[HWLUXX] ...am Puls der Zeit! [2]

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Ja, Olfi, aber das ist damit nicht gemeint. Darauf hat man selbst als "Anbieter" keinen Einfluss.

Du kannst dir ja mit 'nem Waffenschein auch 'ne Pistole kaufen, wenn du dann damit Leute umbringst, ist dann der Händler dran Schuld?
Ich weiß, der Vergleich ist leicht überzogen.
:fresse:
 
-.-


LOS-OLFUS-INCREDIBLUS!!!!!

Wenn ich das Zeug nicht selbst verkaufe, dann habe ich dadurch keinen finanziellen Vorteil, es ist also nicht gewerblich/gewerbmäßig.

Edit: setz' deinem Indy mal 'ne chice rote Mütze auf. :xmas:
 
Ja, das sind bei einem Titel (denn das ist für einige Richter schon "gerwerbmäßig") nichmal 1€,
und dafür horrende Geldstrafen bezahlen? :stupid:
 
Ja, das sind bei einem Titel (denn das ist für einige Richter schon "gerwerbmäßig") nichmal 1€,
und dafür horrende Geldstrafen bezahlen? :stupid:

Na ja. Das ist zwar sicherlich für einige auf den ersten Blick absurd. Jedoch handelt es sich doch dabei um eine illegale Tat. Strafe ist daher angemessen. Über die Höhe kann man sicherlich streiten, jedoch sollte man beachten, dass hier von ja auch eine abschreckende und erzieherische Wirkung ausgehen soll.

Wobei es bei einer Datei tatsächlich etwas übereifrig erscheint.
 
Soweit ist es schon gekommen, das die eigentlich grundlegende Moral nicht mehr genügt und ein Gesetz geschaffen werden muss, um über Situationen , die in einer funktionierenden Gemeinschaft eigentlich nicht behandelt werden müsste, Regeln ersteltl!

Genau das ist das Problem. Das Erheben ueber Andere wird zur Freizuegigkeit stilisiert, wer sich Einem in den Weg stellt, als Spiesser denunziert oder ihm Zensur unterstellt. Einer sachlichen Diskussion wird sich mit windschief-polemischen Vergleichen a la Kolle und Urlaubsfotos entzogen.

Diese Gesellschaft ist zur Eigenhygiene nicht mehr in der Lage - weil der Egoismus jede Faehigkeit zur Ruecksicht verdraengt hat. Genau deswegen brauchen wir auch leider solche Gesetze.

Du hast den finanziellen Vorteil das dir nicht der Preis für den Originaldatenträger aufm Konto fehlt.

Richtig.

Ja, das sind bei einem Titel (denn das ist für einige Richter schon "gerwerbmäßig") nichmal 1€, und dafür horrende Geldstrafen bezahlen? :stupid:

Die Gegenfrage -naemlich warum Du nicht einmal diesen knappen EURO auszugeben bereit warst- stellt niemand. Warum eigentlich nicht?
 
Leider sind es die Medien, die nicht wegschauen, sondern der ganz normale Bürger. Da sollte mal ein Ansatz geschaffen werden.
Richtig!
Und der liest davon dann ab und zu in der BILD und schreit regelmäßig alle 6 Monate nach neuen Gesetzen zum Verbot von...ääähm...von Neigungen. :stupid:
Und selbst wenn ein konkreter Straftatbestand erfüllt ist und das Verbrechen wie im Falle von Kindesmissbrauch (mit Todesfolge) an Abscheulichkeit nicht mehr zu überbieten ist, wird man nicht müde, das ganze so zu emotionalisieren, dass der Pöbel nicht anders als verallgemeinern kann und auf journalistisch wertvolle Ergüsse wie diesen hier:

marc_hzqtk.jpg


entsprechend reagiert.

Ja, das sind bei einem Titel (denn das ist für einige Richter schon "gerwerbmäßig") nichmal 1€,
und dafür horrende Geldstrafen bezahlen? :stupid:
Das alles ist sehr problematisch. Wenn man illegal geschützte Dateien runterlädt, macht man sich strafbar. Nun meint die Justiz, erkannt zu haben, dass es sinnvoller ist, private Endnutzer eines Tauschringes bzw. Tauschsystems abzustrafen, um eine Schockwirkung zu erzielen, wie marv es schon angesprochen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das alles ist sehr problematisch. Wenn man illegal geschützte Dateien runterlädt, macht man sich strafbar.
Wo steht das? Beim letzten Fall, an den ich mich erinnere, wurde der "Downloader" freigesprochen, weil er damit keinen Schaden verursacht hatte.
 
[...] Und selbst wenn ein konkreter Straftatbestand erfüllt ist und das Verbrechen wie im Falle von Kindesmissbrauch (mit Todesfolge) an Abscheulichkeit nicht mehr zu überbieten ist, wird man nicht müde, das ganze so zu emotionalisieren, dass der Pöbel nicht anders als verallgemeinern kann und auf journalistisch wertvolle Ergüsse wie diesen hier:

http://www.abload.de/img/marc_hzqtk.jpg

entsprechend reagiert. [...]

Und nicht nur der geneigte Konsument von populären Printmedien reagiert entsprechend: http://www.forumdeluxx.de/forum/showpost.php?p=10519377&postcount=2489
 
Jo, dass dieser Verein da fröhlich mit einstimmt, war ja klar. Und die haben das einfach in jeden Briefkasten geworfen? :eek:

Wo steht das? Beim letzten Fall, an den ich mich erinnere, wurde der "Downloader" freigesprochen, weil er damit keinen Schaden verursacht hatte.

Hmm...das spricht ja nicht zwangsläufig gegen die Existenz des Gesetzes. War das evtl. darauf beschränkt, dass man z.B. in Tauschbörsen oder beim Torrent-Filesharing Dateien anbieten muss, damit man sich strafbar macht? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieviel Rueckhalt die Positionen der NPD in der Bevoelkerung haben, kann man regelmaessig an Wahlabenden bewundern. Und die Analogie des linksliberalen Gutmenschen, der nichts Boeses will, es aber eben doch gelegentlich allein dadurch anrichtet, dass er nichts tut, geht absolut in Ordnung.
 
Hmm...das spricht ja nicht zwangsläufig gegen die Existenz des Gesetzes. War das evtl. darauf beschränkt, dass man z.B. in Tauschbörsen oder beim Torrent-Filesharing Dateien anbieten muss, damit man sich strafbar macht? :confused:
Meiner Meinung nach, kannst du soviel Downloaden wie du willst, so lange du nichts uploadest.
 
Meiner Meinung nach, kannst du soviel Downloaden wie du willst, so lange du nichts uploadest.
Mhm...dann ist diese rechtliche Lücke also noch nicht geschlossen worden?


Und die Analogie des linksliberalen Gutmenschen, der nichts Boeses will, es aber eben doch gelegentlich allein dadurch anrichtet, dass er nichts tut, geht absolut in Ordnung.
Darin unterscheidet sich der linke Gutmensch vom pseudolinken Gutmensch. Letzer hat zwar einen Anti-NPD Button und skandiert in geselliger Runde gerne mal "Keine Macht den Nazis", aber auf Demos, in gemeinnützigen Vereinen oder anderen Veranstaltungen zur Bekämpfungen von Rechtsradikalismus wird man ihn nicht auffinden. :d
 
Mhm...dann ist diese rechtliche Lücke also noch nicht geschlossen worden?

Doch, ist sie. Ein weiterer Mythos. Wie kann man nur eine Meinung zu einem Gesetz haben, dass man gar nicht kennt, geschweige denn verstanden hat?!

UrhG 53.

(1) Zulaessig sind einzelne Vervielfaeltigungen eines Werkes durch eine natuerliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Traegern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfaeltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder oeffentlich zugaenglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Der Gesetzgeber hielt seine Schaefchen wohl fuer intelligent genug zu erkennen, dass eine bei eMule kostenfrei angebotene Version einer DVD, die im Laden €20,- kostet, illegal sein muss. Vielleicht ist der Durchschnittsdeutsche aber mittlerweile wirklich intelektuell so degeneriert, dass man derlei dazuschreiben muss.
 
Doch, ist sie. Ein weiterer Mythos. Wie kann man nur eine Meinung zu einem Gesetz haben, dass man gar nicht kennt, geschweige denn verstanden hat?!

Ich bin ja anfangs davon ausgegangen und habe nur noch einmal nachgefragt, weil Wishes etwas anderes behaupte hatte. Insofern kannst du ganz locker durch die Hose atmen, es ist alles im grünen Bereich. ;)

Der Gesetzgeber hielt seine Schaefchen wohl fuer intelligent genug zu erkennen, dass eine bei eMule kostenfrei angebotene Version einer DVD, die im Laden €20,- kostet, illegal sein muss. Vielleicht ist der Durchschnittsdeutsche aber mittlerweile wirklich intelektuell so degeneriert, dass man derlei dazuschreiben muss.

Das ist von Generation zu Generation unterschiedlich. Gerade bei jüngeren Leuten scheint sich diese Ansicht aber festgebrannt zu haben.
 
Doch, ist sie. Ein weiterer Mythos. Wie kann man nur eine Meinung zu einem Gesetz haben, dass man gar nicht kennt, geschweige denn verstanden hat?!

UrhG 53.

(1) Zulaessig sind einzelne Vervielfaeltigungen eines Werkes durch eine natuerliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Traegern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfaeltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder oeffentlich zugaenglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Der Gesetzgeber hielt seine Schaefchen wohl fuer intelligent genug zu erkennen, dass eine bei eMule kostenfrei angebotene Version einer DVD, die im Laden €20,- kostet, illegal sein muss. Vielleicht ist der Durchschnittsdeutsche aber mittlerweile wirklich intelektuell so degeneriert, dass man derlei dazuschreiben muss.
Offensichtlich ist verstehen wesentlich wichtiger als kennen, denn du liegst schon wieder falsch.
Öffentlich heißt das Zauberwort..
 
Das ist von Generation zu Generation unterschiedlich. Gerade bei jüngeren Leuten scheint sich diese Ansicht aber festgebrannt zu haben.

Dem kann ich nur bedingt zustimmen. Richtig ist, dass juengere Generationen flaechendeckend nicht mehr bereit sind, fuer etwas Geld zu bezahlen (egal wieviel), wenn man es auch unter dem Deckmaentelchen der Anonymitaet, die das Internet ueber ihnen ausbreitet, stehlen, pardon: urheberrechtsverletzen kann.

Richtig ist aber auch, dass Teile der aelteren Generation -vorwiegend die technisch wenig versierten Teile- dieses Verhalten von Juengeren uebernehmen. Bei den Aelteren ist es fehlendes technisches Verstaendnis, bei den Juengeren mangelndes Sozialverhalten.

Man erntet, was man saet. Keine Legislative haette sich das unpopulaere und Waehlerstimmen kostende Thema ohne Not zu Eigen gemacht - Druck von der Industrie hin oder her. Wenn aber Kampagnen (ueber deren Gestaltung man unterschiedlicher Meinung sein kann - nicht aber ueber die Richtigkeit der Kernaussage, dass Urheberrechtsverletzungen illegal seien) ueber Jahre nicht etwa nur ins Leere laufen, sondern im Gegenteil mit Spott vergolten werden und ein "Jetzt erst Recht" nach sich ziehen, musste irgendwann zwangslaeufig der Gesetzgeber das Vakuum fuellen, dass in immer mehr Koepfen zu bestehen scheint.

Öffentlich heißt das Zauberwort..

Viel oeffentlicher als Internet geht´s wohl kaum. Ganz abgesehen davon dass oeffentlich im juristischen Sinne hier alles ist, was nicht privat ist.

EDIT: Da fehlte was.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist alles Definitionssache. Wenn ich dir jetzt bspw. per Mail nen Album von IneXtremo schickte, machte sich keiner von uns beiden strafbar, wenn ich das Album rechtmäßig erworben, und keinen Kopierschutz entfernt(bin mir nicht mal sicher, ob das eine Bedingung wäre), hätte.
 
Man erntet, was man saet. Keine Legislative haette sich das unpopulaere und Waehlerstimmen kostende Thema ohne Not zu Eigen gemacht - Druck von der Industrie hin oder her. Wenn aber Kampagnen (ueber deren Gestaltung man unterschiedlicher Meinung sein kann - nicht aber ueber die Richtigkeit der Kernaussage, dass Urheberrechtsverletzungen illegal seien) ueber Jahre nicht etwa nur ins Leere laufen, sondern im Gegenteil mit Spott vergolten werden und ein "Jetzt erst Recht" nach sich ziehen, musste irgendwann zwangslaeufig der Gesetzgeber das Vakuum fuellen, dass in immer mehr Koepfen zu bestehen scheint.
Das ist ja auch vollkommen sinnvoll. Jedoch scheint sich auch beim Gesetzgeber bzw. dann rückwirkend bei der Musik- , Film- und Spieleindustrie ein "jetzt erst recht"-Verhalten eingestellt zu haben, was sich in verrückten Kopierschutzmaßnahmen, abschreckenden Werbespots und merkwürdigen Aktivierungsmaßnahmen ausdrückt.

Resultat: Es schaukelt sich hoch.
 
@Wishes:

eMail und eMule klingt aehnlich, ist aber nicht dasselbe.

Ausserdem irrst Du Dich. Die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes ist jedenfalls illegal (allenfalls ist diskutabel, wann dieser vorliegt; bei CSS darf man da geteilter Meinung sein und gibt es ja eine ziemliche Bandbreite in der internationalen Rechtssprechung, bei DRM & Co. dagegen besteht kein Zweifel); die Weitergabe eines Vervielfaeltigungsstueckes (=Kopie) nur dann zulaessig, wenn sie z. B. an eine Person erfolgt, mit der Du durch ein persoenliches Band verbunden bist.

Du bist sicher ein netter Kerl, aber ... Nein. Das ginge mir dann doch zu weit :heuldoch: .

Resultat: Es schaukelt sich hoch.

Mit dem kleinen, aber sehr feinen Unterschied, dass eine Seite im Unrecht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
eMule war nicht das Thema, aber auch da gibt's sicher Wege, das "privat" zu machen. Wenn der Kopierschutz so belasse wird, wie er ist, ist es nicht illegal.
 
Mit dem kleinen, aber sehr feinen Unterschied, dass eine Seite im Unrecht ist.
Sorry, aber das ist deutlich zu einfach gedacht. Diese Kategorisierung ist ein Witz.

Diejenigen, die von den Begleiterscheinungen eines solchen Kopierschutzes oder ähnlicher Maßnahmen betroffen sind, sind nicht zwangsläufig im Unrecht. Es gibt genug Leute, die mit Filesharing etc. überhaupt nichts am Hut haben und trotzdem unter Maßnahmen wie Starforce zu leiden haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Ein Witz" ist der ewig noergelnde Deutsche, der ein abstruses, nicht belegbares "ja, aber"-Argument nach dem anderen aus dem Hut zaubert.

Hattest Du denn schon Probleme, die Du zweifelsfrei einem boesen Kopierschutz zurechnen konntest? Nein? Ich auch nicht. Und wenn, wuerde die Gewaehrleistung eingreifen - ganz sicher aber keine Klausel, wegen der Du das UrhG verletzen duerftest.

Ganz abgesehen davon, dass hier einmal mehr Ursache mit Wirkung verwechselt wird. Das Entwickeln eines Kopierschutzes erzeugt vor allem eins: Kosten. Die die Industrie wohl kaum auf sich nehmen wuerde, gaebe es keine triftigen Gruende dafuer.
 
"Ein Witz" ist der-
-jenige, der auf berechtigte Kritik mit stumpfen Floskeln reagiert.

Hattest Du denn schon Probleme, die Du zweifelsfrei einem boesen Kopierschutz zurechnen konntest?
Ja. Sowohl mit Musik-CDs als auch mit Spielen. Für mich persönlich ist es weniger schlimm, da ich sowieso No-CD Patches verwende. Damit gehöre ich aber sicher zur Minderheit.

Und wenn, wuerde die Gewaehrleistung eingreifen
...was mir auch wenig bringt, wenn ich das Spiel/die DVD/die CD nunmal spielen/sehen/hören möchte.

Ganz abgesehen davon, dass hier einmal mehr Ursache mit Wirkung verwechselt wird. Das Entwickeln eines Kopierschutzes erzeugt vor allem eins: Kosten. Die die Industrie wohl kaum auf sich nehmen wuerde, gaebe es keine triftigen Gruende dafuer.
Unsauber. Es werden nicht Ursache und Wirkung verwechselt. Es wird lediglich aufgezeigt, dass sich beide Parteien aus Angst vor der anderen Partei immer radikaler verhalten. Und unabhängig davon, wer damit angefangen hat: es werden immer Unbeteiligte mit hereingezogen. Erinnert ein bisschen an das Gefangenendilemma.
 
...was mir auch wenig bringt, wenn ich das Spiel/die DVD/die CD nunmal spielen/sehen/hören möchte.

Dann hast Du einzelfallweise Pech gehabt. Nicht mehr, nicht weniger. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Forenuser Sanftleben Spiel XYZ auf seinem PC nutzen kann. Ich wuerde auch lieber Diesel tanken - geht aber nicht, weil mein Auto einen Ottomotor hat. Wuerde ich Deine "Logik" aufgreifen, koennte ich mir mit dem guten Gefuehl, im Recht zu sein, einen Dieselmotor stehlen.

Es wird lediglich aufgezeigt, dass sich beide Parteien aus Angst vor der anderen Partei immer radikaler verhalten.

Unsinn. Die eine Partei hat schlicht keine Lust fuer das zu bezahlen, was sie nutzt. Gegen diese Individuen (die inzwischen mengenmaessig zum Problem geworden sind - uebrigens auch zu einem volkswirtschaftlichen, auch wenn das Heuschreckenbashing natuerlich ungleich opportuner ist) richtet sich auch das novellierte Gesetz.
 
Dann hast Du einzelfallweise Pech gehabt. Nicht mehr, nicht weniger. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf
Darum geht es ja auch gar nicht. Trotzdem fördert eine solche Politik - so notwendig sie auch sein mag - Raubkopiererei und illegale Beschaffungsmethoden.

Insofern hinkt auch das Beispiel mit dem Diesel: Es gibt ja oftmals überhaupt keine legale Alternative.

Und bezogen auf mich würde das NICHT bedeuten, dass ich einen Dieselmotor stehle (deine Logik ist absurd), sondern dass ich keinen Benzinmotor mehr kaufe und die Wirtschaft somit nicht mehr von mir profitiert.

Unsinn. Die eine Partei hat schlicht keine Lust fuer das zu bezahlen, was sie nutzt.
Das ist doch absolut hirnrissig. Was ist denn mit all denjenigen, die für ihre CD/DVD zahlen, sie aber dann nicht zum Laufen bekommen, weil sie ein Kopierschutz, eine umständige Registrierungsmaßnahme oder andere Barrieren daran hindern?

Falls du es in diesem Leben noch verstehst: Gesetze wie das zum Urheberrecht und zur unerlaubten Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken sind vollkommen in Ordnung. Aber wenn die Hersteller präventiv einschreiten und Maßnahmen ergreifen, die im Endeffekt auch ehrliche Käufer beeinträchtigen, dann darf man sich nicht wundern, warum p2p u.ä. noch immer so beliebt sind.

So etwas wird nicht gerechtfertigt, aber es wird nachvollziehbar gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] die Weitergabe eines Vervielfaeltigungsstueckes (=Kopie) nur dann zulaessig, wenn sie z. B. an eine Person erfolgt, mit der Du durch ein persoenliches Band verbunden bist.

Dafür hätte ich nun aber gern ein Gesetzestext - gerade du hättest das eigentlich nicht versäumen dürfen.

[...] Ganz abgesehen davon, dass hier einmal mehr Ursache mit Wirkung verwechselt wird. Das Entwickeln eines Kopierschutzes erzeugt vor allem eins: Kosten. Die die Industrie wohl kaum auf sich nehmen wuerde, gaebe es keine triftigen Gruende dafuer.

Und diese Kosten werden mittlerweile völlig sinnfrei erhoben, da beinahe jedes vervielfältigte Werk eine Anleitung mit sich bringt, die für jeden, der die entsprechenden Programme zur Beschaffung der Kopie betreiben kann, verständlicher nicht sein könnte.

Entweder ist die Industrie naiv, oder hält schlicht weg vorsätzlich einen Grund zum denuzieren der ach so assozialen "Raubkopierer" aufrecht.
Der Schwung mit der Abmahnungskeule zeigt letztlich nur die Einfallslosigkeit...

Darüber hinaus ist und bleibt es mir völlig unklar, wie du das ungesetzliche Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken als volkswirtschaftliches Problem bezeichnen kannst - und nun komm mir nicht mit an den Haaren herbeigezogenen Statistiken und Zahlen...
 
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