Kalorean
Urgestein
- Mitglied seit
- 30.08.2012
- Beiträge
- 2.957
- Desktop System
- Threadstone
- Laptop
- ASUS Strix Scar III G731GW
- Prozessor
- AMD Ryzen R9 7950X3D
- Mainboard
- ASUS X670E Crosshair Extreme
- Kühler
- TechN @ CPU & ASUS Strix 2080 TI; 2x/1x HWLabs Black Ice SR2 480/420 MP; 19x Corsair LL120/140
- Speicher
- 64 GB Corsair Vengeance RGB 6600 CL32-39-39-76
- Grafikprozessor
- ASUS ROG Strix 2080 TI
- Display
- ASUS PG349Q & PG34WCDM
- SSD
- Sam 990 Pro 2 TB @ System, Samsung 970 Evo 2TB @ Games, Samsung 870 QVO 8TB @ S T E A M
- HDD
- WD RED 3TB, WD RED 6TB, WD Black 10TB
- Opt. Laufwerk
- -
- Soundkarte
- ASUS ROG Xonar Phoebus
- Gehäuse
- Corsair 1000D
- Netzteil
- ASUS ROG Thor 1200W
- Keyboard
- Corsair K100
- Mouse
- ASUS ROG Pugio
- Betriebssystem
- Windows 10 Pro x64
- Webbrowser
- Mozilla Firefox
- Sonstiges
- PS4 Pro
Deine Quelle hier ist aber gerade für unsere Hardwarefälle in der Praxis möglicherweise nicht unwesentlich relevant.
Weiter unten steht
Also neue Hardware, die auf mehr als nur auf 'Funktionalität' getestet - sprich bis zur Kotzgrenze übertaktet und für zu wenig gut befunden - nach Widerruf, Rücksendung und Weiterverkauf als 'neu' den Besitzer wechselt, dieser dann möglicherweise Mangelansprüche geltend machen könnte. Wobei womöglich erneut zu klären wäre, wie man 'Gebrauch von einiger Dauer' juristisch verstehen wollen würde.
Weiter unten steht
Hieraus lässt sich ableiten: Der Begriff des Gebrauchs geht über ein bloßes Testen hinaus und meint etwa den Fall, dass Schuhe nicht nur anprobiert, sondern einige Zeit getragen wurden. Ein Gebrauch läge auch dann vor, wenn das Handy nicht nur kurz getestet, sondern ein oder zwei Tage benutzt und herumgetragen wurde.
Erhalt der Käufer eine derart gebrauchte statt einer neuen Sache, kann er darum Mängelansprüche geltend machen.
Also neue Hardware, die auf mehr als nur auf 'Funktionalität' getestet - sprich bis zur Kotzgrenze übertaktet und für zu wenig gut befunden - nach Widerruf, Rücksendung und Weiterverkauf als 'neu' den Besitzer wechselt, dieser dann möglicherweise Mangelansprüche geltend machen könnte. Wobei womöglich erneut zu klären wäre, wie man 'Gebrauch von einiger Dauer' juristisch verstehen wollen würde.
Zuletzt bearbeitet: