Film dazu? wenn das die Untere Tabugrenze sein wird?
werden dann Filme wie HOSTEL oder SAW generell verboten ? weil sich kranke Pervese einen drauf schubbern was da passiert und bildet sowas dann die Obergrenze der Perversion?


Und das beste für jede pervese Gesinnung daran ist. Sobald man sich im Inet aufhält scheinen alle Gesetze wie weggewischt und der Pädophile kann wieder seinem "Hobby" fröhnen!
Zeiten des Deutschen Bumsbombers Richtung Bangok sind vorbei. Digitaler Zugang ist hier die neue Ebene egal ob man Bilder aus Asien oder Österreich abrufen mag.


Kranke Welt!

lg Akba
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte mal ganz kurz leicht in's OT, hat aber entfernt was mit §184c StGB zu tun.
Und zwar ziehe ich in Sachen "Auslegung der Gesetze" durch die Justiz mal als Beispiel das reformierte Urheberschutzgesetz heran.

Darin heißt es, dass die gewerbliche Verbeitung von urheberrechtlich geschützem Material strafbar ist.
Nun, was ist eurer Meinung nach die "gewerbliche Verbreitung"?

. . .

Mehrere Gerichte sind der Meinung, dass genau eine Datei dafür ausreicht,
die heruntergeladen wurde...

In meinen Augen ist das höchst unverhältnismäßig. Und wenn diese Richter, so ein Gesetz schon so drastisch
fehlinterpretieren, dann bin ich mir sicher, dass das beim Scheinminderjährigenparagraph ähnlich enden wird.

Es sei denn das BVG "kassiert" es doch noch, wenn denn jemand dagegen Klage einreicht.
 
Darin heißt es, dass die gewerbliche Verbeitung von urheberrechtlich geschützem Material strafbar ist.
Nun, was ist eurer Meinung nach die "gewerbliche Verbreitung"?

Noe. Gewerbsmaessig - nicht gewerblich. Und gewerbsmaessig ist durch 243 I 2 Nr. 3 StGB geregelt:

Ein Taeter handelt gewerbsmaessig, wenn er sich aus der wiederholten Begehung von Diebstaehlen eine Einnahmequelle von einer gewissen Dauer und Erheblichkeit verschaffen will.

Diese Kriterien sind prinzipiell auch mit dem Download einer Datei erfuellt - wenn es sich dabei um einen Film, ein Spiel etc. handelt, der / das dauerhaft verwendet werden soll.

Aber genau so beginnt jede Legende. Auch die vom Anti-Kolle-Gesetz. Fuer das ich unveraendert auf Belege warte, die mein Zitat des 184c StGB widerlegen oder die hier zelebrierte Zensur-Paranoia nachpruefbar untermauern. Aber da kommt wohl nix mehr.
 
Soweit ist es schon gekommen, das die eigentlich grundlegende Moral nicht mehr genügt und ein Gesetz geschaffen werden muss, um über Situationen , die in einer funktionierenden Gemeinschaft eigentlich nicht behandelt werden müsste, Regeln ersteltl!
Die, welche es betrifft, werden weiterhin ihren " Neigungen " frönen, ob im Verborgenen oder durch den Klüngel gedeckt.
Die Anzahl von Vertretern, die nicht davon ablassen können, Kinder zu missbrauchen, hat nicht zugenommen, nur die Medienvielfalt und die Verbreitung solcher Verwerflichkeiten hat in der Spanner -Zeit stark Zuwachs bekommen.
Leider sind es die Medien, die nicht wegschauen, sondern der ganz normale Bürger. Da sollte mal ein Ansatz geschaffen werden.
Ich denke, es ist wieder mal an der Zeit, das wir uns darüber Gedanken machen, das wir eigentlich über dem Tier stehen und nicht fortwährend beweisen, das wir nicht mal annähernd heran reichen.
Und genau da sollten auch wir Menschen, die wir ja über dem Tier stehen, nicht nur die Grenzen kennen, sondern diese auch als solche erkennen und respektieren.
Was ist ein neues Gesetz wert, welches so viele Schlupflöcher offen lässt, das windige, oder clevere Rechtsanwälte nicht für ihre Mandanten Kapital daraus schlagen könnten?
Den Opfern ist damit auch weiterhin nicht geholfen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Taeter handelt gewerbsmaessig, wenn er sich aus der wiederholten Begehung von Diebstaehlen eine Einnahmequelle von einer gewissen Dauer und Erheblichkeit verschaffen will.

Diese Kriterien sind prinzipiell auch mit dem Download einer Datei erfuellt - wenn es sich dabei um einen Film, ein Spiel etc. handelt, der / das dauerhaft verwendet werden soll.
Nein..

Man kann oder darf ein Gesetz schwammig halten um einen gewissen Spielraum bei einem bestimmten variierenden Tatbestand zu haben etc, aber nicht, wenn es dadurch möglich wird, unbescholtene zu Tätern zu machen. Wie kann man sowas gutheißen? Die individuelle Freiheit wird immer weiter eingeschränkt, Hurrah!
 
@eXtremist: inwieweit ist stellt denn bitte eine "raubmordkopierte" Datei eine Einnahmequelle dar,
wenn ich die für lau im P2P Netz "anbiete"?

Davon abgesehen, dass jeder, der P2P benutzt "selbst Schuld" ist. :fresse:
 
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