incredible-olf
Banned
Du lädst runter, brennst und verkaufst?
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Ja, das sind bei einem Titel (denn das ist für einige Richter schon "gerwerbmäßig") nichmal 1€,
und dafür horrende Geldstrafen bezahlen?
Soweit ist es schon gekommen, das die eigentlich grundlegende Moral nicht mehr genügt und ein Gesetz geschaffen werden muss, um über Situationen , die in einer funktionierenden Gemeinschaft eigentlich nicht behandelt werden müsste, Regeln ersteltl!
Du hast den finanziellen Vorteil das dir nicht der Preis für den Originaldatenträger aufm Konto fehlt.
Ja, das sind bei einem Titel (denn das ist für einige Richter schon "gerwerbmäßig") nichmal 1€, und dafür horrende Geldstrafen bezahlen?
Richtig!Leider sind es die Medien, die nicht wegschauen, sondern der ganz normale Bürger. Da sollte mal ein Ansatz geschaffen werden.
Das alles ist sehr problematisch. Wenn man illegal geschützte Dateien runterlädt, macht man sich strafbar. Nun meint die Justiz, erkannt zu haben, dass es sinnvoller ist, private Endnutzer eines Tauschringes bzw. Tauschsystems abzustrafen, um eine Schockwirkung zu erzielen, wie marv es schon angesprochen hat.Ja, das sind bei einem Titel (denn das ist für einige Richter schon "gerwerbmäßig") nichmal 1€,
und dafür horrende Geldstrafen bezahlen?
Wo steht das? Beim letzten Fall, an den ich mich erinnere, wurde der "Downloader" freigesprochen, weil er damit keinen Schaden verursacht hatte.Das alles ist sehr problematisch. Wenn man illegal geschützte Dateien runterlädt, macht man sich strafbar.
[...] Und selbst wenn ein konkreter Straftatbestand erfüllt ist und das Verbrechen wie im Falle von Kindesmissbrauch (mit Todesfolge) an Abscheulichkeit nicht mehr zu überbieten ist, wird man nicht müde, das ganze so zu emotionalisieren, dass der Pöbel nicht anders als verallgemeinern kann und auf journalistisch wertvolle Ergüsse wie diesen hier:
http://www.abload.de/img/marc_hzqtk.jpg
entsprechend reagiert. [...]
Wo steht das? Beim letzten Fall, an den ich mich erinnere, wurde der "Downloader" freigesprochen, weil er damit keinen Schaden verursacht hatte.
Meiner Meinung nach, kannst du soviel Downloaden wie du willst, so lange du nichts uploadest.Hmm...das spricht ja nicht zwangsläufig gegen die Existenz des Gesetzes. War das evtl. darauf beschränkt, dass man z.B. in Tauschbörsen oder beim Torrent-Filesharing Dateien anbieten muss, damit man sich strafbar macht?
Mhm...dann ist diese rechtliche Lücke also noch nicht geschlossen worden?Meiner Meinung nach, kannst du soviel Downloaden wie du willst, so lange du nichts uploadest.
Darin unterscheidet sich der linke Gutmensch vom pseudolinken Gutmensch. Letzer hat zwar einen Anti-NPD Button und skandiert in geselliger Runde gerne mal "Keine Macht den Nazis", aber auf Demos, in gemeinnützigen Vereinen oder anderen Veranstaltungen zur Bekämpfungen von Rechtsradikalismus wird man ihn nicht auffinden.Und die Analogie des linksliberalen Gutmenschen, der nichts Boeses will, es aber eben doch gelegentlich allein dadurch anrichtet, dass er nichts tut, geht absolut in Ordnung.
Mhm...dann ist diese rechtliche Lücke also noch nicht geschlossen worden?
Doch, ist sie. Ein weiterer Mythos. Wie kann man nur eine Meinung zu einem Gesetz haben, dass man gar nicht kennt, geschweige denn verstanden hat?!
Der Gesetzgeber hielt seine Schaefchen wohl fuer intelligent genug zu erkennen, dass eine bei eMule kostenfrei angebotene Version einer DVD, die im Laden €20,- kostet, illegal sein muss. Vielleicht ist der Durchschnittsdeutsche aber mittlerweile wirklich intelektuell so degeneriert, dass man derlei dazuschreiben muss.
Offensichtlich ist verstehen wesentlich wichtiger als kennen, denn du liegst schon wieder falsch.Doch, ist sie. Ein weiterer Mythos. Wie kann man nur eine Meinung zu einem Gesetz haben, dass man gar nicht kennt, geschweige denn verstanden hat?!
UrhG 53.
(1) Zulaessig sind einzelne Vervielfaeltigungen eines Werkes durch eine natuerliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Traegern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfaeltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder oeffentlich zugaenglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Der Gesetzgeber hielt seine Schaefchen wohl fuer intelligent genug zu erkennen, dass eine bei eMule kostenfrei angebotene Version einer DVD, die im Laden €20,- kostet, illegal sein muss. Vielleicht ist der Durchschnittsdeutsche aber mittlerweile wirklich intelektuell so degeneriert, dass man derlei dazuschreiben muss.
Das ist von Generation zu Generation unterschiedlich. Gerade bei jüngeren Leuten scheint sich diese Ansicht aber festgebrannt zu haben.
Öffentlich heißt das Zauberwort..
Das ist ja auch vollkommen sinnvoll. Jedoch scheint sich auch beim Gesetzgeber bzw. dann rückwirkend bei der Musik- , Film- und Spieleindustrie ein "jetzt erst recht"-Verhalten eingestellt zu haben, was sich in verrückten Kopierschutzmaßnahmen, abschreckenden Werbespots und merkwürdigen Aktivierungsmaßnahmen ausdrückt.Man erntet, was man saet. Keine Legislative haette sich das unpopulaere und Waehlerstimmen kostende Thema ohne Not zu Eigen gemacht - Druck von der Industrie hin oder her. Wenn aber Kampagnen (ueber deren Gestaltung man unterschiedlicher Meinung sein kann - nicht aber ueber die Richtigkeit der Kernaussage, dass Urheberrechtsverletzungen illegal seien) ueber Jahre nicht etwa nur ins Leere laufen, sondern im Gegenteil mit Spott vergolten werden und ein "Jetzt erst Recht" nach sich ziehen, musste irgendwann zwangslaeufig der Gesetzgeber das Vakuum fuellen, dass in immer mehr Koepfen zu bestehen scheint.
Resultat: Es schaukelt sich hoch.
Sorry, aber das ist deutlich zu einfach gedacht. Diese Kategorisierung ist ein Witz.Mit dem kleinen, aber sehr feinen Unterschied, dass eine Seite im Unrecht ist.
-jenige, der auf berechtigte Kritik mit stumpfen Floskeln reagiert."Ein Witz" ist der-
Ja. Sowohl mit Musik-CDs als auch mit Spielen. Für mich persönlich ist es weniger schlimm, da ich sowieso No-CD Patches verwende. Damit gehöre ich aber sicher zur Minderheit.Hattest Du denn schon Probleme, die Du zweifelsfrei einem boesen Kopierschutz zurechnen konntest?
...was mir auch wenig bringt, wenn ich das Spiel/die DVD/die CD nunmal spielen/sehen/hören möchte.Und wenn, wuerde die Gewaehrleistung eingreifen
Unsauber. Es werden nicht Ursache und Wirkung verwechselt. Es wird lediglich aufgezeigt, dass sich beide Parteien aus Angst vor der anderen Partei immer radikaler verhalten. Und unabhängig davon, wer damit angefangen hat: es werden immer Unbeteiligte mit hereingezogen. Erinnert ein bisschen an das Gefangenendilemma.Ganz abgesehen davon, dass hier einmal mehr Ursache mit Wirkung verwechselt wird. Das Entwickeln eines Kopierschutzes erzeugt vor allem eins: Kosten. Die die Industrie wohl kaum auf sich nehmen wuerde, gaebe es keine triftigen Gruende dafuer.
...was mir auch wenig bringt, wenn ich das Spiel/die DVD/die CD nunmal spielen/sehen/hören möchte.
Es wird lediglich aufgezeigt, dass sich beide Parteien aus Angst vor der anderen Partei immer radikaler verhalten.
Darum geht es ja auch gar nicht. Trotzdem fördert eine solche Politik - so notwendig sie auch sein mag - Raubkopiererei und illegale Beschaffungsmethoden.Dann hast Du einzelfallweise Pech gehabt. Nicht mehr, nicht weniger. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf
Das ist doch absolut hirnrissig. Was ist denn mit all denjenigen, die für ihre CD/DVD zahlen, sie aber dann nicht zum Laufen bekommen, weil sie ein Kopierschutz, eine umständige Registrierungsmaßnahme oder andere Barrieren daran hindern?Unsinn. Die eine Partei hat schlicht keine Lust fuer das zu bezahlen, was sie nutzt.
[...] die Weitergabe eines Vervielfaeltigungsstueckes (=Kopie) nur dann zulaessig, wenn sie z. B. an eine Person erfolgt, mit der Du durch ein persoenliches Band verbunden bist.
[...] Ganz abgesehen davon, dass hier einmal mehr Ursache mit Wirkung verwechselt wird. Das Entwickeln eines Kopierschutzes erzeugt vor allem eins: Kosten. Die die Industrie wohl kaum auf sich nehmen wuerde, gaebe es keine triftigen Gruende dafuer.