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"Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht."
Kannst ja auch nicht alles sein. Aber gutes Stichwort. Es wäre sicherlich mal Zeit, dass ihr euch mit Juristen mit Fachgebiet Onlinerecht mal zusammensetzt. Vielleicht sogar seitenübergreifend? Auf jeden Fall gibt es da inzwischen genug Experten.Klar, ich bin auch kein Jurist
Nach Angabe ihres damaligen FDJ-Gruppenleiters Hans-Jörg Osten[5] war Merkel während ihrer Zeit an der Akademie in der FDJ-Gruppe ihres Instituts für Agitation und Propaganda zuständig. Sie selbst äußerte dazu: „Nach meiner Erinnerung war ich Kultursekretärin. Aber was weiß ich denn? Ich glaube, wenn ich 80 bin, weiß ich gar nichts mehr.“
Ich will einfach mal auf die Spieletests verweisen, und dann eben auf das Forum. Letztens war das neue Call of Duty im Test, da hätte man schon die ersten Inhalte, die nicht für Kinder geeignet sind, und im Forum hat man das gleiche Problem. Und deine Argumentation, dass das ja keine Rolle spielt, solange es nicht seitenweise Screenshots gibt, finde ich so etwas zu leicht.ich sehe das ausnahmsweise mal nicht problematisch, grade hier im Luxx, es ist eine Hardware seite mit blicken über den Tellerrand.
Ja, schon klar. Ich bin auch niemand, der jetzt aus blindem Aktionismus seine Seite vom Netz nimmt. Ich werde es nur sehr vorsichtig beobachten, eben auch wegen möglichen Abmahnwellen. Ich wollte nur auf das Problem aufmerksam machen, dass es eben für kleine Seiten schwer wird, sich auf "der sicheren Seite" zu wissen. Ist zumindest mein Eindruck.Ich verweise mal auf [...]
Große Inhalte-Anbieter wie Spiegel Online oder Bild.de sind übrigens von der neuen Alterskennzeichnung ausgenommen – sie liefern schließlich auch 2011 Nachrichten von "allgemeinem Interesse", deshalb benötigen sie keine Jugendfreigabe. Das dreiviertelnackte Seite-1-Girl von Bild.de begegnet uns auch also weiterhin zu jeder Tages- und Nachtzeit im Netz. Happy New Year!
<header><meta name="Zensurstaat Deutschland" content="zensiert ab 18"></header>
Sind Inhalte “ab 16″ oder “ab 18″ geeignet, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um jüngere Personen vom Zugang zu diesem Angebot abzuhalten. Dies kann entweder durch Altersverifikation (z.B. durch den neuen Personalausweis oder PostIdent) geschehen oder durch “Sendezeiten”.
Neu ist nun die Möglichkeit, statt der obigen Sperren die Angebote nach Altersstufen zu kennzeichnen („ohne Einschränkung“, „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ oder „ab 18“ § 5 Abs.2 JMStV-E).
Was haltet ihr davon? Geht der Staat nun zu weit und übernimmt auch noch die Erziehung der Kinder?