[Sammelthread] Immobilien

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Kann bei manchen Anlagen auch einfach nachrüsten! Ich weiss nur bei Viessmann ist das nachträglich bei den meisten Anlagen möglich.
Ja ist inzwischen auch bestellt.
Dauert wohl ein wenig aber im nächsten Winter haben wir damit die Trockene Luft im griff.
 
Das erste Haus baust du immer für deinen Feind. 😁 Ich habe mir echt viele Gedanken gemacht, und trotzdem gibt es jetzt einige Dinge die ich beim nächsten Mal anders machen würde...
 
Die meisten schaffen es nur ein Haus zu bauen.
Oder haben die Schnauze voll nach den 1 Bau, da es teilweise zum Glücksspiel wird, ob das klappt. Außerdem kann man ernsthaft eigentlich nur EFH selber bauen, (fast) alles andere ist doch nur bauen lassen ohne ernsthafte eigene Möglichkeiten (Bauträger)

Das tolle an Klimaanlagen ist ja, das sie dann gebraucht werden, wenn man auch viel Strom auf dem Dach produziert. Meistens ist es Gegensätzlich, hier passt es sogar sehr gut zusammen.
 
Klassiker auch: Stromanschlüsse die nicht ausreichend dimensioniert werden.
Kürzlich wieder einen Fall gehabt: 3-Fam-Haus abgerissen, Neubau für 20 WE (!) beantragt und genehmigt bekommen. Heizungsart Wärmepumpe.
Der Stromversorger hat dann bei Auftrag der Anschlüsse klar gemacht, dass für das Ding ein 10 kV-Anschluss erforderlich ist. Der war nicht mitgeplant.
Auf dem ausgereizten Grundstück kein Standort für den Trafo und der Anschluss musste rund 80m gelegt werden. Kostenpunkt rund 150.000 €.
Trafo musste in den Keller - dafür war wieder eine Umplanung nebst Statik erforderlich.
Kosten für die Verzögerung des Baus kommen noch on top.

"wir müssen nur die Bauwirtschaft von Regeln befreien, dann löst sich das Wohnraumproblem, Privatwirtschaft ist so effizient!!!"
:fresse:
 
Hat jemand irgendwas zu diesen Haus TÜV mitbekommen? Ich lese hier und da was, aber was konkretes habe ich nicht finden können. Oder ist das nur wieder ein Hirnpfurz?
 
Ist das nicht nur so, dass da die bisherigen technischen Regeln einfach nur noch in einmal neu in ein Papier zusammengefasst werden, dass sich dann Leitfaden nennt?
 
An eine Norm lässt sich aber leichter eine Pflicht mit angepassten Überwachungsfirmen knüpfen.
 
An den Anforderungen wurde nichts verschärft.
Jetzt wurde afaik nur ein Verfahren dazu entwickelt.

Dieses Dokument legt ein allgemeines Verfahren zur Beurteilung von Risiken zur Wahrung der Verkehrssicherungspflichten für Eigentümer/innen und Betreiber/innen von bestehenden Gebäuden und zugehöriger Peripherie (in Form von Gebäudegrundstücken, Verkehrsflächen/-wegen) fest.

Damit passiert erstmal gar nichts solange nicht jemand die Beurteilung einfordert und bei Nichtbefolgen sanktioniert.
Verkehrssicherungspflicht ist eigentlich auch ein Begriff aus dem öffentlichen Recht. Die Norm zielt daher wohl eher auf öffentliche Immobilien ab.

Beispiel Treppen. Bei öffentlichen Gebäuden ist von Stufenabständen, Materialien bis zu den Geländern alles genormt - Privat kannst du dir ein Seil hinhängen und ins 1. OG hangeln wenn du Bock drauf hast.
 
Da ich gerade ein Dachgeschoss zum Wohnraum habe umschreiben lassen - unser Bauamt ist da bzgl. der Treppe völlig anderer Meinung. 1. Rettungsweg - alles verpflichtend nach DIN.
 
Jo. Laut mündlicher Auskunft aber auch bei Eigennutzung - wieviel man auf so eine Auskunft geben kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
Am Wochenende war leider nicht so viel Zeit bei uns. Im Moment geht etliche Zeit für Planung, Genehmigungen, Statik, Wärmeschutz usw. drauf.
Trotzdem konnte ich Samstag "mal eben" das Treppenloch zwischen OG und DG für die neue Treppe vergrößern. Zuvor mussten noch 4 Wände entfernt werden, die die Einliegerwohnung total winzig und verschachtelt haben wirken lassen. Die Wände mussten jedoch nicht nur für die Optik, sondern auch für die neue (dann nach DIN zulässige) Treppe weichen. Der neue offene und sonnige Wohnraum gefällt mir total super. Freue mich schon, falls wir diesen Bereich irgendwann mal zusätzlich zum restlichen Haus selbst bewohnen werden.

Bilder alle klein gerechnet - hoffe die Qualität reicht:

Vorher:
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Mittendrin:
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Fertig:
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Bittet da nebenbei der Tank um eine Reinigung, weil der Versorger in den letzten Jahren zuviele Störstoffe mitgeliefert hat?
Vermutlich haben die Vorbesitzer der Hütte das billigste Öl da reingeorgelt was der Markt zu bieten hatte. Das wäre echt eine Überlegung wert.
 
Da ich gerade ein Dachgeschoss zum Wohnraum habe umschreiben lassen - unser Bauamt ist da bzgl. der Treppe völlig anderer Meinung. 1. Rettungsweg - alles verpflichtend nach DIN.
Es gibt viele pflichten, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Das habe ich ja auch schonmal gefragt, wer denn die energetische Sanierungspflichten überhaupt wie prüft, solange jemand sein Eigentum auch nur alleine nutzt.
Eine DIN ist auch erstmal grundsätzlich nicht verpflichtend sondern ist einfach nur eine "so kannst du das machen und so ist das auch gut" Auslegung. Verpflichtend sind Richtlinien (für mich Beruflich zb die Maschinenrichtlinie, während all die ganzen DIN für mich eher Leitfäden sind, wie man es machen könnte).
Es gibt natürlich auch Gründe, warum man sich an die DIN hält. Die Argumentationskette ist sofort im Keim erstickt "wir halten uns an die DIN" und Thema ist durch und natürlich immer dann, wenn das im Vertrag irgendwie mit drin steht "Installation von Anlage xy nach DIN ...."

Wenn man nun ein "Haus TÜV" bringen möchte, müsste das am Ende auf jeden Fall in irgendeine Art Richtlinie eingefasst werden (z.B. Richtlinie 2014/45/EU für den "TÜV" (eigentlich Hauptuntersuchung) beim Auto). Diese Richtlinie besagt dann aber auch nur, was wie wo wie oft gemacht werden soll und nicht, was passiert, wenn man es nicht macht. Dafür muss dann wieder rum ein Gesetz her. Beim Maschinenbau ist es zb das Produkthaftungsgesetz.

Damit das also komplett durchgeht, bräuchte man erstmal eine Norm, welche festlegt, was überhaupt "Richtig" ist. Dann braucht es eine Richtlinie, die diese Norm und deren Inhalt zur Pflicht macht. Und dann braucht es ein Gesetz, um diese Richtlinie rechtlich durchsetzen zu können. Das Gesetz kann es allerdings schon geben, da diese häufig sehr allgemein gehalten sind. im Grunde könnte man sich hier wohl mit an den Feuermelder mit "dranheften", welcher man den Eigentümer aufdrückt zur Sicherheit der Mieter. Und da könnte man dann andere Dinge auch einfach mit "reinwerfen" zur Sicherheit der Mieter. Hier schließt sich auch der Kreis, denn wer sein Eigentum selbst verwendet, hat ja keinen Kläger, wenn er sich nicht dran hält. Kann natürlich im Schadensfall Probleme geben, wenn die Hütte aufgrund fehlender Rauchmelder komplett abbrennt und die Versicherung sich querstellt.

Die grundsätzliche Frage ist allerdings eh eine andere, was man denn überhaupt Prüfen will in einen Mietobjekt. Mir fallen da nur 2 Dinge ein: Elektrizität und Schimmel. Während Elektrik einfach zu prüfen ist (macht man im Gewerbe schon ewig), wird es beim Schimmel ernsthaft spannend. Die eigentliche Idee hinter den ganzen ist natürlich mehr Dämmung verkaufen und energieeffizientere Gebäude. Und dann wird es spannend, wie man das als "TÜV" verkaufen will.
 
Da die Nutzungsänderung des DG mit einem Bauantrag samt Baugenehmigung einhergeht, muss ich sowohl bei „Rohbau“ als auch bei Fertigstellung dem Bauamt Bescheid geben. Die Wahrscheinlichkeit dass jemand am Ende gucken kommt ist relativ hoch. Daher konnte und wollte ich gerne ein vernünftige Ausführung.

abgesehen vom worst case dass tatsächlich mal was passiert natürlich.
 
Da die Nutzungsänderung des DG mit einem Bauantrag samt Baugenehmigung einhergeht,

Da bist du aber wohl die Ausnahme. Die meisten Dachausbauten sind doch "illegal" ausgebaut. Bekommt ja auch nie jemand mit. Wenn man den Spaß beantragt und es gibt eine Ablehnung, sind die erstmal Gewarnt und dann ist die Ausführung "komplizierter", als wenn man es einfach gemacht hätte. Denn dann ist es Vorsatz, vorher einfach "Ich habe es nicht besser gewusst".

Aus meiner Bauzeit weiß ich noch und war hart verwundert, wie viele echte Bauanträge immer abgelehnt worden sind, weil die Architekten Dinge falsch angegeben haben oder sich nicht an die Bebauungsplan gehalten haben. Für mich ergaben sich daraus nur folgende Gründe: Das sind Vollidioten und können wirklich gar nichts, sie versuchten durch einen Bauantrag mehr zu bekommen als eigentlich erlaubt war (vielleicht kontrolliert das keiner) oder aber man wollte den Bau künstlich verzögern, weil man aktuell keine Kapazitäten frei hat (also der Architekt hat absichtlich was falsch gemacht).
Wir haben nur mit einer Bauanzeige gebaut. Das geht schneller, es prüft dann aber auch keiner die Richtigkeit.

Die Wahrscheinlichkeit dass jemand am Ende gucken kommt ist relativ hoch.
Da kommt ziemlich sicher niemand vorbei. Warum denn auch?

Daher konnte und wollte ich gerne ein vernünftige Ausführung.
Völlig Legitim.

abgesehen vom worst case dass tatsächlich mal was passiert natürlich.
Da müsste aber schon was richtig hässlich schieflaufen. Nur weil jemand eine Treppe runterfällt, geht der Notarzt und die Polizei nicht gleich zum Bauamt und guckt nach, ob die Treppe überhaupt genehmigt worden ist. Spannend wird es, wenn jemand oben auf den Dachboden bei einen Brand stirbt aufgrund mangels vernünftiger Fluchtmöglichkeit. DANN ist eine Baugenehmigung plötzlich Gold wert :fresse2:
 
Das Bauamt kommt bei uns - erfahrungsgemäß- zu jeder Baugenehmigung beim Abschluss gucken.
Ebenso fahren die mittlerweile rum und schauen nach auffälligen DG Fenstern und dann ob dort das DG genehmigt ist. Kann man nicht pauschal sagen.
 
@PayDay hat es ja sehr schön erklärt, was bindend ist (Richtlinie) und was nur ein normierter Vorschlag (EN/DIN) ist.
Die aktuelle Treppe scheint mir von der Breite her eher nicht als Flucht- und Rettungsweg geeignet.
Nach DIN EN 547-1 & -3 müsste sie unter Berücksichtigung von Personentransport breiter sein.
Von der fehlenden Absturzsicherung mal abgesehen.
Die 547 hat ihren Anwendungsbereich aber für Zugangs- und Durchgangsmaße an Maschinen. Nutzt aber auch europäisch harmonisierte P95 und P99 Percentile Körpermaße für die Ermittlung von Flucht- und Rettungswegen.
Für Baunormen muss es was ähnliches geben.
 
Ist halt müßig das seitenweise theoretisch abzuwiegeln, wenn die Realität anders aussieht. (Ebenso wie die Vermutungen zu „es kommt eh keiner“)

Nutzungsänderung zum Wohnraum gibt es (hier?) nur wenn die Treppe nach DIN 18065 ausgeführt ist. Ende der Geschichte.
 
Naja wenn jemand kommt, dann doch eher, weil ihr es wollt. Es gibt da so ein Grundgesetz und dann ist all die ganze Thematik von denen im Keim erstickt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Dachfenster ist kein Beweis, das der Dachboden ausgebaut wird. Wie wollen die also mehr Beweise finden, wenn sie quasi unmöglich reinkommen. Mit einen Durchsuchungsbeschluss? Hrhrhrhrhr ernsthaft?

Ob die Treppe nun nach DIN EN bla blubb passt oder nicht, muss am Ende du selbst entscheiden. Am Ende hinter der Richtlinie steht das Haftungsgesetz und das besagt, das der Verantwortliche immer mit 1 Bein im Knast steht, außer er hält sich an die Normen oder kann anders belegen, das alles den Anforderungen entspricht. Solange es kein Kläger gibt, passiert da aber auch nichts. Wie gesagt, interessant wird es, wenn jemand auf dem Dachboden stirbt oder schwere bleibende Schäden hat, weil er die Treppe in einer Gefahrensituation nicht nutzen konnte. Ansonsten juckt es faktisch keine Sau und das Bauamt hat durch die Unverletzbarkeit der Wohnung ein grundsätzliches "Beweisfindungsproblem", zumal die notorisch Unterbesetzt sind und häufig besseres zu tun haben.
Die Nachbarn machen das schon. Vor denen sollte man sich mehr in Acht nehmen, denn die Kacken dich richtig an, wenn du von deinen Dachbodenfenster die Nachbarn beim vögeln sehen kannst...
 
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