Doofe Frage könnte man nicht innerhalb der zwei Jahre von Kauf zurücktreten wegen des nachgewiesen Mangels ?
Ich will mal meine persönliche Meinung dazu abgeben:
Das ist ja das, was ich mich auch schon gefragt habe. Die Sache war im Gefahrübergang mangelhaft (netterweise erwiesenermaßen - da greift nicht mal die Beweislastumkehr destruktiv ein) und hat sich bei der "Nachbesserung" über die Software in der Leistung verschlechtert. Erschwerend kommt hinzu, dass Intel wohl bei vielen verkauften Prozessoren bereits wusste, dass sie defekt sind. Somit wurde im Bewusstsein darüber, dass das Produkt nicht mit den Vereinbarungen des Kaufvertrags konform ist (Weil es nicht mehr das ist, was der Käufer eigentlich wollte), trotzdem das Produkt verkauft.
Rechtlich sehe ich das eindeutig so, dass es ein Mangel ist - da man von diesem Mangel nichts wusste, kann es sein, dass man das Produkt nicht gekauft hätte, wenn man davon nichts gewusst hätte. Viele schauen sich Benchmarks an und informieren sich so vor dem Kauf oder holen sich eine fachliche Einschätzung. Und diese Benchmarks/Facheinschätzungen kommen natürlich zu besseren Leistungswerten, als sie jetzt der Fall sind, sind somit häufig kausal für einen Kauf.
Problem: Alle CPUs sind jetzt auf verschiedene Weisen defekt und somit ist eine defekte CPU aktuell zumindest bezüglich Spectre 1(weil die auch AMD hat) marktüblich. Ob Meltdown und Spectre 2(Nur Intel und 1 ARM) auch marktübliche Defekte sind, ist allerdings fraglich. Dafür spricht, dass Intel fast eine Monopolstellung hat, somit die überwiegende Mehrzahl der CPUs auch Spectre 2 und Meltdown als Bug haben. Dagegen spricht jedoch, dass Intel vor dem Gesetz genau gleich behandelt werden muss, wie ein 1-Mann-Schuppen. Und der Käufer muss bei einem Monopolisten auch erst recht die gleichen Rechte geltend machen können, wie bei einer Schrauberklitsche. Es kann ja nicht sein, dass man durch seine beherrschende Marktstellung noch mächtiger wird und nicht mal mehr für Sachmängel haften muss. Folglich ist das Gegenargument damit eigentlich schon wieder entkräftet.
Aus meiner Sicht ist das rechtlich gesehen (Edit:zumindest bei der 8. Generation) eindeutig ein Gewährleistungsfall und somit müssten Käufer von Produkten, die Intel-CPUs enthalten, wenn sie noch Ansprüche aus der Sachmängelhaftung haben, diese Ansprüche auch geltend machen können.
Edit: Problem: Man hat die CPU nicht direkt von Intel gekauft (Intel wusste ja wohl schon vom Bug) sondern vom Händler und der Händler wusste von dem Bug nichts. Und vor allem, hat man einen i7 gekauft und genau dieses Produkt ist gar nicht ohne Leistungsverlust reparierbar und es gibt es auch nicht in heil. Somit ist eine Nacherfüllung gar nicht möglich.
Anders sieht es aber bei einem gesamten Rechner aus: Ob da eine Intel- oder AMD-CPU drin steckt, ist in der Regel nicht ausschlaggebend. Somit ist die Nachlieferung nicht unmöglich und man könnte möglicherweise ein Recht darauf haben, seinen Intel-PC gegen einen AMD-PC mit gleicher Prozessorleistung auszutauschen, da bei AMD durch die Patches(="Reparatur der CPU") die Leistung nicht verringert wird und sich somit die Sache nicht signifikant verschlechtert.